Berater-Homepage von Silvia Hammon

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7TN8-6LPDN-18 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7TN8-6LPDN-18

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7TN8-6LPDN-18


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

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Zwei Menschen stehen mit ihrem S-Pedelec auf einer Brücke

S-Pedelec-Versicherung
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  • Diebstahlschutz in der Teilkasko
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Die passende Versicherung für Ihr S-Pedelec bis 45 km/h

Sie sind mit Ihrem S-Pedelec auf dem Weg zu einer Verabredung in der Stadt. An einer roten Ampel bremsen Sie zu spät und es kommt zu einem Auffahrunfall mit dem Pkw, der vor Ihnen an der Ampel steht. Dabei wird die Stoßstange des Pkws beschädigt.

So ein Schaden ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch hohe Kosten nach sich ziehen. Mit der S-Pedelec-Versicherung der HUK-COBURG sind Sie leistungsstark abgesichert.

Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere geschädigt werden und Sie können Aufwand, Nerven und bares Geld sparen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine S-Pedelec-Versicherung?

Eine S-Pedelec-Versicherung schützt elektrisch motorisierte Fahrräder bis 45 km/h (versicherungspflichtige Kleinkrafträder) und zahlt bei versicherten Ereignissen wie Diebstahl die Kosten für die Instandsetzung oder Wiederbeschaffung.

Da E-Fahrräder in der Regel teuer sind und S-Pedelecs aufgrund ihrer Motorisierung ein höheres Unfallrisiko bergen als herkömmliche Fahrräder, ist eine S-Pedelec-Versicherung vorgeschrieben.

Gründliches Informieren lohnt sich, denn je nach Art des Elektrorads ist auch der benötigte und der empfohlene Versicherungsschutz ein anderer.

Unterschiede zwischen S-Pedelec und Pedelec

Dazu ist es erstmal wichtig zu wissen, worin die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs liegen. Oft wird die Bezeichnung „E-Bike” als Überbegriff für alle drei Arten von motorisierten Fahrrädern verwendet.

Dabei gibt es Unterscheidungsmerkmale, die für die Nutzung im Straßenverkehr und die Versicherung relevant sind. Die wichtigsten Eckdaten zu den Unterschieden zwischen S-Pedelec und Pedelec finden Sie in unserer Tabelle:

S-Pedelec Pedelec
Verkehrsrechtliche Kategorie Kleinkraftrad Fahrrad mit Pedalunterstützung
Geschwindigkeit bis zu 45 km/h bis zu 25 km/h
Helmpflicht
Über die Hausratversicherung versichert
Über die Privathaftpflicht­versicherung mitversichert Schäden, die Sie mit Ihrem Pedelec anderen zufügen
Über die S-Pedelec-Versicherung versichert

Warum muss ich mein S-Pedelec versichern?

Räder, die durch einen elektrischen Antrieb schneller beschleunigen und insgesamt höhere Geschwindigkeiten ohne große Anstrengung erreichen, sind unfallanfälliger als herkömmliche Fahrräder.

Denn Geschwindigkeit und Bremsweg wird von Fahrenden oft unterschätzt. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, sind Schäden häufig erheblicher als bei nicht-motorisierten Rädern.

Da S-Pedelecs unter die Kategorie Kraftfahrzeuge fallen, besteht sogar eine gesetzliche Kfz-Versicherungspflicht, ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung geht es nicht.

Vorteile einer S-Pedelec-Versicherung bei der HUK-COBURG – unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen einen komfortablen Schutz für die Fahrt mit Ihrem S-Pedelec. Versichern Sie Ihr Rad bei der HUK-COBURG und profitieren Sie von Leistungen zu günstigen Konditionen.

S-Pedelec-Haft­pflicht­versicherung

Bei Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h ist ein Unfall schnell passiert. Mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung für S-Pedelecs sind Sie jedoch gut abgesichert. Wenn Sie einen Schaden verursachen, deckt sie die Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab.

  • Günstige Tarife – Im Verkehrsjahr 2024/2025 versichern wir Ihr S-Pedelec schon ab 10,80 €*.
  • Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall, jedoch maximal bis 15 Millionen € je geschädigte Person bei Personenschäden.
  • Starker Partner – Wir prüfen für Sie die Haftpflichtfrage und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
  • Persönliche Beratung – Mit einer S-Pedelec Haftpflichtversicherung bei uns haben Sie immer erfahrene Fachleute an Ihrer Seite.

Versichern Sie Ihr S-Pedelec mit unserer Teilkasko

Schäden können auch dann entstehen, wenn Sie nicht mit dem Rad unterwegs sind. Mit unserer Teilkasko versichern Sie Ihr S-Pedelec gegen folgende Schäden:

  • Entwendung, insbesondere Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Bruch der Verglasung
  • Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug bis 3.000 €
  • Tierbiss (z. B. Marderbiss) inkl. Folgeschäden am Fahrzeug bis 3.000 €

Mit dieser Teilkaskoversicherung sichern Sie Ihr Elektrofahrrad gegen die häufigsten Gefahren ab – und das bei einer Selbstbeteiligung von nur 150 € im Schadenfall. So können Sie sich ganz auf den Fahrspaß mit E-Antrieb freuen, ohne finanzielle Folgen eines Schadens befürchten zu müssen.

In der Teilkaskoversicherung verzichten wir weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Wenn Sie Ihr S-Pedelec beispielsweise trotz Sturmwarnung draußen abstellen und es beschädigt wird, erstattet die HUK-COBURG S-Pedelec-Versicherung die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert.

Als Zubehör ist außerdem der Schutzhelm in unserer S-Pedelec-Versicherung mitversichert. Wird er bei einem versicherten Ereignis, bei dem ein Fahrzeugschaden entsteht, beschädigt oder entwendet, zahlt die Teilkasko die Kosten für die erneute Anschaffung zum Wiederbeschaffungswert.

Beispiel: Sie fahren mit Ihrem S-Pedelec auf der Landstraße und tragen dabei einen Schutzhelm. Plötzlich läuft ein Reh auf die Straße – es kommt zum unvermeidbaren Aufprall. Bei dem Unfall wird Ihr S-Pedelec beschädigt und der Helm bricht. Beide Schäden verursachen Kosten, welche von der S-Pedelec-Versicherung der HUK-COBURG erstattet werden.

Alle Leistungen der HUK-COBURG S-Pedelec-Versicherung auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.

Genießen Sie die Fahrten auf Ihrem S-Pedelec, gut und günstig geschützt durch die HUK-COBURG.

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Welche Schadensfälle sind nicht in der S-Pedelec-Versicherung enthalten?

Die Teilkaskoversicherung für S-Pedelecs leistet nicht bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder mutwilliger Beschädigung durch unberechtigte Personen am Fahrzeug (Vandalismus). Hierzu wäre eine Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge notwendig. Aktuell bietet die HUK-COBURG jedoch keine solche Versicherung für S-Pedelecs an. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, z. B. mit einem Schutzbrief, ist ebenfalls nicht möglich.

Kosten einer S-Pedelec-Versicherung

Bei den Kosten für eine S-Pedelec-Versicherung muss zwischen der Teilkasko- und der Haftpflichtversicherung unterschieden werden. Die Teilkasko ist eine freiwillige Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug wie z. B. Brand oder Diebstahl.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung (ohne Teilkasko-Schutz) erhalten Sie bei uns für Ihr S-Pedelec schon ab 10,80 €* im Verkehrsjahr.

Die HUK-COBURG bietet außerdem einen besonders günstigen Tarif bei der S-Pedelec-Versicherung mit Teilkasko an. Diese können Sie ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 € im Schadensfall Ihr S-Pedelec versichern.

Enthalten ist auch der Schutzhelm. Dieser ist als mitversichertes Zubehörteil im Schadenfall versichert, sofern er zusätzlich zu einem Schaden am Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die genaue Beitragshöhe ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren wie dem Alter der Fahrer (unter oder ab 23 Jahre) und dem Versicherungsumfang.

Auch das gewünschte Startdatum der S-Pedelec-Versicherung spielt bei der Berechnung eine Rolle: Das Verkehrsjahr beginnt am 01.03.2024 und endet am 28.02.2025. Ein von diesem Versicherungsbeginn abweichender Termin kann die Beitragshöhe beeinflussen.

Wir versichern Ihr S-Pedelec günstig und zuverlässig.

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Wie erhalte ich ein Versicherungskennzeichen für mein S-Pedelec?

Das Versicherungskennzeichen für ein S-Pedelec erhalten Sie direkt bei uns.

So geht’s:

  1. Jetzt bequem online Ihre S-Pedelec-Versicherung abschließen.
  2. Beitrag überweisen.
  3. Ca. 1 Woche nach Zahlungseingang bei der HUK-COBURG erhalten Sie Ihr Versicherungskennzeichen per Post.
  4. Kennzeichen befestigen, Versicherungsschein mitnehmen und losfahren.
Oder besuchen Sie einfach Silvia Hammon in Eschlkam. Dort können Sie Ihr Versicherungskennzeichen bezahlen und gleich mitnehmen.

Das aktuelle Verkehrsjahr bringt auch eine praktische Neuerung mit sich: Seit dem 01.03.2024 haben Sie die Wahl. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder neu im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen.

Das erspart Ihnen in Zukunft das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss. Denn der digitale Nachweis ist mehrfach herunterladbar, den Versicherungsschein in Papier gibt es im Original eben nur einmal.

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Häufige Fragen zur S-Pedelec-Versicherung

Ist ein S-Pedelec in der Hausrat­versicherung mitversichert?

Eine Hausratversicherung greift bei S-Pedelecs nicht: S-Pedelecs fallen nicht unter den „Hausrat“. Gegen Schäden und Diebstahl sind Sie durch eine gesonderte S-Pedelec-Versicherung im Rahmen einer Teilkasko versichert.

Ein „einfaches“ Pedelec hingegen zählt – genau wie ein normales Fahrrad – zum Hausrat und kann über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden.

Muss man ein S-Pedelec versichern?

Für S-Pedelecs besteht Versicherungspflicht: es muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wie bei der klassischen Mopedversicherung wird auch ein Versicherungskennzeichen benötigt.

Das einfache Pedelec gilt im Sinne der StVO als normales Fahrrad, deshalb besteht keine Versicherungspflicht.

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl?

Pedelecs sind über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert.

Bei S-Pedelecs ist eine Teilkasko im Rahmen der S-Pedelec-Versicherung sinnvoll, die im Falle eines Diebstahls die Kosten für eine Wiederbeschaffung übernimmt.

Bietet die HUK-COBURG eine Vollkasko­versicherung für S-Pedelecs an?

Eine Vollkaskoversicherung für S-Pedelecs, die bei Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall zahlt, bieten wir aktuell nicht an. Auch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, z. B. mit einem Schutzbrief, ist momentan nicht möglich.

Kann ich bei der S-Pedelec-Versicherung eine Schadenfreiheitsklasse anrechnen lassen?

Nein, bei der S-Pedelec-Versicherung existieren keine Schadensfreiheitsklassen.

Welches Fahrradschloss ist sicher?

Bei der Wahl eines Fahrradschlosses für Ihr S-Pedelec sollten Sie nicht sparen. Als Faustregel gilt: 5-10 % des Fahrradpreises sollten ins Schloss investiert werden. Gute Schlösser schrecken potenzielle Diebe nämlich ab: Je stabiler ein Schloss, desto länger braucht der Dieb, um es zu knacken. Unter Zeitdruck werden gut gesicherte Bikes also eher verschont.

Ist mein S-Pedelec zulassungspflichtig?

Auch wenn man mit den elektrischen Zweirädern flott unterwegs ist, eine eigene S-Pedelec Zulassung ist nicht notwendig.

S-Pedelecs sind jedoch betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig. Ab einer erreichbaren Geschwindigkeit von 25 km/h besteht zudem eine Helmpflicht.

Ab welchem Alter darf man S-Pedelec fahren?

Für S-Pedelecs gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Wer jünger ist, ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Welchen Führerschein man braucht, richtet sich nach der Höchstgeschwindigkeit der Zweiräder.

Mehr Informationen zum Thema Führerschein lesen Sie in unserem Ratgeber Motorradführerschein AM, A1, A2 & A.

Da ein normales Pedelec laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad eingestuft wird, gibt es dafür keine Altersbeschränkung.

Braucht man für ein S-Pedelecs einen Führerschein?

Ja, für S-Pedelecs, die bis 45 km/h Spitze fahren, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (früher auch „Rollerführerschein“ genannt).

Mehr Infos zum Thema Führerschein, finden Sie in unserem Ratgeber Motorradführerschein AM, A1, A2 & A.

Braucht mein S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen?

Je nach Zweirad kann ein Kennzeichen, sprich Nummernschild zur Pflicht werden:

  • Ein S-Pedelec benötigt ein Nummernschild, sowie eine Betriebserlaubnis.
  • Das klassische Pedelec gilt laut StVO als Fahrrad und benötigt demnach kein Nummernschild.
Wo dürfen S-Pedelecs fahren?

S-Pedelecs bis 45 km/h dürfen nicht auf dem Radweg fahren. Auch nicht, wenn sie für Mofas freigegeben sind. Sie fahren grundsätzlich auf der Straße.

S-Pedelecs bis 25 km/h dürfen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn ein Zusatzschild wie „E-Bikes frei“ oder „Mofas frei“ es erlaubt. Mit einem „Mofas frei“-Schild dürfen auch diese Bikes vorsichtig durch die Fußgängerzone fahren.

Fahrräder und Pedelecs müssen auf dem Radweg fahren, wenn dieser durch ein entsprechendes Verkehrszeichen als solcher ausgewiesen wird und auch benutzbar ist. In der Fußgängerzone sind mit einem „Fahrrad frei“-Schild auch Pedelecs zugelassen.

Kann man ein gebrauchtes S-Pedelec versichern?

Ja, auch gebrauchte S-Pedelecs müssen versichert werden, und zwar im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Optional ist folgender Versicherungsschutz zusätzlich möglich:
Für Ihr S-Pedelec können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor finanziellen Schäden, z. B. bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung. Reparaturkosten werden von uns maximal bis zum Wiederbeschaffungswert übernommen.

Grundsätzlich ist auch die Versicherung eines gebrauchten klassischen Pedelecs gegen Diebstahl möglich, und zwar über die Hausratversicherung.

Dann ist Ihr Pedelec – wie beispielsweise Ihr Fahrrad auch – bei einem Einbruchdiebstahl in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung mitversichert.

Möchten Sie sich auch gegen den Fall absichern, dass Ihr Pedelec außerhalb des Versicherungsortes gestohlen wird, müssen Sie zusätzlich eine Fahrraddiebstahlklausel in den Vertrag einschließen. Im Schadenfall werden die ursprüngliche Originalrechnung des Pedelecs sowie ein Nachweis über den Weiterverkauf (Privatkaufvertrag) benötigt, um den Neuwert nachzuweisen.

Kann man ein getuntes S-Pedelec versichern?

Die Geschwindigkeitsbegrenzung eines S-Pedelecs oder Pedelecs auszutricksen, ist weder sonderlich schwierig noch teuer. Doch was viele bei solchem „Tuning“ schnell vergessen: Mit der Änderung der maximalen Geschwindigkeit, ändert sich auch die Fahrzeugkategorie des Zweirads.

Ein Fahrrad wird dann z. B. zu einem Kleinkraftrad, für das andere Spielregeln gelten. Auf diese Art können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Hinzu kommt:

  • Fährt ein Pedelec nach dem Tuning schneller als 25 km/h, benötigen Sie zum Führen des Zweirads die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Haben Sie dann nur den Mofaführerschein, fahren Sie praktisch ohne Fahrerlaubnis.
  • Änderungen am Pedelec oder S-Pedelec erfordern eine neue Betriebserlaubnis einer Technischen Prüfstelle, um sich legal im öffentlichen Raum bewegen zu dürfen.
  • Mit Tuning erlischt außerdem die Herstellergarantie.

Vom Frisieren eines Pedelecs ist deshalb dringend abzuraten.

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Beitragsbeispiel: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrer ab 23 Jahre, Verkehrsjahr 2024/2025 bis 28.02.2025.

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