Berater-Homepage von Simone Scherer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F1PS-E4W5M-71 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F1PS-E4W5M-71

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-F1PS-E4W5M-71


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F1PS-E4W5M-71 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F1PS-E4W5M-71

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-F1PS-E4W5M-71


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kleine Statue der Justitia auf einem Schreibtisch.
Kleine Statue der Justitia auf einem Schreibtisch.

Prozesskosten

Welche Kosten der Rechtsschutz übernimmt

Prozesskosten steigen – wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für Anwälte und Gerichte steigen durch periodische Gesetzesänderungen immer weiter an. Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, das am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, führte zu einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten um 10%. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist damit deutlich teurer geworden.

Die Kosten schrecken im schlimmsten Fall Menschen davon ab, um ihr Recht zu kämpfen. Hier lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung.

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Inhaltsverzeichnis

Was kostet ein Anwalt?

Anwälte sind bei der Honorarberechnung grundsätzlich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Aus diesem ergeben sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Um eine genaue Information zu erhalten, fragen Sie am besten den Anwalt, der für Sie infrage kommt.

Mit der folgenden Tabelle erhalten Sie einige Beispiele für Kosten, die bei der Beauftragung eines Anwalts im zivilrechtlichen Bereich entstehen. Angegeben ist dabei nur die jeweilige Grundgebühr (d. h. die volle Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,0).

Die Grundgebühren ergeben nicht automatisch die Kosten für einen Rechtsstreit. Je nach Komplexität des Falls werden diese mit einem Faktor multipliziert oder mehrfach erhoben. Darüber hinaus richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Die Mehrwertsteuer ist noch nicht berücksichtigt und muss bei den Anwaltsgebühren hinzugerechnet werden. Auf Gerichtsgebühren fällt keine Mehrwertsteuer an.

Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4
Streitwert 1.000 € 5.000 € 10.000 € 25.000 €
Anwaltsgebühr 88,00 € 334,00 € 614,00 € 874,00 €
Gerichtsgebühr 58,00 € 161,00 € 266,00 € 411,00 €

Wie teuer ist eine Erstberatung beim Anwalt?

Eine Erstberatung ist in der Regel nicht kostenlos. Es gibt aber Anwälte, die Erstberatungen ohne Kosten anbieten. Diese sind häufig auf ein bestimmtes Thema spezialisiert und bieten die Beratung nur in diesem Bereich an.

Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich gedeckelt. Mehr als 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer darf ein Anwalt nicht berechnen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, ein pauschales Honorar für die Erstberatung mit dem Anwalt zu vereinbaren.

Wie teuer sind außergerichtliche Tätigkeiten?

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die bei einer außergerichtlichen Tätigkeit anfallen, sind im zivilrechtlichen Bereich abhängig vom Streitwert und vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit.

Erhoben wird eine Grundgebühr, die mit einem Faktor multipliziert wird. Macht ein Anwalt im Auftrag seines Mandanten z. B. eine Forderung von 1000 € außergerichtlich geltend, beträgt die Grundgebühr 88,00 €. Diese ist in durchschnittlichen Angelegenheiten mit dem Faktor 1,3 zu multiplizieren, so dass der Anwalt eine Gebühr von 114,40 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen in Rechnung stellen kann, insgesamt also 159,94 € brutto.

Was kostet die gerichtliche Vertretung?

Die Kosten für eine Vertretung vor Gericht richten sich ebenfalls nach dem Streit- beziehungsweise Gegenstandswert. Zu den Kosten für den Anwalt kommen dann noch die Gerichtsgebühren, die ebenfalls mit einem Faktor multipliziert werden oder mehrfach anfallen können.

Abhängig vom Ergebnis der Verhandlung werden z. B. Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr oder Vergleichsgebühr fällig. Die Gebühren können auch nebeneinander anfallen.

Was ist Prozesskostenhilfe und wer hat Anspruch darauf?

Die Prozesskosten- und Beratungshilfe ist eine Sozialleistung in Deutschland. Beratungshilfe kann nur im außergerichtlichen Bereich in Anspruch genommen werden. Die Prozesskostenhilfe beschränkt sich auf Verfahren vor ordentlichen Gerichten in Deutschland.

Wer diese Hilfen beantragen möchte, muss die Hilfe schriftlich beim zuständigen Gericht beantragen und dabei eine Auskunft über seine Vermögensverhältnisse abgeben. Das Gericht prüft dann, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird.

Wo kann ich einen Prozesskostenhilfeantrag stellen?

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen Sie beim zuständigen Gericht. Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen. Der Antrag kann auch mündlich zur Niederschrift eingehen. Für die Prüfung der Vermögensverhältnisse verwenden Sie die bei Gericht erhältlichen amtlichen Formulare.

Das Gericht prüft bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe nicht nur Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch die Erfolgsaussichten. Aussichtslose Klagen müssen nicht im Rahmen der Prozesskostenbeihilfe finanziert werden.

Muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?

Eine gewährte Prozesskostenbeihilfe muss nicht unbedingt zurückgezahlt werden. Sie wird entweder mit oder ohne Ratenzahlungsvereinbarung gewährt.

Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung zahlen Sie über einen bestimmten Zeitraum monatlich einen Teil der Gebühren an den Staat zurück. Die maximal zu zahlenden Gebühren entsprechen nicht unbedingt den tatsächlichen Kosten für das Verfahren, sie können auch deutlich darunter liegen.

Bei einer Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsvereinbarung zahlen Sie überhaupt keine Gebühren für das gesamte Verfahren. Es besteht aber die Möglichkeit, dass innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens ihre Vermögensverhältnisse erneut geprüft werden.

Wer trägt die Gerichts- und Anwaltskosten?

Eine eindeutige Antwort ist zu dieser Frage nicht möglich. Je nach Art des Rechtsstreits und dem Ergebnis gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wir stellen Ihnen daher die grundsätzlichen Modelle vor, Abweichungen sind aber möglich.

Wenn das Gericht ein Urteil spricht, muss die unterlegene Partei sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Dazu gehören auch die Kosten für Zeugen, Gutachter oder sonstige Gebühren, die in Zusammenhang mit dem Verfahren angefallen sind.

Treffen die beiden Parteien einen Vergleich und beenden den Rechtsstreit auf diesem Wege, können sie eine Vereinbarung über die Kostenfrage treffen. Üblich ist eine hälftige Kostenübernahme durch die eher unterlegene Partei oder eine Vereinbarung, nach der jede Seite ihre eigenen Kosten trägt.

Kommt es zu einer Anerkenntnis der Klageforderung durch die beklagte Partei und liegen keine Gründe für die Klageerhebung vor, muss der Kläger die Kosten komplett übernehmen, auch wenn er den Prozess gewonnen hat.

Wird die Klage zurückgenommen, tragen beide Seiten ihre Kosten selbst. Die beklagte Partei kann aber einen Antrag auf vollständige Kostenübernahme durch den Kläger stellen.

Eine Ausnahme gibt es im Arbeitsrecht. In der ersten Instanz tragen dort beide Seiten ihre Kosten unabhängig vom Ausgang der Verhandlung selbst. In allen weiteren Instanzen folgt die Kostenübernahme den normalen Regeln.

Warum ist eine Rechts­schutz­versicherung sinnvoll?

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland nach wie vor unterschiedliche Punkte. Durch die steigenden Gerichts- und Anwaltsgebühren schrecken viele Menschen vor einer Klageerhebung zurück, weil das finanzielle Risiko zu hoch ist.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dieses Risiko für Sie. Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten werden in der Regel sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich getragen.

Kommt es zu einer Niederlage vor Gericht, übernimmt der Rechtsschutzversicherer die versicherten Kosten, die in Zusammenhang mit dem Verfahren anfallen. Abgezogen wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Darüber hinaus bietet die Rechtsschutzversicherung in vielen Bereichen erweiterte Leistungen, die auch ohne einen Rechtsschutzfall genutzt werden können.

Mit einer telefonischen Rechtsberatung, die durch den Rechtsschutzversicherer vermittelt wird, erreichen Sie kurzfristig einen Anwalt, der eine erste Einschätzung Ihres Falles vornehmen kann.

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Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die Absicherung im Rechtsstreit. Sie erreichen uns über unsere Servicehotline. Gerne stellen wir auch den Kontakt zu einem unserer Ansprechpartner vor Ort her.

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