Berater-Homepage von Peter Axmann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KSLZ-42IX8-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KSLZ-42IX8-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-KSLZ-42IX8-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KSLZ-42IX8-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KSLZ-42IX8-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-KSLZ-42IX8-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Autofahrer zahlt Mautgebühren

Urlauber aufgepasst: Vorsicht bei der Pkw-Maut

Autofahrer zahlt Mautgebühren

Urlauber aufgepasst: Vorsicht bei der Pkw-Maut

Urlaub 2024 mit dem Auto: Jetzt über Mautgebühren informieren

Wer mit dem Auto verreist, sollte sich vorab nicht nur Gedanken über die schnellste oder landschaftlich schönste Route machen.

Zu einer guten Vorbereitung gehört es auch, sich über anfallende Mautgebühren zu informieren, die in etlichen europäischen Nachbarländern für das Benutzen von Autobahnen, Schnellstraßen, Brücken oder Tunneln fällig wird.

Auch in einigen Innenstädten Europas wird eine sogenannte Citymaut erhoben.

Inhaltsverzeichnis

Welche Mautsysteme gibt es in Europa?

Insbesondere bei den Mautgebühren sollte man besser etwas genauer hinschauen, denn die Reglements weichen in vielen Ländern zum Teil deutlich voneinander ab.

Grundsätzlich gibt es in Europa zwei verschiedene Mautsysteme:

  • Die zeitbezogene Maut wird über eine Vignette entrichtet.
  • Die streckenbezogene Maut, bei denen die Beträge abhängig von Straße oder Streckenabschnitt variieren.

Die Mautgebühr wird an den Mautstellen entrichtet.

Wo gilt eine streckenabhängige Pkw-Maut?

Neun EU-Länder verlangen eine solche streckenbezogene Maut:

  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland,
  • Italien
  • Kroatien
  • Polen
  • Portugal
  • Spanien

Hier werden die Autofahrer je nach zurückgelegten Kilometern zur Kasse gebeten.

Gleiches gilt für folgende Nicht-EU-Länder:

  • Belarus
  • Bosnien und Herzegowina
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Serbien
  • Türkei

Diese Mautsysteme sind jedoch nicht überall durchgängig, was bedeutet, dass es auch kostenfreie Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte gibt.

Für die mautpflichtigen Bereiche zieht man i.d.R. ein Ticket und entrichtet die Maut dann unterwegs oder beim Ausfahren an den dafür vorgesehenen Mautstellen.

Welche Länder haben Vignetten-Pflicht?

In folgenden 8 Ländern muss für Autobahnen oder Schnellstraßen eine zeitlich begrenzte Vignette erworben werden:

  • Bulgarien
  • Österreich
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Ungarn

Bei den Preisen gibt es große Unterschiede, so zahlt man aktuell in Österreich für eine 10-Tages-Vignette für einen Pkw 11,50 € bzw. für ein Motorrad 4,60 € – für eine 2-Monats-Vignette 28,90 € für Pkw bzw. 11,50 € für Motorräder.

In der Schweiz hingegen muss man direkt eine Jahres-Vignette kaufen. Die aktuelle Vignette für das Jahr 2024 kostet CHF 40 (44 €). Sie gilt für die Zeit bis zum 31. Januar 2025 (Aktuelle Werte; Stand 2024).

Wo kaufe ich die Vignette?

Kaufen können Sie die Vignetten

  • online
  • an Tankstellen
  • direkt am Grenzübergang.

Wo bringe ich die Vignette an?

In Ländern mit Vignettenpflicht wird die Vignette gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt, beim Motorrad entsprechend auf eine glatte Fläche eines nicht leicht zu demontierenden Bauteils. Nachdem die Vignette ihre Gültigkeit verloren hat, sollte sie wieder entfernt werden.

Wo gibt es Streckenmaut?

Einige europäische Länder verlangen zudem gesonderte Mautgebühren für Brücken, Tunnel und Pässe, wie etwa:

  • Österreich
  • Schweiz
  • Italien
  • Frankreich
  • Dänemark
  • Schweden

Dabei können z. B. je nach Länge eines Tunnels für die einfache Fahrt von 6,50 € für den österreichischen Bosruck-Tunnel (5.509 Meter) bis zu 55 € für den 11,6 Kilometer langen Mont-Blanc-Tunnel zwischen Italien und Frankreich fällig werden (Stand 2024).

Was sind Videomaut und digitale Streckenmaut?

Für bestimmte Sondermautstrecken gibt es eine Videomaut, bei der eine spezielle Fahrspur genutzt werden kann. Das System arbeitet mit einer optischen Erkennung des Kennzeichens und öffnet die Schranken automatisch.

Wer Wartezeiten an den Mautstellen umgehen will, kann die Videomautkarte vorab online erwerben und sein Kennzeichen freischalten lassen.

Die digitale Streckenmaut kann für folgende österreichische Mautstrecken bereits vor Reiseantritt online bei der ASFINAG erworben werden und ist frühestens 18 Tage nach dem Kauf gültig:

  • A9 Pyhrn Autobahn: Bosrucktunnel und Gleinalmtunnel
  • A10 Tauern Autobahn: Tauerntunnel und Katschbergtunnel
  • A11 Karawanken Autobahn: Karawankentunnel
  • A13 Brenner Autobahn
  • S16 Arlberg Schnellstraße: Arlberg Straßentunnel

Weitere Informationen zum Videomaut-System bzw. der digitalen Streckenmaut und die ASINFAG Mautstellen in Österreich, finden Sie auf der Seite der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft).

Elektronische Maut

Der Fortschritt der Digitalisierung macht auch vor der Maut nicht Halt und so gibt es auf Europas Straßen ebenfalls elektronische Bezahlsysteme.

In Ungarn werden die Gebühren inzwischen komplett elektronisch registriert und abgebucht: Dort müssen sich Autofahrer vor dem Befahren der betreffenden Strecken online registrieren und eine sogenannte E-Vignette kaufen.

Auch Portugal und Polen setzen auf verschiedenen Streckenabschnitten elektronische Bezahlsysteme ein, bei denen die gefahrenen Kilometer über einen zu erwerbenden „Transponder“ registriert werden.

In Ungarn, Rumänien, Slowenien und der Slowakei hingegen benötigen Autofahrer eine elektronische E-Vignette.

Auch Österreich und die Schweiz führen jetzt das „digitale Pickerl“ ein.

Mietwagen: Abrechnung von Maut-Gebühren

Falls Sie einen Mietwagen nutzen, klären Sie vorab bei Ihrem Anbieter, wie eine mögliche Maut abgerechnet wird. Es gibt hier unterschiedliche Verfahren, die aber allesamt recht unkompliziert sind.

Oft landet die Maut einfach mit auf der Mietwagen-Abrechnung. Sprechen Sie vor der Abholung oder am Mietwagen-Schalter direkt mit einem Mitarbeiter, um lästige Zusatzkosten zu vermeiden.

Verstöße können teuer werden

Gleich nach welchem System die Autofahrer in den europäischen Nachbarländern zur Kasse gebeten werden, in einem Punkt ähneln sie sich überwiegend: Verstöße gegen die Maut-Regeln können teuer werden.

Demnach sind etwa in Slowenien bis zu 300 € Strafe möglich, wenn im Fahrzeug keine Vignette vorhanden oder diese nicht richtig angebracht ist. Im Vergleich dazu kommt man in Österreich mit Bußgeldern ab 120 € noch geradezu günstig weg.

Alternativrouten rechnen sich oft nicht

Wer sich gekonnt um die gebührenpflichtigen Straßen herumschlängeln möchte, der sollte bedenken, dass sich Alternativrouten nicht immer rechnen.

Denn oft genug führt ein auf den ersten Blick billigerer Umweg letztlich zu höheren Treibstoffkosten, längeren Reisezeiten und einem am Ende stressigeren Fortkommen über weniger gut ausgebaute Nebenstrecken mit zahlreichen Ortsdurchfahrten.

An vielen Stellen besteht zudem die Gefahr, dass Sie Ihr Navi letztenendes doch wieder auf die Maut-Strecken führt. Österreich versucht Maut-Umgeher mittlerweile gezielt an den Nebenstrecken zu kontrollieren und ihnen die Weiterfahrt zu untersagen.

Es gilt, sich vor Antritt der Reise zu informieren und gegebenenfalls schon mal ausreichend Kleingeld für die Maut zurechtzulegen.

Wir wünschen eine gute Fahrt in den Urlaub!

Noch Fragen?

Mit unserer Kfz-Versicherung sind Sie immer sicher unterwegs. Ratsam für die Urlaubsfahrt mit dem Auto ist auch eine ergänzende Ausland-Schadenschutz-Versicherung.

Hier finden Sie weitere Informationen über diese und andere sinnvolle Ergänzungen Ihrer Autoversicherung.

Welche Leistungen der Ausland-Schadenschutz beinhaltet, können Sie auch gerne vor Ort mit Ihrem Berater besprechen.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Peter Axmann

Am Schürenhof 44
47228 Duisburg OT Bergheim

Tel. 02065 899379
Fax 02065 899373

Beratung:

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