Berater-Homepage von Peter Janda

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BTO1-L7N5B-47 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BTO1-L7N5B-47

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-BTO1-L7N5B-47


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BTO1-L7N5B-47 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BTO1-L7N5B-47

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-BTO1-L7N5B-47


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Paar sitzt in der Küche am Laptop

Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

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Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Versicherungen in der Steuererklärung angeben

Jedes Jahr aufs Neue rückt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wieder näher. Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, ist Ihr Stichtag der 31. Juli. Gezahlte Versicherungsbeiträge können dabei ein wichtiger Posten sein. Versicherungen können sich für die meisten Steuerzahler bei der Ermittlung der Steuer – je nach Progression – als Sonderausgabe mindernd auswirken. Worauf müssen Sie achten?

Inhaltsverzeichnis

Die Steuererklärung richtig ausfüllen

Das Ausfüllen der Steuererklärung lässt sich durch ein spezielles Ablagesystem für Versicherungen erleichtern. Bei der Archivierung unterteilt man die Versicherungsbeiträge am besten in die folgenden drei Rubriken:

Versicherungen für die

  • Basisversorgung zur Altersvorsorge“ (z. B. Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Verträge),
  • Basis Krankenversicherung und Pflegeversicherung“ (z. B. Gesetzliche/Private Krankenversicherung) und
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (z. B. Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung).

Die Aufwendungen für gesetzliche Pflichtversicherungen der Arbeitnehmer sind bereits auf der Jahressteuerbescheinigung des Arbeitgebers vermerkt. Sie übernimmt man deshalb lediglich in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ (Gesamtbetrag). Dort werden die nach Rubriken geordneten Versicherungsbeiträge so den unterschiedlichen Zeilen zugeordnet:

  • Zeile 4-10: Basisversorgung zur Altersvorsorge
  • Zeile 12-45: Basis Kranken- und Pflegeversicherung
  • Zeile 46-58: Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Freiwillige und zertifizierte Rentenversicherungen (Rürup) sind in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwendungen zu erfassen.

Außerdem zu beachten

Riester-Verträge sind in der Anlage „Altersvorsorge“ zu vermerken. Die Daten sind der „Bescheinigung nach § 92 EStG“ zu entnehmen. Diese erhält man von seinem Versicherer.

Achtung: Sie müssen auch Daten, die direkt von der Versicherung an die zuständigen Finanzämter übermittelt wurden, auf beiden Anlagen eintragen.

Generell sollte man außerdem immer prüfen, ob bestimmte Versicherungen als Werbungskosten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (z. B. Berufshaftpflichtversicherung) in Abzug gebracht werden können.

Werbungskosten mindern Ihre Steuerlast. Es besteht eine Werbungskostenpauschale bis 1.000 €. Sofern Sie unter dieser Grenze bleiben, brauchen Sie keine zusätzlichen Werbungskosten angeben.

Inwieweit sind gezahlte Beiträge steuerlich abzugsfähig?

Sonderausgaben für die Altersvorsorge

Zunächst geht es nun um die Gesetzliche Rentenversicherung, Alterskassen und berufsständischen Versorgungswerke. Aufwendungen in diesem Bereich können seit 2005 zumindest teilweise geltend gemacht werden.

Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören allerdings auch Ihre Beiträge zur Rürup-Rente. Diese gehören also in die Steuererklärung. In 2023 sind Ihre Beiträge bis zur Höhe des maximal förderfähigen Beitrags vollständig absetzbar. Das bedeutet, dass jeder gesparte Euro zusätzlich Ihre Steuerlast mindert. Der Maximalbeitrag liegt bei 26.528 €. Dieser Betrag verdoppelt sich bei verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern bei der Wahl einer Zusammenveranlagung.

Bei Rürup-/Riester-Verträgen können neben den Beiträgen für die Altersvorsorge auch diese für die Versorgung von Hinterbliebenen oder Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsabsicherungen bis zu 20% (Riester) beziehungsweise bis zu 50% (Rürup) geltend gemacht werden.

Aufgrund der Dynamisierung der staatlichen Förderung der Basisrente von 2015 können Sie mit steigendem Einkommen Ihre Beiträge zur Altersvorsorge anpassen und damit Rentenlücken im Alter möglichst gering halten. Dies lässt insbesondere Produkte wie die Rürup-Rente attraktiv erscheinen. Diese Art der Altersvorsorge lohnt sich insbesondere für Selbstständige, die nicht in die gesetzlichen Rentensysteme einzahlen. Auch für Gutverdiener können sich hier durchaus steuerliche Vorteile ergeben. Die Förderung besteht in der steuerlichen Abzugsmöglichkeit der Renten-Beiträge als Sonderausgaben. Es ist sicher besser, eine private Rente aufzubauen, als das Geld dem Finanzamt zu überlassen. Steuerlich begünstigt, sind die Rürup-Policen auch geschützt vor dem Zugriff durch Arbeitsagenturen, Sozialämter oder im Falle einer Insolvenz vor eventuellen Gläubigern.

Kranken- und Pflege­versicherung absetzen

Selbst bezahlte Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung von Arbeitnehmern oder Beamten sind grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar. Dienen die Beiträge der Basisversorgung, können sie in voller Höhe abgesetzt werden. Bei Zusatzleistungen für ein Krankentagegeld reduziert sich die Abzugsfähigkeit der Beiträge auf 96%. Dies gilt auch für Selbständige und freiwillig Krankenversicherte. Für die beiden Gruppen gilt außerdem, dass nur die Grundabsicherung nach gesetzlichen Vorgaben steuerlich absetzbar ist.

Sonstige absetzbare Versicherungen

Neben den Krankenversicherungen zählen noch eine Reihe weiterer Versicherungen zur privaten Vorsorge. Dazu gehören:

  • Unfallversicherungen
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Gesetzliche/private Arbeitslosenversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • Beiträge zu einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung – sofern diese vor 2005 abgeschlossen wurden.

Arbeitnehmer können anhand ihrer Lohnsteuerbescheinigung prüfen, ob sie mit den bescheinigten Jahresbeiträgen für die Basiskranken- und Pflegeversicherung den pauschalen Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bereits überschreiten. Dieser liegt bei 1.900 € beziehungsweise bei einer Zusammenveranlagung bei 3.800 €.

Sach­versicherungen

Sachversicherungen kann man i. d. R. nicht von der Steuer absetzen. Unter Sachversicherungen fallen z. B. Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Autoversicherung sowie Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsschutzversicherung kann maximal unter Werbungskosten aufgeführt werden, und zwar mit einem anteiligen Beitrag – soweit z. B. auf Arbeitsrechtsschutz entfallend.

Eine Ausnahme besteht für das beruflich genutzte Arbeitszimmer in der Wohnung. Hier dürfen die Beiträge der auf das Arbeitszimmer entfallenden (Sach-)Versicherungen anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies können vorhandene Wohngebäude- und Hausratversicherungen sein sowie – falls abgeschlossen – auch eine Rechtsschutzversicherung für Immobilienbesitzer.

Noch Fragen?

In der Frage, welche Versicherungen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben sollten, haben Sie nun einen groben Überblick erhalten. Welche Alterssicherung sich steuerlich auszahlt, und wie Sie den Vorsorgeaufwand möglichst gering halten finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater heraus.

Auch für Fragen im Hinblick auf weitere Vorsorgemöglichkeiten – wie z. B. eine Risikolebensversicherung, die sich als steuerlich sinnvoll erweisen kann – stehen wir gerne zur Verfügung.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Peter Janda

Bayerwaldstr. 32
94051 Hauzenberg

Tel. 08586 1838
Fax 0800 2875321475

Beratung:

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