Nachhaltigkeit in der HUK-COBURG
Governance, Kommunikation & Achtung der Menschenrechte
Vorstands-Commitment
Wir integrieren ökologische, soziale und Governance-Aspekte in unsere Geschäftstätigkeit. Im Vordergrund stehen dabei langfristige Kund:innenbeziehungen und -wünsche. Wir handeln dabei stets nach dem nachhaltigen Selbstverständnis eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Mit unserer Tochter „Versicherer im Raum der Kirchen“ (VRK) haben wir einen Anbieter im Konzern, der Nachhaltigkeit zudem als Ausdruck christlicher Werteorientierung versteht und lebt – insbesondere im sozialen Bereich. Der VRK setzt im Einklang mit dieser Strategie eigene Impulse und Ziele. Als Vorstand verantworten wir das konzernübergreifende Thema „Nachhaltigkeit“, steuern dieses und verankern es in unserer Unternehmensstrategie als wesentliches Thema. Unsere Geschäftstätigkeit wollen wir so weiter in Einklang mit gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen bringen.
Wesentlichkeitsanalyse
Wir achten auf Maßnahmen die für die HUK-COBURG wesentlich bzw. relevant sind. Hierzu dient in erster Linie der kontinuierliche Dialog und Austausch mit unseren Stakeholdern (Wesentlichkeitsanalyse). Wir achten zudem auf Signale aus der Öffentlichkeit und Kund:innenberatung.
Nachhaltigkeitsbezogene Kommunikation
Hier sind folgende Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu finden:
- Seit 2017 berichten wir in unserem nichtfinanziellen Bericht (nfB) über Kennzahlen, Vorhaben und Projekte zu unserem nachhaltigen Engagement.
Publikationen
- Im März 2021 trat die Offenlegungsverordnung (Transparenzverordnung EU 2019/2088) in Kraft. Die Informationen dazu stellen wir hier zur Verfügung. Nach der Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessenberücksichtigen, und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Informationen der HUK-COBURG Lebensversicherung zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten als Finanzmarktteilnehmer
Angaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage
Die HUK-COBURG Asset Management GmbH (HAM) ist als Vermögensverwalterin mit der Durchführung sämtlicher Kapitalanlagetätigkeiten für die HUK-COBURG Lebensversicherung AG tätig. Diese ist institutioneller Anleger von Anlagen in Aktien börsennotierter Gesellschaften am geregelten Markt. Die Beauftragung der Vermögensverwaltung erfolgte ohne Vorbehalt der Ausübung von Stimmrechten oder sonstiger Mitwirkungsrechte der Anleger.
Die Aktionärsrechte werden grundsätzlich im besten Interesse der Kunden unabhängig und insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie ausgeübt. Die Stimmrechtsabgabe folgt unter Berücksichtigung von eigenen Einschätzungen, Informationen, die die HUK-COBURG Asset Management GmbH von der Lagerstelle und Dritten erhält, oder aus der Presse erfährt. Allerdings wird das Stimmrecht aufgrund geringer Anteile der Portfolios am Grundkapital der investierten Aktiengesellschaften nicht immer ausgeübt. Die laufende Überwachung der investierten Aktien erfolgt durch die HUK-COBURG Asset Management GmbH unter Zuhilfenahme externer Research- und Analysepartner. Ein Meinungsaustausch im Sinne von Gesprächen, Sitzungen oder Meetings mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenvertretern der Portfoliogesellschaften ist nicht vorgesehen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären findet nur auf Basis bestehender Bevollmächtigungen der HUK-COBURG Asset Management GmbH von anderen Gesellschaften des HUK-COBURG Konzerns statt. Um Interessenkonflikte zu vermeiden beziehungsweise angemessen zu behandeln, sind in der HUK-COBURG Asset Management GmbH entsprechende organisatorische Maßnahmen etabliert.
Die HUK-COBURG als Muttergesellschaft der HAM ist berichtspflichtig im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b und § 315b HGB.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Im Rahmen des nachhaltigen Anlagemanagements wurden für den HUK-COBURG-Konzern im Bereich Aktien und Renten für die Neuanlagen der Kapitalanlagen qualitative Auswahlkriterien als Zielvorgaben für nachhaltige Investitionen festgelegt. Dabei werden, neben einer sicheren und rentierlichen Anlage für Kunden, auch ethische, soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe ist 2021 den Nachhaltigkeitsinitiativen Principles of Responsible Investment (PRI) und Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) beigetreten. Diese durch die Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Initiativen verfolgen unter anderem das Ziel mittels klimafreundlicher Investmentprozesse zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beizutragen. Für die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C muss der Ausstoß an CO2-Emissionen deutlich reduziert werden. Dabei ist der Energiesektor sehr wichtig, da die Erzeugung von grüner Energie die Voraussetzung für die klimafreundliche Transformation anderer Branchen (z. B. Verkehr) ist.
Da der Kraftwerkskohlesektor für zwei Drittel der weltweiten Emissionen aus dem Energiesektor verantwortlich ist, unterstützen wir aktiv den Ausstieg aus der kohlebasierten Energiewirtschaft bis spätestens 2030 in der Europäischen Union und in OECD-Ländern sowie bis spätestens 2040 in allen anderen Ländern.
Daher schließt die Gruppe bereits heute Investments in börsennotierte Aktien und Anleihen von Unternehmen aus, die mehr als 30 % ihrer Umsätze durch die Förderung bzw. Verstromung der Kraftwerkskohle erzielen.* Bei der Konzern-Tochtergesellschaft „Versicherer im Raum der Kirchen” (VRK) erfolgt der Ausschluss bereits für Unternehmen, die mehr als 15 % ihrer Umsätze durch die Verstromung von Kraftwerkskohle erzielen. Diese Umsatzgrenzen werden zukünftig im Einklang mit den Ausstiegszielen schrittweise reduziert.
Auch im Segment Infrastruktur werden keine Investments getätigt, die sich am Neubau und Betrieb neuer Kohlekraftwerke und deren Infrastruktur beteiligen. Nach 2030 in der Europäischen Union und in OECD-Ländern und nach 2040 in allen anderen Ländern ist der Erwerb von Kohleinfrastruktur nur zum Ziel der Umwandlung in grüne Energie bzw. der Umsetzung von Dekarbonisierungsplänen möglich.
Durch die Fokussierung auf das Kundensegment der privaten Haushalte wurden und werden im Versicherungsgeschäft keine Kohlekraftwerke oder Kohleminen versichert.
Im Rahmen ihrer Kapitalanlagenentscheidungen verwendet die HAM qualitative Auswahlkriterien als Zielvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen.
Dabei werden in der Leitlinie „Kapitalanlagen” Grenzwerte festgesetzt, die einen Ausschluss bestimmter Investitionen bewirken.
Somit werden beispielsweise Anlagen in Unternehmen ausgeschlossen,
- die Antipersonenlandminen oder Waffen und Munition, die ähnlich funktionieren, herstellen
- die Atomwaffen o. ä. herstellen
- die Waffensysteme für Streumunition herstellen
- die eine rote Flagge (MSCI Systematik) haben, d. h. es liegen schwere Verstöße im Bereich Kinderarbeit vor
- die mehr als 10 % des Umsatzes mit Glücksspielen machen
- die mehr als 3 % Umsatz mit Erwachsenenunterhaltung machen
- die mehr als 10 % des Umsatzes mit Tabakwaren machen
- deren Unterbranchenschnitt der CO2-Intensität schlechter ist als der Schnitt des MSCI World und eine schlechtere CO2-Intensität (Scope 1+2) aufweisen.
Für Infrastruktur müssen entweder die Equator Principles für Anlagen in Infrastruktur eingehalten werden oder es muss – sofern der Anlagegegenstand sich in einem designierten Land befindet – eine Verpflichtung zur Einhaltung der jeweiligen Umwelt- und Sozialgesetze vorliegen.
Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Angaben nach Artikel 5 der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088))
Die Vergütungspolitik HUK-COBURG Unternehmensgruppe berücksichtigt derzeit bei der Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme weder positive noch negative Anreize zum Eingehen bzw. Vermeiden von Nachhaltigkeitsrisiken. Die HUK-COBURG Unternehmensgruppe erkennt jedoch die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Gesellschaft und die Wirtschaft an und wird weiterhin die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten. Die Vergütungspolitik wird regelmäßig überprüft, und wir behalten uns vor, Nachhaltigkeitskriterien in die Vergütungsstruktur zu integrieren, sollte dies in Zukunft als notwendig oder angemessen erachtet werden.
Angaben gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Informationen der HUK-COBURG zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten als Finanzberater
Angaben gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Beratungstätigkeit des Vertriebs
Im Bereich der Lebensversicherung, zu dem auch Versicherungsanlageprodukte zählen, vertreibt die HUK-COBURG ausschließlich Produkte der HUK-COBURG Lebensversicherung AG.
Produktinformationen und Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit zu Versicherungsanlageprodukten werden den Mitarbeitern und Ausschließlichkeitsvermittlern in Form von Prospekten, Angebotsdruckstücken, Informationsportal-Inhalten und Web-Based-Trainings von der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zur Verfügung gestellt. Zur Bedarfsermittlung der Kunden wird das von der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zur Verfügung gestellte Vorsorgeberatungs-Tool genutzt. Hierbei wird unter anderem die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung inklusive der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß den Delegierten Verordnungen zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (Delegierte Verordnungen (EU) 2017/2358, 2017/2359 und 2021/1257) sowie § 7c Versicherungsvertragsgesetz durchgeführt. Als Ergebnis dieser Prüfung wird das für den Kunden passende Versicherungsanlageprodukt sowie die passende Fondsanlage innerhalb des Versicherungsanlageprodukts ermittelt.
Keine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt in der Beratung nicht. Nachhaltigkeitsrisiken beziehen sich auf Umwelt-, Sozial- oder Governance-Faktoren, die sich nachteilig auf den Wert von Finanzprodukten auswirken können. Wir verstehen die Wichtigkeit dieser Risiken und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt. Unsere Beratung basiert auf anderen Faktoren, wie beispielsweise den individuellen Bedürfnissen und Zielen unserer Kunden sowie den rechtlichen und finanziellen Aspekten der Versicherungsprodukte. Wir unterstützen unsere Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Suche nach nachhaltigen Versicherungslösungen. Die Mitarbeiter und Ausschließlichkeitsvermittler vermitteln nur Versicherungsanlageprodukte der HUK-COBURG Lebensversicherung AG. Ob und im welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen der HUK-COBURG Lebensversicherung AG berücksichtigt werden, können Kunden den vorvertraglichen Informationen der entsprechenden Versicherungsanlageprodukte der HUK-COBURG Lebensversicherung AG entnehmen. Die Mitarbeiter und Ausschließlichkeitsvermittler der HUK-COBURG Lebensversicherung AG kennen die dort beschriebenen Strategien und berücksichtigen diese im Rahmen der Versicherungsberatung. Die Vermittler verfolgen keine spezielle Nachhaltigkeitsstrategie in der Beratung. Die Beratung orientiert sich am Bedarf des Kunden.
Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, LEI: 5299006UOB04XGVYLC23
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Eine Einstufung und Auswahl von Versicherungsanlageprodukten hinsichtlich der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der in Anlage I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 aufgeführten Indikatoren und etwaiger zusätzlicher Indikatoren erfolgt bei der Versicherungsberatung nicht. Wir verstehen die Wichtigkeit dieser Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt. Unsere Beratung basiert auf anderen Faktoren, wie beispielsweise den individuellen Bedürfnissen und Zielen unserer Kunden sowie den rechtlichen und finanziellen Aspekten der Versicherungsprodukte. Wir unterstützen unsere Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Suche nach nachhaltigen Versicherungslösungen.
Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Angaben nach Artikel 5 der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088))
Die Vergütungspolitik HUK-COBURG Unternehmensgruppe berücksichtigt derzeit bei der Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme weder positive noch negative Anreize zum Eingehen bzw. Vermeiden von Nachhaltigkeitsrisiken. Die HUK-COBURG Unternehmensgruppe erkennt jedoch die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Gesellschaft und die Wirtschaft an und wird weiterhin die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten. Die Vergütungspolitik wird regelmäßig überprüft, und wir behalten uns vor, Nachhaltigkeitskriterien in die Vergütungsstruktur zu integrieren, sollte dies in Zukunft als notwendig oder angemessen erachtet werden.
Angaben gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der HUK-COBURG Asset Management GmbH
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Es entspricht unserem Selbstverständnis und unserer Überzeugung, dass die Achtung der Menschenrechte essenziell für nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ist.
Weitergabe von Daten
Unter Einhaltung des Datenschutzrechts geben wir jährlich unsere Schadendaten, auch die Daten aus extremen Wetterereignissen wie Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden, aggregiert an den GDV weiter. Dort werden die Daten aller Versicherer gesammelt und im jährlichen Naturgefahrenreport veröffentlicht. Dies ermöglicht in Zusammenarbeit von Versicherungswirtschaft und Behörden wie dem Deutschen Wetterdienst Datenanalysen zum Zweck von Verbesserungen bei der Anpassung an den Klimawandel.
Darüber hinaus sind wir bereit, Schadendaten zu Elementarschadenereignissen kostenlos an Behörden (z. B. Klima-Forschungseinrichtungen) weiterzugeben, um auf deren Basis die Anpassung an den Klimawandel oder bei anderen Klimazielen der EU zu unterstützen. Voraussetzungen für die Datenweitergabe sind insbesondere eine individuelle Vereinbarung, Zweckbindung und die Rechtskonformität, vor allem die Einhaltung des Datenschutzrechts (z. B. Pseudonymisierung der Daten).