Berater-Homepage von Sebastian Faisst

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LMY3-EOYAY-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LMY3-EOYAY-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LMY3-EOYAY-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LMY3-EOYAY-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LMY3-EOYAY-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-LMY3-EOYAY-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Wohnwagen im Sonnenuntergang

Wohnmobil und Wohnwagen beladen

Wohnwagen im Sonnenuntergang

Wohnmobil und Wohnwagen beladen

Beladen oder überladen? So packen Sie Ihr Wohnmobil und Ihren Wohnwagen richtig!

Vorzelt, Tisch und Stühle müssen unbedingt mit auf die Reise. Ebenso Getränkekisten, Konservendosen und Geschirr. Nicht zu vergessen die Fahrräder für die Eltern und das Schlauchboot für die Kleinen.

Wer mit dem Gespann in den Urlaub fährt, reist gern mit großem Gepäck – Stauraum scheint ja genügend vorhanden. Insbesondere, wenn Sie mit Wohnmobil und/oder Wohnwagen losziehen.

Allerdings müssen sie auf das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens und die maximal zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs achten. Denn schnell haben Sie mehr zugeladen als erlaubt. Das kann gefährlich werden – in manchen Ländern wie der Schweiz auch richtig teuer.

Inhaltsverzeichnis

Stützlast sollte Maximalwert erreichen

Wichtig: Die Stützlast des Wohnwagens ist kein fester Wert, sondern hängt davon ab, wie Sie den Anhänger beladen haben. §44 der StVZO besagt, dass der Anhänger mit einer Stützlast von mindestens 4% (oder mindestens 25 kg) seines tatsächlichen Gewichts auf die Kupplung des Zugfahrzeugs drücken muss.

Im Regelfall bewegt sich die maximal zulässige Stützlast zwischen 75 und 100 kg, wobei häufig das Zugfahrzeug der maßgebliche, sprich limitierende Faktor ist. Nur bei Gespannen, bei denen als Zugwagen ein Wohnmobil, Van, SUV oder Geländewagen fungiert, beträgt die zulässige Stützlast manchmal mehr als 100 kg.

Achten Sie darauf, dass die Stützlast des beladenen Caravans immer den Maximalwert erreicht. Denn je höher die Stützlast, desto weniger gerät der Caravan ins Schlingern. Und desto höher Ihre Fahrsicherheit.

Wie bestimme ich die Stützlast?

Entweder der Caravan hat bereits ein Stützrad mit integrierter Waage an Bord. Oder Sie klemmen einfach eine entsprechend zugeschnittene Holzlatte zwischen die Zugöse Ihres reisefertig gepackten Caravans und Ihre Badezimmerwaage.

Was ist die Anhängelast?

Die Anhängelast ist die höchste Last, die Ihr Auto ziehen darf (die tatsächlich gezogene Last). Sie entspricht dem tatsächlichen Gewicht des beladenen Anhängers abzüglich der Stützlast, mit der die Deichsel des Anhängers auf dem Kugelkopf des Zugwagens lastet.

Die „Anhängelast (kg) bei Anhänger mit Bremse“ finden Sie in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 0.1 und im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 28.

Wie hoch muss die Anhängelast sein?

Optimal für die Fahrsicherheit ist es, wenn die Anhängelast des Pkw klar über dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens liegt.

Gerade noch auf der sicheren Seite sind Sie, wenn sich die Anhängelast des Pkw mit dem zGG des Caravans deckt.

Generell eignen sich Autos der Ober- oder Mittelklasse besser als Zugwagen für Anhänger als Autos kleinerer Kategorien. Sie haben die leistungsstärkeren Motoren, den längeren Radstand und ein höheres Eigengewicht. Und ihre Hinterachsen können die größere Anhängelast tragen. Wenn Sie im Gespann mit Wohnmobil und Wohnwagen unterwegs sind, sollten Sie auf der sicheren Seite sein.

Unsicher wird es, wenn das zGG des Caravans über der Anhängelast des Pkw liegt. Dann dürfen Sie den Caravan nicht mehr voll beladen, damit sein tatsächliches Gewicht nach Abzug der Stützlast nicht die Anhängelast des Pkw überschreitet.

Ein Beispiel: Die Anhängelast Ihres Autos ist auf 1000 kg begrenzt und das zGG des Caravans auf 1250 kg (900 kg Eigengewicht plus 350 kg erlaubte Zuladung). Dann müssen Sie sich mit maximal 100 kg Zuladung begnügen.

Wichtige Abkürzungen im Fahrzeugschein

Es lohnt sich, die Zulassungsbescheinigung genau zu lesen – hinter manchen kryptischen Textstellen verbergen sich Ausnahmegenehmigungen, die die Anhängelast doch noch erhöhen.

Die maximal zulässige Anhängelast gilt für alle Steigungen, bis hin zu den steilsten Passstraßen. Darum ist in der Zulassungsbescheinigung der meisten Pkws bereits eine Ausnahmegenehmigung mit eingetragen, die so oder ähnlich lautet:

* ZU 0.1: 1500 BIS 10 PROZ. STEIG. *

Das bedeutet: Wenn Sie eine Flachland-Tour machen, also keine Steigungen von mehr als 10% überwinden müssen, darf Ihr Pkw statt 1.300 kg sogar 1.500 kg ziehen.

Oft wird im Zuge dieser Ausnahmegenehmigung auch das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger zusammen) begrenzt. Der Text zu Feld 0.1 lautet dann so oder ähnlich:

* ZU 0.1: BIS 1500 ZUL.B.GES.GEW.DES ZUGES MAX.4500KG *

Das heißt übersetzt: Sie dürfen maximal 1.500 kg an Ihren Pkw anhängen, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Zuges nicht über 4.500 kg liegt.

Beispiel: Ihr Pkw ist so vollgeladen, dass er bereits selbst 3.200 kg wiegt. Dann darf Ihr Wohnwagen nur 1.300 kg wiegen (3.200 kg + 1.300 kg = 4.500 kg) – obwohl er laut Zulassung eigentlich 1.500 kg schwer sein dürfte. Bringt er dieses Gewicht tatsächlich auf die Waage, darf Ihr Pkw im Umkehrschluss nur 3.000 kg wiegen.

Wie belade ich Camper, Pkw und Caravan richtig?

Grundsätzlich gilt: Schwere Gegenstände gehören immer nach unten. Auf der Ladefläche des Fahrzeugs darf kein Gepäck ins Rutschen kommen, bedecken Sie daher die gesamte Fläche gleichmäßig.

  • Packen Sie gegebenenfalls mehrere Lagen, decken Sie die Ladung ab und verzurren Sie die Gegenstände am besten mit Gurten.
  • Legen Sie nach dem Packen keine losen Gegenstände obenauf. Bei einer starken Bremsung können sich diese zu Geschossen entwickeln.
  • Kontrollieren Sie bei Campern, Wohnwagen und Caravans, ob alle Türen und Klappen richtig verschlossen sind. Gerade bei Hängeschränken ist eine vollständige Kontrolle wichtig.
  • Wenn Sie Gepäck im Alkoven eines Wohnmobils verstauen, sichern Sie dieses mit einem Netz gegen das Herausfallen.
  • Dachboxen beladen Sie mit sperrigen, aber nicht zu schweren Gegenständen. Ein hohes Gewicht in der Dachbox wirkt sich stark auf die Fahrstabilität des Fahrzeugs aus.

Video: Tipps & Tricks zur Wohnwagen Auflastung – mit Oliver Hemmerich

Zum nächsten Video: Tipps & Tricks zur Wohnmobil Auflastung

Praktische Tipps zur optimalen Beladung Ihres Pkws finden Sie in unserem Ratgeber Mit dem Auto in den Urlaub.

Zusätzliche Informationen zum Transport von Fahrrädern finden Sie in unserem Ratgeber Fahrräder sicher mit dem Auto transportieren.

Wie belade ich ein Wohnmobil?

Bei Wohnmobilen ist zwingend das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten. Gerade bei großen Wohnmobilen, die dennoch die 3,5-Tonnen-Klasse nutzen, gibt es nur eine recht kleine maximale Zuladung.

  • Verstauen Sie die Ladung sicher und vermeiden Sie eine Überladung. Diese geht zulasten des Fahrverhaltens und auch die Traktion bei Bremsvorgängen leidet stark. Bei einer Verkehrskontrolle drohen Bußgelder.
  • Entscheidend ist dabei nicht nur das tatsächliche Gesamtgewicht der Ladung, sondern auch die Verteilung.
  • Die zulässige Achslast darf ebenfalls nicht überschritten werden.

Bei Campern mit großen Heckgaragen, die sich auch für Fahrräder oder Motorroller eignen, kommt es oft zu einer Überladung, weil weitere große und schwere Gegenstände dort gelagert werden. Verstauen Sie Ihr Gepäck besser zwischen den Achsen.

Tipp: Für den Stauraum unter den fest verbauten Sitzbänken bieten sich Boxen an. In diesen verstauen Sie z. B. Proviant für den Aufenthalt. Auch Getränkepaletten wiegen einige Kilo und passen dort hinein.

Beispiel:
Ihr Wohnmobil hat ein Leergewicht von 2.500 kg. Im Leergewicht sind die vollen Tanks für Kraftstoff, Wasser, Gas und das Gewicht eines Fahrers (80 kg) bereits eingerechnet.

Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg dürfen maximal 1.000 kg zugeladen werden.

Für jeden Mitfahrer können Sie noch einmal 80 kg abziehen, bei Kindern etwas weniger.

Eine vierköpfige Familie dürfte so z. B. noch gut 800 kg Gepäck laden (1.000 kg Zuladung abzgl. 80 kg für Elternteil und 60 kg je Kind).

Video: Tipps & Tricks zur Wohnmobil Auflastung – mit Georg Ehmann

Wie kann ich Gewicht sparen?

Damit Sie Ihr Wohnmobil nicht überladen, sparen Sie mit folgenden Tipps und Tricks Gewicht ein:

  • Befüllen Sie die Wassertanks erst am Ziel komplett, wenn es dort z. B. auf dem Campingplatz Frischwasser gibt.
  • Verwenden Sie Leichtflaschen aus Alu für den täglichen Gasbedarf beim Camping und auf der Fahrt.
  • Gegebenenfalls kaufen Sie notwendigen Gasflaschen erst vor Ort.
  • Für die Fahrt selbst kann man sich auf eine, oder vielleicht sogar eine kleine Gasflasche beschränken.
  • Wenn Sie Ihre Markise ohnehin nur selten nutzen, demontieren Sie sie und nehmen stattdessen ein deutlich leichteres Sonnensegel mit.

Wie kann ich die Zuladung für das Fahrzeug berechnen?

Die Nutzlast Ihres Fahrzeugs im Zugbetrieb errechnen Sie, indem Sie das Leergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht abziehen (Felder G und F.2 und in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Ziffern 14 und 15 des alten Fahrzeugscheins).

Davon müssen Sie dann noch die Stützlast des Hängers abziehen.

Wie schwer darf mein Wohnwagen sein?

Welche Zuladung der Caravan verkraftet, ist schwer zu ermitteln. In den Fahrzeugpapieren finden Sie zwar das höchstzulässige Gesamtgewicht (Felder F.2 bzw. Ziffern 15 im Fahrzeugschein), aber kein Leergewicht.

Verlangen Sie also beim Kauf eine Bestätigung des Herstellers oder Händlers, was der Caravan mit allen Einbauten tatsächlich wiegt.

Oder bringen Sie den unbeladenen Caravan zu einer Fahrzeugwaage. Das Leergewicht ziehen Sie dann vom zulässigen Gesamtgewicht ab.

Brauche ich für Wohnwagen und Wohnmobil eine Hausrat­versicherung?

Eine Hausratversicherung lohnt sich nicht nur zuhause, sondern auch wenn Sie sich auf Reisen befinden.

So leisten wir z. B. auch, wenn Ihnen versicherte Sachen aus dem abgeschlossenen Wohnwagen oder Wohnmobil gestohlen werden.

Der Zusatzbaustein HausratPLUS ist für Camper besonders atrraktiv. Er bietet unter anderem:

  • Schutz bei einfachem Diebstahl auf der Parzelle von Gartenmöbeln, Gartengeräten (z. B. Rasenmäher), Grills, Planschbecken, Wäsche und Kleidung
  • Schutz bei Schäden am Inventar durch Unfall mit dem Wohnwagen oder Wohmobil
  • Schutz von elektronischen Geräten wie Laptop, Smartphone, Navigationsgerät etc. bei Diebstahl aus dem verschlossenen Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Schutz für Dauercamper: Wir versichern Ihren Hausrat, den Sie dauerhaft in einem Wohnwagen oder Wohnmobil aufbewahren

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Hausratversicherung.

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