Berater-Homepage von Norbert Legler

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-IYU4-HU2IK-68 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-IYU4-HU2IK-68

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-IYU4-HU2IK-68


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau sitzt auf rostiger Mauer an der ihr Fahrrad lehnt.
Frau sitzt auf rostiger Mauer an der ihr Fahrrad lehnt.

Mit dem Fahrrad sicher durch den Straßenverkehr

Maximale Verkehrssicherheit für Radfahrer

Wie komme ich mit dem Fahrrad sicher durch den Verkehr?

Insbesondere im Herbst und im Winter ist Fahrradfahren gefährlicher. Ohne eine vernünftige Sicherheitsausstattung und eine angemessene Schutzkleidung bringen sich Fahrradfahrer in Gefahr, weil sie nicht optimal gesehen werden können.

Auch das Fahrrad sollte verkehrssicher sein und z. B. über ausreichend Beleuchtung verfügen.

Mit einer defensiven und vorsichtigen Fahrweise tragen Fahrradfahrer darüber hinaus zu ihrer eigenen Sicherheit bei.

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Inhaltsverzeichnis

Sicherheit am Fahrrad

Die StVZO schreibt für Fahrräder eine gewisse Mindestausstattung vor, die für den verkehrssicheren Betrieb eines Fahrrads und die Teilnahme des Radfahrers am Straßenverkehr notwendig ist.

Dazu gehören:

  • Eine helltönende Klingel
  • Rutschfeste Pedale mit Reflektoren
  • Reifen mit Reflexstreifen oder zwei gelben Speichenreflektoren
  • Zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen
  • Beleuchtung und Rückstrahler vorn und hinten

Welche Fahrradreifen benötige ich?

Für Reifen gibt es keine genauen Voraussetzungen, sie sollten aber in jedem Fall an den Einsatzzweck angepasst sein:
  • Auf trockenen festen Untergründen wie Asphalt und Teer hat ein glatter Reifen die beste Haftung.
    Die meisten normalen Fahrradreifen haben dennoch ein flaches Profil, das auch bei starker Feuchtigkeit die Verdrängung des Wassers verbessert.
  • Auf eher weichen Untergründen wie Wirtschafts- oder Waldwegen geben grobe Profilreifen den besten Halt.
  • Wer auf wechselnden Untergründen fährt, greift auf Kombinationsreifen mit einer glatten Lauffläche und Seitenstollen zurück, die auf beiden Untergründen für guten Grip sorgen.

Mountainbikes, die im Downhill oder im Offroad-Trail genutzt werden, benötigen Reifen mit groben Stollen, um in Kurven die Kontrolle über das Rad zu behalten. Außerdem müssen sie steile Anstiege ohne durchdrehende Hinterräder bewältigen können.

Neben dem Profil ist auch der richtige Reifendruck entscheidend für die Sicherheit auf dem Bike. Auf der Reifenflanke ist angegeben, in welchem Bereich er liegen sollte, meist in den Einheiten Bar oder PSI.

Ist der Druck dauerhaft zu niedrig, rollt der Reifen nicht optimal ab und kann auf lange Sicht beschädigt werden.

Welches Licht benötige ich für mein Fahrrad?

Die Fahrradbeleuchtung vorn muss aus einem weißen, nicht blendenden Scheinwerfer und einem weißen Reflektor bestehen. Der Reflektor darf im Scheinwerfer integriert sein.

Hinten muss das Fahrrad ein rotes Rücklicht und einen roten Reflektor besitzen, Letzterer darf auch im Rücklicht sitzen. Für den notwendigen Strom können Batterien oder ein Dynamo sorgen. Scheinwerfer und Rückleuchten dürfen nicht blinken.

Für Fahrradanhänger gibt es spezielle Regeln. Diese müssen eine weiße Leuchte vorn tragen, wenn sie breiter als einen Meter sind.

Ein rotes Rücklicht ist erforderlich, wenn die Breite 60 Zentimeter überschreitet oder das Rücklicht des Zugfahrzeugs durch den Anhänger verdeckt wird.

Weiße und rote Reflektoren sind notwendig, wenn der Anhänger breiter als ein Meter ist.

Hinweis: Demontierbare Scheinwerfer und Rückleuchten müssen tagsüber nicht unbedingt mitgeführt werden. Es reicht aus, wenn sie in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden.

Reflektoren sind allerdings immer vorgeschrieben, diese dürfen nicht demontiert werden. Wenn die Sichtverhältnisse nicht gut sind, müssen auch Fahrradfahrer tagsüber mit Licht fahren.

Tipp: Ideal ist eine Kombination aus Nabendynamo und Lichtanlage mit LED-Beleuchtung. Die Technik ist beinahe wartungsfrei und arbeitet sehr zuverlässig, sodass Sie immer ausreichend Licht an Ihrem Fahrrad haben.

Radfahrer im Straßenverkehr besonders gefährdet

Fahrradfahren ist riskant. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wurden 2021 in Deutschland insgesamt 83.723 Radfahrer im Straßenverkehr verletzt. 372 Radfahrer verunglückten tödlich.

Damit war jeder siebte Mensch, der im Straßenverkehr ums Leben kam, auf einem Fahrrad unterwegs.

Ein Blick auf die Altersgruppen zeigt, dass immer häufiger ältere Radler betroffen sind. Über die Hälfte der Verunglückten waren Senioren.

Zu den Hauptgründen zählen Fachleute die gestiegene Nutzung von E-Bikes und Pedelecs. Die häufigste Ursache für Kopfverletzungen sind ein Alleinunfall: Mehr als die Hälfte aller verletzten Radfahrer verunglücken alleine, ohne Unfallgegner.

Zu besonders schweren Kopfverletzungen kommt es bei Kollisionen mit Fahrzeugen.

Wie kann ich mich selbst schützen?

Junge Frau in Jeansjacke und mit Umhängetasche steht vor einem Fahrrad und zieht sich einen Fahrradhelm auf.

Der wichtigste Schutz für Fahrradfahrer ist der Fahrradhelm.

Bei einem Unfall beispielsweise durch eine Kollision mit einem Auto, oder einem Sturz vom Rad kann der Helm Leben retten.

Insbesondere für Kinder ist der Helm ein Muss.

Achten Sie zudem darauf, dass Sie die richtige Kleidung tragen, wer in die Pedale tritt, kommt leicht ins Schwitzen. Die Kleidung sollte warm sein, aber auch atmungsaktiv. In jedem Fall gilt: Je heller, desto besser.

Auch Warnwesten, die über die normale Jacke gezogen werden, und zusätzliche Reflektoren an Reifen und Taschen helfen Ihnen, besser gesehen zu werden. Gegen Verschmutzung der Kleidung helfen Schutzbleche und der Kettenschutz.

Sichern Sie sich zusätzlich mit unseren privaten Unfallversicherung ab.

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Fahrradhelme können Leben retten

60 bis 70% der tödlichen Hirnverletzungen könnten laut der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) vermieden werden, wenn alle Radfahrer einen Helm tragen würden.

Radler sollten auch für kurze Strecken oder an heißen Tagen nicht auf einen Helm verzichten.

Daten aus dem Traumaregister der DGU zeigen, dass bei den lebensgefährlich verletzten Fahrradfahrern ein schweres Schädel-Hirn-Trauma die Hauptverletzung ist.

Aktuell liegt die Helmtragequote über alle Altersgruppen hinweg bei etwa 33 %. Die Quote von Erwachsenen liegt deutlich unter der von Kindern: Im Jahr 2021 trugen fast 80 % der Kinder im Alter von 6 - 10 Jahren. Bei Jugendlichen und Erwachsenen ab 17 Jahren lag die Helmtragequote nur noch zwischen 18 - 21 %.

Doch warum tragen wir keinen Helm? Laut einer Studie des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums finden

  • fast 40 % der Radfahrer einen Helm unbequem oder nicht schick genug,
  • 7 % behaupten, es zerstöre die Frisur,
  • 17 % tragen aus Gewohnheit keinen und
  • 15% haben Zweifel, ob ein Helm überhaupt notwendig sei.

Welchen Effekt haben Fahrradhelme?

Wenn bei einem Fahrradunfall der Kopf ungeschützt aufs Pflaster aufprallt, wirken große Kräfte auf Schädel und Gehirn. Die Folgen reichen vom „Brummschädel“ über eine Gehirnerschütterung bis zum Koma.

Wie auffallend der Unterschied zwischen den Unfallfolgen ohne oder mit Fahrradhelm sein kann, belegen zahlreiche Untersuchungen von Unfallforschern und Medizinern:

  • Ein guter Helm verstärkt die Schädeldecke und ist eine zusätzliche Knautschzone zwischen Kopf und Hindernis.
  • Die glatte Schale des Helms sorgt für ein Abgleiten und vermindert die Wucht, mit der wir bei einem Unfall auf der Straße aufprallen.
  • Ein Helm funktioniert wie ein Stoßdämpfer. Er absorbiert mehr als 80% der Stoßenergie, die bei einem Aufprall ohne Helm direkt auf den Kopf einwirken würde.
  • Bei Helmträgern kommt es deshalb seltener zu schweren Kopfverletzungen wie Schädelbrüchen oder Hirnblutungen.
  • Das Risiko für eine schwere Gehirnerschütterung sinkt nach Erkenntnissen von Unfallforschern um etwa 30%.

Fahrradhelm – darauf sollten Sie beim Kauf achten

Fahrradhelme gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen – von günstig bis teuer. Doch worauf sollte man bei der Helmauswahl achten? Wir haben für Sie ein paar hilfreiche Tipps zusammengestellt:

  • Ein Fahrradhelm muss optimal sitzen und gut verarbeitet sein. Der Helm darf weder zu groß noch zu klein sein und nicht wackeln oder drücken. Am besten ist, Sie lassen sich in einem Fachgeschäft beraten und probieren den Helm vor dem Kauf an.
  • Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Befestigungsgurte vor und hinter dem Ohr verlaufen.
  • Wichtig ist außerdem, dass die Belüftungsschlitze des Helms mit stabilen, engmaschigen Netzen geschützt sind. Ansonsten besteht das Risiko, dass sich während der Tour Insekten im Helm verirren.
  • Gute Modelle schützen zusätzlich die Schläfen, die bei Stürzen auf den Kopf häufig betroffen sind.
  • Reflektoren sorgen dafür, dass Radfahrer im Dunkeln von Autofahrern besser gesehen werden.
  • Weiche Polster in der Innenschale erhöhen den Tragekomfort.
  • Wichtig ist, dass ein Helm die Prüfnorm EN 1078 (für Kinderhelme DIN EN 1079) erfüllt.
  • Wenn Sie Ihren Helm online bestellen, messen Sie den Kopfumfang knapp oberhalb der Ohren. Liegt der gemessene Wert zwischen zwei Helmgrößen, sollten Sie die größere wählen. Bestellen Sie Helme nur in Onlineshops mit Sitz in der EU. Bei anderen Helmen ist die Einhaltung der Sicherheitsnormen nicht gewährleistet.
  • Hat der Helm eine maximale Nutzungsdauer, sollten Sie diese auch einhalten. Die Deutsche Verkehrswacht rät dazu, einen Helm nach spätestens 5 Jahren auszutauschen. Bei äußeren Schäden und Materialermüdung früher. Gleiches gilt auch nach einem Unfall, selbst wenn keine Schäden am Helm erkennbar sind. Ein gebrauchter Helm ist nicht zu empfehlen, da Sie nicht wissen, ob und welche Schäden vorliegen.

Gibt es Alternativen zum Fahrradhelm?

Ein weniger bekannter Kopfschutz ist der Kopfairbag. Er wird wie eine Art Halskrause um den Hals getragen und vor jeder Fahrt neu aktiviert. Bei einem Unfall bläst sich der mit Sensoren versehene Airbag auf.

Autoren der Stanford University bescheinigten dem Kopfairbag in einer Studie ein bis zu achtfach niedrigeres Risiko für Gehirnerschütterungen gegenüber einem Helm.

Sein Vorteil im Vergleich zum Fahrradhelm ist der gleichzeitige Schutz des Nackens, der Halswirbelsäule, des Kiefers und des Gesichts. Ein Radler-Airbag kostet etwa 300 €.

Was ist besonders in der dunklen Jahreszeit zu beachten?

In der dunklen Jahreszeit sind die Fahrbahnen häufig rutschig und verschmutzt. Achten Sie auf die richtigen Reifen und prüfen Sie Profil und Reifendruck regelmäßig.

Für Fahrten bei Schnee und Eis eignen sich Reifen mit einem hohen Profil besser. Für herkömmliche Reifen gilt: Senken Sie den Druck leicht ab, sorgen Sie für eine bessere Haftung.

Wenn Sie regelmäßig bei Schnee fahren, sind Spikereifen mit in der Lauffläche eingearbeiteten Metallstiften die beste Wahl. Anders als Kraftfahrzeuge dürfen Fahrräder Spikereifen einsetzen.

Prüfen Sie zudem regelmäßig die Beleuchtung und die Bremsen Ihres Fahrrads. Tauschen Sie die Beläge aus, wenn sie abgefahren oder verhärtet sind.

Reinigen Sie die Reflektoren regelmäßig und prüfen Sie, ob Ihre Lichtanlage einwandfrei funktioniert.

Und auch die Kette dankt es Ihnen, wenn sie öfter als im Sommer einen Spritzer Öl oder Kettenfett bekommt.

Video: Fahrradfahren im Winter – Tipps vom Profi Andi Schuster

Wie verhalte ich mich verkehrssicher?

Passen Sie Ihr Fahrverhalten immer den Witterungsverhältnissen an.

Halten Sie genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, reduzieren Sie Ihr Tempo und bremsen Sie frühzeitig, damit Sie genügend „Puffer” haben, wenn die Bremsen nicht optimal reagieren.

Geraten Sie auf glatte Flächen, vermeiden Sie Lenkbewegungen und starkes Bremsen, lassen Sie langsam ausrollen.

Achtung: Auf nassen Oberflächen haben Felgenbremsen einen längeren Bremsweg!

Hinweis: Als Radfahrer dürfen Sie immer auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist.

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der vorhandene Radweg durch das blaue Verkehrszeichen gekennzeichnet ist. Dann gilt eine Benutzungspflicht.

Diese entfällt, wenn der Radweg nicht geräumt ist. In diesem Fall dürfen Sie auf die geräumte Straße ausweichen.

Wenn doch mal etwas passiert

Auch den besten Fahrern können Fehler passieren. Einmal nicht aufgepasst und Sie rutschen auf dem Laub in ein parkendes Auto. Zum Glück hilft Ihnen Ihre private Haftpflichtversicherung und übernimmt den entstandenen Schaden.

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Gut zu wissen – Checkliste Fahrraddiebstahl

2020 wurden laut Polizeistatistik rund 260.000 Fahrräder gestohlen. Da Diebstähle jedoch häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen. So etwas ist mehr als ärgerlich und bedeutet viel Stress und Ärger.

Wie man sich schützt, zeigen wir in den folgenden Tipps:

  • Das Fahrrad absperren: Dieser Tipp ist sehr offensichtlich, doch wird immer wieder nicht beachtet. Besonders wichtig ist, dass das Rad überhaupt abgesperrt ist. Auch wenn man nur kurz in den Laden geht, sollte ein Schloss verwendet werden.
  • Richtig absperren: Einer der häufigsten Fehler ist das Absperren am Vorderrad. Hier kann das Rad einfach abmontiert und der Rahmen inkl. Hinterrad mitgenommen werden. Besser ist es, das Schloss durch den Rahmen und das Hinterrad fest mit einem Objekt zu verbinden, welches nicht abmontiert werden kann.
  • Das richtige Schloss: Prüfplaketten von unabhängigen Institutionen sind ein guter Hinweis für die Sicherheit eines Schlosses. Viele namhafte Hersteller bieten hier ihre eigenen Sicherheitsstufen an. Diese lassen sich jedoch oft kaum vergleichen, da jedes Unternehmen andere Faktoren in die Bewertung einfließen lässt. Mit unabhängigen Plaketten von Stiftung Warentest oder VdS lässt sich ein guter Vergleich schaffen. Die Prüfnorm DIN EN 15496 bietet hier einen guten Anhaltspunkt.

Was tun, wenn das Fahrrad geklaut wurde?

  • Wenn das Fahrrad geklaut wurde, sollte der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet werden.
  • Besitzt man eine Versicherung für sein Fahrrad, sollte der Diebstahl auch dort gemeldet und die Anzeige mitgeschickt werden.
  • Damit die Versicherung den Schaden zahlt, müssen bestimmte Informationen mitgeteilt werden, wie etwa Zeit und Ort des Diebstahls. Außerdem werden die Kaufbelege benötigt.
  • Es gibt Online-Plattformen, auf denen das Fahrrad registriert und später als gestohlen gemeldet werden kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sein Fahrrad codieren zu lassen.

Mehr zum Thema Fahrraddiebstahl lesen Sie in unserem Ratgeber.

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