Berater-Homepage von Norbert Gehring

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-305C-P4OO8-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-305C-P4OO8-36

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-305C-P4OO8-36


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-305C-P4OO8-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-305C-P4OO8-36

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-305C-P4OO8-36


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Paar auf Sofa

Unter­versicherungsverzicht

Paar auf Sofa

Unter­versicherungsverzicht

Unter­versicherungsverzicht: Volle Erstattung in der Hausrat­versicherung

Spätestens bei der Gründung eines eigenen Haushalts stellt sich die Frage, welche Versicherungen wir abschließen sollten.

Egal, ob WG oder eigene Wohnung. Neben der Privaten Haftpflichtversicherung steht hier meist die Hausratversicherung an oberster Stelle.

Der versicherte Hausrat schließt per Definition all die Gegenstände ein, die im Haushalt zur privaten Nutzung dienen.

  • Dazu zählen Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- sowie Verbrauchsgegenstände.
  • Das können Möbel, elektrische Geräte und Fernseher, aber auch Kleidung, Wertsachen oder Lebensmittel sein.
  • Werden diese Gegenstände beispielsweise durch ein Feuer oder Leitungswasser beschädigt, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.

Doch Vorsicht: In manchen Fällen kann die Entschädigung gekürzt werden. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Unterversicherung vorliegt.

Aber was genau ist eine Unterversicherung? Welche Folgen kann sie haben? Und wie kann ich sie vermeiden?

Wir beantworten alle Fragen rund ums Thema Unterversicherungsverzicht.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Unter­versicherung?

Zu einer Unterversicherung kommt es dann, wenn der Neuwert eines Hausrats höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist. Das kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Sie schließen eine zu niedrige Versicherungssumme ab, da Sie den Wert Ihres Hausrats unterschätzen.
  • Durch Neuanschaffungen steigt der Wert Ihres Hausrats im Laufe der Zeit. Allerdings vergessen Sie, die Versicherungssumme anzupassen.

Welche Folgen hat eine Unter­versicherung?

Liegt eine Unterversicherung vor, wird im Schadenfall die Entschädigung gekürzt.

Die Versicherung ersetzt dann nur einen Teil des Schadens – egal, ob ein Teilschaden oder ein Totalschaden vorliegt.

Beispielrechnung:

Sie haben eine Versicherungssumme von 80.000 € abgeschlossen. Der tatsächliche Versicherungswert (auch: Neuwert) Ihres Hausrats liegt allerdings bei 100.000 €.

Bei einem Brand kommt es zu einem Schaden von 10.000 €. Die Höhe der Entschädigung wird mit folgender Formel berechnet:

Formel Entschädigung in der Hausratversicherung

In unserem Beispiel können Sie also mit einer Entschädigung von 80% rechnen, also 8.000 €.

Sie können solche Kürzungen im Schadenfall vermeiden, indem Sie den Wert Ihres Hausrats genau ermitteln und in regelmäßigen Abständen überprüfen. Weiter unten erklären wir Ihnen, was es dabei zu beachten gilt.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Doch was bedeutet das eigentlich?

Was ist Unter­versicherungsverzicht?

Um Abzüge durch eine Unterversicherung zu vermeiden, ist die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts ratsam.

Die sogenannte Unterversicherungsverzichtsklausel besagt, dass

  • die Versicherung im Schadenfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt.
  • die Versicherung bei ihrer Leistung keine Abzüge vornimmt.

Voraussetzungen für einen Unter­versicherungsverzicht bei der HUK-COBURG

Wer einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei uns gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ihre Versicherungssumme muss mindestens 700 € je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Weiter unten erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Wohnfläche korrekt berechnen.
  • Der Versicherungswert bzw. Neuwert Ihres Hausrats darf nicht über 250.000 € liegen.
  • Sie verzichten darauf, eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen mit uns zu vereinbaren.

Versicherungswert und Versicherungssumme

Wenn es um die Hausratversicherung geht, stößt man immer wieder auf die Begriffe Versicherungswert und Versicherungssumme. Doch was bedeuten sie eigentlich?

Was ist der Versicherungswert?

Der Versicherungswert, auch Neuwert, ist der Preis, den Sie bezahlen müssten, um einen versicherten Gegenstand in gleicher Art und Güte neu zu kaufen.

Das tatsächliche Alter dieses Gegenstandes spielt dabei keine Rolle. Der Versicherungswert ist die Grundlage bei der Entschädigungsberechnung.

Beispiel: Bei einem Einbruch wird Ihr 3 Jahre alter Laptop gestohlen. Ihre Hausratversicherung erstattet Ihnen genau die Kosten, die Sie für den Kauf eines neuen Laptops in gleicher oder vergleichbarer Qualität ausgeben müssten.

Was ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme vereinbaren Sie beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung.

Sie ist der Maximalbetrag, bis zu dem die Versicherung Sie im Falle eines Schadens insgesamt entschädigt.

  • Daher sollte die Versicherungssumme immer dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen.
  • Für durchschnittlich ausgestattet Haushalte setzen wir eine Versicherungssumme von 700 € je Quadratmeter Wohnfläche an.
  • Beträgt Ihre Wohnfläche beispielsweise 100 Quadratmeter, ergibt sich eine Versicherungssumme von 70.000 €.

Folgen Sie einem minimalistischen Lebensstil und haben nur wenige Wertgegenstände, können Sie eine niedrigere Versicherungssumme vereinbaren. Dann ist ein Unterversicherungsverzicht allerdings nicht möglich.

Haben Sie hingegen besonders hochwertige Designermöbel oder besitzen Sie teuren Schmuck, ist es sinnvoll, eine höhere Versicherungssumme als 700 € pro Quadratmeter zu vereinbaren.

Das Ermitteln der Versicherungssumme kann beim Hausrat also sehr umfangreich sein.

Wie berechne ich den Wert meines Hausrats?

Die korrekte Berechnung der Versicherungssumme ist essenziell, um den Schaden im Versicherungsfall voll erstattet zu bekommen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Großteil des Hausrats bzw. der gesamte Hausrat vom Schaden betroffen ist.

Wer die Versicherungssumme des eigenen Hausrats genau berechnen möchte, sollte sich zunächst einen guten Überblick über sein Hab und Gut verschaffen.

Beantworten Sie dabei folgende Fragen:

  • Wie teuer sind Ihre Möbel?
  • Besitzen Sie hochwertige Elektrogeräte, wie z. B. Fernseher, PCs oder Spielkonsolen? Wie viel haben sie neu gekostet?
  • Befindet sich in Ihrer Garage ein teures Fahrrad?
  • Besitzen Sie seltene Kunstgegenstände? Oder haben Sie teuren Schmuck erworben oder geerbt?

Erstellen Sie eine detaillierte Inventarliste, um nichts zu vergessen.

Gut zu wissen: Überprüfen Sie die berechnete Höhe der Versicherungssumme regelmäßig. Nach neuen, teuren Anschaffungen sind Vertragsanpassungen oftmals nötig.

Unser Wertermittlungsbogen hilft Ihnen dabei, die Versicherungssumme genau zu berechnen.

Wann ist man überversichert?

Man könnte annehmen, dass eine besonders hohe Versicherungssumme eine Unterversicherung ausschließt.

Tatsächlich spricht nichts gegen einen kleinen Puffer. Doch wer zu sehr von dem tatsächlichen Wert des Hausrats abweicht, riskiert eine Überversicherung.

  • Im Schadenfall profitieren Sie von einer zu hohen Versicherungssumme nicht, da die Entschädigung den Versicherungswert einer Sache niemals übersteigt.
  • Im Gegenteil, Sie zahlen womöglich eher zu hohe Versicherungsbeiträge, da diese sich unter anderem an der Versicherungssumme orientieren.

Wie berechne ich meine Wohnfläche richtig?

Wer seine Versicherungssumme auf Basis der Wohnfläche ermitteln will, sollte darauf achten, die Wohnfläche so genau wie möglich zu berechnen. Sie umfasst die Grundfläche aller Räume einer Wohnung.

Dazu zählen auch:

  • Hobbyräume im Keller oder auf dem Dachboden
  • Arbeitszimmer
  • Wintergärten
  • Ausgebaute Partykeller
  • Eingangsdielen

Folgende Flächen fließen nicht in die Berechnung mit ein:

  • Speicher bzw. Dachböden und Kellerräume, die nicht zu Hobby- oder Wohnzwecken genutzt werden
  • Logien, Terrassen, Balkone
  • Treppen
  • Dachschrägen

Fazit: So vermeiden Sie eine Unter­versicherung

Wer eine Unterversicherung ausschließen will, sollte bei der Berechnung der Versicherungssumme besonders sorgfältig sein.

So können Sie im Schadenfall eventuelle Abzüge bei der Entschädigung vermeiden.

Mit einem Unterversicherungsverzicht sind Sie immer auf der sicheren Seite – prüfen Sie, ob Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie die entsprechende Klausel vereinbaren.

Noch Fragen?

Sie haben noch weitere Fragen rund ums Thema Hausratversicherung oder Unterversicherung?

Wenden Sie sich an unsere Berater vor Ort oder an unsere Servicehotline unter 0800 2 153 153 650.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Norbert Gehring

Versicherungsfachmann

Sonnenstr. 7
86681 Fünfstetten

Tel. 09091 9076671
Mobil 0172 8411162

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

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