Glasversicherung
bereits ab 33 € * im Jahr
- Günstiger Pauschalpreis
- Unabhängig von der Größe der Verglasung
- Rundum versorgt – gilt auch für Garagen und Carports
Glasversicherung
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Was ist eine Glasversicherung?
Haben Sie eine Glasversicherung (auch Glasbruchversicherung genannt), dann sind Sie im Schadenfall vor den Instandsetzungskosten von Gebäude- bzw. Mobiliarverglasungen geschützt. Sie schließen diese Versicherung als Ergänzung zu Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ab.
Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz des zerbrochenen Glases, einer provisorischen Notverglasung sowie Lieferung und Einbau des Ersatzes.
Bei uns sind zudem folgende Leistungen enthalten:
- Kosten für Aufräumen und Entsorgung der Glas- und sonstigen Reste.
- Übernahme von Kosten für Gerüste / Kräne / Beseitigung von Hindernissen, wenn diese für die Behebung des Schadens notwendig werden.
- Reparaturkosten von Begleitschäden des Glasbruchs, z. B. an Fensterrahmen oder Alarmeinrichtung.
- Kostenübernahme für die Erneuerung von Oberflächenarbeiten auf den versicherten Glasscheiben, z. B. für Malereien, Anstriche oder Folien.
- Vorsorgeversicherung: Versicherungsschutz besteht auch für die Wohnung Ihrer Kinder, wenn diese z. B. für die Absolvierung einer Ausbildung aus der versicherten Wohnung ausgezogen sind.
Muss ein Sachverständiger beauftragt werden, um den entstandenen Sachschaden zu schätzen, wird dessen Honorar unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Versicherung getragen.
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Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein. Zu den Teilnahmebedingungen.
Die Glasversicherung der HUK-COBURG: So sind Sie geschützt
Einfamilienhaus
- Gebäudeverglasung des Hauses
- Mobiliarverglasung im Haus
Miet- oder Eigentumswohnung
- Gebäudeverglasung der Wohnung
- Mobiliarverglasung in der Wohnung
Mehrfamilienhaus
- Gebäudeverglasung des Hauses
- Mobiliarverglasung im Haus
Einfamilienhaus
- Gebäudeverglasung des Hauses
- Mobiliarverglasung im Haus
Miet- oder Eigentumswohnung
- Gebäudeverglasung der Wohnung
- Mobiliarverglasung in der Wohnung
Mehrfamilienhaus
- Gebäudeverglasung des Hauses
(keine Mobiliarverglasung im Haus)
Welche Glasarten sind versichert?
Im Rahmen Ihrer Versicherung bei der HUK-COBURG sind Schäden an den folgenden Verglasungen abgesichert:
- Einfachglas, Isolierglas, Sicherheitsglas, auch teure Spezialgläser und Kristallglas (in Fenstern, Türen und Wintergärten)
- Mobiliarverglasung (z. B. von Bildern, Glasvitrinen oder Glastüren von Schränken)
- Glastischplatten, Stand-, Schrank- und Wandspiegel
- Glaskeramik-Kochflächen/-Induktionskochfelder und Glaskeramik-Sichtfenster
- Kunststoff-Scheiben und -Platten, z. B. der Duschkabine oder der Terrassenüberdachung
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten
- Gewächshäuser bis 25 qm können Sie gegen Zusatzbeitrag einschließen
Welche Verglasung im Einzelnen versichert ist, hängt davon ab, welche Form der Glasversicherung Sie abschließen. Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0800 2 153 153 650, wenn Sie Folgendes mitversichern möchten:
- Schäden an Aquarien oder Terrarien
- Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben
- Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Welche Glasarten sind nicht versichert?
Leistungen einer Glasversicherung können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Ist also bereits vor Antragstellung ein Schaden entstanden, übernimmt die Versicherung nicht die Kosten dafür.
Nicht mitversichert sind:
- optische Gläser (z. B. Brillen, Teleskope)
- Hohlgläser (z. B. Vasen, Flaschen)
- Beleuchtungskörper (z. B. Neonröhren)
- Geschirr und Handspiegel
- Glaswaschbecken
- Schäden an Glas oder Kunststoff als Teil elektronischer Geräte (z. B. Handys, Fernseher, Monitore)
- Schäden an Photovoltaikanlagen
Wie sinnvoll ist eine Glasversicherung?
Eine Glasversicherung ist besonders sinnvoll, wenn Kinder oder größere Haustiere in Ihrem Haushalt leben.
Auch bei einer Wohnung oder einem Haus mit Glasfassaden oder mehreren großen einzelnen Fensterscheiben macht eine solche Versicherung Sinn.
Außerdem lohnt sich eine Glasversicherung, wenn Sie eines der folgenden Dinge besitzen:
- Wintergarten
- Gewächshaus
- teure Vitrinen
- große Spiegelflächen
- großes Aquarium oder Terrarium
Wann zahlt die Glasversicherung?
Die Glasversicherung springt ein, wenn Scheiben, Platten oder Spiegel aus Glas zu Bruch gehen oder einen Sprung (von Vorder- bis Rückseite) bekommen.
Ausgeschlossen sind dagegen Oberflächenschäden, wie Schrammen oder Absplitterungen an den Kanten.
Beachten Sie auch, dass der Versicherungsschutz zudem nur am vereinbarten Versicherungsort, z. B. in Ihrer Wohnung, besteht.
Glasbruch: Versicherte Schadenbeispiele
- Bei einem Unwetter wird ein Dachfenster von einem herunterfallenden Ast getroffen und zerbricht. Es besteht keine Gebäudeversicherung, die den Schaden übernimmt.
- Ein Unbekannter wirft nachts einen Stein durch Ihr Wohnzimmerfenster.
- Ihr Partner lüftet gerade, als Sie zur Haustür hereinkommen. Es entsteht Durchzug, wodurch das Fenster zuknallt. Die Fensterscheibe zerbricht.
- Sie verbrennen sich mit der Hand an der vollen Pfanne, lassen diese vor Schreck auf den Herd fallen und das Ceranfeld springt.
- Bei einer Kissenschlacht fällt ein teurer Bilderrahmen von der Wand – das Glas zerbricht.
Braucht man als Mieter eine Glasversicherung?
Eine Glasversicherung ist auch für Mieter empfehlenswert:
Fensterscheiben, Glasvitrinen und Ceranfelder sind nicht nur anfällig für Schäden, im Schadenfall entstehen auch hohe Kosten.
Hier sind Sie mit einer Glasversicherung im Fall der Fälle geschützt! Denn mit einer guten Privathaftpflichtversicherung sind Mieter zwar schon bei Schäden an Mietsachen abgesichert. Explizit davon ausgenommen sind jedoch oft Glasschäden, also z. B. Fensterscheiben.
Und auch bei einer Hausratversicherung ist Glasbruch in der Regel nicht mitversichert.
Haben Sie keine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen, bleiben Sie im Schadenfall meist auf den Kosten sitzen.
Kann der Vermieter eine Glasversicherung verlangen?
Nein, rechtlich vorschreiben kann der Vermieter den Abschluss einer Glasversicherung nicht.
Klauseln in Mietverträgen, die den Abschluss einer Glasversicherung fordern, sind unwirksam.
Sollte die Miete aber einen Herd mit Cerankochfeld beinhalten, oder die Wohnung über Glastüren oder große Fenster verfügen, macht eine Glasversicherung dennoch Sinn.
Ist eine Glasversicherung steuerlich absetzbar?
Wird das zu versichernde Gebäude unternehmerisch genutzt, können Sie eine Glasversicherung von der Steuer absetzen, z. B. für Geschäfts- und Lagerräume.
Auch Vermieter können die Kosten steuerlich absetzen. Außerdem zählt die Glasversicherung zu den umlagefähigen Versicherungen.
Arbeitnehmer, die ein eigenes Arbeitszimmer beruflich nutzen, z. B. im Homeoffice, können die Kosten für Ihre Glasversicherung anteilig absetzen. Bei einer rein privat genutzen Wohnung – ohne Arbeitszimmer – ist die Glasversicherung nicht steuerlich absetzbar.
Jetzt Beitrag für Ihre Glasversicherung berechen
Hausratversicherung mit Glasversicherung
Für Einfamilienhäuser, Miet- und Eigentumswohnungen.
Wohngebäudeversicherung mit Glasversicherung
Für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser.
Sie möchten nur eine Glasversicherung ohne Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung abschließen?
Oder Sie möchten ein Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen absichern?
Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0800 2 153 153 650 oder wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.
So erreichen Sie mich:
Kundendienstbüro
Peter Michael Jung
Große Rurstr. 86
52428 Jülich
Tel. 02461 9162590
Mobil 0171 3569139
Beratung:
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Glasversicherung.
Häufige Fragen zur Glasversicherung
Ja, bei der HUK-COBURG können Sie auch Aquarien und Terrarien für einen geringen Zusatzbetrag mitversichern.
Die Höhe des Versicherungsbetrags hängt vom Volumen in Litern ab.
Versichert sind dabei Risse, die von einer Oberfläche zur anderen reichen. Die Kosten für die Reparatur von Schönheitsfehlern, wie z. B. Kratzer, werden allerdings nicht erstattet.
Entsteht ein Wasserschaden an Möbeln durch ein kaputtes Aquarium, wird dies über die Hausratversicherung abgedeckt.
Neben normalem Glas sind bei der Glasversicherung auch Glaskeramik-Kochflächen und -Induktionskochfelder gegen Bruchschäden abgesichert.
Ceranfelder sind zwar langlebig und robust, können jedoch auch Risse bekommen oder sogar zerbrechen.
Oft werden solche Schäden durch ein Missgeschick verursacht, bei dem etwas Schweres auf das Kochfeld fällt (z. B. ein Topf oder eine Pfanne). In solchen Fällen schützt Sie eine Glasversicherung vor hohen Neuanschaffungskosten.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Ceranfeld versichern.
Ja, die Glasversicherung zahlt bei Glasbruch und Rissen von einer Oberfläche zur anderen bei:
- Fenstern
- Türen
- Wintergärten
Abgesichert sind dabei alle Arten von Glas, wie
- Einfachglas
- Isolierglas
- Sicherheitsglas, aber auch
- teure Spezialgläser und Kristallglas
Die Versicherung zahlt allerdings nicht rückwirkend für einen Schaden, der schon bei Antragstellung vorhanden war.
Nein, Glas oder Kunststoff als Teil elektronischer Geräte sind bei der Glasversicherung nicht mitversichert.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Gebäudeverglasung nur ab, wenn diese durch eine versicherte Gefahr (z. B. Feuer oder Hagel) entstanden sind.
Andere Ursachen wie beispielsweise Ungeschicklichkeit oder Durchzug ohne Sturm sind in der Wohngebäudeversicherung normalerweise nicht enthalten.
Daher ist der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll. Sie leistet auch bei solchen Schäden.
Teilweise. Die private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie z. B. beim Fußballspielen im Garten den Ball versehentlich ins Fenster des Nachbarhauses schießen.
Glasschäden in der Mietwohnung oder im gemieteten Einfamilienhaus deckt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht.
Die Privathaftpflichtversicherung leistet außerdem nicht bei Eigenschäden.
Beschädigen Sie also beispielsweise beim Putzen die Fensterscheibe Ihres eigenen Hauses oder die Glas-Tischplatte Ihres Esstischs, dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Für solche Schäden springt die Glasversicherung ein.
In einigen Fällen:
- Ein Glasbruchschaden an Mobiliar infolge eines Einbruchdiebstahls oder eines Brandes ist z. B. über die Hausratversicherung abgedeckt.
- Glasschäden durch andere Ursachen wie beispielsweise Ungeschicklichkeit sind in der Hausratversicherung normalerweise nicht enthalten.
Der Preis einer Glasversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung versichern möchten.
Berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag hier oder lassen Sie sich von uns zu Ihrer individuellen Glasversicherung und den Kosten beraten!
Bei uns gibt es die Glasbruchversicherung bereits ab 33 €* im Jahr.
Unser Service für Sie
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Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater Peter Michael Jung.