Berater-Homepage von Peter Axmann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KSLZ-42IX8-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KSLZ-42IX8-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-KSLZ-42IX8-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KSLZ-42IX8-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KSLZ-42IX8-78

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Blitz am Himmel

Blitzschlag richtig versichern

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Blitzschlag richtig versichern

Welche Versicherung schützt vor den Folgen eines Blitzschlags?

Trifft ein Blitzschlag Ihr Wohngebäude, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Vor allem wenn im Sommer die Temperaturen steigen und kalte und warme Luftmassen aufeinandertreffen, steigt das Risiko für Gewitter.

Die elektrostatische Aufladung entlädt sich dann durch Blitze, die statistisch gesehen in den höchsten Punkt im Gelände einschlagen.

Somit sind oft Häuser oder auch Leitungsmasten betroffen.

Als Folge von Blitzeinschlägen entstehen jährlich Millionenschäden.

Was alles passieren kann, wenn der Blitz einschlägt, wie Sie Ihre Geräte vor Überspannungsschäden schützen und welche Versicherung im Schadensfall zahlt, haben wir in diesem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Sind Sie bereits von einem Blitzschlag-Schaden betroffen? Dann können Sie den Schaden ganz einfach online melden.

Inhaltsverzeichnis

Was kann bei einem Blitzschlag passieren?

Durch die direkte Einwirkung eines Blitzschlags können Schäden am Gebäude, insbesondere an Wasser- und Stromleitungen sowie Armierungen entstehen.

Häufig sind die eingebauten elektrischen Installationen (z. B. Heizungssteuerungen) betroffen.

Im schlimmsten Fall können Blitzschläge auch zu Bränden führen.

Viel häufiger sind allerdings indirekte Folgen eines Blitzschlags:

  • So führen Überspannungsschäden dazu, dass elektrische Leitungen und ans Stromnetz angeschlossene Geräte beschädigt oder vollständig zerstört werden.
  • Dabei muss der Blitz nicht einmal ins Gebäude selbst einschlagen.
  • Ein Treffen des Leitungsnetzes oder ein Einschlag in 2-3 Kilometern Entfernung kann bereits zu Überspannung und Schäden führen.

Was ist Überspannung?

Bei einem Gewitter entladen sich starke Spannungen, auch in das Stromnetz.

Über die Stromleitungen kann diese Überspannung dann ins Haus gelangen und dort irreparable Schäden an elektrischen Geräten, wie z. B. Fernsehern, verursachen.

Ohne äußeren und inneren Blitzschutz drohen in solchen Fällen also schwere Schäden und unter Umständen unangenehme finanzielle Belastungen.

Wie kann ich mein Haus vor Blitzschäden schützen?

Die meisten Häuser sind zum Schutz mit einem Blitzableiter ausgestattet. Pflicht ist dieser allerdings nicht.

Sie fragen sich, wie ein Blitzableiter eigentlich funktioniert? Er sorgt dafür, dass der Strom außen am Haus in die Erde abgeleitet wird.

Allerdings können auch Schäden entstehen, wenn ein Blitzableiter am Haus vorhanden ist, z. B. wenn dieser defekt ist, nicht fachgerecht angebracht oder nicht tief genug geerdet wurde.

Wie kann ich meine Geräte vor Überspannungsschäden schützen?

Es gibt einige Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Hab und Gut vor Blitz- und Überspannungsschäden schützen können.

So ist es z. B. empfehlenswert, während eines Gewitters oder vor einer Abwesenheit Ihre Elektrogeräte vom Netz zu trennen.

Auch Steckdosenleisten (Mehrfachsteckdosen) mit Überspannungsschutz sind eine gute Vorsichtsmaßnahme für wichtige und wertvolle Elektrogeräte.

Außerdem ist ein Überspannungsschutzgerät am

  • Hausanschluss,
  • Verteilerkasten oder
  • Sicherungskasten der Wohnung

empfehlenswert.

Welche Versicherung zahlt bei einem Blitzschlag-Schaden?

  • Wurde Ihr Gebäude von einem Blitz getroffen, dann kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Bauwerk selbst und an fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen, wie z. B. der Heizungsanlage, auf.
  • Die Hausratversicherung übernimmt unterdessen die Kosten für Schäden am Inventar wie z. B. den Elektrogeräten.

Achtung: Sogenannte Überspannungsschäden müssen Sie bei einigen Versicherern explizit mit in die Hausratversicherung aufnehmen lassen.

Bei der Hausratversicherung ist es außerdem wichtig, dass die vereinbarte Versicherungssumme so gewählt wird, dass keine Unterversicherung vorliegt.

Gut zu wissen: Überspannungsschäden sind in unserer Hausratversicherung automatisch mitversichert.

Was muss ich tun, wenn es zum Blitzeinschlag kommt?

Ist es an Ihrem Gebäude zu Blitz- oder Überspannungsschäden gekommen, dann befolgen Sie diese Schritte:

  • Informieren Sie Ihre Versicherung zeitnah.
  • Dokumentieren Sie die sichtbaren Schäden an Gebäude und Hausrat.
  • Idealerweise haben Sie Kaufbelege und Rechnungen aufgehoben, die Sie Ihrem Versicherer vorlegen können.
Schaden melden

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder wünschen sich Informationen zu unseren Produkten wie einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung?

Dann steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort zur Verfügung.

Gerne sind wir auch unter der Servicehotline 09561 96 101 für Sie da.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Peter Axmann

Am Schürenhof 44
47228 Duisburg OT Bergheim

Tel. 02065 899379
Fax 02065 899373

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

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