Berater-Homepage von Silvia Mauch

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-XDEL-2Y1GS-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-XDEL-2Y1GS-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-XDEL-2Y1GS-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-XDEL-2Y1GS-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-XDEL-2Y1GS-23

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-XDEL-2Y1GS-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Verkäuferin im Laden

Minijob und Altersvorsorge

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Minijob und Altersvorsorge

Private Altersvorsorge mit Minijob – wie geht das?

Ein Minijob und der zusätzliche Aufbau einer privaten Altersvorsorge schließen sich nicht aus.

Im Rahmen einiger Änderungen an den Minijobregelungen sind Minijobber, die einen Arbeitsvertrag seit 2013 abgeschlossen haben, automatisch rentenpflichtversichert.

Minijobber dürfen sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wer einen Minijob ausübt, der schon 2013 begonnen hat, ist grundsätzlich weiterhin versicherungsfrei, solange der Verdienst weiterhin unter 520 € liegt.

Es kann aber sinnvoll sein, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten beziehungsweise sich gar nicht erst befreien zu lassen.

Zum einen dürfen Sie als rentenpflichtversicherte Person auch sämtliche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, zum anderen können Sie damit auch staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester Rente in Anspruch nehmen und von der Förderung profitieren.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet, unterscheidet sich in zwei Formen:

  • Eine kurzfristige Beschäftigung von höchstens 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen in einem Kalenderjahr sein.
  • Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, die regelmäßig nicht mehr als 520 € betragen darf.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind keine Beitragszahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen.

Bei einem regulären Minijob werden Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung gezahlt, Unfallversicherungsbeiträge zahlt allein der Arbeitgeber.

Abgrenzend zum Minijob gibt es den Midijob, der auch als Gleitzonenfall oder Übergangsbereich bezeichnet wird.

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob beschreibt ein Arbeitsverhältnis, bei dem regelmäßig zwischen 520,01 € und 2.000 € im Monat verdient wird.

  • Der Midijob bringt einen Vorteil für Arbeitnehmer, die mehr als den Höchstbetrag eines Minijobs erhalten.
  • Vor der Einführung der Gleitzone mussten Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt nur knapp über der Entgeltgrenze für Minijobs lag, den vollen Sozialversicherungsanteil zahlen von 20 % bis 21 %.
  • Nun muss ein reduzierter Sozialversicherungsbeitrag gezahlt werden, der sich nach dem jeweiligen Gleitzonenentgelt richtet.

Was kostet die gesetzliche Renten­versicherung für Minijobber?

Wenn Sie sich für die Rentenversicherungspflicht entscheiden (sich also nicht von ihr befreien lassen), zahlen Sie die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche.

Dabei kommt es darauf an, bei wem Sie beschäftigt sind.

Bei einem normalen Arbeitgeber zahlen Sie einen Anteil von 3,6 % selbst. Bei 520 € sind das monatlich 18,72 €.

  • Ihr Arbeitgeber zahlt 15 % pauschal in die Rentenversicherung ein.
  • Arbeiten Sie z. B. als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt, müssen Sie 13,6 % Beitrag bezahlen, da Privathaushalte nur eine pauschale Abgabe in Höhe von 5 % an die Rentenversicherung entrichten.
  • Bei 520 € Einkommen sind 13,6 % ein Betrag von 70,72 €.

Beispiel: Marie verdient mit ihrem Minijob mit 520 € im Monat:

Beitrag zur Rentenversicherung (520 € x 18,6%) 96,72 €
– abzüglich Arbeitgeberanteil (520 € x 15%) 78,00 €
= Arbeitnehmeranteil von Marie (3,6%) 18,72€

Insbesondere bei Minijobs in Privathaushalten ist die zusätzliche Belastung für Minijobber durch die gesetzliche Rentenversicherung recht groß.

Dennoch kann es sich lohnen, denn Sie sammeln durch die Pflichtversicherung Beitragszeiten und behalten außerdem Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, auch wenn Sie keinen anderen Job ausüben.

Durch die Beiträge erhöht sich natürlich auch die spätere Rentenleistung, allerdings nur in geringem Maße.

Die Auswirkungen auf die Rente sind überschaubar, jedoch erfüllen Sie die Voraussetzungen, in dem Sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreichen und in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderungsrente drei Jahre lang Pflichtbeiträge zahlen.

Kann ich mich auch später von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Ja, ein Antrag auf Befreiung ist auch später möglich.

Die Entscheidung zur Versicherungsfreiheit kann nur einmalig getroffen werden.

Sie gilt dann für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie sich befreien lassen, können Sie diese Entscheidung später nicht rückgängig machen.

Wenn Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, müssen Sie für alle Jobs eine verbindliche Entscheidung treffen.

Das bedeutet, Sie dürfen nicht in einem Job auf die Versicherungspflicht verzichten und diese in einem anderen Job beibehalten.

Wie verhält es sich bei Minijobs mit der Wartezeit für die Rente?

Arbeitnehmer sammeln Wartezeiten für ihr Rentenkonto durch einen rentenversicherungspflichtigen Minijob.

  • Dabei wird die Wartezeit in Monaten berechnet und jedem Jahr 12 Monate zugrunde gelegt.
  • Es sind 5 Jahre als Wartezeit notwendig, um die Regelaltersrente und Rente zur teilweisen oder vollen Erwerbsminderung zu erhalten.
  • Jedoch entsprechen 5 Jahre arbeiten im Minijob nicht 5 Jahren als Wartezeit.

Die Rentenzeit wird in zwei Schritten berechnet:

  • Im ersten Schritt werden die Zuschläge für die Entgeltpunkte berechnet, dabei wird das Arbeitsentgelt durch das Durchschnitteinkommen geteilt.
  • Für 2023 gilt vorläufig das Durchschnittsentgelt von 43.142 €.
  • Danach wird der Beitragsanteil des Arbeitsgebers durch den Beitragssatz in der Rentenversicherung geteilt.
  • Die Ergebnisse beider Rechnungen werden multipliziert, um die Rentenpunkte zu berechnen.

Welche Vorteile haben Minijobs für Mütter und Väter?

Die Ausübung eines Minijobs ist für Eltern von Vorteil.

Denn die Zeit zwischen dem 3. und 10. Geburtstag eines Kindes zählt als Kinderberücksichtigungszeit bei der Rentenversicherung für den Elternteil, dem die Kindererziehungsjahre anerkannt werden.

Ist der Elternteil in dem besagten Zeitraum in einem Minijob sozialversicherungspflichtig beschäftigt, dann wird der Verdienst um 50 % aufgewertet.

Bei einer Auszahlung der Rente ist die Einzahlung schon nach wenigen Jahren amortisiert.

Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge für Minijobber?

Auch Minijobber dürfen unabhängig von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer betrieblichen Altersvorsorge eine zusätzliche Rente aufbauen.

In der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Betrachtung hat die betriebliche Altersvorsorge (bAV) diverse Vorteile.

  • In 2023 dürfen bis zu 292 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.
  • Bei der Bruttolohnberechnung werden Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt.

Besonders interessant wird die bAV, wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung oder ein höheres Arbeitsaufkommen normalerweise die 520 €-Grenze überschreiten.

Bei einem Bruttogehalt von 670 € und einer Einzahlung von 150 € in eine betriebliche Altersvorsorge bleiben Sie Minijobber, auch wenn Ihr Bruttogehalt darüber liegt.

Sie sparen dadurch abhängig von Ihrer individuellen Situation Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.

Einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben nur Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig angestellt sind!

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Nachgelagerte Besteuerung bei staatlich geförderten Direktversicherungen

Verträge, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden, müssen in der Auszahlungsphase voll versteuert werden.

Zudem werden grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge fällig, die sogar in voller Höhe durch Sie selbst zu tragen sind.

Gerade bei Geringverdienern kann dieses Konzept dazu führen, dass sich der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge nicht lohnt, weil die Belastung im Alter höher ist als die vorherige Ersparnis.

Einen Ausweg bietet aber die sogenannte Bagatellgrenze für die Sozialversicherungspflicht von Betriebsrenten.

Liegt die zu zahlende Rente unterhalb von 169,75 € (Wert 2023), werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Betrag als Freibetrag, also auch bei übersteigenden Leistungen. In diesen Fällen unterliegt die Rentenzahlung nur noch der Steuerpflicht.

Wenn Sie also darauf achten, dass Sie die Grenze nicht überschreiten, bleibt die betriebliche Altersvorsorge also auch für Minijobber ohne weiteres Einkommen interessant.

Wenn Sie privat krankenversichert sind und dies auch im Rentenalter bleiben möchten, hat die Bagatellgrenze auf Sie keine Auswirkungen. Private Krankenversicherer erheben keinen einkommensabhängigen Beitrag.

Rentenversicherungspflicht und Riester Rente

Neben der Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge, kann sich der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei Minijobs auch in folgender Hinsicht lohnen.

Sie sind mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob für den Abschluss einer Riester Rente unmittelbar förderberechtigt.

  • Das bedeutet, Sie haben Anrecht auf die staatlichen Zuschüsse, wenn Sie die anderen Bedingungen für eine Riester Rente erfüllen.
  • Wenn Sie außer dem Minijob kein weiteres Einkommen erwirtschaften, zahlen Sie bei uns nur 10 € monatlich in einen Riester-Vertrag ein, um die volle staatliche Förderung zu bekommen.
  • Für jedes Kind, das ab dem 01.01.2008 geboren wurde, erhalten Sie 300 € Förderung pro Jahr, ältere Kinder sorgen für eine Zulage von 185 € pro Jahr. Sie selbst erhalten eine Grundzulage von 175 € jährlich.

Beispiel: Frau Hermann hat zwei kleine Kinder, die 2014 und 2016 zur Welt kamen und verdient in ihrem Minijob 520 € im Monat, dies entspricht einem jährlichen Verdienst von 6.240 €. Sie zahlt als Geringverdiener jährlich 120 € für ihre Riester-Versicherung und erhält insgesamt 775 € an staatlichen Zulagen.

Für die Riester Rente gilt ebenso die nachgelagerte Besteuerung wie für die betriebliche Altersvorsorge. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Leistungen nicht an, da diese in der Ansparphase bei der Riester Rente nicht gespart werden können.

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Weitere Vorsorgemöglichkeiten für Minijobber

Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist für Minijobber grundsätzlich sehr interessant, weil die Förderung recht hoch ausfällt.

Da nicht für jeden Minijobber die staatlich geförderten Produkte das Richtige sind, gibt es auch verschiedene Varianten ohne staatliche Förderung, mit denen Sie zusätzliches Kapital für Ihre Rente ansparen können.

  • Eine private Rentenversicherung bezahlen Sie aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen. Dafür werden spätere Auszahlungen nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
  • Der Vorteil einer Rentenversicherung liegt darin, dass Sie lebenslang Rente erhalten.
  • Sie könnten alternativ auch einfach Geld auf einem Sparkonto parken und es im Alter mit einem Auszahlplan auszahlen lassen.
  • Wenn das Geld aufgebraucht ist, erhalten Sie keine weiteren Zahlungen mehr.

Mit einer Rentenversicherung erhalten Sie die Sicherheit, die vereinbarte Rente ohne Einschränkungen bis zum Lebensende zu bekommen.

Können Rentner durch einen Minijob ihre Rente aufbessern?

Rentner können durch einen Minijob im Alter nicht nur weiterhin aktiv bleiben, soziale Kontakte pflegen und zusätzliches Geld verdienen, sie können auch Geld zur Rente hinzuverdienen.

Dabei gibt es einige Regelungen zu beachten:

  • Altersrentner, die die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben, können unbegrenzt dazuverdienen. Dabei hat ihr Zusatzeinkommen von bis zu 520 € aus der geringfügigen Beschäftigung keinen Einfluss auf die Rente und zählt als reiner Hinzuverdienst.
  • Für Frührentner, die eine vorzeitige Altersrente beziehen, galt bisher eine abzugsfreie Verdienstgrenze von 6.300 €. Geht der Verdienst über diese Grenze hinaus, werden 40% auf die Rente angerechnet. Diese Hinzuverdienstgrenze ist zum 01.01.2023 aufgehoben.

Vorteile des Minijobs für die Rente

  • Rentenanspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Anrechnung auf die Wartezeit für Altersrenten als auch Erwerbsminderungsrenten.
  • 50% Aufwertung des Verdienstes innerhalb der Kinderberücksichtigungszeit.
  • Verringerte Beiträge für die Riester-Rente.
  • Hinzuverdienst für Rentner.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gern

Die Altersvorsorge bei Minijobbern ist ein besonderes Thema, das auch aufgrund der Wahlfreiheit zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung komplex ist.

Unsere Experten im Kundenservice beraten Sie gern zu den möglichen Vorsorgeformen für Minijobber.

Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail, innerhalb unserer Servicezeiten telefonisch und vor Ort bei unseren Vertrauensleuten. Gern erstellen wir individuelle Angebote für Ihre persönliche Vorsorge.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Silvia Mauch

Versicherungskauffrau

Von-Bibra-Str. 9
35305 Grünberg

Tel. 06401 210940
Fax 0800 2875323779

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