Berater-Homepage von Nicola Fischer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-8QHA-Y82D7-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-8QHA-Y82D7-28

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-8QHA-Y82D7-28


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-8QHA-Y82D7-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-8QHA-Y82D7-28

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-8QHA-Y82D7-28


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann sitzt lächelnd am Steuer und schaut aus dem Fenster

Auto ummelden: Vorgang, Versicherung & eVB

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Auto ummelden: Vorgang, Versicherung & eVB

Wann muss ich mein Auto ummelden?

Die Papiere eines Fahrzeugs müssen immer an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn der aktuelle Halter seinen Wohnort wechselt oder sich der Halter des Fahrzeugs ändert.

Inhaltsverzeichnis

Was ist bei einem Umzug oder Halterwechsel zu beachten?

Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk:

Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks:

  • In vielen Kommunen ist es nicht mehr notwendig, die Ummeldung bei der Zulassungsstelle vorzunehmen. Die Änderung kann direkt im Einwohnermeldeamt – oft auch Bürgerservice oder Bürgerbüro genannt – bei der Bekanntgabe des Umzugs erfolgen.
  • Keine eVB erforderlich.

Ein Halterwechsel wird vorgenommen, wenn sich der Fahrzeughalter ändert. Das kann z. B. beim Kauf eines Fahrzeugs geschehen, wenn der vorherige Halter verstirbt oder wenn ein Kfz im Familien- oder Bekanntenkreis weitergegeben wird.

  • Bei einem Halterwechsel ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des neuen Halters zuständig.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung ist erforderlich.

Wer sein Auto nicht ummeldet, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Eine zu späte Ummeldung auf eine neue Wohnadresse kann 15 € kosten, ein nicht erfolgter Halterwechsel wird mit bis zu 40 € Bußgeld bestraft.

Muss ich mein Kennzeichen wechseln?

Bei einem Umzug ist es seit dem 01.01.2015 nicht mehr notwendig, das Autokennzeichen zu wechseln.

Selbst wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten.

Sie dürfen aber optional auf ein neues Kennzeichen wechseln. Dasselbe gilt bei einem Halterwechsel, wenn dieser im selben Zulassungsbezirk erfolgt.

Bei einem gleichzeitigen Wechsel von Halter und Zulassungsbezirk müssen Sie sich für ein neues Kennzeichen entscheiden.

Wer darf das Fahrzeug ummelden?

Die Ummeldung des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich immer durch den Fahrzeughalter.

Alternativ akzeptieren die Zulassungsstellen auch Vollmachten, mit denen das jeweilige Fahrzeug durch eine andere Person an- oder abgemeldet werden darf, wenn alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden.

Wo kann ich mein Auto ummelden?

Sie können Ihr Fahrzeug in allen Zulassungsstellen Ihres Kreises ummelden.

Bei einem reinen Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks kann es ausreichend sein, den Fahrzeugschein beim Einwohnermeldeamt ändern zu lassen.

Alternativ zur Ummeldung vor Ort können Sie Ihr Kfz inzwischen auch online ummelden.

Einen Bescheid erhält man online, dieser ist gültig bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I ( ZB I oder auch unter Fahrzeugschein bekannt).

Was brauche ich, um mein Auto umzumelden?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten, benötigen Sie mindestens folgende Unterlagen:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf ein Unternehmen zulassen möchten, sind gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag oder Vollmachten von allen Geschäftsführern bei Personengesellschaften notwendig.

Der Personalausweis des Halters ist in der Regel auch notwendig, wenn Sie das Fahrzeug mit einer Vollmacht für eine andere Person zulassen möchten. In diesem Fall akzeptiert die Zulassungsstelle auch eine Kopie des Personalausweises – auch der Bevollmächtigte sollte seinen Ausweis dabei haben.

Im Einzelfall können noch weitere Papiere dazu kommen. Wir empfehlen ggf. zur Sicherheit bei der Zulassungsbehörde nachzufragen oder auf der Homepage nachzulesen, was genau benötigt wird.

Oft finden Sie dort auch Formulare und Vordrucke zum Ausdrucken und Ausfüllen, so dass es vor Ort schneller geht.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unseren Ratgebern Kfz-Zulassung: So bleiben Sie entspannt und zur eVB-Nummer.

Zusatzunterlagen bei der Online-Ummeldung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug online ummelden möchten, benötigen Sie andere beziehungsweise weitere Unterlagen.

  • Ihr Personalausweis muss die eID-Funktion unterstützen und sie muss auch freigeschaltet sein.
  • Außerdem benötigen Sie entweder ein Lesegerät für den Personalausweis oder die kostenfreie AusweisApp2 auf einem Handy mit NFC-Funktion.
  • Zusätzlich müssen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief über einen Sicherheitscode verfügen, der erst nach dem Freirubbeln eines Feldes sichtbar wird.

Wenn diese Unterlagen komplett vorliegen, kann das Fahrzeug auch online umgemeldet werden:

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Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Behördengänge und Wartezeiten
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  • Inklusive aller Gebühren
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*Vermittelt durch die HUK-COBURG Digitale Services GmbH

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Was ist die eVB Nummer?

Die eVB-Nummer weist gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Sie einen Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug haben, das angemeldet werden soll.

EVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung.

Vor der Umstellung auf das elektronische System haben die Versicherungsunternehmen sogenannte Deckungs- oder Doppelkarten ausgegeben.

Dies wurden häufig handschriftlich ausgefüllt und mussten im Original bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Mit dem heutigen elektronischen System ist die Zulassung deutlich komfortabler geworden.

Die Daten des Halters werden hinterlegt und die Zulassungsstelle kann vor Ort mit einem 7-stelligen Code direkt auf die Daten zugreifen.

Die Papierform ist nicht mehr erforderlich und Versicherungsbestätigungen können auch noch sehr kurzfristig ausgestellt werden.

Sie bekommen sie außerdem automatisch per Email nach Abschluss unseres Online-Kfz-Tarifrechners.

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Was kostet die Auto-Ummeldung?

Die Gebühren für eine Ummeldung unterscheiden sich regional leicht.

  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einem neuen Zulassungsbezirk anmelden, zahlen Sie durchschnittlich 28 € für diesen Vorgang.
  • Ein Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk kostet ungefähr 20 €.
  • Kommt der bisherige Halter aus einem anderen Zulassungsbezirk, können bis zu 30 € fällig werden.
  • Entscheiden Sie sich für ein Wunschkennzeichen, zahlen Sie zusätzlich 12,80 € für die Reservierung. Diese Kosten sind bundesweit einheitlich.
  • Benötigen Sie ein neues Kennzeichen, zahlen Sie für die Nummernschilder auch noch einmal bis zu 35 € , je nach Anbieter.

Insgesamt können so Kosten von bis zu 80 € für die Ummeldung eines Autos anfallen.

Die konkreten Gebühren für Ihren Zulassungsbezirk erfahren Sie von Ihrer Zulassungsstelle.

Was ist, wenn ich die Unterlagen nicht vollständig besitze?

Wenn Sie nicht alle Unterlagen zum Fahrzeug vorliegen haben, können Sie diese neu ausfertigen lassen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II können Sie bei der Zulassungsstelle beantragen.

Haben Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren, kann dieser in der Regel kurzfristig neu ausgestellt werden.

Komplizierter ist es beim Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Für diesen erfolgt zunächst eine Meldung an das Kraftfahrtbundesamt.

  • Das KBA veröffentlicht dann eine Aufbietung über einen Zeitraum von 14 Tagen.
  • Innerhalb dieser Zeit kann sich ein eventueller Finder des Fahrzeugbriefs melden und diesen zurückgeben.
  • Ein neuer Brief wird erst ausgestellt, wenn die Frist zur Aufbietung abgelaufen ist.
  • Drei Wochen dauert es also mindestens, bis Sie Ihren neuen Fahrzeugbrief in den Händen halten.
  • Die Kosten für die Neuausstellung sind regional etwas unterschiedlich.

Durchschnittlich können Sie Gesamtkosten von 40 € - 60 € beim Verlust von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief rechnen.

Wenn der Bericht der letzten Hauptuntersuchung verloren gegangen ist, gibt es keine Probleme bei der Ummeldung des Fahrzeugs.

Alle Hauptuntersuchungen seit Oktober 2017 sind in einer Datenbank hinterlegt, auf die die Zulassungsbehörden Zugriff haben. So können Sie Ihr Fahrzeug auch ummelden, wenn die Unterlagen nicht vorliegen.

Wenn Sie dennoch eine Zweitschrift des Ergebnisses wünschen, können Sie dieses bei der jeweiligen Prüfstelle beantragen. Die Kosten dafür betragen je nach Prüfstelle bis zu 15 €.

Eine fehlende Konformitätsbescheinigung muss beim Hersteller des Fahrzeugs angefordert werden.

Die Kosten unterscheiden sich stark. VW bietet zum Beispiel eine Onlineanforderung für fehlende Bescheinigungen an.

Die Erstausstellung für ein Fahrzeug älteren Baujahrs ist kostenfrei, Zweitausstellungen kosten 71,40 €.

Bei anderen Herstellern können die Kosten bis zu 200 € Euro betragen und eine Anforderung ist nur individuell möglich.

Erfolgt automatisch ein Versicherungswechsel bei der Ummeldung?

Nach der Übergabe eines gekauften Fahrzeugs geht die bestehende Kfz-Versicherung erst mal auf den Erwerber über.

  • Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags.
  • Der bisherige Versicherungsvertrag endet mit Beginn der neuen Versicherung.

Wenn Sie ein Fahrzeug erben, müssen Sie das Kfz auf Ihren Namen ummelden.

  • Anders als bei einem Kauf oder einer Übernahme haben Sie aber kein Recht auf einen Wechsel der Kfz-Versicherung.
  • Der Vertrag läuft beim bisherigen Versicherer weiter und kann nur zu den üblichen Bedingungen gekündigt werden.
  • Prüfen Sie gegebenefalls Ihr Sonderkündigungsrecht.

Auch wenn Sie den Anbieter nicht wechseln, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung für die Ummeldung auf Ihren Namen.

Alles weitere zur Kündigung und zum Versicherungswechsel finden Sie in unserem Ratgeber.

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Plakettenwechsel nicht vergessen!

Die Umweltplakette eines Fahrzeugs ist immer kennzeichengebunden. Erhalten Sie durch eine Ummeldung ein neues Kennzeichen, muss auch die Umweltplakette geändert werden.

Alle Informationen rund um die Umweltplakette und den richtigen Umgang mit Umweltzonen finden Sie in unserem Ratgeber zur Feinstaubplakette.

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