Berater-Homepage von Sebastian Faisst

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LMY3-EOYAY-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LMY3-EOYAY-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LMY3-EOYAY-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LMY3-EOYAY-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LMY3-EOYAY-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-LMY3-EOYAY-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Autos vor einer Einfahrt

Zweitwagen versichern

Zwei Autos vor einer Einfahrt

Zweitwagen versichern

Wer braucht eine Zweitwagen­versicherung?

Bisher war immer ein Fahrzeug ausreichend, nun soll aber ein zweites Auto dazukommen – zum Beispiel weil der Partner eine neue Arbeitsstelle hat und nun ein Fahrzeug benötigt, die Kinder selbst Auto fahren dürfen oder einfach ein zusätzliches Spaßmobil angeschafft wurde.

  • Mit der Zweitwagenversicherung starten Sie oft mit einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse. Der Begriff Zweitwagenversicherung ist dabei nicht auf nur ein weiteres Fahrzeug begrenzt.
  • Sie können neben Ihrem Erstfahrzeug beliebig viele Zweitwagen besitzen und bei allen Fahrzeugen von einer besseren Einstufung in der Autoversicherung profitieren.
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Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert eine Zweitwagen­versicherung?

Wenn Sie einen Zweitwagen versichern möchten und für diesen bisher noch keine eigene Schadenfreiheitsklasse besitzen, gewähren viele Versicherer eine verbesserte Einstufung, sodass Sie nicht mit der Schadenfreiheitsklasse 0 anfangen müssen.

Der Versicherungsnehmer des ersten und zweiten Fahrzeugs sollte identisch sein. Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist auch der Abschluss des Vertrags auf den Namen des Partners in häuslicher Gemeinschaft möglich.

Wenn Sie ein weiteres Fahrzeug bei der HUK-COBURG versichern, profitieren Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer verbesserten Einstufung in der Kfz-Versicherung für Ihr Zweitfahrzeug.

Kann ich das Auto meines Kindes als Zweitwagen versichern?

Wenn Ihr Kind ein Auto bekommt, weil es selbst fahren darf, ist es oft nicht sinnvoll, das Fahrzeug direkt auf den Namen Ihres Kindes anzumelden und zu versichern. Fahranfänger starten ohne Sondereinstufung in der Schadenfreiheitsklasse 0, die entsprechend teuer ist.

Mit einer Zweitwageneinstufung läuft die Kfz-Versicherung zunächst über Ihren Namen, aber unabhängig von Ihrem eigenen Fahrzeug als separater Vertrag. Sie zahlen dadurch keine höhere Prämie für Ihr Fahrzeug.

Ihr Kind fährt dadurch von Beginn an einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt heraus. Nach einigen Jahren Fahrpraxis kann der Vertrag dann auf Ihr Kind übertragen werden.

Ihr Kind kann dabei aber maximal die Anzahl der Jahre übernehmen, die es selbst den Führerschein besitzt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber rund um die Schadenfreiheitsklassen.

Was kostet die Zweitwagen­versicherung?

Die Kosten für die Zweitwagenversicherung lassen sich pauschal nicht seriös eingrenzen. Es gibt viele Faktoren, von denen die zu zahlende Prämie abhängt.

Sie können den Beitrag ganz einfach selbst in unserem Kfz-Tarifrechner ermitteln. Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

Eine bessere Zweitwageneinstufung bieten wir nicht nur für Pkw (auch E-Auto), sondern auch für ein Wohnmobil, ein Motorrad oder auch für ein Quad oder Trike an.

Bringt es Vorteile, den Zweitwagen bei der HUK-COBURG zu versichern?

Ihr Zweitwagen ist bei der HUK-COBURG ebenso gut aufgehoben wie Ihr Erstfahrzeug. Sie profitieren von unseren günstigen Beiträgen, dem sehr guten Schadenservice und unserem umfassenden Service rund um Ihre Versicherungsverträge.

Zudem erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine bessere Einstufung für Ihr Zweitfahrzeug, egal wo Ihr Erstwagen versichert ist.

Alle Vorteile unserer Kfz-Tarife haben wir Ihnen übersichtlich auf unserer Produktseite zur Autoversicherung zusammengestellt.

Ist eine Rabatt-Übertragung möglich?

Sie können den Rabatt von einem anderen Fahrzeug oder einer anderen Person auf Ihr neues Fahrzeug übertragen.

Bekommen Sie ein Neufahrzeug und Ihr altes soll weiterhin versichert bleiben, nutzen Sie einfach die höheren Schadenfreiheitsklassen für das Neufahrzeug und übernehmen die Zweitwageneinstufung für Ihr bestehendes Fahrzeug.

Am sinnvollsten ist es, das teurere Fahrzeug mit der höheren Schadenfreiheitsklasse zu kombinieren, um möglichst wenig Beitrag zu zahlen.

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist an besondere Voraussetzungen gebunden und nicht in jedem Fall möglich.

Müssen beide Fahrzeuge bei einem Anbieter versichert sein?

Das kommt auf den Versicherer an.

  • Einige Versicherer ermöglichen Sonderkonditionen nur, wenn beide Fahrzeuge dort versichert werden.
  • Wir von der HUK-COBURG setzen nur das Bestehen eines weiteren Vertrags bei einem beliebigen Anbieter voraus.

Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen?

Bei einem Unfall mit dem Zweitwagen wird die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens gemäß den normalen Richtlinien zurückgestuft.

Die SF-Klasse Ihres Erstwagens bleibt aber erhalten, da beide Verträge rechtlich selbstständig sind.

Versicherungen online managen, ohne auf persönliche Beratung zu verzichten

Mit Hilfe unseres Kundenportals „Meine HUK” können Sie ihre Rückstufung im Schadenfall online berechnen.

Damit können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist den Schaden über uns regulieren zu lassen oder ihn selbst zu begleichen.

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Noch Fragen?

Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema Zweitwageneinstufung.

Sie erreichen uns jederzeit über Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort oder über unsere Servicehotline 09561 96 101.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Sebastian Faisst

Straße der Republik 26
65203 Wiesbaden OT Biebrich

Tel. 0611 1688104
Fax 0800 2875326577

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr  
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In der Autoversicherung haben sich bereits rund 9 Millionen Kunden für unseren Classic-Tarif entschieden. Und das aus gutem Grund: Wir bieten gute Angebote mit umfangreichem Schutz zu günstigen Beiträgen.

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