Berater-Homepage von Peter Werner

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-SSXV-Y11GF-04 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-SSXV-Y11GF-04

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-SSXV-Y11GF-04


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-SSXV-Y11GF-04 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-SSXV-Y11GF-04

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-SSXV-Y11GF-04


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Gelbes Spardosen-Auto

Kfz-Versicherung berechnen

Der Tarifrechner für Ihre Auto­versicherung

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Ihr Tarifrechner – ganz einfach Kfz-Versicherung berechnen

Die Kfz-Versicherung berechnen – und das schnell, einfach und unkompliziert?

Mit unserem Tarifrechner für die Autoversicherung gar kein Problem. In nur wenigen Schritten erhalten Sie ein Angebot für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Wir erklären Ihnen, welche Angaben Sie brauchen, wo Sie alle Informationen finden können und worauf Sie achten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Vor der Berechnung der Kfz-Versicherung: Welche Informationen brauche ich?

Um Ihre Kfz-Versicherung zu berechnen, müssen Sie alle wichtigen Informationen in den Tarifrechner eingeben. Bereiten Sie am besten alles vor. So können Sie ohne Unterbrechungen rechnen und den Preis erfahren.

Neben Ihren persönlichen Angaben brauchen Sie für ein Angebot zur Autoversicherung im Tarifrechner noch weitere Informationen:

  • Fahrzeugtyp (HSN/TSN)
  • Datum der Kfz-Erstzulassung
  • Datum der Zulassung auf den Halter bzw. Halterin
  • Halter bzw. Halterin des Fahrzeuges
  • Ggf. Zulassungszeitraum von Saisonkennzeichen
  • Angaben zur Fahrzeugfinanzierung
  • Jährliche Fahrleistung
  • Angaben zum Stellplatz
  • Angaben zur Fahrzeugnutzung
  • Fahrerkreis
  • Angaben zur Schadenfreiheitsklasse
  • Zahlungsangaben

Einige dieser Daten finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). So können Sie die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) direkt ablesen. Oder Sie nutzen im Tarifrechner einfach die Fahrzeugsuche.

Wenn Sie für Ihre Versicherung gleich einen Antrag stellen und abschließen möchten, brauchen Sie außerdem:

  • Letzte Beitragsrechnung
  • Kilometerstand
  • Fahrzeugschein

Nach Abschluss schicken wir Ihnen Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) direkt per E-Mail zu.

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Ihr Auto: Fahrzeugtyp über die Fahrzeugauswahl eintragen

Damit wir für Ihr Auto eine geeignete Kfz-Versicherung berechnen können, brauchen wir Informationen zu Hersteller und Modell des Fahrzeugs.

Bei der Angabe Ihres Fahrzeugtyps haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie tragen die Schlüsselnummern (HSN/TSN) aus Ihrem Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief ein oder Sie nutzen die Fahrzeugsuche unseres Tarifrechners.

Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein eintragen

Besonders schnell und zuverlässig können Sie den Fahrzeugtyp über die Schlüsselnummern aus Ihrem Fahrzeugschein bestimmen.

In Ihrem Fahrzeugschein finden Sie zwei Schlüsselnummern:

  • Herstellerschlüsselnummer (HSN):
    Vierstellig – bestimmt die Marke .
  • Typschlüsselnummer (TSN):
    Dreistellig – bestimmt das genaue Modell.

Die Schlüsselnummern stehen sowohl in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (unter 2.1 und 2.2) als auch in Ihrem Fahrzeugschein (unter zu 2 und zu 3).

Fahrzeugschein

Fahrzeugsuche im Tarifrechner nutzen

Sie haben Ihren Fahrzeugschein gerade nicht griffbereit? Kein Problem.

Nutzen Sie einfach die komfortable Fahrzeugsuche des Tarifrechners. Dort können Sie über die Suchfunktion den Hersteller oder die Marke eingeben und bequem das passende Fahrzeug-Modell auswählen.

Warum kann ich mein Fahrzeug nicht finden?

Falls Sie Ihr Fahrzeug über die Schlüsselnummer nicht finden können, kann dies folgende Ursachen haben:

  • Reimport oder neues Fahrzeugmodell: Wenn es sich bei Ihrem Auto um einen Reimport oder ein ganz neues Modell handelt, ist die entsprechende Typschlüsselnummer (TNS) womöglich noch nicht in unserer Datenbank hinterlegt. Nutzen Sie in diesem Fall die Komfortsuche im Tarifrechner und wählen über diesen Weg Ihr Modell aus. Sobald Sie Ihr Fahrzeug zugelassen haben, teilt die Zulassungsstelle uns automatisch die korrekte Typschlüsselnummer mit. Sollte diese TSN abweichen, kann sich dann auch der Beitrag ändern.
  • Luxus-Pkw: Wenn Sie einen Luxus-Pkw wie zum Beispiel einen Ferrari oder ähnliches bei der HUK-COBURG versichern wollen, melden Sie sich bei uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
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Neues Fahrzeug oder Versicherungswechsel?

Bei der Berechnung der Autoversicherung müssen Sie darüber hinaus angeben, ob Sie ein neu erworbenes Fahrzeug zulassen oder die Versicherung wechseln wollen.

Neu erworben bedeutet:

  • Es besteht keine Vorversicherung auf Ihren Namen, da Sie zuvor noch nie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben.
  • Sie haben ein neues Fahrzeug erworben und versichern es anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs – unabhängig davon, bei welchem Anbieter es bisher versichert war.
  • Sie haben bereits mehrere Fahrzeuge auf Ihren Namen versichert und Sie möchten eine Versicherung für ein weiteres Fahrzeug auf Ihren Namen abschließen.

Ein Versicherungswechsel findet hingegen statt, wenn Sie ein bereits auf Sie zugelassenes und versichertes Fahrzeug bei einem neuen Anbieter versichern wollen.

Wenn Sie zur Kfz-Versicherung der HUK-COBURG wechseln wollen, müssen Sie vorher den alten Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter rechtzeitig kündigen. Mit unserer Kündigungsvorlage geht das ganz einfach und unkompliziert.

Jetzt schnell und einfach Kfz-Versicherung kündigen

Hier finden Sie eine Kündigungs-Vorlage für Ihren bisherigen Vertrag bei einer anderen Versicherung.

Zum Kündigungsformular

Angaben zur Zulassung

Hier tragen Sie die relevanten Angaben zur Kfz-Zulassung ein. Dazu zählen die Zulassung auf den aktuellen Halter sowie die Erstzulassung.

Sie wissen noch nicht genau, wann die Kfz-Zulassung erfolgt? Dann geben Sie den geplanten Zeitpunkt an. Die Zulassungsbehörde teil uns im Nachgang mit, wann Ihr Auto tatsächlich zugelassen wurde. Dieses Datum ist der korrekte Versicherungsbeginn.

Bei einem Versicherungswechsel läuft Ihre Versicherung normalerweise noch bis zum 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat – somit ist der Stichtag der 30. November, bis zu dem Sie Ihren bisherigen Vertrag kündigen können. Das heißt, dass Ihr bisheriger Versicherer bis dahin Ihre Kündigung erhalten haben muss. Versicherungsbeginn ist dann der 1. Januar des folgenden Jahres.

Erstzulassung des Fahrzeugs

Tragen Sie das Datum der Erstzulassung ein. Das ist der Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde.

Sie finden die Erstzulassung in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I unter Position B bzw. im Fahrzeugschein unter Punkt 32 (Tag der ersten Zulassung).

Zulassung auf den Halter

Geben Sie an, wann das Fahrzeug auf den Halter zugelassen wurde, der bzw. die im Tarifrechner genannt wird. Sie finden das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt I bzw. im alten Fahrzeugschein unter der Halter- bzw. Halterinadresse.

Übrigens: Sie haben das Dokument gerade nicht zur Hand? In der Regel ist das Datum, an dem Sie das Fahrzeug gekauft haben auch das Zulassungsdatum.

Halter des Fahrzeugs

Um das Angebot für Ihre Autoversicherung zu berechnen, benötigt der Tarifrechner die Information, wer bei der Zulassungsstelle als Halter des Fahrzeuges registriert ist.

Sie finden den Namen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Punkt C1.1.

In den meisten Fällen ist der Halter auch Eigentümer des Autos. Die Versicherung kann hingegen auch auf eine andere Person laufen. In diesem Fall können sich jedoch die zu zahlenden Beiträge ändern.

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Anmeldung eines Saisonkennzeichens

Wenn Sie Ihr Auto nur in bestimmten Monaten nutzen wollen, z. B. von April bis Oktober, können Sie ein Saisonkennzeichen registrieren lassen. So ersparen Sie sich ein wiederholtes An- und Abmelden Ihres Fahrzeugs.

Diese Angabe ist wichtig, um den korrekten Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung zu berechnen. Denn der volle Versicherungsschutz greift in diesem Fall nur in den entsprechend vereinbarten Monaten. Außerhalb der Saison ist der Schutz eingeschränkt. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Saisonkennzeichen.

In dem Fall, dass Sie den Kfz-Versicherer wechseln wollen, müssen Sie den Vertrag fristgerecht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Bei der HUK-COBURG ist das der Saisonbeginn, es kann aber auch der 01.01. eines Jahres sein. Den gültigen Ablauf Ihres Vertrages können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen.

Übrigens: Die HUK-COBURG bietet für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen nur die jährliche Zahlung an.

Art der Fahrzeugfinanzierung

Damit wir Ihnen das Produkt anbieten können, das am besten zu Ihrer Situation passt, benötigen wir Auskünfte darüber, wie Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben. Je nach Finanzierungsmodell fällt die Produktempfehlung des Tarifrechners für Ihre Autoversicherung unterschiedlich aus.:

  • Eigenfinanzierung: Sie haben das Fahrzeug mit Ihren eigenen finanziellen Mitteln erworben. Falls Sie einen Kredit aufgenommen und bereits vollständig zurückbezahlt haben, geben Sie bitte ebenfalls „Eigenfinanziert“ an.
  • Kreditfinanzierung: Sie haben das Fahrzeug ganz oder teilweise mit fremden Mitteln finanziert, etwa mithilfe eines Kredits über ein Autohaus oder eine Bank. In diesem Fall wählen Sie „Kreditfinanziert“ aus.
  • Leasing: Sie nutzen das Fahrzeug eines Leasing-Gebers und zahlen eine monatliche Rate dafür.

Jährliche Fahrleistung

Die jährliche Fahrleistung entspricht der Anzahl an Kilometern, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug in einem Jahr gefahren sind. Wir gehen grundsätzlich von einer gleichmäßigen Nutzung aus und rechnen die Fahrleistung entsprechend hoch. Als Berechnungsgrundlage gelten dabei meist Schätzungen.

Beispiel: Ihr neues Auto wird am 1. Juli zugelassen. Bis Ende des Jahres fahren Sie noch 6000 km, also im Durchschnitt 1000 km pro Monat. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Autoversicherung, wodurch sich eine jährliche Fahrleistung von 12.000 km ergibt.

Sie besitzen ein Saisonkennzeichen? Dann geben Sie die Fahrleistung an, die Sie im Saisonzeitraum zurückgelegt haben. Eine Hochrechnung auf das ganze Jahr ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.

Wenn sich an der Anzahl Ihrer gefahrenen Kilometer etwas ändert, ist es wichtig, dass Sie uns unverzüglich informieren. In unserem Servicebereich Meine HUK können Sie die Fahrleistung jederzeit unkompliziert anpassen.

Der Stellplatz des Fahrzeugs

Bei der Angabe des Stellplatzes ist für die Berechnung der Kfz-Versicherung entscheidend, wo Sie Ihr Fahrzeug in der Nacht vorwiegend abstellen: Einzel-/Doppelgarage, Carport oder reservierter Stellplatz in einer Tief-/Sammelgarage.

Für alles andere geben Sie bitte „sonstigen Stellplatz“ an, z. B. bei

  • einem gemieteten Stellplatz
  • Parken auf Ihrem Grundstück
  • keinem eigenen Stellplatz.
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Nutzung des Autos

Sie können bei der HUK-COBURG sowohl privat als auch geschäftlich genutzte Fahrzeuge versichern.

Unter einer privaten Nutzung verstehen wir zum Beispiel die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder wenn Sie das Auto in der Freizeit nutzen.

Geschäftliche Fahrzeugnutzung

Setzen Sie das Fahrzeug hingegen ein, um den Anforderungen Ihres Berufes gerecht zu werden, handelt es sich um eine geschäftliche Nutzung. Wenn Sie etwa Kundenbesuche machen oder Produkte ausliefern.

Beispiele für geschäftliche Nutzung:

  • Handwerker
  • Architekten
  • Lieferdienst einer Pizzeria
  • Handelsvertreter

Gewerbliche Fahrzeugnutzung

Gewerblich genutzte Fahrzeuge können Sie bei der HUK-COBURG nicht versichern.

Ein Auto wird gewerblich genutzt, wenn aus der Verwendung selbst Einnahmen erzielt werden oder diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb anzugeben sind. Das heißt, dass Sie Personen oder Güter gegen ein Entgelt befördern.

Folgende Fahrzeuge versichern wir nicht:

  • Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung, z. B. Taxis, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge einschließlich Sharing-Fahrzeuge
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung, z. B. Kurierdienste, Spedition
  • Fahrzeuge des Kraftfahrzeughandels und -handwerks
  • Fahrzeuge der Kraftfahrzeughersteller
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Der Fahrerkreis

Als Fahrer gilt für uns immer die Person, die die Kfz-Versicherung für sich abschließt.

Falls noch weitere Personen Ihr Auto nutzen, geben Sie diese bitte ebenfalls im Beitragsrechner an. So können alle Personen für die korrekte Berechnung Ihrer Autoversicherung berücksichtig werden.

Sie sind unter 25 Jahre alt? Dann besteht statistisch gesehen eine größere Schadenwahrscheinlichkeit. Unser Telematik-Tarif ist in diesem Fall für Sie besonders interessant, den Sie auf der Angebotsseite entsprechend auswählen können.

Die Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse gibt darüber Auskunft, wie viele Jahre Sie bereits unfallfrei fahren.

Bei der Einstufung der SF-Klasse haben Sie die Wahl. Sie können die SF-Klasse aus einem alten Vertrag übernehmen oder sich neu einstufen lassen.

Sie wollen die Einstufung aus einem bestehenden Vertrag für ein weiteres Fahrzeug geltend machen? Dann bedenken Sie, dass eine SF-Klasse grundsätzlich nur für einen Vertrag berücksichtigt werden kann. Das bedeutet, dass Ihr bisheriger Vertrag nach der Übertragung wieder wie ein neuer Vertrag eingestuft wird.

Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Schadenfreiheitsklasse.

Umfang des Versicherungsschutzes

Auf der Seite „Unser Angebot“ können Sie den gewünschten Versicherungsumfang auswählen. Welcher Versicherungsschutz der richtige für Sie ist , hängt von Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen ab. Sobald Sie sich für den passenden Schutz entschieden haben, sehen Sie auch schon die Beiträge Ihrer Autoversicherung:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Unsere Haftpflicht umfasst eine Versicherungssumme von 100 Mio. €. Somit geht Sie weit über die gesetzliche Mindestdeckungssumme hinaus und sichert Sie gegen alle Schäden im Straßenverkehr ab, die Sie bei anderen verursachen.
  • Teilkasko: Die Teilkasko deckt Schäden an Ihrem eigenen Auto ab, die Sie sonst selbst bezahlen müssten – etwa durch Unwetter, Wildtiere oder auch Raub und Diebstahl.
  • Vollkasko: Die optimale Absicherung für Ihren PKW bei allen Unfällen. Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich sicher Sie alle Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug ab – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Auch mutwillige Beschädigung durch Vandalismus ist in der Vollkasko inbegriffen.

Mit der Kasko PLUS können Sie Ihre Vollkaskoversicherung im Classic-Tarif erweitern:

  • Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an Ihrem Eigentum, z.B. wenn Sie Ihr Garagentor anfahren (500 € -Selbstbeteiligung).
  • Neupreisentschädigung bei Neuwagenkauf ist auf 36 Monate verlängert.
  • Bei Gebrauchtwagenkauf bis 36 Monate Kaufwertentschädigung.

Neben den gängigen Versicherungen wie der Kfz-Haftpflicht und den Kasko-Versicherungen, haben Sie noch weitere Optionen:

  • Werkstattbonus Kasko SELECT: Bei einem Kaskoschaden überlassen Sie uns die Wahl einer qualifizierten Werkstatt – und Sie sparen dadurch 20% Ihres Kaskobeitrags.
  • Schutzbrief: Mit dem Kfz-Schutzbrief bekommen Sie besonders günstig Soforthilfe rund im die Uhr – z. B. bei Unfällen und Pannen im In- und Ausland.
  • Fahrerschutz: Schützen Sie den Fahrer, wenn er in einen selbstverschuldeten Unfall verwickelt und dadurch verletzt wird. Auch Insassen sind im Fahrerschutz mitversichert.
  • Ausland-Schadenschutz: Werden Sie auf einer Reise mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden zu den Konditionen unserer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ganz so, als wäre die gegnerische Unfallpartei bei uns versichert.
  • Telematik-Plus: Für alle, die mit bewusster Fahrweise noch mehr sparen wollen - und die beste Option für junge Fahrer. Mit dem Telematik-Tarif bekommen Sie einen Start Bonus von bei 5 % auf Ihre Kfz-Versicherung - bis zu 30 % Bonus sind möglich.
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Zahlungsmöglichkeiten

Wie und wann wollen Sie zahlen? Sie können wählen, ob Sie Ihre Beiträge lieber per Bankeinzug (SEPA Lastschrift) oder Überweisung zahlen wollen. Die Beitragszahlungen können sie jährlich, viertel- oder halbjährlich leisten.

Besitzen Sie noch weitere Versicherungen bei der HUK-COBURG?

Dann profitieren Sie von unserem Kombi-Bonus und sparen Sie nochmals 5% auf Ihren Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko.

Berechnung abschließen und Antrag stellen

Alles zusammengestellt und zufrieden? Dann ist die Berechnung Ihrer Autoversicherung abgeschlossen.

  • Mit einem weiteren Klick gelangen Sie in den Antrag.
  • Sie geben auf den nun folgenden Seiten einfach noch die nötigen persönlichen Daten ein und schicken Sie alles ab.
  • Fertig!

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