Berater-Homepage von Nicole Schumacher-Bremer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AO1B-1EHK6-13 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AO1B-1EHK6-13

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AO1B-1EHK6-13


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AO1B-1EHK6-13 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AO1B-1EHK6-13

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-AO1B-1EHK6-13


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Gebrauchtwagen kaufen – beim Händler oder privat?

Gebrauchtwagenkauf – gewusst wo!

Sie möchten sich ein Auto kaufen? Glückwunsch! Ein Gebrauchter soll es sein? Noch besser, denn so haben Sie die Chance, ein fast neues Fahrzeug zu erwerben und können von dem anfänglichen Wertverlust von Neuwagen profitieren.

Doch nun stellt sich die Frage: Wo kauft man am besten einen Gebrauchtwagen? Es gibt den Kauf von privat, bei einem markengebundenen Händler oder dem freien Gebrauchtwagenhändler. Wir haben uns ein paar Gedanken zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen beim Autokauf gemacht.

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Kauf von privat – nur mit Kfz-Kaufvertrag

Beim Kauf eines gebrauchten Pkw von privat ist am meisten Vorsicht geboten. Antworten Sie auf ein Inserat, so informieren Sie sich vor dem Termin über das Fahrzeug und mögliche Schwachstellen. Bei einem Besuch auf einem der großen Automärkte, auf denen Spontankäufe abgewickelt werden, ist daher Vorsicht angebracht, denn Sie haben wenig Zeit zur Recherche. Sollten Sie sich nicht selbst hervorragend mit der Materie auskennen, nehmen Sie unbedingt einen Fachmann zur Besichtigung mit. Schlagen Sie vor, den Wagen im Rahmen einer Probefahrt in einer Werkstatt oder von einem Gutachter bewerten zu lassen, bevor Sie den Kauf abschließen. Geht der Verkäufer auf den Wunsch nach einer Begutachtung ein, ist das schon mal ein positives Zeichen. Wenn nicht, Finger weg!

Angaben zum Kilometerstand oder die Zusage, dass es sich um einen unfallfreien Wagen handelt, sollten Sie sich bei einem Privatkauf schriftlich geben lassen. Prüfen Sie auch, ob die Angaben des Verkäufers mit denen der Zulassungsbescheinigung und der TÜV-Plakette übereinstimmen. Bestehen Sie ebenfalls auf der Aushändigung des Service- oder Scheckhefts, um beispielsweise zu überprüfen, ob das Auto regelmäßig bei der Inspektion war und der Kilometerstand auf dem Tacho zum vom TÜV erfassten Wert passt.

Im Gegensatz zum Autohändler darf eine Privatperson die Haftung für Fahrzeugmängel, die sogenannte Sachmängelhaftung, im Kaufvertrag ausschließen. Beim Privatkauf bekommen Sie also in der Regel die wenigsten Sicherheiten und haben auch keinerlei Garantieansprüche. Dafür dürften Sie hier beim Preis mit Abstand den größten Spielraum haben.

Wichtig beim Kauf von privat: Hier muss unbedingt ein schriftlicher Kfz-Kaufvertrag abgeschlossen werden, in dem der Zustand des Wagens dokumentiert und z. B. etwaige Unfallschäden eingetragen werden. Diesen können Sie sich kostenlos herunterladen:

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Kauf bei einem markengebundenen Händler

Mit dem Autokauf bei einem markengebundenen Händler kann man nicht viel falsch machen. Die Autos entsprechen sehr hohen Standards, die von der DEKRA oder vom TÜV vorgegeben werden. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass die hier angebotenen Fahrzeuge auf Herz und Nieren untersucht wurden und es einen Bericht über die Prüfergebnisse gibt, der eine objektive Einschätzung des aktuellen Marktwerts möglich macht.

Der Wagen ist also werkstattgeprüft, sodass Ihnen der Händler eine vernünftige Gebrauchtwagengarantie anbieten kann. Die angebotenen Autos wurden einer gründlichen Inspektion unterzogen, und Sie können sichergehen, ein zuverlässiges Fahrzeug zu erwerben. Eine Probefahrt sollte ebenfalls problemlos möglich sein. Auch was den Kaufvertrag angeht, wird hier sicherlich alles mit rechten Dingen zugehen. In vielen Fällen können Sie Ihren alten Wagen in Zahlung geben. Für das Kaufangebot gilt in der Regel die gleiche sorgfältige Überprüfung, die auch beim Verkauf gewährleistet wird. Zudem übernimmt der Händler oft die Abmeldung des alten und die Zulassung des neuen Fahrzeugs für Sie.

Klar ist aber auch: Das alles hat seinen Preis. Die Kosten für den Gebrauchtwagen dürften beim Marken-Vertragshändler am höchsten sein. Ein Schnäppchen machen – das wird man hier eher nicht.

Außerdem: Haben Sie kein schlechtes Gewissen, wenn Sie trotz intensiver Beratung, einem langen Verkaufsgespräch und so manchem Zugeständnis seitens des Händlers letztendlich doch vom Kauf Abstand nehmen. Sie sind nicht hier, um dem Verkäufer einen Gefallen zu tun, sondern um einen Wagen zu finden, der Ihnen voll und ganz zusagt.

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Kauf beim Gebrauchtwagenhändler

Das Spektrum der freien Gebrauchtwagenhändler ist sehr groß. Es gibt Autohäuser, die sich nur auf das Verkaufen von Gebrauchtwagen spezialisiert haben und viele kleinere Händler, bei denen man etwas Vorsicht walten lassen sollte. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass man bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler sein neues Auto kauft.

Im besten Falle hat Ihr Gebrauchtwarenhändler ein spezielles Punkte-Check-System, und die Autos sind durch ein Gebrauchtwagen-Gütesiegel ausgezeichnet. Dieses kann z. B. von der DEKRA oder dem TÜV sein. Die Fahrzeuge sind dann auf Zustand und Funktion sowohl der Bauteile als auch der Anlagen überprüft. Vom Fahrgestell über die Bremsanlage bis zur Lenkung wird sichergestellt, dass technisch und elektronisch alles seine Ordnung hat. Die dort angebotenen Autos entsprechen so den Standards eines markengebundenen Händlers – nur zu wesentlich günstigeren Preisen.

Ein weiterer Pluspunkt für den Händler: Er bietet Ihnen eine attraktive Gebrauchtwagengarantie und nimmt Ihr altes Auto zu fairen Konditionen in Zahlung. Vor allem, wenn Sie nicht auf ein bestimmtes Modell oder eine Marke festgelegt sind, ist der Kauf beim freien Gebrauchtwagenhändler sinnvoll. Formulieren Sie möglichst eine Checkliste aus Kriterien, die Ihr neues Fahrzeug erfüllen muss, etwa die Maximalanzahl gefahrener Kilometer, die PS-Leistung, ob es sich um einen Diesel oder einen Benziner handeln soll und ob der PKW bereits einen Unfall gehabt haben darf. Auf diese Weise erleichtern Sie sich und dem Händler die Auswahl. Sie profitieren also von einem breiten Angebotsspektrum, und im besten Fall erhalten Sie die Qualität vom markengebundenen Händler zum besseren Preis.

Generell gilt beim Kauf bei einem Gebrauchtwagenhändler: Lassen Sie sich einen Standardkaufvertrag vorlegen, der vollständig ausgefüllt ist. Vergessen Sie nicht, sich alle weiteren Zusicherungen und Vereinbarungen schriftlich geben zu lassen. Das gilt auch, wenn im Vertrag auf Mängel am Wagen verwiesen wird. Der Verkäufer haftet nämlich nicht für Schäden, die bei Kaufabschluss beiden Parteien bekannt waren. Seriöse Gebrauchtwagenhändler werden dies alles ohnehin tun, ohne dass Sie sie dazu auffordern müssen. Vorsicht bei Verkäufern, die Gebrauchtwagen „im Kundenauftrag” vermitteln. Denn dann gelten die Regeln wie beim Kauf von privat und Sie haben unter Umständen das Nachsehen, wenn sich ein unerkannter Sachmangel an Ihrem neuen Traumauto bemerkbar macht.

Wichtig: die Gewährleistung kann beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler nicht durch Bemerkungen wie „Gekauft wie gesehen” im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Diese Klauseln sind ungültig.

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