Berater-Homepage von Rainer Mischak

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-V6BK-J799N-58 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-V6BK-J799N-58

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-V6BK-J799N-58


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-V6BK-J799N-58 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-V6BK-J799N-58

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-V6BK-J799N-58


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Pärchen auf einem Motorrad

Saisonkennzeichen & Versicherung

Pärchen auf einem Motorrad

Saisonkennzeichen & Versicherung

Für wen ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll?

Für alle, die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen möchten, spart ein Saisonkennzeichen nicht nur jede Menge Geld, sondern auch Zeit und Nerven.

Das Saisonkennzeichen wird, wie jedes andere Kennzeichen auch, bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt und ist für Motorräder und Leichtkrafträder geeignet, die lediglich saisonal zum Einsatz kommen.

Doch auch für Autofahrer ist das Saisonkennzeichen interessant, wenn sie ihre Fahrzeuge nur in der Saison nutzen möchten. Das gilt insbesondere für Besitzer von:

  • Cabrios
  • Sportwagen oder
  • Oldtimern.

Inhaltsverzeichnis

Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?

Motorräder, Autos und andere Kraftfahrzeuge können auch mit regulärem Kennzeichen über einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden.

Dennoch hat ein Saisonkennzeichen Vorteile:

  • Ein Saisonkennzeichen muss lediglich einmal beantragt werden. Anschließend ist es nicht mehr nötig, das Fahrzeug jedes Jahr aufs Neue an- und wieder abzumelden.
  • Sie sparen somit jede Menge Geld für die entsprechenden Gebühren. Auch das lästige Warten auf dem Amt gehört endlich der Vergangenheit an.
  • Die Kosten für die Motorradversicherung, Autoversicherung und Steuern sinken deutlich, da diese nur für den Zeitraum der Nutzung gezahlt werden müssen.
  • Da das Fahrzeug die restliche Zeit „ruht“, läuft die Kfz-Versicherung außerhalb des Nutzungszeitraums als sogenannte Ruheversicherung weiter. Je nach Kaskopolice deckt sie aber auch innerhalb der Ruhemonate Diebstahl oder Schäden durch Unwetter ab

Bei der HUK-COBURG läuft der Vollkaskoschutz während der Stilllegungsphase weiter, sodass Sie z. B. gegen Vandalismusschäden am Oldtimer ganzjährig versichert sind. Das Fahrzeug muss dann in einer Garage oder auf einem umfriedeten Gelände abgestellt sein.

Von wann bis wann gilt das Saisonkennzeichen?

  • Die meisten Fahrer nutzen das Saisonkennzeichen von März bis Oktober.
  • Von mindestens 2 bis maximal 11 Monaten ist die Länge der Saison aber frei wählbar – es muss sich lediglich um volle Monate handeln.
  • Die Dauer der Zulassung wird auf dem Kennzeichen, im Fahrzeugschein und in der Versicherungspolice vermerkt.
  • Das Saisonkennzeichen kann Jahr für Jahr wiederverwendet werden, solange der Versicherungsvertrag besteht.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Gebühren für das Saisonkennzeichen sind nicht bundeseinheitlich geregelt, die meisten Zulassungsstellen verlangen ca. 25-30 €. Die Kosten für neue Kennzeichen (Nummernschilder) belaufen sich auf ca. 10-20 € pro Stück.

Soll der Zulassungszeitraum bei einem bestehenden Saisonkennzeichen angepasst werden, muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Damit wird auch die entsprechende Zulassungsgebühr erneut fällig.

Darf ein Auto mit Saisonkennzeichen auf der Straße stehen?

Nein, das Kfz darf während der Ruhemonate zu keinem Zeitpunkt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

  • Dazu gehört nicht nur das Fahren, sondern auch das Stehen – denn Parken auf öffentlichen Straßen gilt als Teilnahme am Straßenverkehr.
  • Vorschriftsmäßig abgestellt ist das Fahrzeug nur in einer Garage oder auf einem umfriedeten Gelände.
  • Bei einem Verstoß können die Konsequenzen weitreichend sein. Je nach Schwere drohen happige Geldbußen, Abschleppen und sogar Punkte in Flensburg. Das gilt besonders für wiederholte Verstöße, die im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe zur Folge haben können.
  • Dazu kommt, dass der Versicherungsschutz für Saisonkennzeichen ausschließlich im festgelegten Zeitraum gegeben ist. Im Falle eines Unfalls würden die Kosten somit vollständig zu Ihren Lasten gehen.

Was muss ich bei der Versicherung beachten?

  • Der Versicherungsschutz ist für Saisonkennzeichen ausschließlich im festgelegten Zeitraum gegeben.
  • Im Falle eines Unfalls würden die Kosten somit vollständig zu Ihren Lasten gehen.
  • Das gilt auch für Folgen gegenüber Dritten: Diese würde die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel zunächst übernehmen – danach allerdings wegen einer Regressforderung auf Sie zukommen.

Welchen Einfluss hat ein Saisonkennzeichen auf meine SF-Klasse?

Oftmals wird die Schadensfreiheitsklasse des Fahrers verbessert, wenn das Saisonkennzeichen für mindestens 6 Monate im Einsatz ist und keine Unfälle registriert werden.

Zulassungen von 6 Monaten oder auch mehr Monaten lohnen sich deshalb, um bei der Kfz-Versicherung längerfristig zu sparen.

Wie wir Ihren Vertrag einstufen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Schadenfreiheitsklasse.

So melden Sie Ihr Fahrzeug an

Alle Infos darüber, welche Unterlagen Sie bei der Zulassungsstelle brauchen finden Sie in unserem Ratgeber.

Warum lohnt sich beim Saisonkennzeichen ein Versicherungsvergleich?

Je nach Versicherung birgt das Saisonkennzeichen jede Menge Sparpotenzial.

Deshalb ist es besonders wichtig, nicht nur beim Erstabschluss die verschiedenen Angebote zu vergleichen.

Da immer neue Versicherungstarife auf den Markt kommen und die Konditionen aufgrund der ständig wachsenden Konkurrenz kontinuierlich verbessert werden, können Sie mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung unter Umständen viel Geld sparen.

Wie sind die Kündigungsfristen beim Saisonkennzeichen?

Für Versicherungen mit Saisonkennzeichen gilt in der Regel eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf.

Das Ablaufdatum ist in den meisten Fällen mit dem Beginn der neuen Laufzeit identisch. Beginnt diese beispielsweise am ersten März, muss die Kündigung bis Ende Januar beim Versicherer eingegangen sein.

Beachten Sie aber, dass nicht alle Kündigungsfristen einheitlich geregelt sind. Insbesondere beim Saisonkennzeichen legen einige Versicherer das Vertragsende und damit den Stichtag für die Kündigung unterschiedlich fest.

Werfen Sie deshalb vor der Kündigung einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen oder fragen Sie beim Kundenservice Ihres Versicherers nach. Der Kfz-Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Stichtag verstreicht.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen.

Bedenken Sie auch, dass für die Kündigung das Eingangsdatum beim Versicherer zählt und nicht der Tag, an dem Sie den Brief bei der Post aufgegeben haben.

Wie kann die Versicherung gekündigt werden?

Ist der neue Anbieter gefunden, erfolgt der Versicherungswechsel in der Regel schnell und unbürokratisch.

Vor der Kündigung sollten Sie allerdings bereits über ein neues, verbindliches Versicherungsangebot verfügen. Denn theoretisch kann ein Versicherungsantrag – zumindest für den Kaskoschutz – von der Gesellschaft auch abgelehnt werden.

Die alte Versicherung sollte schriftlich gekündigt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

Verschicken Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten. Auf diese Weise erhalten Sie einen eindeutigen Kündigungsnachweis und beugen eventuellen Unstimmigkeiten vor.

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Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zu ihrer Autoversicherung oder zur Motorradversicherung haben, dann steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort gerne zur Verfügung.

Oder rufen Sie uns alternativ einfach über unsere Servicehotline unter 09561 96 101 an.

Wir freuen uns auf Sie!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Rainer Mischak

Berliner Chaussee 3
06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel. 03491 7939480
Fax 0800 2875326676

Beratung:

Montag 14:00 - 18:00 Uhr  
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
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