Berater-Homepage von Pia Storace

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GDRN-W0G12-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GDRN-W0G12-83

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GDRN-W0G12-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GDRN-W0G12-83 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GDRN-W0G12-83

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-GDRN-W0G12-83


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kreisverkehr von oben

Wie verhalte ich mich im Kreisverkehr?

Kreisverkehr von oben

Wie verhalte ich mich im Kreisverkehr?

Sicher durch den Kreisverkehr

Hierzulande werden Kreuzungen mit und ohne Ampel immer öfter durch Kreisverkehre ersetzt. Dadurch soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Denn Kreisverkehre sorgt sorgen in der Regel für einen sicheren Verkehrsablauf, so die Erfahrung der Verkehrsexperten und der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Dazu tragen demnach vor allem die geringere Geschwindigkeit – mit der diese Verkehrsknotenpunkte durchfahren werden (sollen!) – und ihre bessere Übersichtlichkeit bei.

Ein weiterer Vorteil von Kreiseln besteht darin, dass der Verkehr flüssiger fließt. Autofahrer haben so vergleichsweise geringere Standzeiten als an Ampelanlagen. Doch eine erstaunlich hohe Zahl von Verkehrsteilnehmern ist sich offenbar immer noch unsicher, wie man sich an den „Kreiseln“ richtig verhält.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Unterschied zwischen einem echten und unechten Kreisverkehr?

Man unterscheidet zwischen echten und unechten Kreisverkehren. Bei Letzteren regeln Vorfahrtsschilder oder Ampeln die Zufahrt zu den großen, meist mehrspurigen Kreisverkehren. Es fehlt das Schild „Kreisverkehr“ mit den drei weißen Pfeilen auf blauem Grund.

Echter Kreisverkehr

Wer hat Vorfahrt im klassischen Kreisverkehr?

Der klassische Kreisverkehr ist durch die Kombination der Verkehrszeichen „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ zu erkennen. Diese Schilder – drei kreisförmig angeordnete Pfeile auf blauem Grund und das auf der Spitze stehende Dreieck mit rotem Rahmen auf weißem Grund – stehen vor jeder Einfahrt in das Rondell. Damit gilt hier als wichtigste Regel: Die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt. Das gilt übrigens auch für Radfahrer im Kreisverkehr.

Echter Kreisverkehr – mit Schildern

Wer hat Vorfahrt im zweispurigen Kreisverkehr?

In einem zweispurigen Kreisverkehr ist besondere Aufmerksamkeit notwendig. Zumal der mehrspurige Kreisverkehr nicht immer eine gestrichelte Mittellinie hat. Konkret sollten sich bei einer doppelspurigen Zufahrt die Fahrzeuge rechts einordnen, die bereits an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen wollen. Wer erst später raus will, kann bei der doppelspurigen Zufahrt die linke wählen und auf die innere Kreisspur einfahren. Vor dem Verlassen des Kreisverkehrs muss aber rechtzeitig wieder auf die äußere Spur gewechselt werden. Dabei darf der dort fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden – kurz: Wer außen fährt, hat Vorrang. Im Zweifel muss der innen Fahrende eine zusätzliche Runde drehen, bis er gefahrlos nach außen ziehen kann.

Wann muss ich im Kreisverkehr blinken?

Beim Fahrspurwechsel im Kreisel muss jeder den Blinker setzen. Vor dem Ausfahren aus dem Kreisel haben alle Fahrer zu blinken, nicht hingegen beim Einfahren in das Rondell.

Achtung: Fußgänger und Fahrradfahrer

  • Beim Einfahren in einen echten Kreisverkehr hat der Autofahrer Vorrang gegenüber querenden Fußgängern.
  • Beim Verlassen des Kreisverkehrs dagegen ist grundsätzlich den Fußgängern Vorrang zu gewähren.

Oft befinden sich ohnehin Zebrastreifen an den Ein- bzw. Ausfahrten der Kreisel.

Halten und Parken verboten

Auf allen Kreisfahrbahnen ist zudem grundsätzlich Halten oder gar Parken verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Untersagt ist ferner, die Mittelinsel eines Kreisverkehrs zu überfahren, sei sie entsprechend gepflastert oder nur aufgemalt. Eine Ausnahme von diesem Verbot gilt allein für besonders lange Fahrzeuge. So ist die Mittelinsel von kreisförmigen Knotenpunkten meist überfahrbar ausgeführt, damit auch große Fahrzeuge wie Gelenkbusse die Kreuzung passieren können.

Unechter Kreisverkehr: Kreisförmige Verkehrsknoten

Unechter Kreisverkehr – ohne Schilder

Wer hat Vorfahrt in einem Kreisverkehr ohne Schilder?

Andere Vorfahrtsregeln gelten auch bei einem „unechten“ Kreisverkehr, der im Amtsdeutsch nur einen kreisförmigen Knotenpunkt darstellt. Solche Kreisel finden sich hin und wieder in Wohngebieten. Sie lassen sich leicht an den fehlenden Verkehrsschildern „Kreisverkehr“ identifizieren. Bei solchen Rondellen gilt „rechts vor links“, der Einfahrende hat also Vorrang. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist immer gegen den Uhrzeigersinn. Außerdem muss der Blinker hier beim Ein- und Ausfahren gesetzt werden.

Wann gilt im Kreisverkehr rechts vor links?

Speziell die Vorfahrtsregeln in einem sogenannten unbeschilderten Rondell, sozusagen einem unechten Kreisverkehr, stellen ein Problem für viele Fahrer dar. Hier fehlt das „Vorfahrt gewähren“-Schild und das bedeutet, es handelt sich um einen kreisförmigen Knotenpunkt mit der Regelung „rechts vor links“.

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