Berater-Homepage von Ralph Dinges

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GAWX-OWQDR-44 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GAWX-OWQDR-44

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GAWX-OWQDR-44


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GAWX-OWQDR-44 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GAWX-OWQDR-44

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Völlig eingeschneite Autos parkend am Straßenrand im Winter.
Völlig eingeschneite Autos parkend am Straßenrand im Winter.

Parken im Winter

Richtig Parken bei Schnee und Glätte

Dass im Winter beim Autofahren einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, dürfte den meisten Autofahrern bekannt sein. Doch auch richtiges Parken in der kalten Jahreszeit will gekonnt sein.

So sollte man bei Schnee und Glätte sein Auto nicht ohne Weiteres an dafür vorgesehenen Stellen zurücklassen, wie man es an wärmeren Tagen kann. Im Folgenden finden Sie einige Tipps wie Sie Ihr Auto im Winter richtig parken.

Inhaltsverzeichnis

Räumfahrzeuge nicht behindern

Achten Sie darauf, dass das abgestellte Fahrzeug den Räumfahrzeugen nicht im Weg steht.

Das bedeutet: Eine während der übrigen Jahreszeit passende Parklücke kann im Winter wegen möglicher Behinderung des Winterdienstes fürs Parken ausscheiden.

Am Straßenrand sollten Autos an kalten Tagen zudem nur auf einer Straßenseite geparkt werden. Denn versetzt abgestellte Fahrzeuge können dem Räumdienst ebenfalls seine Arbeit erheblich erschweren.

Grundsätzlich ist beim Parken im Winter immer darauf zu achten, dass für den fließenden Verkehr ausreichend Platz auf den Straßen bleibt – am besten auch dann, wenn ein Fahrzeug mal ins Rutschen gerät. Deshalb verbietet sich ebenfalls Dauerparken auf engen Verkehrswegen.

Aus eigenem Interesse sollte man beim Parken im Winter ferner daran denken, dass Salz und Splitt von vorbeifahrenden Fahrzeugen aufgewirbelt werden können: Je geringer das Risiko, dass der Lack des eigenen Autos durch solche winzigen „Geschosse“ malträtiert wird, desto besser.

Parkplatz merken

Ebenfalls ganz oben auf der Liste der wichtigen Winterparkregeln steht, sich zu merken, wo genau man sein Fahrzeug zurückgelassen hat.

Das mag sich für Flachländer seltsam anhören, doch wer schon einmal erlebt hat, dass nach nächtlichem Schneefall am nächsten Morgen sein Auto unter einer durchgängigen Schneedecke verschwunden war, weiß wovon die Rede ist.

In einem solchen Fall gehört eine präzise Standortbeschreibung zu wichtigen Informationen für den Räumdienst – und verhindert unbeabsichtigte Beschädigungen des Fahrzeugs beim Schneeräumen.

Abschüssige Flächen meiden

Wird das Auto im Winter auf einem abschüssigen Untergrund abgestellt, sollte möglichst die Lenkung in Richtung Straßenrand eingeschlagen werden.

So wird gewährleistet, dass ein Fahrzeug, wenn es auf glattem Untergrund ins Rutschen gerät, nicht die Fahrbahn beeinträchtigt oder gar blockiert.

Besser man sucht sich gleich einen ebenen Parkplatz. Ist ein solcher nicht zu ergattern, sollte man an Steigungen oder Gefällen das Auto immer zusätzlich mit der Handbremse sichern.

Auf Schneehaufen und Bordsteine achten

Eine nicht zu vernachlässigende Gefahr für das eigene Auto an winterlichen Tagen stellen Schneeanhäufungen dar, die sich insbesondere bei geräumten Straßen an deren Rändern auftürmen.

Sind diese Haufen richtig zusammengedrückt und eventuell noch vereist, kann man sein Auto daran beschädigen, wenn man achtlos dagegen fährt.

Zudem können sich in solchen Schneehaufen hohe Bordsteine oder Gegenstände verbergen, wie etwa Begrenzungen von Parkplätzen oder Absperrungen, die leicht Beulen oder Kratzer am Fahrzeug verursachen.

Deshalb sollte man gerade auch beim Rangieren in oder aus Parklücken auf solche Schneehaufen achten.

Sie bergen zudem die Gefahr, dass Schnee in den Motorraum gelangt, wenn man in solche Anhäufungen hineinfährt. Dieser Schnee schmilzt am warmen Motor zunächst zu Wasser, das, wenn es wieder gefriert Schäden hervorrufen kann.

Auto von Schnee und Eis befreien

Wenn der Winterdienst nicht hilft, muss das Fahrzeug im Bedarfsfall selbst vom Schnee befreit werden. Um dafür gerüstet zu sein, empfiehlt es sich, einen Handfeger und eine Kehrschaufel griffbereit aufzubewahren.

Zum Schutz des Äußeren seines Autos vor den Witterungsunbilden im Winter kann man zu einer sogenannten Laternengarage greifen. Eine solche Schutzfolie muss jedoch so befestigt werden, dass sie auch bei Wind da bleibt, wo sie hingehört.

Wem das zu aufwändig erscheint, dem kann alternativ eine Abdeckung für die Frontscheibe helfen, um diese morgens schneller von Schnee und Eis zu befreien. Dafür bieten sich ebenfalls Enteisungssprays an, die an der Tankstelle, im Baumarkt oder im Handel zu erhalten sind.

Denn vor dem Losfahren ist immer sicherzustellen, dass die ersten Meter nicht im „Blindflug“ mit vereisten Scheiben zurückgelegt werden.

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