Berater-Homepage von Michael Schmal

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3SL2-LBODR-43 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3SL2-LBODR-43

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-3SL2-LBODR-43


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-3SL2-LBODR-43 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-3SL2-LBODR-43

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau sitzt vor ihrem Laptop

Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung: Widerspruch einlegen

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Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung: Widerspruch einlegen

Nebenkostenabrechnung widersprechen: Rechte und Tipps

Zum Jahresende oder am Anfang des neuen Jahres bekommen Mieter von Ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung, auch Betriebskostenabrechnung genannt.

Selbstverständlich haben Mieter das Recht auf eine Nebenkostenabrechnung, die fehlerfrei ist.

Allerdings beinhalten die Dokumente nicht selten formale oder inhaltliche Fehler.

Welche Rechte Sie haben und wie Sie gegen eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung einlegen: Darauf müssen Sie als Mieter achten

Bekommen Sie von Ihrem Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung, dann ist der Betrag in der Regel spätestens 30 Tage nach Erhalt zu zahlen.

Wollen Sie gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen, ist dies schriftlich und verbindlich beim Vermieter zu tun. Ein mündlicher Widerspruch reicht hier nicht aus.

Wie lange kann ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen?

Sie haben 12 Monate Zeit, um gegen eine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen.

Nach Ablauf dieser Frist haben Sie keine Möglichkeit mehr die Abrechnung zu beanstanden.

Legen Sie Widerspruch ein, dann ist die Angabe konkreter Gründe erforderlich, denn pauschale Aussagen ohne Angabe einer schlüssigen Begründung genügen nicht.

  • Enthält die Abrechnung formale Fehler, ist sie meist nichtig und der Mieter hat unter anderem den Anspruch auf Erstellung einer „neuen“ Abrechnung.
  • Bei inhaltlichen Fehlern muss der Mieter den Betrag innerhalb der Widerspruchsfrist begleichen und einen Hinweis wie „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt der Rückforderung“ ergänzen.

Welche Fehler kann eine Nebenkostenabrechnung enthalten?

Als Mieter haben Sie das Recht auf eine fehlerfreie Abrechnung Ihrer Betriebskosten.

  • Bei formellen Fehlern können Mieter Widerspruch einlegen und die Zahlung verweigern.
  • Handelt es sich um wirkliche inhaltliche Fehler, können Sie als Mieter Fehler reklamieren und ihre Korrektur fordern.

Formelle Fehler

Formelle Fehler liegen z. B. vor, wenn bestimmte Angaben des Mindestinhalts der Abrechnung fehlen.

Dazu gehören:

  • Anschrift des Mieters und Vermieters, Ort und Datum der Ausfertigung
  • Abrechnungszeitraum
  • Aufstellung der Nebenkosten-Einzelpositionen
  • Gesamtkosten der Einzelpositionen
  • Erläuterung der Verteilerschlüssel
  • Einzelkosten je Einzelposition
  • Gesamtsumme der Einzelkosten
  • Darstellung des Mieteranteils der Nachzahlung

Inhaltliche Fehler

  • Höhe der Nebenkosten
  • Fehlerhafte Berechnung der Nebenkosten
  • Wohnfläche falsch berechnet
  • Nicht umlagefähige Positionen
  • Vorauszahlungen wurden nicht berücksichtigt

Was tun, wenn der Vermieter nicht auf den Widerspruch reagiert?

Sie haben Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt und Ihr Vermieter reagiert nicht?

Als Mieter sollten Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte vorsichtig sein. Behalten Sie die laufenden Betriebskosten ein oder halten Sie die Frist für die Nachzahlung nicht ein, kann dies im Ernstfall zu einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter führen.

Handelt es sich um formale Mängel und eine Reaktion des Vermieters auf den Widerspruch bleibt aus, können Sie die Erstellung einer neuen Abrechnung rechtlich vom Vermieter einfordern. Allerdings gestaltet sich eine eindeutige Unterscheidung formeller und inhaltlicher Fehler meist schwierig.

Um sicher zu gehen, sollten Sie als Mieter die Kosten unter Vorbehalt zahlen und im Anschluss die Nachforderungen eventuell durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Passenden Rechtsanwalt finden mit unserer Rechts­schutz­versicherung

Sie sind mit Ihrer Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden und benötigen für einen Widerspruch professionellen Rechtsschutz?

Mit dem Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten bieten wir Ihnen umfassende Leistungen. Wir helfen Ihnen außerdem, auf Wunsch einen passenden Rechtsanwalt für Ihren Rechtsfall zu finden.

Nutzen Sie auch unsere Beratungs- und Online-Services, wie z. B. die von uns vermittelte telefonische Anwaltliche Beratung oder Online-Rechtsberatung – zur schnellen Klärung mietrechtlicher Fragen.

Beachten Sie: Verfahren gegen den Vermieter sind nicht über den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz (PBV) versichert. Sofern gegen die Nebenkostenabrechnung (oder sonstige mietrechtliche Probleme) vorgegangen werden soll, benötigen Sie den Rechtsschutz für selbstgenutzte Objekte – dieser kann gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.

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Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder interessieren sich für unsere Leistungen im Bereich Rechtsschutz?

Die Kundenberater der HUK-COBURG informieren Sie gerne vor Ort.

Natürlich können Sie uns auch über unsere Servicehotline unter 0800 2 153 153 650 kontaktieren.

Unser Team ist jederzeit für Sie da!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Michael Schmal

Kaiserstr. 44 A
77933 Lahr

Tel. 07821 9815644
Fax 0800 2875326566

Beratung:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr
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