Berater-Homepage von Reinhard Linn

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HI7E-KRGTS-73 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HI7E-KRGTS-73

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-HI7E-KRGTS-73


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-HI7E-KRGTS-73 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-HI7E-KRGTS-73

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-HI7E-KRGTS-73


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mietausfall­versicherung: Als Vermieter abgesichert

Mietausfall­versicherung: Als Vermieter abgesichert

Mietausfall­versicherung: Schutz bei ausbleibenden Zahlungen

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, ist oft auf die regelmäßigen Mieteinnahmen angewiesen. Denn diese sind für viele überhaupt der Grund und die Motivation für das Investment in eine Immobilie.

Nicht selten stellen Mieteinnahmen auch einen Teil der individuellen Altersvorsorge des Vermieters dar.

Fallen Mieteinnahmen weg, weil der Mieter nicht regelmäßig die Miete begleicht, hat das für den Immobilienbesitzer unangenehme Folgen.

Eine Mietausfallversicherung schützt die Vermieter vor ausbleibenden Mieten und bietet darüber hinaus auch Schutz vor hohen Kosten durch Renovierungen oder ähnliches.

Gut zu wissen: Bei der HUK-COBURG können Sie eine solche Versicherung leider nicht abschließen.

Die Informationen, die wir Ihnen in diesem Ratgeberbeitrag zu diesem Produkt bieten, basieren auf unseren eigenen Recherchen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Mietausfall­versicherung?

Mietausfälle sind tatsächlich ein nicht selten auftretendes Problem. In manchen Fällen gibt es dafür eine logische Erklärung wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit.

Häufig ist aber auch die Zahlungsunwilligkeit des Mieters die Ursache. Vor den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen können sich Vermieter durch den Abschluss einer Mietausfallversicherung schützen.

Diese deckt in der Regel einen Mietausfall von drei bis zu sechs Monaten ab und zwar nicht nur für die Kaltmiete, sondern auch für alle Nebenkosten.

In den meisten Fällen schließt der Vermieter die Mietausfallversicherung vor einem neuem Mietbeginn ab. Bedingung für den Abschluss ist normalerweise eine erfolgreiche Bonitätsprüfung des Mieters.

Oft beläuft sich die Versicherungslaufzeit auf 12 Monate. Zahlt der Mieter nach diesen 12 Monaten plötzlich die Miete nicht mehr, besteht dann meist auch kein weiterer Versicherungsschutz.

Zu den Bedingungen einer solchen Versicherung zählt außerdem meistens, dass der Vermieter zunächst die Mietkaution zur Kostendeckung verwenden muss, bevor die Versicherung greift.

Teilweise leistet die Mietausfallversicherung sogar erst bei Kündigung des Mietverhältnisses und nach der Einleitung rechtlicher Schritte.

Für wen ist eine Mietausfall­versicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Mietausfallversicherung für alle Vermieter sinnvoll.

Sie können sich damit vor den durch Sachschäden oder Mietausfälle entstehenden Kosten schützen.

Vor allem ist der Abschluss einer solchen Versicherung aber wichtig für private Vermieter, die nur wenige Immobilien besitzen und auf die regelmäßigen Mieteinnahmen angewiesen sind.

Denn häufig zahlt man mit der Miete Kredite für die Immobilie ab oder finanziert damit den eigenen Lebensunterhalt.

Einige Vermieter verlassen sich auf die Kaution, um ausfallende Mieten zu überbrücken. Oft kann diese aber maximal drei Netto-Monatsmieten decken.

Übrigens: Um mögliche Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel am Gebäude zu versichern, empfehlen wir den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.

Welche Leistungen umfasst die Versicherung?

Eine Mietausfallversicherung sichert Vermieter gegen nicht geleistete Mietzahlungen ab. Die Haupt-Leistung besteht also in der finanziellen Überbrückung fehlender Mieteinnahmen.

Die Versicherung kann allerdings erweitert werden und versichert somit auch weitere Risiken wie:

  • Sachschäden
    Hat ein Mieter die Immobilie mutwillig beschädigt, verwahrlosen lassen oder verunreinigt, zahlt die Mietausfallversicherung (sofern nicht die Wohngebäudeversicherung greift).
  • Aufräumung
    Beim Auszug hat der ehemalige Mieter nicht alle Gegenstände mitgenommen oder sogar Einrichtung beschädigt zurückgelassen? Dann zahlt die Versicherung die Aufräumarbeiten sowie möglicherweise die Kosten für einen Container.
  • Renovierungen
    Hat der Mieter die Wohnung so beschädigt hinterlassen, dass eine Renovierung notwendig ist, kommt die Mietausfallversicherung für die Kosten auf.
  • Einlagerung
    Eine Renovierung ist notwendig und dafür müssen Gegenstände oder Möbel eingelagert werden? Dann übernimmt die Mietausfallversicherung die Einlagerungskosten für bis zu drei Monate.
  • Desinfektion
    Mieter haben die Wohnung verwahrlosen lassen und es muss aufgrund eines Ungezieferbefalls eine Desinfektion durchgeführt werden? Auch in diesem Fall zahlt die Mietausfallversicherung.

Mietnomaden und Rechtsschutz

Mietnomaden ist ein Begriff für Mieter, die ihre Miete nicht zahlen und darüber hinaus häufig auch Schäden in der Wohnung anrichten.

Oft reizen diese Personen die Nichtzahlung bis zur Zwangsräumung aus.

Haben Sie eine Mietausfallversicherung abgeschlossen, sind Sie damit auch gegen Mietnomaden abgesichert.

Denn die Versicherung übernimmt sowohl die Kosten für ausgefallene Mieten als auch für die Wiederherstellung bzw. Renovierung der Wohnung.Häufig spricht man deshalb auch von der Mietnomadenversicherung.

Übrigens: Gegen Streitigkeiten mit Mietern oder einem Vermieter können Sie sich über den Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz absichern.

Wie viel kostet die Mietausfall­versicherung?

Die Kosten variieren, je nachdem, welche Fälle mit der Versicherung abgedeckt sind.

  • Bei einer reinen Absicherung gegen Mietausfall zahlen Sie im Jahr rund 60 bis 100 € – je nach Versicherer.
  • Wollen Sie zudem umfangreichere Sachschäden oder Renovierungsarbeiten absichern, kann der Versicherungsbeitrag bis zu 400 € jährlich kosten.

Übrigens: Die Mietausfallversicherung ist nicht umlagefähig auf den Mieter, aber sie kann über die Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme der Mietausfallversicherung sollte nicht von der Höhe der Miete abhängig sein, sondern vom finanziellen Bedarf, der z. B. bei einer zusätzlichen Beschädigung der Immobilie aufkommt.

Eine Schadensbeispielrechnung:

Der Vermieter hat eine Versicherungssumme in Höhe von 6.000 € abgeschlossen. Die monatliche Miete beträgt 1.300 €.

  • Bei einem Mietausfall von drei Monaten entstehen also Mietschulden von 3.900 €.
  • Muss die Wohnung aufgrund von Sachschäden geräumt oder sogar renoviert werden, bleiben dann nur noch 2.100 € für die Arbeiten übrig.
  • Das ist in den meisten Fällen viel zu wenig Geld.

Realistischer wäre in diesem Fall also eine Versicherungssumme von 15.000 €.

Übrigens ist die Versicherungsleistung meistens gedeckelt auf einen Höchstbetrag von 20.000 €, aber Sachschäden können sogar bis zu 30.000 € abgesichert werden.

Gut zu wissen: Sichert die Mietausfallversicherung einzig und allein die ausfallenden Mieteinnahmen ab, ist eine derart hohe Versicherungssumme in der Regel nicht notwendig.

Welche Fälle sind nicht versichert?

  • Leerstand der Wohnung
    • Oft steht eine Wohnung zwischen zwei Mietverhältnissen für eine gewisse Zeit leer. Allerdings ist der daraus resultierende Mietausfall nicht über die Mietausfallversicherung abgesichert.
    • Aber: Kommt es aufgrund einer notwendigen Renovierung zu einem Leerstand, werden die Leerstandskosten übernommen (sofern die Sachschadenregulierung Teil des Versicherungsvertrages ist).
  • Versicherung für Ferienwohnungen
    • Die Mietausfallversicherung ist für langfristige Mietverträge gedacht.
    • Ferienwohnungen vermietet man aber oft nur für eine kurze Zeit von etwa zwei Wochen an Urlauber: Ein besonders großes Kostenrisiko besteht hier also nicht.
    • Eine Mietausfallversicherung wäre also unnötig teuer und nicht erforderlich.
  • Gewerbeimmobilien
    • Meistens sind Wohneinheiten, die zu gewerblichen Zwecken vermietet werden, nicht versichert. Auch wenn der Vermieter gewerblich tätig ist, greift die Mietausfallversicherung in der Regel nicht.
  • Wohngebäudeversicherung greift:
    • Ist ein entstandener Schaden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, z. B. in Folge eines Feuers oder Blitzeinschlags, übernimmt diese Versicherung auch die Kosten für die Renovierung sowie für den Mietausfall während der Arbeiten in der Wohnung.

Noch Fragen?

Interessieren Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung?

Dann bietet Ihnen ein Berater der HUK-COBURG gerne vor Ort alle Informationen.

Zusätzlich sind wir für Sie unter unserer Servicehotline 0800 2 153 153 650 erreichbar.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Reinhard Linn

Unterm Wehlenkopf 9
54317 Farschweiler

Tel. 06500 95129
Mobil 0176 93745230

Beratung:

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