Berater-Homepage von Peter Langbehn

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AFAB-U82N4-32 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AFAB-U82N4-32

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AFAB-U82N4-32


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AFAB-U82N4-32 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AFAB-U82N4-32

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-AFAB-U82N4-32


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Schülerin steht vor einer Schule

Wann erhalte ich als Azubi oder Schüler BAföG?

Schülerin steht vor einer Schule

Wann erhalte ich als Azubi oder Schüler BAföG?

BAföG in der Ausbildung – Finanzspritze für Azubis & Schüler

In der ersten Ausbildung nach der Schule ist das Geld knapp und nicht immer reicht die Ausbildungsvergütung aus. Insbesondere, wenn die Ausbildungsstätte nicht in der Nähe des eigenen Wohnorts liegt und deswegen eine eigene Wohnung angemietet werden muss.

Unter bestimmten Umständen können Auszubildende dann BAföG beantragen. BAföG ist eine Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Nach diesem stehen Auszubildenden, Schülern und Studierenden Fördermittel zu, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Inhaltsverzeichnis

Wer bekommt BAföG?

Anspruch auf Förderung haben Auszubildende (Azubis), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besuch einer Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule oder einer Berufsausbauschule oder
  • Besuch einer allgemeinbildenden Schule ab der zehnten Klasse,
  • Es ist die erste Ausbildung und
  • Sie sind zu Beginn der Ausbildung maximal 29 Jahre alt.

Wer seine Ausbildung also als schulische Ausbildung macht, kann das sogenannte Schüler-BAföG beantragen.

Wer eine Ausbildung im dualen System macht, also neben der schulischen Ausbildung auch in einem Betrieb arbeitet, kann kein BAföG beantragen.

Alternativ gibt es für diese Gruppe aber die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten, wenn der Lebensunterhalt nicht aus den eigenen Mitteln bestritten werden kann.

Wie viel BAföG bekomme ich?

Es gibt pauschale Beträge, die für die Förderung angesetzt werden. Dazu gehören folgende:

  • Grundbedarf: 439 € monatlich
  • Wer bei den Eltern wohnt, erhält maximal 55 € Wohnpauschale, in der eigenen Wohnung beträgt die Pauschale bis zu 325 €.
  • 109 € Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn keine andere Versicherungsmöglichkeit besteht und der Auszubildende sich selbst versichern muss.
  • Bei eigenen Kindern unter 14 Jahren erhalten Azubis zusätzlich 150 € Kinderzuschlag. Für jedes weitere Kind, dass diese Voraussetzung erfüllt, erhält man ebenfalls 150 €.

Von den Sätzen werden Unterstützungszahlungen durch die Eltern oder einen Partner abgezogen. Die Faktoren für die Gesamthöhe des BAföG-Satzes sind folgende:

  • Eigenes Einkommen durch Ausbildung oder Nebenjobs
  • Eigenes Vermögen
  • Einkommen des Partners und der Eltern

Für alle Faktoren bleiben Freibeträge, die nicht berücksichtigt werden.

Wie wird die Ausbildungsvergütung angerechnet?

  • Alle Einkünfte des Auszubildenden werden angerechnet.
  • Dazu gehört auch die Ausbildungsvergütung.
  • Es gibt dafür keinen Freibetrag. Anrechnungsfrei bleiben aber dennoch die Sozial- und die Werbungskostenpauschale.

Beispielhafte BAföG-Berechnung

Der Auszubildende Hans Meier lebt zuhause bei seinen Eltern und erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 470 €. Er hat kein Vermögen und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Seine Eltern verdienen zusammen 35.000 € pro Jahr brutto.

Zur Berechnung der Förderung wird nun zunächst das Einkommen von Hans Meier berücksichtigt. Er erhält 470 € brutto pro Monat beziehungsweise 5.640 € pro Jahr.

Von diesen werden pauschal 1.000 € Werbungskosten abgezogen, die jedem Arbeitnehmer zustehen.

Zudem werden 81,97 € monatlich für die Sozialversicherungen abgezogen, sodass am Ende ein Betrag von 304,70 € angerechnet wird (470 € – 83,33 € Werbungskosten – 81,97 € Sozialversicherungspauschale).

Das bedeutet, dass er ohne Berücksichtigung des Einkommens seiner Eltern 439 € Grundpauschale – 304,31 € eigenes Einkommen = 134,30 € BAföG bekommt.

Wird das Einkommen seiner Eltern berücksichtigt, sinkt die BAföG-Zahlung auf 50 € pro Monat.

Die Höhe des BAföGs ist also stark von der Höhe des Einkommens der Eltern abhängig.

Wenn Hans Meier keine Ausbildungsvergütung erhält, sondern in einem Nebenjob ein Einkommen von 470 € erzielt, bekommt er bei den gleichen Werten deutlich mehr BAföG ausgezahlt.

Für nebenberufliches Einkommen gilt eine Freigrenze von aktuell ungefähr 450 € monatlich. Dadurch ist das zu berücksichtigende Einkommen deutlich geringer und Hans Meier würde 355 € BAföG monatlich erhalten.

Wie lange kann ich BAföG beziehen?

BAföG wird grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung gezahlt.

Der übliche Bewilligungszeitraum liegt bei 12 Monaten.

Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. Änderungen des Einkommens müssen auch während des Bewilligungszeitraums an das zuständige Amt gemeldet werden.

Muss ich das BAföG zurückzahlen?

Schüler und Auszubildende müssen die BAföG-Zahlungen nicht zurückerstatten.

Anders als bei Studenten handelt es sich hier nicht um ein Teildarlehen, sondern um eine vollständige Förderungsleistung.

Wie beantrage ich BAföG?

Foto eines Antrags auf Ausbildungsförderung

Für die Beantragung des BAföGs ist ein schriftlicher Antrag beim jeweils zuständigen Amt notwendig.

  • Wer ein Abendgymnasium, ein Kolleg, eine Akademie oder eine höhere Fachschule besucht, wendet sich an das Amt für Ausbildungsförderung am Standort der jeweiligen Schule.
  • Bei allen anderen Schülern gilt grundsätzlich, dass das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig ist.
  • Wenn Sie jedoch bereits verheiratet sind oder waren, Ihre Eltern nicht mehr sorgeberechtigt sind (ab Volljährigkeit), Ihre Eltern nicht mehr in Deutschland leben oder durch eine Trennung an verschiedenen Orten leben, ist das Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnsitz für den BAföG-Antrag zuständig.

Im vollständigen Antrag müssen Angaben über die eigene Person und das eigene Einkommen gemacht werden.

Zudem sind Formulare beizufügen, die eine Auskunft über das Einkommen der Eltern und des Partners geben. Bei einem elternunabhängigen BAföG sind nur Angaben zu den Einnahmen des Partners notwendig.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig beim Amt eingehen. BAföG wird niemals rückwirkend gewährt, sondern immer nur frühestens für den Monat der Antragsstellung. Entscheidend ist dabei nicht der Poststempel, sondern der Zeitpunkt des Eingangs beim Amt.

Wenn Sie sich spontan für eine Ausbildung entscheiden, sollten Sie zunächst einen formlosen Antrag auf BAföG stellen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei vielen Ämtern können Anträge auf BAföG mittlerweile auch online gestellt werden. In diesem Fall ist die Abwicklung etwas einfacher.

Der formlose Antrag zur Sicherung der Ansprüche darf ausdrücklich auch per E-Mail übermittelt werden, wenn er der E-Mail als Scan beigefügt ist. Achten Sie dann aber darauf, dass Sie nach Möglichkeit eine Eingangsbestätigung erhalten.

Studium statt Ausbildung geplant?

Sollten Sie hingegen ein Studium anstreben, finden Sie alle relevanten Informationen bezüglich einer möglichen Förderung in unserem Ratgeber BAföG im Studium.

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