Berater-Homepage von Peggy Ahrens

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7T4H-WRF43-47 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7T4H-WRF43-47

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7T4H-WRF43-47


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kerzen

Feuer­versicherung & Brandschäden

Welche Versicherung zahlt beim Haus- & Wohnungsbrand?

Kerzen

Feuer­versicherung & Brandschäden

Welche Versicherung zahlt beim Haus- & Wohnungsbrand?

Brandschäden vorbeugen und die richtige Feuer­versicherung finden

Haus- und Wohnungsbrände sind oft schneller passiert als man denkt. Ein kleiner technischer Defekt, ein Blitzeinschlag oder eine Unachtsamkeit und schon richten die Flammen möglicherweise große Schäden an.

Dabei kann ein Brand verschiedene Ursachen haben: Auslöser von Feuer können z. B. ein Kabelbrand oder Funkenflug sein. Dadurch werden dann oft beträchtliche Schäden an Haus, Hausrat oder Fahrzeugen verursacht.

Besonders tückisch ist ein Schwelbrand. Solche Brände lassen sich oft nur schwer erkennen, weil keine Flammen sichtbar sind. Die fatalen Folgen sind Seng- und Schmorschäden. Bei Schwel- oder Schmorbränden verbrennt das brennbare Material nur unvollständig bei ungenügender Sauerstoffzufuhr und damit verbundener niedriger Temperatur.

Viel ernster ist aber die Lebensgefahr, die von Feuer, Rauch und freigesetzten Schadstoffen ausgehen kann. Vor allem dann, wenn ein Brand die Bewohner im Schlaf überrascht!

Vor allem bei Schwelbränden entsteht Kohlenstoffmonoxid (CO), im allgemeinen Sprachgebrauch auch Kohlenmonoxid genannt. Weil das Gas farb- und geruchlos ist, wird die lebensbedrohliche Gefahr oft nicht erkannt.

Bemerkt man einen Brand gar nicht oder zu spät, kann man infolge der Entwicklung von Kohlenmonoxid ersticken. Außerdem ist Kohlenmonoxid brennbar und hochentzündlich. Schwelt also in einem geschlossenen Raum ein Brand länger unbemerkt vor sich hin, kann es bei plötzlicher Sauerstoffzufuhr – z. B. durch das Öffnen einer Tür – im schlimmsten Fall zu einer Rauchgasexplosion kommen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie stets den Brandschutz einhalten und Rauchmelder im Haus oder in der Wohnung installieren. In Deutschland besteht sogar eine Rauchmelderpflicht.

In der Regel bleibt es nach einem Feuer auch nicht allein bei Beschädigungen durch den Brand, sondern es kommt zu Folgeschäden durch Löschwasser. Außerdem sind Aufräumarbeiten und oft auch Sanierungsmaßnahmen erforderlich, um den Brandgeruch zu beseitigen, der sich in Oberflächen festsetzt.

Sie wollen nun wissen, ob eine Feuerversicherung für entstandene Brandschäden aufkommt – und wenn ja, welche? Wir geben Rat!

Inhaltsverzeichnis

Was sind typische Brandursachen im Haus?

Brandursachen können durch Elektrizität, z. B. defekte Kabel, hervorgerufen werden. Außerdem sind auch die Überhitzung technischer Geräte sowie offene Feuer mögliche Auslöser von Brandschäden.

Die häufigste Brandursache ist aber menschliches Fehlverhalten, denn viele Brandschäden in Deutschland sind die Folge von Unvorsichtigkeit.

Aber auch Brandstiftung ist eine mögliche Ursache finanzieller Belastungen und spielt auch im Versicherungsfall eine große Rolle. Denn setzt eine dritte Person Ihre Wohnung mutwillig in Brand, dann kommt die Versicherung für die Schäden auf.

In diesem Fall müssen Sie allerdings nachweisen können, dass Sie das Feuer definitiv nicht selbst gelegt haben. Ist dies nämlich der Fall, springt keine Versicherung ein.

Was ist ein Brandschaden?

Für die Feuerversicherung liegt ein Brandschaden vor, wenn sich ein Feuer ohne Fremdeinwirkung von außen, also unbeabsichtigt, ausbreitet.

  • Beispiel 1 – Kamin:
    Sie zünden Ihren Kamin an und verlassen anschließend den Raum. Ein Funke springt auf den Teppich über und verursacht einen Wohnungsbrand. In diesem Szenario würde die Feuerversicherung für die verursachten Brandschäden aufkommen.

  • Beispiel 2 – Weihnachtsbaum:
    Sie schmücken den Weihnachtsbaum mit Kerzen, zünden diese an und lassen sie danach unbeaufsichtigt brennen. Haben Sie den Baum dann auch noch zu nah an die Gardinen gestellt, fangen sie möglicherweise Feuer. In einem solchen Fall hätte man seine Sorgfaltspflicht verletzt.
    Ob die Versicherung dann die finanziellen Folgen dieses Missgeschicks übernimmt, hängt davon ab, wie das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ im Vertrag geregelt ist.
    Wir kürzen die Leistung auch dann nicht, wenn Sie in Ihrer Wohnung ein Feuer grob fahrlässig auslösen; z. B. weil Sie eine brennende Kerze aus den Augen gelassen haben.

Welche Feuer­versicherung brauche ich bei Brandschäden?

Je nachdem, ob Sie Ihren Hausrat oder Ihr Haus bzw. Wohnung absichern wollen, brauchen Sie eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung.

Diese übernehmen für gewöhnlich

  • Feuerschäden
  • Wasserschäden, die durch das Löschwasser verursacht werden
  • Seng- und Schmorschäden sowie Schäden durch Rauch und Ruß, auch ohne Feuer. Folgekosten, z. B. durch die anschließende Sanierung.

Befindet sich das durch Feuer beschädigte Haus noch im Rohbau, dann springt die Feuerrohbauversicherung ein.

Was zahlt die Hausrat­versicherung bei Brand?

Die Hausratversicherung zahlt bei Brandschäden an beweglichen Dingen sowie der Wohnungs- und Hauseinrichtung:

  • Sie kommt für den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungspreis oder die Reparatur der beschädigten Gegenstände auf, zuzüglich eines Ausgleichs für Wertminderung bis zur Versicherungssumme.
  • Sie übernimmt die Kosten für Aufräumarbeiten und die Entsorgung von unbrauchbar gewordenem Hausrat.
  • Sollte die Wohnung in Folge eines Brands unbewohnbar geworden sein, bietet die Hausratversicherung finanzielle Unterstützung für die Einlagerung des brauchbaren Hausrats.
  • Sie zahlt Kosten für provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Wohnung bzw. für die Bewachung des in der Wohnung verbliebenen Hausrats, wenn die Wohnung nicht verschlossen werden kann.

Auch Kosten für die vorübergehende Unterbringung im Hotel (längstens 1 Jahr) übernimmt die Versicherung, sollte die Wohnung nicht bewohnbar sein.

Was zahlt die Wohn­gebäude­versicherung bei Brand?

Sind Sie Eigentümer, dann ist die Wohngebäudeversicherung besonders wichtig. Denn sie kommt für Schäden am Gebäude und am fest eingebauten Inventar auf. Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Überblick:

  • Reparatur oder Abbruch und Wiederaufbau des Wohngebäudes
  • Löschwasserschäden
  • Kosten des Feuerwehreinsatzes
  • Kosten für Aufräumarbeiten
  • Hotelkosten, wenn das Haus unbewohnbar sein sollte. Dies gilt ggf. auch für die ebenfalls betroffenen Mieter einer Einliegerwohnung.

Welche Versicherung zahlt Brandschäden am Nachbarhaus?

Beschädigt ein unbeabsichtigt ausgelöstes Feuer in einem besonders ungünstigen Fall auch die Wohnung oder das Haus eines Nachbarn, dann zahlt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Es wird geprüft, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Versicherung übernimmt dann die Brandschäden bis zum Erreichen der Deckungssumme, oder gewährleistet Versicherungsschutz in der Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Außerdem übernimmt die private Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG auch Gefälligkeitsschäden: z. B. wenn Sie bei Freunden als Grillmeister eingesprungen sind und dabei Brandschäden entstehen.

Wer zahlt für einen Brandschaden am Auto?

Muss in Folge eines Brandschadens ein Auto repariert werden, dann begleicht die Kaskoversicherung als Teil der Autoversicherung die dadurch entstehenden finanziellen Aufwände.

Was ist zu tun, wenn es gebrannt hat?

Hat es gebrannt, dann gibt es einige Sofortmaßnahmen, die beachtet werden sollten. Im Vordergrund steht zunächst natürlich immer, dass sich bei einem Brand alle Personen in Sicherheit und außerhalb der Lebensgefahr befinden.

Ist dies gegeben und wurde der Brand durch Fachpersonal vollumfänglich gelöscht, dann ist Folgendes zu tun:

  • Brandzone absichern
  • Schäden dokumentieren und Versicherung informieren
  • Wohnung lüften
  • Aufräumen und Schmutz entfernen. Bitte nur nach kleineren Bränden selbst erledigen und ansonsten ausgebildetem Fachpersonal wie z. B. der Feuerwehr überlassen.
Schaden melden

Brandschäden beseitigen und Sanierung

Unter Umständen muss man ein Haus oder eine Wohnung bei einem Brandschaden komplett sanieren. Dabei übernimmt der Versicherer in vielen Fällen die Kosten einer Brandschadensanierung.

Wir empfehlen Ihnen, die Schadensanierung nicht selbst vorzunehmen, sondern von Fachleuten durchführen zu lassen: Elektrik sowie Gas- und Wasseranschlüsse müssen geprüft, Ruß muss beseitigt und Oberflächen müssen gereinigt werden.

Und ggf. sind sogar giftige Stoffe zu entsorgen. Alles Arbeiten, die eher ausgebildete Experten übernehmen sollten.

Wer ermittelt die Höhe des Brandschadens?

Bei einem größeren Brand müssen Sie vermutlich einen Sachverständigen bzw. Gutachter hinzuziehen: Dieser untersucht die Brandursache und stellt die Schadenhöhe fest.

Wie kann ich Brandschäden vorbeugen?

Damit es gar nicht erst zu einem Brandschaden und den damit verbundenen immensen finanziellen Folgen kommt, kann man einige Vorkehrungen treffen.

Wir haben wichtige Informationen zum Thema Schadenverhütung und Brandschutz für Sie zusammengestellt:

  • Installieren Sie die vorgeschriebenen Brand- und Rauchmelder und prüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit, damit Sie einen möglichen Brand rechtzeitig bemerken.
  • Wechseln Sie leere Batterien in den Rauchmeldern aus. Diese machen sich bei einer leeren Batterie durch einen lauten Signalton bemerkbar.
  • Insbesondere, wenn Sie einen Ofen oder Kamin befeuern, empfiehlt es sich ergänzend zum Rauchmelder einen Kohlenmonoxidmelder zu installieren.
  • Installieren Sie Brandschutzschalter: Damit kann ein beschädigter Stromkreis sicher vom Netz getrennt werden.
  • Halten Sie sämtliche Brandschutzvorschriften ein: Neben baulichem Brandschutz ist es wichtig die Regeln einzuhalten, also z. B. keine brennbaren Gegenstände in der Tiefgarage oder im Hausflur bzw. Treppenhaus abzustellen.
  • Brandschutztüren dürfen nicht offenstehen
  • Rettungswege müssen frei bleiben
  • Feuerlöscher sollten griffbereit stehen

Noch Fragen?

Wollen Sie sich optimal gegen Brandschäden absichern und haben noch Fragen zu unserem Versicherungsangebot?

Dann lassen Sie sich zu Ihrer Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung von einem unserer Berater bei Ihnen vor Ort informieren.

Oder kontaktieren Sie die Service-Hotline der HUK-COBURG unter 09561 96 101. Unser Team ist gerne für Sie da!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Peggy Ahrens

Domnitzer Lindenstr. 3
06193 Wettin-Löbejün

Tel. 034603 32980
Fax 0800 2875321094

Beratung:

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