Berater-Homepage von Petra Knaut

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-QHO8-CQ5LA-12 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-QHO8-CQ5LA-12

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-QHO8-CQ5LA-12


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Mann in Werkstatt wirft einen Blick in den Motorraum eines Autos

Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung

Das müssen Sie wissen.

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Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung

Das müssen Sie wissen.

HU & AU: Was es mit dem „TÜV“ auf sich hat

Sie benötigen Informationen zur Hauptuntersuchung (HU) oder Abgasuntersuchung (AU) für Ihr Kfz? Sie sind sich nicht sicher, wann und wie oft Sie „zum TÜV“ müssen, wie man landläufig sagt?

Wofür der Begriff „TÜV“ steht und was im Einzelnen zu beachten ist, um an die entsprechende Plakette zu kommen, haben wir Ihnen hier thematisch zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

Bei der HU handelt es sich um eine im Jahre 1951 eingeführte Untersuchung von Kraftfahrzeugen. Sie soll gewährleisten, dass ausschließlich verkehrstaugliche, vorschriftsgemäße und umweltverträgliche Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung kontrolliert ein Sachverständiger die Verkehrssicherheit des jeweiligen Fahrzeugs. So prüft er z. B., ob Bremsen und Lichtanlage einwandfrei funktionieren, sämtliche Reifen die vorgeschriebene Profiltiefe haben und der Motorraum in gutem Zustand ist und alle Sicherheitsvorschriften erfüllt.

Übrigens: Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, sein Kfz fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorzuführen – und muss außerdem für die Kosten der Kontrolle aufkommen.

Der Nachweis der HU-Ergebnisse erfolgt durch einen detaillierten Untersuchungsbericht. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Stellt der Gutachter keine erheblichen Mängel fest, wird der Fahrzeugschein mit einem Prüfstempel versehen. Zusätzlich bringt man am hinteren Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs als HU-Nachweis die aktuelle Prüfplakette an.
  2. Sollten bei der HU Mängel festgestellt werden, hat der Halter zunächst die Möglichkeit diese zu beseitigen und das Fahrzeug anschließend zu einer Nachprüfung vorzuführen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, da ansonsten eine neue Hauptuntersuchung fällig wird. Umgehende Reparaturen sind also ratsam. Für die Nachprüfung fallen deutlich geringere Kosten als für die vollständige HU an und sie muss nicht am gleichen Standort wie die erste Kontrolle erfolgen.

Gut zu wissen: Für das Nichtbestehen der Hauptuntersuchung wird Ihnen kein grundsätzliches Fahrverbot verhängt. Sollten Sie die festgestellten Mängel allerdings nicht innerhalb eines Monats beheben, droht ein Verwarngeld.

Sollte Ihr Fahrzeug bei der Prüfung hingegen als nicht mehr verkehrssicher eingestuft werden, wird die Prüfplakette entfernt und das Kfz wird aus dem Verkehr gezogen. Dann können Sie mit dem Fahrzeug auch nicht mehr eigenständig in die nächste Werkstatt oder zur Verwertung fahren, sondern müssen sich gegebenenfalls abschleppen lassen.

Was ist die Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der Hauptuntersuchung (HU), die allerdings separat bescheinigt wird.

Die AU können Sie bereits vor der HU von einer dafür anerkannten Werkstatt durchführen lassen. Beachten Sie aber, dass die Abgasuntersuchung zum Zeitpunkt der „bestandenen“ Hauptuntersuchung maximal 2 Monate zurückliegen darf.

Dies gilt übrigens auch für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nicht erfolgreich durch die Hauptuntersuchung kommt: Die AU bleibt in jedem Fall 2 Monate lang gültig und Sie müssen sie bei einer Nachprüfung in diesem Zeitraum nicht erneut vornehmen lassen.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die AU Teil der HU, somit gibt es auch keine separate AU-Plakette mehr. Diese war sechseckig und wurde früher auf das vordere Kfz-Kennzeichen geklebt.

Auch diese Plaketen hatten je nach Jahr und Gültigkeit verschiedene Farben. Die letzte AU-Plakette war grün und galt bis 2012. Somit wurden also 2009 das letzte mal die sechseckigen AU-Prüfplaketten bei Neuwagen angebracht.

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur HU und AU?

Das Erstzulassungsdatum eines Fahrzeugs bzw. der Termin der letzten HU legen die entsprechenden Fristen der jeweils nächsten HU fest. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Neuwagen 3 Jahre nach ihrer Erstzulassung zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung müssen.

Anschließend müssen Sie als Fahrzeughalter mit Ihrem Auto alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.

Übrigens: Für andere Fahrzeuge, z. B. Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger, kann es unterschiedliche Prüfintervalle geben.

Wer führt die Haupt- und Abgasuntersuchung durch?

Die Kontrolle Ihres Fahrzeugs wird in einer Prüfstelle, an einem Prüfstützpunkt, in der gewohnten Autowerkstatt Ihres Vertrauens oder beim Fuhrpark eines Unternehmens vor Ort durchgeführt.

„Ich muss zum TÜV“ heißt es oft umgangssprachlich bei Autobesitzern. Die Hauptuntersuchung wird allerdings längst nicht mehr nur vom Technischen Überwachungsverein, sondern auch von verschiedenen anderen Prüforganisationen durchgeführt – z. B. einer der folgenden:

  • DEKRA
  • GTÜ
  • KÜS
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Welche Unterlagen benötige ich bei der HU?

Was Sie alles zur Hauptuntersuchung mitbringen müssen, haben wie hier für Sie zusammengestellt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
  • Bei Umbauten oder Tuning: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Bescheinigung über Änderungsabnahmen.
  • Falls AU separat und zeitnah vor der HU erfolgte: Entsprechender Prüfnachweis.
  • Bei einem Wechsel der Prüforganisation: Untersuchungsbericht der vorangegangenen HU.
  • Bei einer möglichen Nachprüfung: Vorbericht.

Zusätzlich muss Ihr Fahrzeug auch mit den folgenden Utensilien ausgestattet sein, um die HU erfolgreich abzuschließen:

  • Verbandskasten (das Verfallsdatum darf noch nicht überschritten sein)
  • Warndreieck
  • Warnwesten

Wie lange dauert die Hauptuntersuchung?

Planen Sie für die HU mit AU Ihres Fahrzeugs am besten etwa 30 Minuten ein. Bei den meisten Autowerkstätten können Sie verbindliche Termine vereinbaren, denn meist gibt es feste Tage, an denen der Prüfer vor Ort ist.

Auch bei TÜV, DEKRA, etc. sollten Sie vorher einen Termin buchen - dies geht mittlerweile meist auch online.

Was kostet die Hauptuntersuchung?

Die Kosten einer HU hängen von der Größe des Fahrzeugs ab. So zahlen Sie für HU inklusive AU bei einem Pkw bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen ca. 105 bis 125 €.

Bei schwereren Fahrzeugen, wie z. B. Wohnmobilen, bis 7,5 Tonnen müssen Sie mit Kosten von etwa 120 bis 160 € rechnen.

Für die Wiedervorstellung eines Wagens nach nicht bestandener Hauptuntersuchung sind Preise von ca. 14 bis 30 € fällig.

Wann muss mein Fahrzeug zur nächsten Untersuchung – wie lese ich die Plakette richtig?

Wann Sie mit Ihrem Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung müssen, können Sie auf der „TÜV-Plakette“ ablesen. Diese Plakette finden Sie auf dem hinteren Nummernschild des Kfz. Das Jahr steht in der Mitte der Plakette und der Monat im äußeren Ring (die oberste Zahl auf der Plakette).

Die Farbe der Plakette richtet sich nach dem jeweiligen Fälligkeitsjahr und wechselt jährlich. So kann bei einer Kontrolle anhand der Plakettenfarbe auf einen Blick erkannt werden, ob Ihr Kfz eine gültige HU für das aktuelle Jahr hat.

Die separate Plakette für die Abgasuntersuchung gibt es seit 2010 nicht mehr. Sie wurde früher am vorderen Nummernschild angebracht.

TÜV-Plakette: So liest man sie richtig

Welche Farben hat die TÜV-Plakette?

Für die kommenden Jahre gilt:

  • 2023 – rosa
  • 2024 – grün
  • 2025 – orange
  • 2026 – blau
  • 2027 – gelb
  • 2028 – braun

Danach gehts wieder von vorne los mit rosa.

Farben der TÜV-Plaketten

Welche Farben hat die TÜV-Plakette?

Die Farben der TÜV-Plakette wechseln jährlich in einer festen Reihenfolge die Farben.

Für die kommenden Jahre gilt:

  • 2023 – rosa
  • 2024 – grün
  • 2025 – orange
  • 2026 – blau
  • 2027 – gelb
  • 2028 – braun

Danach gehts wieder von vorne los mit rosa.

Wann muss ich zur Untersuchung, wenn bei einem Saisonkennzeichen der Prüfungstermin außerhalb der Saison liegt?

Sollte die Hauptuntersuchung außerhalb des Zeitraums fällig sein, in dem das Fahrzeug in Betrieb ist, müssen Sie das Fahrzeug im ersten Monat des Betriebszeitraums zur HU bringen.

Beispiel:

  • Sie haben ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen, das von April bis Oktober gültig ist.
  • Der TÜV ist allerdings schon im Februar fällig.
  • Also muss das Fahrzeug im April zur HU, dem ersten Monat des Betriebszeitraums.
  • Fahren Sie in einer neuen Saison also erstmal zur Prüfstelle.

Was ist, wenn ich den Termin verpasse?

Sollten Sie als Fahrzeughalter die HU um mehr als 2 Monate verpassen, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert. In einem solchen Fall nimmt der Prüfingenieur Ihr Fahrzeug etwas genauer unter die Lupe.

Außerdem erhöht sich die Gebühr aufgrund des höheren Arbeitsaufwands im Zuge des detaillierteren Prüfumfangs um 20 %.

Hinweis: Seit 2012 wird bei einer Überschreitung der HU-Frist nicht mehr rückdatiert. Heißt: Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung verpasst wurde, müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle 2 Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin antreten.

Es hat dennoch keinen großen Zweck, „den TÜV zu überziehen“, im Gegenteil: Im Zweifel drohen Ihnen Mehrkosten oder sogar Strafgelder.

Welche Konsequenzen hat Fahren „ohne TÜV“?

Wer trotz abgelaufener „TÜV-Plakette“ im Pkw (bis zu 3,5 Tonnen Gewicht) oder auf dem Kraftrad unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 60 € sowie einen Punkt in Flensburg, wenn er von der Polizei erwischt wird.

Und auch wenn man für gewöhnlich bei einer Überziehung von bis zu 2 Monaten noch straffrei auskommt, sollten Fahrzeughalter hier besser nicht auf Zeit spielen: Denn sollte es in Folge sicherheitsrelevanter Mängel zu einem Unfall kommen, könnte das zu Schwierigkeiten beim Versicherungsschutz führen. Hier wird je nach individuellem Schadenfall geprüft.

Über die Kfz-Versicherung wird der Schaden des Unfallgegners zwar reguliert. Allerdings kann es passieren, dass Ihr Versicherer einen Teil der Entschädigung (bis zu 5.000 €) bei Ihnen zurückfordert.

Strafen bei TÜV überziehen

TÜV überzogen
Strafe (Pkw, Kraftrad)
mehr als 2 Monate 15 €
4 bis 8 Monate 25 €
mehr als 8 Monate 60 € und 1 Punkt in Flensburg

Z. B. Sturm (schon ab Windstärke 7 – marktüblich erst ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

Kann man ein Auto ohne TÜV auf einem Privatgrundstück abstellen?

Ist ein Auto angemeldet, müssen Sie es auch dann im Rahmen der Frist zur Prüfung bringen, wenn es nur auf einem privaten Grundstück steht.

Noch Fragen?

Benötigen Sie Informationen zu unseren Produkten und Leistungen, z. B. einer Kfz-Versicherung der HUK-COBURG? Dann steht Ihnen einer unserer Berater in Ihrer Nähe gerne zur Verfügung. Alternativ erreichen Sie uns auch über unsere Servicehotline 09561 96 101. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Petra Knaut

Versicherungsfachfrau

Bahnhofstr. 1
99310 Arnstadt

Tel. 03628 587365
Fax 03628 587371

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