Berater-Homepage von Roswitha Fischer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-TTZ0-EDROE-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-TTZ0-EDROE-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-TTZ0-EDROE-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-TTZ0-EDROE-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-TTZ0-EDROE-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-TTZ0-EDROE-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Familie wandert mit ihren zwei kleinen Kindern einen steilen Bergpfad hinauf
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Focus Money, Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2024

Auslands­kranken­versicherung

  • Als Einzelperson schon ab 14,80 € und als Familie ab 33,60 €/Jahr
  • Weltweit abgesichert
  • 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr
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Ihre Auslandskranken­versicherung – sorgenfrei Urlaub machen

Mit Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung haben Sie sofortigen und weltweiten Versicherungsschutz – ohne Selbstbeteiligung.

Weil Gesundheit keine Grenzen kennt: Ihre Auslandskranken­versicherung

Mit Ihrer günstigen Auslandskrankenversicherung der HUK-COBURG genießen Sie entspannt und sorgenfrei Ihren Urlaub – und das ab 14,80 € im Jahr! Ab 33,60 € können Sie die Auslandskrankenversicherung auf Ihre gesamte Familie ausweiten. Dazu gehören:

  • Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährte
  • Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Der günstige Reiseschutz gilt für die ersten 56 Tage jeder Auslandsreise – ganz gleich, wie oft Sie während eines Jahres verreisen. Egal, ob Sie beruflich oder privat unterwegs sind.

Sie möchten länger als 56 Tage verreisen und trotzdem vollen Versicherungsschutz genießen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Langzeitschutz. So erhalten Sie alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 365 Tage.

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Focus Money, Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2024

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Reisen bis 56 Tage Langzeitreisen bis 365 Tage
Reisedauer bis zu 56 Tage je Reise 57 bis maximal 365 Tage
Selbstbeteiligung keine keine
Vertragslaufzeit 1 Jahr je nach gewählter Reisedauer
Geltungsbereich weltweit weltweit
Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres Versicherung endet automatisch
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Die TOP 5 Leistungen unserer Auslandskranken­versicherung

Icon: Ambulante und stationäre Behandlung als Privatpatient

Ambulante und stationäre Behandlung als Privatpatient

Icon: Kranken- und Krankenrücktransporte

Kranken- und Krankenrück-transporte

Icon: Privatpatient im Krankenhaus

Privatpatient im
Krankenhaus

Icon: Erstattung der Arznei-, Heil- und Verbandsmittel

Erstattung der Arznei-, Heil- und Verbandsmittel

Icon: Schmerzstillende Zahnbehandlung

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Wann leistet die Auslandskranken­versicherung?

  • Krankheit oder Unfall während der Reise
  • Behandlungskosten während einer Kurzzeitreisen oder Langzeitreise
  • Kosten für einen Dolmetscher
  • Kosten für Suche, Rettung und Bergung
  • Kosten für Betreuung und Rückreise von Kindern
  • Kosten für Bestattung
  • Akute psychische Betreuung nach traumatischen Ereignissen
  • Telefonkosten für Telefonate mit unserem 24-Stunden-Notruf-Service

Wann leistet die Auslandskranken­versicherung nicht?

  • Reisen in Deutschland sowie in den Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat
  • Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Auslandsreise waren
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Entzugs-, Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • Kosmetische Behandlungen oder Operationen
  • Hotelkosten und sonstige Unterbringungskosten
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Beitragsbeispiele zur Auslandskranken­versicherung

Familie mit einem kleinen Mädchen am Flughafen.
Single, 33 Jahre, Kurzurlaub
für nur 14,80 € im Jahr

Frau Hofmann verbringt ihren 2 wöchigen Sommerurlaub in Griechenland. Im Winter reist sie für 9 Tage in die Schweiz zum Skifahren. Für 14,80 € erhält sie in allen Ländern vollen Versicherungsschutz.

Junge Familie tollt am Strand herum.
Familie, 2 Kinder, Kurzurlaub
für nur 33,60 € im Jahr

Familie Heinrich verbringt ihre 5 wöchigen Sommerferien in Thailand. Für 33,60 € im Jahr erhält die gesamte Familie vollen Versicherungsschutz. Dazu gehören:

  • Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährte
  • Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Rentnerin am Laptop
Rentnerin, 67 Jahre, Kurzurlaub
für nur 24,40 € im Jahr

Frau Eckert vereist über Ostern 3 Wochen nach Amerika. Für 24,40 € im Jahr erhält sie vollen Versicherungsschutz.

Junge Frau mit Rucksack schaut auf einen Bergsee mit Alpenpanorama.
Single, 20 Jahre, Langzeitreise
für nur 189 € pro Reise

Ina möchte mehr als 56 Tage verreisen und trotzdem vollen Versicherungsschutz genießen. Daher empfehlen wir ihr die Langzeit-Variante. So erhält sie alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 365 Tage. So kann sie nach dem Abitur für 3 Monate nach Australien reisen. Für 189 € ist sie während Ihrem Work & Travel in Neuseeland versichert.

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Besondere Konditionen

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Als Kunde der BARMER genießen Sie den Auslandsreise-Zusatzschutz zu günstigeren Konditionen.

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Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Auslandsreisekrankenversicherung.

Wichtige Tipps bei einem Notfall im Ausland

Bitte stimmen Sie in jedem Fall bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall und einem notwendigen Krankenrücktransport unbedingt die weitere Vorgehensweise mit uns ab.

Nur mit unserem 24h-Kontakt kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Hilfsmaßnahmen schnell und effektiv eingeleitet werden.

Mann steht in einer Stadt am Straßenrand und schaut auf sein Handy.

24h-Notfallkontakt

Unser 24h-Kontakt ist im Ausland
täglich rund um die Uhr für Sie da:

+49 69 66 555 44 *

Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf!
Auf Belegen vom Arzt muss stehen (wenn möglich auf Deutsch oder Englisch):

  • Name des Arztes
  • Ihr Vor- und Zuname
  • Ihr Geburtsdatum
  • Bezeichnung der Krankheit (Diagnose)
  • Art der Behandlung
  • Bezeichnung behandelter Zähne (bei Zahnbehandlungen)

Auf Rezepten muss vermerkt sein:

  • Name des Arzneimittels
  • Preis
  • Bestätigung der Zahlung

Bei sehr teurer Behandlung, medizinischem Rücktransport oder Krankenhausaufenthalt:

Sprechen Sie unbedingt vorab mit unserem 24h-Notfallkontakt. Denn beispielsweise muss der behandelnde Arzt im Ausland für den Rücktransport bescheinigen, dass dieser sinnvoll ist.

Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an:

HUK-COBURG Krankenversicherung AG
96447 Coburg

Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.

Für sicheren Rundum-Schutz auf Reisen – die günstige Auslandskrankenversicherung der HUK-COBURG.

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„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

Handy mit dem Startbildschirm der HUK-App Meine Gesundheit

Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern für Ihre Auslandsreise? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

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Für iOS

Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

Warum brauche ich eine Auslandskranken­versicherung?

Um während Auslandsreisen vollen Versicherungsschutz zu erhalten und nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, wird zusätzlich eine Auslandskrankversicherung benötigt.

Sowohl gesetzliche Krankenkassen, als auch private Krankenversicherungen erstatten oft nur einen Teil der anfallenden Kosten.

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Welche Regeln muss ich als gesetzlich Versicherter im Ausland beachten?

In ganz Europa besteht Versicherungsschutz durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV), allerdings ist der Leistungsumfang teilweise geringer als in Deutschland. So können erhebliche Kosten für Sie entstehen.

Im außereuropäisches Ausland besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch Ihre GKV und somit kein Leistungsanspruch.

In beiden Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport. Genau hier springt die Auslandskrankenversicherung für Sie ein.

Warum ist die Auslandskranken­versicherung auch für Privatversicherte sinnvoll?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.

Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere 2 Monate.

Mit der Privaten Krankenversicherung der HUK-COBURG genießen Sie ohne besondere Vereinbarung bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland bis zu 2 Monaten Versicherungsschutz!

Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz sogar über die 2 Monate hinaus, längstens bis zur Transportfähigkeit der versicherten Person.

Darüber hinaus sollten Sie als privat Versicherte(r) Ihren Vollversicherungstarif genau prüfen, denn:

  • Der Rücktransport ist nicht automatisch in jedem Tarif mitversichert.
  • Auch eventuelle Selbstbehalte aus der Vollkostenversicherung wirken sich auf die Auslandserstattung nicht aus, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht.
  • Mit der Erstattung der Rechnungen im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung sichern Sie Ihre Beitragsrückerstattung aus der Vollkostenversicherung, sollten Sie keine weiteren Rechnungen zu Behandlungen in Deutschland einreichen.
  • Mit der Auslandsreisekrankenversicherung entlasten Sie Ihre eigentliche Krankenversicherung und sichern sich gleichzeitig darüber hinausgehenden sinnvollen Schutz auf Auslandsreisen zu günstigen Preisen.
  • Sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Ihrer Vollversicherung versichert, entstehen bei Krankenhausbehandlungen im Ausland unter Umständen große Lücken.
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Wie lange bin ich versichert?

Ihre Auslandskrankenversicherung gilt bis zu 56 Tage je Reise.

Wenn Sie in dieser Zeit in ein Krankenhaus eingeliefert werden und dort ein längerer Aufenthalt nötig ist, bleibt der Versicherungsschutz natürlich bestehen. Solange Sie vor Ort behandelt oder bis Sie nach Hause transportiert werden.

Praktisch für Sie: Der Vertrag für die Auslandkrankenversicherung gilt für 12 Monate. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr. Ein Punkt weniger, an den Sie vor Ihrem Urlaub denken müssen.

Ist der Krankenrücktransport versichert?

Ja, der Krankenrücktransport ist in der Auslandsreisekrankenversicherung mitversichert.

Dies ist einer der wichtigsten Vorteile, da die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich keine Rückreisekosten übernimmt.

Damit die Kosten für den Rücktransport übernommen werden, muss dieser medizinisch sinnvoll und durchführbar sein. Wenn Sie einen Rücktransport aus dem Ausland benötigen, setzen Sie sich bitte vorab mit unserer Notrufzentrale in Verbindung und klären die weiteren Details.

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Weitere Fragen zur Auslandskranken­versicherung

In welchen Ländern bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz gilt auf privaten und beruflichen Reisen, rund um die Uhr, weltweit – nicht aber in Deutschland.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz und wie lange läuft der Vertrag?

Sie können eine Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis maximal 56 Tage abschließen. Der Versicherungsschutz gilt dann für jeden Auslandsaufenthalt für maximal 56 Tage pro Reise. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald Sie Deutschland verlassen. Der Versicherungsschutz von 56 Tagen pro Auslandsaufenthalt beginnt mit jedem Auslandsaufenthalt von Deutschland aus erneut.

Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf Ihres individuellen Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird. Möchten Sie länger als 56 Tage verreisen? Dann haben Sie mit der Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage den richtigen Partner an Ihrer Seite.

Der Versicherungsschutz beginnt in der Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung zum vereinbarten Termin, aber nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen den Vertrag daher nicht kündigen.

Erhalte ich einen Versicherungsnachweis?

Ein Versicherungsschein für die Auslandsreisekrankenversicherung wird nicht erstellt. Sie erhalten eine Versicherungsbestätigung. Wenn Sie eine erneute Versicherungsbestätigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne senden wir Ihnen diese per Post zu.

Stellen Sie Ihren Antrag online, erhalten Sie nach der Antragsstellung zwei E-Mails:

  • Über den Eingang Ihres Antrags
  • Die Versicherungsbestätigung

Sollte das nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kann ich einen Antrag zur Auslands­reise­kranken­versicherung auch kurzfristig stellen?

Die Antragsstellung kann auch sehr kurzfristig online erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der HUK-COBURG. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich. Wir empfehlen bei einem zeitnahen Reisetermin den Abschluss über unseren Tarifrechner.

Wie hilft mir die Auslandskranken­versicherung im Notfall und was muss ich beachten?

Wir stehen Ihnen mit unserem 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite.

Sie wählen einfach die +49 69 6655544 ** – wir helfen Ihnen weiter.

Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden. Rechnungen, z. B. für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns zur Kostenerstattung einreichen.

Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, achten Sie bitte darauf, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers,
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der behandelten Person,
  • Bezeichnung der Krankheiten (Diagnosen),
  • Art der Leistungen und
  • Die Daten der Behandlung.

Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an die

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
96447 Coburg

Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.

**

Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Wenn ich auf der Reise erkranke, wie lange genieße ich Schutz?

Die maximale Leistungsdauer ist in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt. Unsere Auslandsreisekrankenversicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr mit einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen pro Reise.

Wenn Sie länger verreisen, benötigen Sie einen angepassten Reiseschutz, der unkompliziert für bis zu 365 Tage pro Reise abgeschlossen werden kann.

Wenn eine im Ausland begonnene Behandlung im Zeitpunkt des Ablaufs des Versicherungsschutzes fortgesetzt werden muss, leisten wir für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus, solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Kann ich mich auch in der Auslandskranken­versicherung versichern, wenn ich im Ausland lebe?

Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht.

Unser Tipp: Wenden Sie sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland.

Wie erfolgt die Zahlung des Beitrages zur Reisekranken­versicherung?

Wir möchten Ihnen auch in Zukunft kostengünstige Produkte in diesem Bereich anbieten. Deshalb möchten wir unsere Verwaltungskosten möglichst gering halten.

Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Beitragszahlung in der Auslandsreisekrankenversicherung ausschließlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist.

Wir buchen die Beiträge bequem von Ihrem Konto ab – Sie müssen also keine Überweisung veranlassen.

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Welche Versicherungen außerdem im Ausland nützlich sind

Auto­versicherung

Wir versichern nicht nur Sie oder Ihre Familie im Ausland. Auch in unserer Autoversicherung bieten wir für Ihr Fahrzeug den passenden Schutz auf Reisen im Ausland an – inklusive Mallorca-Police.

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Unfall­versicherung

Sport treiben, im Garten werkeln, eine Urlaubsreise: In der Freizeit passieren die meisten Unfälle. Setzen Sie auf den umfangreichen Schutz unserer Unfallversicherung.

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