Berater-Homepage von Ralf Dickel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F5OG-W1DQG-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F5OG-W1DQG-83

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-F5OG-W1DQG-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F5OG-W1DQG-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F5OG-W1DQG-83

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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein glückliches Pärchen steht vor einem Auto

Fahrerschutz­versicherung

  • Schutz für alle Fahrer Ihres Fahrzeugs
  • Kostenübernahme bei Verdienstausfall und Schmerzensgeld
  • Kostengünstig ab 19 €* pro Jahr
Jetzt berechnen
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Fahrerschutz­versicherung

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  • Kostengünstig ab 19 €* pro Jahr
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Ihre Fahrerschutz­versicherung: Mit dem Fahrerschutz Ihre Kfz-Versicherung sinnvoll ergänzen – ab 19 € * im Jahr!

Bei einem Autounfall ist es wichtig, sich auf ein gutes Sicherheitsnetz verlassen zu können – vor allem, wenn Sie am Steuer saßen und ihn verursacht haben.

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dann für Schäden beim Unfallgegner und den Insassen auf, und die Vollkasko für Beschädigungen am eigenen Gefährt.

Anders sieht es aus, wenn Sie als Fahrer oder Fahrerin sich dabei verletzen. Hier haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz, z.B. in Form von Schmerzensgeld oder für Verdienstausfälle – denn die eigene Kfz-Haftpflicht leistet für Sie als fahrende Person nicht.

Diese Versicherungslücke schließt die Fahrerschutzversicherung. Sie entschädigt den Fahrer oder die Fahrerin, wenn diese einen Personenschaden erleiden – sowohl bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen als auch bei solchen ohne Unfallgegner.

Den Fahrerschutz können Sie ergänzend zu Ihrer Autoversicherung abschließen. Auch Freunde oder Familienangehörige sind in der Fahrerschutzversicherung mit eingeschlossen, wenn diese am Steuer sitzen und einen Unfall verursachen.

Welche Leistungen der Fahrerschutz im Einzelnen umfasst und warum er zu Ihrer Kfz-Versicherung eine sinnvolle Ergänzung bildet, lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Fahrerschutz­versicherung?

Eine Fahrerschutzversicherung ist eine sinnvolle Zusatzleistung zur bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Pkws, Campers oder Lieferwagens.

Bei einem Autounfall kommt Ihre Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die Sie bei einer anderen Person verursacht haben.

Ergänzend dazu deckt eine Kfz-Versicherung mit Fahrerschutz die Kosten für einen Personenschaden an Ihnen selbst oder einem anderen Fahrer ab – und zwar dann, wenn Sie oder eine andere Person gefahren sind und Schuld am Unfall haben.

Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Fahrerschutzversicherung freiwillig und nicht alleinig möglich. Das heißt, der Fahrerschutz kann nur zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Warum ist eine Fahrerschutz­versicherung sinnvoll?

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten aufkommt und die Vollkasko Schäden am eigenen Kfz abdeckt, sind Personenschäden, die der Fahrer erleidet, nicht versichert.

Verursachen Sie oder eine andere Person beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs einen Unfall, können dabei finanzielle Folgen durch die Verletzungen entstehen, die sich nicht allein durch die Krankenkasse oder bei Teilschuld durch die gegnerische Versicherung decken lassen.

Je nach Schwere des Unfalls sind dabei neben Schmerzensgeld langfristige Folgen wie Verdienstausfälle möglich – was die eigenen Mittel stark belasten oder sogar übersteigen kann.

Die Fahrerschutzversicherung ist daher ein sinnvoller Zusatzbaustein, damit Sie sich selbst und andere Fahrer umfassend vor hohen Kosten schützen können.

Sie greift nach selbstverschuldeten Unfällen sowie solchen ohne Unfallgegner und deckt die finanziellen Aufwände, die infolge der Verletzungen entstehen.

Auch Personenschäden beim Gebrauch des Fahrzeugs, also beim Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen, sind beim Fahrerschutz versichert.

Die Vorteile der Fahrerschutzversicherung haben wir für Sie auch kompakt in unserem Video zusammengefasst.

Was ist der Fahrerschutz? Und warum ist er wichtig?

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„Dadurch, dass die eigenen Schäden an meiner Person weder über die Haftpflichtversicherung noch über die Kasko abgesichert sind, ist der Fahrerschutz enorm wichtig. Da sind alle Fahrer abgesichert, die das Fahrzeug fahren.“

Tom Zapf
Abteilung Kraftfahrt Betrieb
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„Dadurch, dass die eigenen Schäden an meiner Person weder über die Haftpflichtversicherung noch über die Kasko abgesichert sind, ist der Fahrerschutz enorm wichtig. Da sind alle Fahrer abgesichert, die das Fahrzeug fahren.“

Tom Zapf
Abteilung Kraftfahrt Betrieb

Leistungen des HUK-COBURG Fahrerschutzes

Wir entschädigen Sie für konkret eingetretene Schäden. Erstattet werden z. B.

  • Schmerzensgeld Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall wird je nach Schwere der Verletzungen ein Schmerzensgeld bezahlt.
  • Verdienstausfall – Dauerhaft oder für eine befristete Zeit, bis z. B. nach einer Heilbehandlung und Reha die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
  • Vorleistung – Wenn noch nicht geklärt ist, ob dem Fahrer Ansprüche gegen Dritte zustehen, tritt der Fahrerschutz in Vorleistung.
  • Leistungen für sonstige Folgeschäden – Beispielsweise für einen Umbau zum behindertengerechten Haus und Auto oder Kosten für eine Haushaltshilfe.
  • Leistungen an Hinterbliebene – Im Todesfall kann das z. B. eine lebenslange Witwen- oder Waisenrente sein.

Wir versichern Sie als Fahrer Ihres Pkws, Ihres Campingfahrzeugs oder Ihres Lieferwagens.

Wir decken bis zu 15 Millionen € je Schadenfall ab.

Werden von anderer Stelle entsprechende Leistungen erbracht (z. B. vom Unfallgegner, dem Sozialversicherungsträger oder der Krankenkasse), werden diese von uns angerechnet.

In welchen Fällen greift der Fahrerschutz?

Die Fahrerschutzversicherung greift dann, wenn es keine andere Partei gibt, die für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann.

Denn nicht immer ist bei einem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer involviert: So kann Ihnen in einem Waldstück plötzlich ein Wildschwein oder ein Reh vor das Auto laufen, oder Sie werden bei schneeglatter Fahrbahn aus der Kurve getragen. Weder das Rotwild noch das Wetter lassen sich in diesem Fall haftbar machen. Die Folgen für Sie als Fahrer können dennoch beträchtlich sein.

Der Fahrerschutz greift bei allen Personenschäden, die dem Fahrer beim Gebrauch des Fahrzeugs durch einen Unfall entstehen und schließt die Lücke, wenn kein anderer dafür aufkommt.

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„Das gilt übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für weitere Fahrer. Das heißt, wenn die Mutter oder Freunde mit meinem Auto fahren, sind sie mitversichert.“

Annika Sauer
Abteilung Kraftfahrt Betrieb
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„Das gilt übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für weitere Fahrer. Das heißt, wenn die Mutter oder Freunde mit meinem Auto fahren, sind sie mitversichert.“

Annika Sauer
Abteilung Kraftfahrt Betrieb

Wann greift die Fahrerschutz­versicherung nicht oder nur teilweise?

Der Fahrerschutz der HUK-COBURG greift nicht, wenn:

  • Sie oder ein anderer Fahrer den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben.
  • Ein anderer für den Schaden und Ihre Ansprüche aufkommt.

Standen Sie oder ein anderer Fahrer während des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, wird die Leistung des Fahrerschutzes entsprechend gekürzt.

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Ab nur 19 €* pro Jahr erhalten Sie den Fahrerschutz als Ergänzung zu Ihrer Kfz-Versicherung. Schließen Sie ihn einfach über „Meine HUK“ mit ein.

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Sichern Sie sich den Fahrerschutz zusammen mit unserer günstigen Autoversicherung. Überzeugen Sie sich selbst.

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Sie möchten die Fahrerschutzversicherung für Ihren Camper oder Ihren Lieferwagen abschließen? Dann fügen Sie diese über die Wohnmobilversicherung bzw. die Lieferwagen-Versicherung hinzu.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung inklusive des Fahrerschutzes.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

Häufige Fragen zur Fahrerschutz­versicherung

Worin unterscheidet sich der Fahrerschutz von der Unfall­versicherung?

Auch die Unfallversicherung greift bei selbst oder teilverschuldeten Unfällen oder Unfällen ohne Unfallgegner. Wozu braucht der Fahrer dann den Fahrerschutz?

Bei einer Unfallversicherung wird üblicherweise eine feste Versicherungssumme vereinbart, z. B. 100.000 € für den Fall der Invalidität. Im Schadenfall wird nicht der konkret entstandene Schaden, sondern die Versicherungssumme der vereinbarten Leistung ersetzt. Was aber, wenn der Schaden höher ist als die vereinbarte Leistung und man lebenslang auf Hilfe angewiesen ist? Hier wäre die Leistung der Unfallversicherung viel zu wenig.

Beim Fahrerschutz hingegen richten sich Höhe und Umfang der Entschädigungsleistung nicht nach vereinbarten Versicherungssummen. Er deckt den durch den Unfall tatsächlich entstandenen Personenschaden ab, und zwar bis zu einer Summe von 15 Millionen € je Schadenfall.

Der Fahrerschutz ist kein Ersatz für die allgemeine Unfallversicherung, aber eine sinnvolle und preiswerte Ergänzung für selbstverschuldete Unfälle mit dem versicherten Pkw.

Warum braucht man den Fahrerschutz?

Der Fahrerschutz bietet Ihnen eine Entschädigungsleistung, wenn Sie bei einem Unfall die Schuld tragen oder kein Schuldiger haftbar gemacht werden kann.

Insbesondere dann, wenn hohe Kosten auf Sie zukommen, entlastet Sie der Fahrerschutz finanziell und Sie können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Für wen ist der Fahrerschutz sinnvoll?

Der Fahrerschutz bietet nicht nur Ihnen als Fahrer eine Absicherung. Auch alle weiteren, in der Versicherung mit eingeschlossenen Fahrer Ihres versicherten Kfz sind mitversichert.

Der Fahrerschutz ist somit für jeden sinnvoll, der den versicherten Pkw in Gebrauch hat.

In welchen Ländern besteht die Fahrerschutz­versicherung?

Der Fahrerschutz der HUK-COBURG schützt Sie innerhalb der geographischen Grenzen von Europa sowie dem außereuropäischen Raum, der zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehört. In Russland und Belarus besteht kein Schutz.

Warum ist die Insassenunfall­versicherung nicht mehr sinnvoll?

Laut Verbraucherzentrale und Bund der Versicherten (BdV) ist die Insassenunfallversicherung nach einer grundlegenden Änderung im Straßenverkehrsgesetz zu einer überflüssigen Police im Versicherungsportfolio geworden. Denn alle mitreisenden Insassen sind heutzutage über die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs ausreichend abgesichert.

Einzige Ausnahme ist hier der Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen. Trifft ihn die Schuld am Unfall, kann er keine Ansprüche gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung stellen.

Für ihn lohnt sich also eine zusätzliche Absicherung, welche über die Fahrerschutzversicherung günstig abgeschlossen werden kann.

*

Beitragsbeispiel: HUK-COBURG, Angestellter im öff. Dienst, 50 Jahre, alle Fahrer über 25 Jahre

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