Berater-Homepage von Norbert Schwab

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-9FE4-91RZ5-68 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-9FE4-91RZ5-68

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-9FE4-91RZ5-68


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-9FE4-91RZ5-68 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-9FE4-91RZ5-68

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Eine Frau am Meer formt mit ihren Händen ein Herz und lacht.
Eine Frau am Meer formt mit ihren Händen ein Herz und lacht.

Gesundheitscheck: Was wird gemacht?

Gesundheitscheck: Welche Untersuchungen sind notwendig?

Leider bleiben viele Krankheiten zunächst oft unbemerkt. Ein großer Gesundheitscheck kann unterdessen helfen Erkrankungen zu identifizieren, solange sie sich noch im Vor- oder Frühstadium befinden. So ist eine frühzeitige Behandlung möglich, die schweren Verläufen und Folgebeschwerden vorbeugen kann.

Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und in deren Folge Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie auch Nierenerkrankungen können durch gewissenhafte Kontrolluntersuchungen von Ärzten frühzeitig aufgespürt und in frühem Stadium leichter behandelt werden. Denn: Nur wer sein Risiko kennt, kann gegensteuern. Mit Hilfe von Medikamenten oder einem angepassten Lebensstil kann Schlimmeres verhindert werden.

Auch ohne Krankheitssymptome ist ein präventiver Gesundheits-Check-up deshalb empfehlenswert. Gerade Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind für den Betroffenen oft schwer zu bemerken.

Doch welche Untersuchungen werden bei einem solchen Check überhaupt vorgenommen? Bei welchem Arzt? Und mit welchen Kosten haben Patienten zu rechnen? Wir liefern Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Gesundheitscheck: Ab wann und wie oft?

Die Früherkennung dient dazu gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen zu erkennen und möglichst früh gegenzusteuern. Die Durchführung eines solchen Gesundheits-Check-ups ist aber freiwillig.

Bei den meisten Krankenkassen haben Männer und Frauen zwischen 18 und 34 Jahren einmal Anspruch auf einen sogenannten „Check-Up unter 35“. Bestehen besondere Risikofaktoren wie Bluthochdruck, können Patienten aber in der Regel zusätzliche Untersuchungen durchführen lassen.

Den Gesundheitscheck ab 35 können Sie jedes dritte Jahr vornehmen lassen. Zusätzlich können Sie ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre das Hautkrebs-Screening in Anspruch nehmen, bei dem nach möglichen (riskanten) Veränderungen der Haut gesucht wird.

Soll ich meinen Check-up beim Arzt oder im Krankenhaus machen?

Normalerweise führt der Hausarzt (Allgemeinmediziner) oder ein Internist den Gesundheitscheck durch. Vereinbaren Sie am besten frühzeitig einen Termin für diese Untersuchungen und planen Sie für den Check-up rund 2 Stunden ein.

Ein Komplett-Check im Krankenhaus wird hingegen in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und kann je nach Umfang der Untersuchungen schnell vierstellige Summen kosten. Nur wenn medizinisch notwendige Kontrollen vorgenommen werden, können Sie von der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ausgehen.

Deshalb sollten sich auch Privatversicherte vorher informieren, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind.

Welche Untersuchungen stehen beim Gesundheits-Check-up an?

Bei einem Check-up erkundigt sich der Arzt zunächst nach Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und aktuellen Beschwerden (Anamnese). Typische Fragen können z. B. sein:

  • Bestehen bereits Erkrankungen bei Ihnen und/oder in der Familie?
  • Nehmen Sie aktuell Medikamente ein?
  • Welche Operationen hatten Sie bisher?
  • Wie sind Ihre Ernährungs- und Sport-Gewohnheiten?
  • Wie hoch ist Ihr Stresspegel?

Eine große Rolle spielen auch Fragen nach gesundheitlichen Risikofaktoren, wie Alkoholkonsum, Rauchen, Übergewicht und Krebserkrankungen in der Familie. 

Außerdem überprüft der Arzt Ihren Impfstatus, weshalb Sie Ihren Impfausweis zum Check-up mitnehmen sollten. 

Anschließend folgt die körperliche Untersuchung zur Bestimmung des „Ganzkörperstatus“:

  • Kopf, Brustkorb und Bauch werden begutachtet sowie Herz und Lunge abgehorcht.
  • Bewegungsapparat, Nervensystem, Sinnesorgane werden kontrolliert.
  • Größe und Gewicht werden zur Berechnung des BMI (Body-Mass-Index) ermittelt.
  • Blutdruck und Puls werden gemessen.
  • Zudem geben Sie Blut- und Urinproben ab, die im Labor ausgewertet werden.
  • In entsprechend qualifizierten Praxen kann auch gleich das Hautkrebs-Screening durchgeführt werden.

Im Anschluss bespricht der Arzt mit Ihnen die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen. Sollten im Rahmen des Check-ups Auffälligkeiten entdeckt werden, folgen weitere diagnostische Maßnahmen oder eine Überweisung zum Facharzt für eine weitere Behandlung.

Gegebenenfalls spricht der Arzt auch Präventionsempfehlungen aus, wie z. B. die Teilnahme an Ernährungsberatungskursen oder (mehr) Bewegung.

Gibt es unterschiedliche Untersuchungen für Männer und Frauen?

Der normale Gesundheits-Check-up unterscheidet sich für Männer und Frauen kaum. Allerdings umfasst die Früherkennungsuntersuchung für Männer ab 65 Jahren zusätzlich einen einmaligen Ultraschall zur Erkennung einer erweiterten Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma). Dieses Angebot besteht nicht für Frauen. Der medizinische Hintergrund ist, dass das Bauchaortenaneurysma eine der 10 häufigsten Todesursachen bei Männern über 50 ist und ohne diesen Ultraschall oft lange unentdeckt bleibt.

Allerdings gibt es noch weitere Vorsorgeuntersuchungen, die Männer und Frauen ab einem gewissen Alter wahrnehmen können:

  • Ab 30 Jahren findet für Frauen beim Gynäkologen jährlich eine erweiterte Früherkennung von Brustkrebs statt, inklusive Abtastung.
  • Ab 35 Jahren findet für Frauen bei der Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge beim Gynäkologen zudem ein Test auf Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV) statt.
  • Ab 45 Jahren wird für Männer eine jährliche Vorsorgeuntersuchung gegen Prostatakrebs beim Urologen empfohlen, inklusive Tastuntersuchung.
  • Ab 50 Jahren ist bei Frauen alle 2 Jahre ein Mammografie-Screening zur Erkennung von Brustkrebs möglich.
  • Ab 50 Jahren ist bei Männern und Frauen alle 1 bis 2 Jahre ein Test auf Blut im Stuhl möglich, als Teil der Darmkrebsvorsorge.

Kosten und Leistungen der Krankenkassen

Der Komplett-Check beim Arzt ist freiwillig und in der Regel kostenlos: Vor dem 35. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen Gesundheits-Check-up. Über 35 Jahre werden alle 3 Jahre die finanziellen Aufwände für die Vorsorgeuntersuchung übernommen.
Die Kosten für den Check-up werden über die elektronische Gesundheitskarte an die gesetzlichen Krankenkassen weitergereicht.

Allerdings können im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen beim Arzt auch für den Patienten Gebühren anfallen: Wer Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss diese aus der eigenen Tasche bezahlen. Je nach Umfang dieser zusätzlichen Untersuchungen können die Kosten zwischen 100 und 200 € liegen.
Mögliche weitere Leistungen sind z. B.:

  • Belastungs- und Ruhe-EKG
  • Ultraschall von Schilddrüse und Bauch
  • Zusätzliche Labordiagnostik

Welche zusätzlichen IGEL-Leistungen (Individuelle GEsundheits Leistungen) für Sie in Frage kommen, sollten Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt abklären. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Mit einer privaten Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf die gleichen Früherkennungsuntersuchungen wie gesetzlich versicherte Patienten. Darüber hinaus sind bei einer privaten Krankenversicherung je nach Tarif auch Zusatzleistungen teilweise mit abgedeckt. In der privaten Krankenversicherung gibt es auch keine Altersbegrenzung bei üblichen ambulanten Untersuchungen zur Vorsorge.

Für besonders vorsorgebewusste gesetzlich Versicherte bietet sich eine Zusatzversicherung an. Denn auch unsere ambulante Zusatzversicherung stellt pro Jahr 200 € für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung – mit einer Ansparmöglichkeit bis 1.000 € in 5 Jahren.

Gesundheitscheck online als mögliche Alternative?

Ein Online-Gesundheitscheck kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Zwar können via Online-Fragebögen wichtige Fragen zur Gesundheit beantwortet werden und geben zudem in der Auswertung Empfehlungen zum Lebensstil. Mit dem geschulten Blick sowie gezielten Untersuchungen eines Mediziners können solche Befragungen über das Internet aber selbstverständlich nicht mithalten.

Denn ohne Körperkontakt und Laboruntersuchungen fehlen zu viele relevante Informationen: Wichtige Vorsorgeuntersuchungen sind deshalb nur vor Ort in einer Arztpraxis möglich.

Außerdem bietet jeder Termin die Chance eine unbemerkte Krankheit zu entdecken – und anschließend frühzeitig zu behandeln.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu dem Thema oder möchten mehr zu den Leistungen der Privaten Krankenversicherung in Bezug auf die Gesundheitsuntersuchungen erfahren?

Dann empfehlen wir Ihnen unseren Kundenservice sowie das umfangreiche Beratungsangebot der HUK-COBURG. Wenden Sie sich einfach vertrauensvoll an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Unser Team freut sich über Ihr Interesse und ist gerne für Sie da!

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Von Zahnzusatz über Krankentagegeld bis hin zu einer stationären Zusatzversicherung: Die Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile und zusätzliche Leistungen.

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Mit unserer privaten Krankenversicherung genießen Sie Vorzüge eines Privatpatienten. Unsere PKV bietet sich für Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von 66.600 € brutto, Selbstständigen und Freiberuflern an.

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