Berater-Homepage von Senada Useinoski-Hukic

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2SD7-N0HS5-52 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2SD7-N0HS5-52

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2SD7-N0HS5-52


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2SD7-N0HS5-52 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2SD7-N0HS5-52

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-2SD7-N0HS5-52


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Autos auf einer Straße

So funktioniert die Tageszulassung

Autos auf einer Straße

So funktioniert die Tageszulassung

Tageszulassung – Bedeutung, Besonderheiten und Vorteile

Sie haben sich schon immer gefragt, was Tageszulassung eigentlich heißt, wie das funktioniert und welche Vorteile ein für einen Tag zugelassenes Fahrzeug bringt?

Dann werfen Sie einen Blick in unseren Ratgeber – wir haben Wissenswertes zu dem Thema für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Tageszulassung?

Der Begriff Tageszulassung bezeichnet ein Verfahren, bei dem ein Verkaufsfahrzeug vom Händler für einen Tag zugelassen wird.

Diese Zulassung ist oftmals nur auf dem Papier relevant, da durch diese Maßnahme ein Neuwagen zu deutlich günstigeren Konditionen an den Endverbraucher verkauft werden kann.

Warum macht der Händler bei Neuwagen eine Tageszulassung oder lässt es für eine kurze Zeit zu?

  • Bei einer Tageszulassung wird das neue Auto nur für einen Tag angemeldet und das Fahrzeug wird nicht bewegt. Unter bestimmten Bedingungen gilt der Pkw jedoch weiterhin als Neuwagen.
  • Bei einer Kurzzeitzulassung wird das Auto zwischen 2 und 32 Tagen zugelassen. Das Fahrzeug gilt nach diesem Zeitraum nicht mehr als Neuwagen, sondern als Gebrauchtwagen.

Übrigens: Mit einer Tageszulassung kann ein Fahrzeug nicht überführt werden. Dafür wird ein Überführungskennzeichen benötigt.

Tageszulassung Kurzzeitzulassung
Dauer der Zulassung 1 Tag 2 - 32 Tage
Pkw-Bezeichnung Neuwagen (unter bestimmten Voraussertzungen) Gebrauchtwagen
Nutzung der Überführung

Was sind Überführungskennzeichen?

Überführungskennzeichen ist der Oberbegriff für das Kurzzeit-, Ausfuhr- und das rote Kennzeichen.

Diese Art von Nummernschildern wird meist verwendet, wenn ein unangemeldetes Auto im In- oder Ausland verkauft werden soll.

Das Kurzzeitkennzeichen im Überblick

Benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen? Alle Informationen dazu haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Wie sieht eine Tageszulassung aus?

Das Kennzeichen für eine Tageszulassung ist aufgebaut wie ein Kurzzeitkennzeichen:

Kurzzeitkennzeichen

1. Zulassungsbezirk

2. Die amtliche Stempelplakette

3. Erkennungsnummer

4. Kennzeichennummer

5. Ablaufdatum: Tag, Monat und Jahr

Für welche Fahrzeuge kann man eine Tageszulassung beantragen?

Eine Tageszulassung kann man nur für neuwertige Lagerfahrzeuge beantragen. Dabei darf das Fahrzeug noch nicht bewegt worden sein, d. h. deren Kilometerstand muss bei nahe null (+10) liegen.

Beachten Sie: Fahrzeuge mit Tageszulassung gelten trotzdem als Neuwagen, wenn:

  • das jeweilige Modell noch in der exakten Ausführung produziert wird.
  • das Fahrzeug keine Mängel aufweist, die durch die Standzeit verursacht wurden.
  • der Zeitraum zwischen der Produktion und dem Verkauf nicht größer als 12 Monate ist.

Tageszulassung, ja oder nein?

Sie fragen sich, welche Vor- und Nachteile eine Tageszulassung hat? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie.

Vorteile für den Käufer:

  • Als Käufer eines Autos mit Tageszulassung ist das Auto für Sie günstiger als der Neuwagen-Listenpreis (hohe Rabatte bis zu 25%).
  • Keine langen Lieferzeiten, da das Fahrzeug bereits vorrätig ist.
  • Das Fahrzeug hat kaum einen Wertverlust im Vergleich zu einem „regulären“ Neuwagen.

Nachteile für den Käufer:

  • Keine persönliche Konfiguration möglich.
  • Sind Sie Käufer, werden Sie als zweiter Besitzer in der Zulassungsbescheinigung geführt. In der Regel ist das Autohaus bzw. der Autohändler der Erst- und Vorbesitzer.
  • Kfz-Versicherungen können spezielle Neuwagenrabatte bei Tageszulassungen verweigern, da der Käufer zweiter Fahrzeughalter ist.
  • Die gesetzliche Herstellergarantie verkürzt sich.
  • Teilweise hat der Wagen nur 1 Jahr TÜV statt den „normalen“ 3 Jahren bei regulären Neuwagen. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug vom Autohändler als „Mietwagen“ zugelassen wurde.

Vorteile für Händler & Hersteller:

  • Um einen Verfall des Listenpreises zu vermeiden, ist der größtmögliche Spielraum von Nachlässen für die Händler vertraglich von den Herstellern vorgeschrieben. Durch das Anmelden der Fahrzeuge als Tageszulassung können diese die Herstellervorgaben legal umgehen und attraktive Rabatte gewähren.
  • Händler verkaufen mehr Fahrzeuge und erreichen so ihre Jahresziele. Dies hat die Zahlung von Prämien durch die Hersteller zur Folge.
  • Der Hersteller kann sich durch diesen „Trick“ wegen einer höheren Zahl an Zulassungen über positivere und publikumswirksamere Statistiken freuen.
  • Die Herstellergarantie ist ab dem Zulassungsdatum gültig. Mögliche Mängel des Fahrzeugs fallen so bei der Übergabe eventuell unter die Herstellergarantie.

Worin unterscheiden sich Tageszulassung und Vorführwagen?

Ein fabrikneues Fahrzeug gilt als Vorführwagen und nicht mehr als Tageszulassung, wenn es länger als einen Tag zugelassen war und der Kilometerstand mehr als 10 km anzeigt.

Können Privatpersonen auch Tageszulassungen beantragen?

Sind Sie eine Privatperson, können Sie keine Tageszulassung für ein zu überführendes Auto beantragen. Denn dafür benötigen Sie ein Überführungskennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen.

Braucht das Fahrzeug den Nachweis über eine erfolgreiche Hauptuntersuchung?

Grundsätzlich kann man in Deutschland kein Fahrzeug, das älter als 36 Monate ist, ohne gültige HU und AU anmelden. Eine Zulassung erfolgt nur, wenn das Fahrzeug offiziell verkehrssicher ist.

Ausnahme: Neuwagen müssen erst 36 Monate nach ihrer Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Ein neues Kfz kann also ohne eine TÜV-Bescheinigung angemeldet werden.

Achtung: Es sind nur bestimmte Fahrten erlaubt. Probefahrten zählen nicht dazu. In diesem Fall benötigt das Kfz einen gültigen TÜV-Bericht.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder interessieren Sie sich für unsere Leistungen der Kfz-Versicherung?

Dann kontaktieren Sie doch einen unserer HUK-COBURG Berater bei Ihnen vor Ort.

Gerne stehen wir Ihnen aber auch über unsere Servicehotline unter 09561 96 101 zur Verfügung.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Senada Useinoski-Hukic

Vonderbeckweg 2
33102 Paderborn OT Kernstadt

Mobil 0176 83289623

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

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