Berater-Homepage von Michael Pfeiffer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-GGCL-DGGD3-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-GGCL-DGGD3-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-GGCL-DGGD3-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Polizisten vor einer Hochschule

Aktuelle Meldungen

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Aktuelle Meldungen

Aktuelles für den öffentlichen Dienst

Kurz und knapp berichten wir über Neuigkeiten aus dem öffentlichen Dienst. Die Seiten werden regelmäßig aktuell gehalten. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuklicken und sich zu informieren.

3. Quartal 2019

Berufsstart im öffentlichen Dienst

Der öffentliche Dienst braucht in diesem Herbst so viel Berufseinsteiger wie seit 20 Jahren nicht mehr. Zum 1. August bzw. 1. September werden im öffentlichen Dienst rund 100.000 Schulabgänger eingestellt, ca. 40.000 im Beamtenverhältnis, der Rest als Auszubildende bzw. Praktikanten.

Mit dem Berufsstart verändert sich fast alles und viele Fragen muss man beantworten: welche Absicherungen brauche ich eigentlich, und worum muss ich mich als erstes kümmern?
Das sind nur einige der vielen Fragen, die sich Absolventen vor dem Berufseinstieg stellen. Vor vielen ungewohnten Fragen stehen auch alle, die sich entschieden haben, einen Job mit Beamtenstatus anzutreten, also z. B. Lehrer oder Polizist zu werden. Das sind nämlich keine Jobs wie alle anderen. Beamte übernehmen Verantwortung und genießen dafür Privilegien.

Rund die Hälfte aller Berufseinsteiger beginnt als Beamtenanwärter und sieht die Berufszukunft im „sicheren“ Beamtenverhältnis. Aber auch Auszubildende von Bund, Ländern und Gemeinden haben bei ihrer Berufsentscheidung bestimmt den Blick auf ein „sicheres Arbeitsverhältnis“ gelegt.
Noch genießen die Schulabgänger „die letzten Ferien“. Kein Wunder, denn mit dem Wechsel von Schule zum Beruf verändert sich für die jungen Leute vieles. Freuen werden sich die Berufseinsteiger aber bestimmt auf das erste selbst verdiente Geld.
Die Höhe der Anwärterbezüge sowie die aktuelle Ausbildungsvergütung finden Sie in den beiden Berechnungsbeispielen unten.

Bei den Ausbildungsverhältnissen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der „Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz“ und einer „Beamtenausbildung“.
Die wichtigsten Grundlagen für Auszubildende sind in zwei Tarifverträgen geregelt.
Für Auszubildende bei Bund und Kommunen gilt der „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes“, für Auszubildende in den Ländern gibt es einen ähnlichen Tarifvertrag (TVA-L).
Ganz gleich – ob Beamtenanwärter oder Auszubildender – alle Berufseinsteiger müssen sich mit wichtigen Fragen zu Schutz und Sicherheit auseinandersetzen.
Haben das bislang noch die Eltern übernommen, beginnt mit dem Start ins Berufsleben auch eine „eigene Verantwortung“. Beamtenanwärter erhalten vom Dienstherrn zwar „Beihilfe“, dennoch brauchen sie zwingend eine Krankenversicherung und können sich „Privat“ versichern.

2. Quartal 2019

Tarifrunde der Länder

Die Arbeitnehmer in den Ländern erhalten in drei Jahren fast 8% mehr. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. Mehr als eine Millionen Arbeitnehmer werden davon profitieren. Da das Land Hessen nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, werden dort gesonderte Verhandlungen geführt. Mit dem Ergebnis halten die Beschäftigten den Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung.

Nach ausführlicher Beratung hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst beschlossen, die Annahme des Verhandlungsergebnisses durch eine Mitgliederbefragung zu empfehlen. Somit werden die ver.di-Mitglieder in den nächsten Wochen die Möglichkeit haben, das Tarifergebnis, das nur durch massive Warnstreiks erzielt werden konnte, zu beurteilen und ihr Votum dazu abzugeben. ver.di Chef Bsirske hebt hervor, dass jede/r Beschäftigte mindestens 240 € mehr bekommt.
Aber die Gewerkschaften interpretieren das Ergebnis auch als abgewehrten Frontalangriff der Länderarbeitgeber auf die Grundlagen der Entgeltordnung. So äußerte sich jedenfalls der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach über das Verhandlungsergebnis.
Silberbach weiter, „die TdLForderung nach ‚Neubewertung des Arbeitsvorgangs‘ klingt vielleicht harmlos, hätte aber flächendeckend zu einer zum Teil deutlich schlechteren Eingruppierung für die Beschäftigten geführt. Das hätte jede lineare Erhöhung aufgefressen. Das konnten die Gewerkschaften verhindern.“
Das Gesamtpaket der Einigung bezeichnen die Gewerkschaften als Kompromiss. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen von 8%, die deutliche Aufwertung der Pflegetabelle im Krankenhausbereich und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden.
Zugeständnisse haben die Gewerkschaften vor allem bei der Vertragslaufzeit und beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels machen müssen. Gerade in den Mangelberufen hätten die Gewerkschaften die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gerne nachhaltiger gestärkt gesehen. Aber die Vereinigung der Länderarbeitgeber (TdL) war offenbar nicht bereit, hier mehr nach vorne zu schauen.

Übertragung auf Landesbeamte

Das Tarifergebnis gilt nicht für Landesbeamte. Aber die Gewerkschaften haben im unmittelbaren Nachgang zum Tarifabschluss, die politisch Verantwortlichen in den Ländern aufgefordert, das Ergebnis auf die jeweiligen Landesbeamten zu übertragen. Es wird wohl einige Zeit dauern, bis hier Klarheit besteht.

Modernisierung der Besoldung beim Bund

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Referentenentwurf zu einem „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)“ erarbeitet.

Innenminister Horst Seehofer möchte dem demografischen Wandel begegnen und auf die Herausforderungen der Digitalisierung die richtigen Antworten finden. Mit dem Artikelgesetz sollen dreizehn Gesetze geändert werden, beispielsweise das Besoldungs- und Versorgungsgesetz des Bundes. Das BMI versucht damit, auch auf dem in vielen Bereichen entstandenen Mangel an Fachkräften zu begegnen.

Der Entwurf hat folgende Ziele:

  • Anpassung von Stellenzulagen,
  • Finanzielle Anreize für Personalgewinnung/-bindung,
  • Familienzuschlag (NEU),
  • Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft,
  • Erhöhung des Vergabebudgets der Leistungsbesoldung,
  • Attraktive Fortentwicklung des Umzugskostenrechts,
  • Verschiebung der Entnahme aus Versorgungsfonds und Änderungen bei der Beamtenversorgung.
Ferner greift der Gesetzentwurf einige Änderungen im Besoldungsrecht auf, die sich aus der Rechtsprechung bzw. aufgrund von Praxiserfordernissen ergeben haben, z. B. die Streichung des § 3a BbesG (Besoldungskürzung um 0,5 v. H. in besonderen Fällen), Regelungen für Teilzeit im Blockmodell, Straffung der Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, Vereinfachung und Vereinheitlichung bei den Eingangsämtern, Stärkung der Attraktivität für Anwärter/innen und die Streichung der Besoldungsgruppe A 2.

Zweifelhafte Zahlen

Die Landesbehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg hat Zahlen zur Akzeptanz der Pauschalen Beihilfe bei den Beamten herausgegeben. Der dbb-Hamburg hat erhebliche Zweifel an der Richtigkeit geäußert.

Nur knapp 15% der seit dem 01.08.2018 neu eingestellten Beamtenanwärter/innen hätten einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Behörde hatte hingegen das Modell als Erfolg gefeiert. Die neuen Anwärter/innen sollen angeblich zu über 50% von dieser Neuregelung profitieren. Die Behörde hat sich aber vor allem auf Anwärter/innen der Verwaltung bezogen, wo lediglich 50 neue Leute eingestellt worden sind (26 davon haben sich für das neue Modell entschieden). Andere Bereiche fielen unter den Tisch: Bei Lehrkräften seien es nur 20% der Neueingestellten. Die Steuerverwaltung und der Justizdienst wurden überhaupt nicht erwähnt, so der dbb.

Zoll gegen Lohndumping

Der Zoll soll verstärkt gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Lohndumping und Kindergeld-Betrug vorgehen. Dazu wird das Personal
beim Zoll aufgestockt (rund 3.500 mehr neue Stellen). Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hat die Zustimmung der Bundesregierung gefunden. Schon bisher prüft der Zoll, ob die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter/innen bei der Sozialversicherungangemeldet haben. Auch die Gewerkschaften begrüßen die Pläne grundsätzlich, denen das Parlament und der Bundesrat aber noch zustimmen müssen.

Arbeitszeit beim Bund

Auf eine Kleine Anfrage hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass keine Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Bundesbeamte geplant ist (BT-Drucksache 19/7243). Damit wird es bei der Wochenarbeitszeit (WAZ) von Beamten des Bundes (41 Stunden) keine Angleichung an das Tarifniveau des TVöD von 39 Stunden geben. Als Grund für die Ablehnung wird der zu große Personalmehrbedarf angeführt. Zwei Stunden weniger führen zu Mehrkosten von 371 Mio. € (Personalmehrbedarf von 9.294 Beamten).

Dienstvereinbarung zum Datenschutz

Der Bundespolizeihauptpersonalrat hat sich mit dem Bundesinnenministerium (BMI) auf eine Dienstvereinbarung zur Einführung der Bodycam geeinigt, die vorsieht, dass die Mitarbeiter die Aufnahmedateien in einem „Quarantänebereich“ speichern können, der vor dem Zugriff Dritter gesichert ist. Zudem dürfen die Daten nicht zur Verhaltensüberwachung oder Leistungskontrolle durch Vorgesetzte genutzt werden. Auch eine Verwendung für verwaltungsinterne Ermittlungen wurde ausgeschlossen.

10-Punkte-Programm der GEW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat ein 10-Punkte-Programm gegen den dramatischen Lehrkräftemangel vorgelegt. Sofortmaßnahmen seien dringend notwendig, wie die lange erwartete Lehrkräftebedarfsprognose der Kultusministerkonferenz (KMK) zeigt. Bereits in diesem Schuljahr fehlen mehrere tausend Lehrkräfte. „Wenn nicht die Notbremse gezogen wird, steuert Deutschland auf einen Bildungsnotstand zu“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Meldungen aus den Vorjahren

3./4. Quartal 2017

Silberbach neuer dbb-Chef

Mit über 1,3 Millionen Mitgliedern zählt der dbb beamtenbund und tarifunion einen Höchststand bei seinen Mitgliedern. Der dbb Gewerkschaftstag 2017 fand unter dem Motto „Im Dienst der Menschen“ statt und hat eine neue Führungsspitze des dbb gewählt. Zum neuen Bundesvorsitzenden wurde Ulrich Silberbach gewählt, der damit den bisherigen dbb-Chef Klaus Dauderstädt ablöst. Dauderstädt hatte den dbb fünf Jahre angeführt und ist nicht mehr zur Wahl angetreten. Er wurde von den Delegierten mit viel Applaus für seine Arbeit bedacht und zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Ein neues Führungsteam

Mit dem 56-jährigen Ulrich Silberbach kommt jemand an die Spitze des dbb, der diese Organisation in allen Bereichen von „innen“ kennt. Zuletzt war Silberbach Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft, die zu den großen Fachgewerkschaften des dbb zählt. Neben Silberbach wird der dbb vom hauptamtlichen Stellvertreter und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer sowie dem Fachvorstand Tarifpolitik, Volker Geyer angeführt. Als weitere stellvertretende dbb Bundesvorsitzende wählten die 630 Delegierten in die dbb Bundesleitung: Jürgen Böhm (VDR), Thomas Eigenthaler (DSTG), Astrid Hollmann (VRFF – Die Mediengewerkschaft), Kirsten Lühmann (DPolG), Maik Wagner (GdS) und Claus Weselsky (GDL).

Ein moderner, konkurrenzfähiger ÖD

Neben den Wahlen hat der Gewerkschaftstag mehr als 700 Anträge beraten, die die Leitlinien für die gewerkschaftspolitische Arbeit des dbb beamtenbund und tarifunion in den kommenden fünf Jahren festlegen sollen. Gemeinsames Ziel des dbb ist dabei „Ein moderner, konkurrenzfähiger öffentlicher Dienst für Deutschland“. Die „Berliner Erklärung“ hat die politische Stärkung des öffentlichen Dienstes und des Berufsbeamtentums als Garanten für eine alleine an Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Verlässlichkeit orientierte öffentliche Verwaltung im Blick. Sie stellt sich gegen die Politik der Privatisierung öffentlicher Leistungen und fokussiert einen starken, vorsorgenden Staat als wesentliche Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft.

Der neugewählte dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat in seiner ersten Grundsatzrede auf dem Gewerkschaftstag von der Politik, auch für den öffentlichen Dienst, mehr Mut und Reformwillen gefordert.

Deutscher Personalräte-Preis 2017

Der „Deutsche Personalräte-Preis 2017“ in Gold geht an den Personalrat am Klinikum Augsburg. Der dortige Personalrat wehrte sich gegen die geplante Gründung von Service-Gesellschaften und die damit verbundene Auslagerung von 800 Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten bleiben weiterhin Mitarbeiter des Klinikums und damit des öffentlichen Dienstes.

Ausgezeichnete vorbildliche Personalratsarbeit

Der „Deutsche Personalräte-Preis“ ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Der Personalrat“ und zeichnet vorbildliche Personalratsarbeit in Deutschland aus. Der Preis wurde bereits zum 7. Mal gemeinsam vom Bund-Verlag und der HUK-COBURG verliehen. Die HUK-COBURG ist auch in der Jury vertreten.

Verbesserte Arbeitsbedingungen

Preiswürdig sind Initiativen und Projekte von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV), die Arbeitsbedingungen, das Arbeitsumfeld oder soziale Regelungen für die Beschäftigten verbessern. In diesem Jahr hatten sich 31 Gremien für insgesamt fünf Auszeichnungen beworben. Der Hauptpersonalrat für Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke am Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen erhielt den Deutschen Personalräte-Preis in Silber. Das Gremium regelte mit einer weitreichenden Dienstvereinbarung die Nutzung einer neuen IT-Plattform. Mit Bronze zeichnete die Jury den Gesamtpersonalrat der AOK Plus für Sachsen und Thüringen aus. Im Fokus des Projekts standen die Folgen der Digitalisierung.

Austragungsort? Schöneberger Forum

Die Preisverleihung erfolgte im Rahmen des Schöneberger Forums, der jährlichen Fachtagung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die stellv. Bundesvorsitzende des DGB, Elke Hannack, nahm die Ehrung der Preisträger vor. Prof. Dr. Monika Böhm, vom Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Philipps-Universität Marburg, hielt die Laudatio.

Sonderpreise für den Nachwuchs

Zwei Sonderpreise gingen an besonders engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Für ihre pfiffige Kampagne gegen Mobbing von Azubis erhielt die JAV der Stadt Herne die Auszeichnung der DGB-Jugend. Die JAV des Umweltbundesamtes in Dessau wurde mit dem Sonderpreis der HUK-COBURG geehrt. Sie organisiert regelmäßig spezielle Projektwochen für Auszubildende zum Thema „Sucht“. Weitere Informationen unter www.dprp.de

Herbsttagung des BKA

In Ingelheim am Rhein fand die diesjährige Herbsttagung des Bundeskriminalamtes statt. Die Staatssekretärin Dr. Emily Margarethe Haber konnte zahlreiche Gäste begrüßen, unter ihnen den Generalbundesanwalt Herrn Frank, den BKA-Präsident Münch sowie zahlreiche Behördenleitungen.

Geschichte des BKA

Frau Dr. Haber ging auf die vielen Umbrüche ein, die das BKA seit Gründung im Jahr 1951 durchlebt hat: vom Ausbau zur polizeilichen Kommunikationszentrale bis zu den massiven Aufstockungen zur Zeit des RAF-Terror in den 70er und 80er Jahren sowie die Quantensprünge bei der Identifizierung und Täterfeststellung durch Fingerabdrucksysteme in den 90ern. Das alles zeigt etwas über das BKA und die Mentalität seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zukunftsmusik des BKA

Die Staatssekretärin macht sich keine Illusionen über die Schwere der Aufgaben, die auch in den nächsten Jahren vor dem BKA liegen werden. Dennoch ist sie optimistisch, denn die Weiterentwicklungen im BKA sind nicht nur lose Stationen seiner Geschichte, sondern liegen in der DNA des BKA begründet. Und es zeigt, dass es nicht die Instrumente sind, auf denen das BKA aufgebaut ist, sondern der Wille, so gut wie irgend möglich seinen Auftrag zu erfüllen. Dabei hob Dr. Haber vor allem das Programm „Polizei 2020“ hervor.

Lehrermangel: GEW schlägt Sofortprogramm vor

Die Bildungsgewerkschaft GEW hat ein Sofortprogramm zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten von Lehrkräften vorgeschlagen. „Die Länder haben in den vergangenen Jahren verschlafen, ausreichend Lehrkräfte – insbesondere für Grundschulen – auszubilden, um die Unterrichtsversorgung trotz der Pensionierungswelle und gleichzeitig steigenden Schülerzahlen sicherzustellen“, sagte die Bundesvorsitzende der GEW, Marlis Tepe. Neuen Zahlen vom Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge stieg die Zahl der Erstklässler im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um 0,6 Prozent.

Anstiege in den neuen Bundesländern

Die größten prozentualen Anstiege gab es in Thüringen (+ 2,5 Prozent) und in Sachsen-Anhalt (+ 2,2 Prozent). Nur in Baden-Württemberg stieg die Zahl der Einschulungen nicht. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung wächst die Zahl der Grundschüler von 2,8 Mio. (2015) auf knapp 3,2 Millionen im Jahr 2030. Hieraus ergibt sich bereits für 2025 bundesweit ein Mehrbedarf von rund 24.000 Grundschullehrkräften. Dazu werden bis 2025 bis zu 2.360 neue Grundschulen benötigt.

Aufwertung der Grundschullehrkräfte

Tepe forderte, der Beruf der Grundschullehrerinnen und -lehrer müsse dringend aufgewertet werden. „Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I sollen künftig nach der Besoldungsgruppe A13 beziehungsweise der Entgeltgruppe E13 bezahlt werden. Es ist ein Anachronismus, dass diese Gruppen bis heute schlechter bezahlt werden als voll ausgebildete Lehrkräfte an anderen Schulformen.“ Nur so seien die „Attraktivität des Berufs“ zu steigern und mehr junge Menschen als bisher als Pädagoginnen und Pädagogen zu gewinnen. Derzeit macht die GEW bundesweit mit vielen Aktionen auf die ungerechte Bezahlung von Grundschullehrkräften aufmerksam.

Pflichten und Rechte im aktualisierten Ratgeber

Der beliebte Ratgeber „BerufsStart im öffentlichen Dienst“ informiert über Pflichten und Rechte im Beamten- oder Tarifvertragsverhältnis und ist deshalb auch für Beamtenanwärter, Referendare und Lehramtsanwärter eine gute Orientierung für den Berufseinstieg. Das 144-seitige Buch kann als Download unter www.huk.de/beamte kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Angriff auf Beihilfesystem

Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für die Beamten und Richter. Für Soldaten – und teilweise für Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankensicherung auch in Form der Heilfürsorge oder truppenärztlicher Versorgung ausgestaltet sein.

In den letzten Jahren mehren sich die Angriffe auf das eigenständige System der Beihilfe. Neben dem Versuch, eine Bürgerversicherung einzuführen und damit das Beihilferecht komplett „zu schlucken“, versuchen nun offenbar einige Länder mit einem anderen Weg die Beihilfe auszuhebeln.

Bundesrat gibt Kontra

Der Bundesrat hatte im Juni 2017 eine von den Ländern Berlin, Bremen und Thüringen eingebrachte Entschließung „…zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung durch erste Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung“ verworfen und dieser Initiative eine Absage erteilt.

Nun scheint Hamburg einen eigenen Weg zu gehen und hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem Beamten ab 1. August 2018 ermöglicht werden soll, sich freiwillig für einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenvollversicherung zu entscheiden („pauschalisierte Beihilfe“). Bedingung ist, dass diese Personengruppe ihren Anspruch auf Beihilfe unwiderruflich aufgibt.

Weg frei für Beamte in die GKV?

Der Vorschlag zielt darauf ab, das für Beamte bereits bestehende Wahlrecht zugunsten der GKV zu modifizieren und mehr Menschen in der umlagefinanzierten GKV statt in der kapitalgedeckten PKV zu versichern. Teile der SPD sehen darin einen „Schritt hin zur Bürgerversicherung“, DGB und ver.di begrüßen die Initiative ebenfalls. Andere Stimmen sind skeptisch, viele Experten lehnen den Vorschlag „als Mogelpackung“ ab.

Nach Ansicht der Bundesregierung existiert bereits heute Wahlfreiheit für Beamte, sich in der GKV oder der PKV zu versichern. Der Hamburger Vorschlag schaffe demgegenüber nicht mehr Wahlfreiheit, sondern beschränke sie, da die Beamten eine von ihnen getroffene Wahl – anders als heute ‒ nicht mehr revidieren können.

Hamburger Gesetzesentwurf verfassungswidrig?

Es gibt auch ernsthafte Stimmen, dass der Gesetzesentwurf des Hamburger Senats verfassungswidrig ist, denn der Dienstherr darf seine verfassungsmäßig vorgegebene Fürsorgepflicht nicht gänzlich an ein anderes System delegieren (Beihilfe durch Arbeitgeberzuschuss ablösen).

In der „pauschalisierten Beihilfe“ sieht der Chef des dbb beamtenbund und tarifunion, Klaus Dauderstädt eine „Mogelpackung“ und hat das geplante „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ kritisiert. „Es kann nicht angehen, dass ein Bundesland in einer solchen Grundsatzangelegenheit – wie der sozialen Absicherung von Krankheit und Pflege seiner Beamtinnen und Beamten – einfach losmarschiert und einen Wesenskern des Beamtenstatus herausbricht.

Wohlklingende Vokabeln wie „Gerechtigkeit, Wahlrecht und Entscheidungsfreiheit“ sind für Dauderstädt reine „Rosstäuscherei“. Wer die Beitragsbelastung der wenigen GKV-versicherten Beamten verbessern will, muss eine bundeseinheitliche Regelung im SGB V anstreben und sollte kein weiteres Chaos im föderalen Flickenteppich des Beamtenrechts anrichten, empfiehlt der dbb Bundesvorsitzende.

Mehr Personal

Mehr Beschäftigte im sozialen Bereich, an Hochschulen sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung fuhren insgesamt zu einem Personalanstieg im öffentlichen Dienst.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren am 30. Juni 2016 rund 4,69 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig und damit 43.600 mehr als ein Jahr zuvor. Im sozialen Bereich insgesamt stieg die Zahl der Beschäftigten innerhalb eines Jahres um rund 22.200 (2,9 Prozent). Ein Drittel dieses Anstiegs ist auf den anhaltenden Personalzuwachs bei kommunalen Kindertageseinrichtungen zurückzuführen (+ 7.500 Personen). Innerhalb der letzten zehn Jahre ist vor allem die Zahl der Erzieher/innen stark angestiegen (+ 73.700). Außerdem stieg das Personal an Hochschulen einschl. Hochschulkliniken innerhalb eines Jahres um rund 8.100 Personen.

Von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insgesamt befinden sich rund 36 Prozent im Beamten- und 61 Prozent im Arbeitnehmerverhältnis. Berufs- und Zeitsoldaten stellen die restlichen 3 Prozent.

4,1 Prozent mehr Pensionäre im Landesbereich

Insgesamt gab es Anfang 2017 in den Bereichen des Bundes, der Länder und der Kommunen rund 1,249 Mio. Ruhestandsbeamte, davon zählen allein die Länder 712.000 Pensionäre. Während sich beim Bund der Zuwachs auf 0,4 Prozent beläuft, ist die Zahl der Versorgungsempfänger in den Ländern um 4,1 Prozent gestiegen und erreicht damit einen neuen Höchststand.

Pflege neu geregelt

Die neuen gesetzlichen Regelungen des „Zweiten Pflegestärkungsgesetzes“ sind in das Beihilferecht übertragen worden. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) wurde neu gefasst. Auf Basis dieser Neuregelung hat der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) den beliebten Ratgeber „Beihilfe in Bund und Länder“ überarbeitet und als 18. Auflage neu aufgelegt.

Mit den Neuregelungen erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit wird die individuellere Unterstützung der Pflegebedürftigen, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen sowie eine Unterstützung für die Einrichtungen bei der Personalbemessung erreicht. Das ist ein Meilenstein für die Pflegebedürftigen.

Fünf neue Pflegegrade

Der Ratgeber erläutert den „neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“, der seit 1. Januar 2017 gilt und eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung sowie Einstufung in fünf Pflegegrade schafft. Dabei wird die Situation von Menschen mit demenziellen Erkrankungen bei der Begutachtung in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Hierzu wird ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt, um die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer zu erfassen. Danach erfolgt eine Zuordnung zu den fünf neuen Pflegegraden.

Viele Menschen erhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Die Zuordnung zu den Stufen für neue Pflegefälle erfolgt über das neue Begutachtungs-Assessment. Vor dem 1. Januar 2017 vorhandene Pflegefälle werden automatisch in das neue System übergeleitet. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen wurden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet.

Menschen, bei denen eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Alle, die bereits Pflegeleistungen erhalten, erhalten diese mindestens in gleichem Umfang weiter. Für alle Menschen, die 2017 pflegebedürftig werden und erstmals einen Antrag auf die Leistungen der Pflegeversicherungen stellen, gilt das neue Begutachtungsverfahren.

Eine vollständige Fassung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) finden Sie unter www.gesundheit-und-beihilfe.de. Dort können Kunden der HUK-COBURG auch den Ratgeber zum Vorzugspreis von 5 € (zzgl. 2,50 € Versand) bestellen.

Berlin und Thüringen erhöhen die Besoldung

Das Land Berlin wird die Beamtenbesoldung ab 1. August 2017 um 2,8 Prozentpunkte (abzüglich 0,2 Prozentpunkte für die Zuführung zum Sondervermögen Versorgungsrücklage) und zum 1. August 2018 um 3,2 Prozentpunkte erhöhen. Gleichzeitig steigen auch die Bezüge für Versorgungsempfänger.

Mehr Weihnachtsgeld für untere Besoldungsgruppen

Daneben wird für die unteren Besoldungsgruppen 2017 und 2018 die Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) erhöht: Für die BesGr A 4 bis A 9 sollen dann 1.000 € gezahlt werden, für die übrigen Besoldungsgruppen 800 €. Für das Jahr 2018 erfolgt dann eine weitere Erhöhung auf 1.300 € (A 4 bis A 9) sowie für die übrigen Besoldungsgruppen auf 900 €. Versorgungsempfänger erhalten jeweils den hälftigen Betrag.

Wertschätzung an Thüringer Beamte

In Thüringen werden die Beamtenbezüge nun doch schon zum 1. Januar 2017 erhöht (statt 1. April 2017). Der Freistaat Thüringen überträgt damit das Tarifergebnis der Arbeitnehmer auch auf Beamte. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Matschie erklärt dazu: „Die mit der Steuerschätzung im Mai prognostizierte weitere Steigerung der Thüringer Steuereinnahmen hat diesen Schritt möglich gemacht. Damit senden wir ein zusätzliches Signal der Wertschätzung an die Thüringer Beamten und Richter, die gemeinsam mit den Angestellten engagiert für unser Land und seine Einwohner arbeiten“, so Matschie

1./2. Quartal 2017

BerufsStart im öffentlichen Dienst

In wenigen Wochen – zum 1. August bzw. 1. September – werden im öffentlichen Dienst wieder zigtausend Schulabgänger eingestellt. Vorbei die Zeit, als sich die Eltern noch um die wichtigen Dinge des Lebens gekümmert haben.

Bei den vielen Entscheidungen immer die richtigen zu treffen, ist gewiss keine einfache Sache. Was verändert sich nun? Welche Versicherungen brauche ich? Worum muss ich mich als erstes kümmern? Das sind nur einige der vielen Fragen, die sich Absolventen vor dem Berufseinstieg stellen.

Beamte übernehmen Verantwortung

Vor vielen ungewohnten Fragen stehen auch alle, die sich entschieden haben, einen Job mit Beamtenstatus anzutreten – also z. B. Lehrer oder Polizist zu werden. Das sind nämlich keine Jobs wie alle anderen. Beamte übernehmen Verantwortung und genießen dafür Privilegien. Rund die Hälfte aller Berufseinsteiger beginnt als Beamtenanwärter und sieht die Berufszukunft im „sicheren“ Beamtenverhältnis.

Vom Schulabgänger zum Berufseinsteiger

Aber auch Auszubildende von Bund, Ländern und Gemeinden haben bei ihrer Berufsentscheidung bestimmt den Blick auf ein „sicheres Arbeitsverhältnis“ gelegt. Noch genießen die Schulabgänger „die letzten Ferien“. Kein Wunder, denn mit dem Wechsel von Schule zum Beruf verändert sich für die jungen Leute vieles. Freuen werden sich die Berufseinsteiger aber bestimmt auf das erste selbst verdiente Geld.

Zwei Arten von Ausbildungen

Bei den Ausbildungsverhältnissen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der „Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz“ und einer „Beamtenausbildung“. Die wichtigsten Grundlagen für Auszubildende sind in zwei Tarifverträgen geregelt. Für Auszubildende bei Bund und Kommunen gilt der „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes“, für Auszubildende in den Ländern gibt es einen ähnlichen Tarifvertrag (TVA-L).

In beiden Tarifverträgen sind beispielsweise geregelt: Probezeit, Ärztliche Untersuchungen, Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, tägliche Ausbildungszeit, Ausbildungsentgelt und Urlaub, Familienheimfahrten, Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Entgelt im Krankheitsfall und Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, VL, Jahressonderzahlung, Übernahme von Auszubildenden und Abschlussprämie.

Wichtiges zu Schutz und Sicherheit

Ganz gleich – ob Beamtenanwärter oder Auszubildender – alle Berufseinsteiger müssen sich mit wichtigen Fragen zu Schutz und Sicherheit auseinandersetzen. Haben das bislang noch die Eltern übernommen, beginnt mit dem Start ins Berufsleben auch eine „eigene Verantwortung“. Beamtenanwärter erhalten vom Dienstherrn zwar „Beihilfe“, dennoch brauchen sie zwingend eine private Krankenversicherung.

Beamtenanwärter brauchen bereits zum Berufsstart eine Kranken­versicherung

Die Rechtsgrundlagen für Beamtenanwärter/innen sind in vielen beamtenrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.

Die Gesetze werden – je nach Zuständigkeit – vom Bund bzw. dem jeweiligen Land beschlossen. Dies gilt für die Besoldung, das Laufbahnrecht, die Beamtenversorgung und das Beihilferecht. Die Beihilfe ist die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn im Krankheitsfall des Beamten. Die genauen Regelungen über Inhalt und Umfang der Kostenerstattungen sind in den jeweiligen Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder geregelt.

Restkostenversicherung für die Krankheitskosten

Beamtenanwärter sind in aller Regel „privat krankenversichert“ und brauchen daher eine Restkostenversicherung für die Krankheitskosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Beamte könnten sich zwar auch gesetzlich versichern, doch sie erhalten in diesem Fall nicht den Arbeitnehmeranteil beim GKV-Beitrag. Kein Wunder, dass mehr als 95% aller Beamten „privat“ krankenversichert sind. Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung für Beamte liegen auf der Hand:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Vereinbarte Leistungen können nicht gestrichen werden
  • Individuelle Leistungen (z.B. Heilpraktiker, Brille, Zahnersatz)
  • Keine Zuzahlung bei Medikamenten
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen (auch wenn Rechnungen zu Vorsorgeuntersuchungen und professioneller Zahnreinigung erstattet werden)

Die Entscheidung um eine gut geplante Absicherung gehört zu den Themen, die Beamtenanwärter/innen zu Beginn ihrer Ausbildung entscheiden sollten.

Tariferhöhung für Beschäftigte in den Ländern

In der Tarifrunde 2017/2018 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Gewerkschaften auf ein umfassendes Gesamtpaket aus prozentualen Anhebungen und strukturellen Verbesserungen verständigt. Das Ergebnis gilt allerdings nicht für die hessischen Landesbeschäftigten, da das Land Hessen vor Jahren aus der TdL ausgetreten ist.

Ab 1.1.2017 plus 2%

„Wir haben ein Ergebnis mit deutlichen Reallohnsteigerungen erzielt“, sagte ver.di-Chef Frank Bsirske. Im Einzelnen sieht die Einigung eine tabellenwirksame Anhebung der Gehälter um 2,0% rückwirkend zum 1. Januar 2017 – beziehungsweise um 75 € Mindestbetrag als soziale Komponente – vor. Ein zweiter Anhebungsschritt um 2,35% erfolgt zum 1. Januar 2018. Die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 erfolgt in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018. Bis zu einer Einigung, die in der Tarifrunde 2019 angestrebt wird, erhalten Sozialarbeiter je nach Eingruppierung 50 bis 100 € mehr pro Monat, Erzieherinnen und Kitaleitungen 80 €.

Verbesserungen für Azubis

Jeweils zum 1. Januar 2017 und 01.01.2018 werden die Auszubildendenvergütungen um 35 € erhöht. Daneben wird es künftig 29 Tage Urlaubstage im Jahr geben.

Übertragung auf Beamte

Unmittelbar nach dem Tarifabschluss forderten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die Länder auf, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger zu übertragen. Hier muss aber jedes Land für sich entscheiden.

Gericht stoppt die Frauenförderung in NRW

Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht in sechs Musterverfahren entschieden. Das Landesbeamtengesetz wurde wie folgt geändert:

19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz von NRW (LBG NRW)

[…] Frauen sind bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

[…] Von einer im Wesentlichen gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Sinne von Satz 2 ist in der Regel auszugehen, wenn die jeweils aktuelle dienstliche Beurteilung der Bewerberin und des Mitbewerbers ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist.

Änderung erfolgt mit Hinweis auf das Grundgesetz

Das Gericht war der Meinung, dass die Beförderungsentscheidungen nicht auf die Neufassung des § 19 Abs. 6 LBG NRW gestützt werden können. Verfassungswidrig sei, dass nach § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW bereits von einer im Wesentlichen gleichen Qualifikation auszugehen ist, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Frau und des Mannes ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist. Ein so reduzierter Qualifikationsvergleich verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Bestenauslese (Art. 33 Abs.2 GG). Dieses gebiete, dass der für das Beförderungsamt am besten geeignete Bewerber ausgewählt werde (AZ: 6 B 1109/16).

Beihilfeverordnung des Bundes neu gefasst

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) novelliert, beispielsweise wurden Leistungsveränderungen, die durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgt sind, wirkungsgleich auf das Beihilferecht des Bundes übertragen. Mit der siebten Änderung der BBvH hat das BMI zudem versucht, die Anwendbarkeit der Vorschrift durch einen teilweise neuen Aufbau zu erleichtern und die Rechtssicherheit durch die Übernahme von Teilen der Verwaltungsvorschrift in den Verordnungstext zu erhöhen.

3./4. Quartal 2016

Auch Beamte müssen privat vorsorgen

Viele Beamte meinen sie seien gut versorgt. Den meisten gehen die Augen auf, wenn sie sich mit den genauen Zahlen beschäftigen. Deshalb rät der Geschäftsführer des Deutschen Beamtenwirtschaftsring e. V. (DBW), Uwe Tillmann, dass auch Beamte für das Alter privat vorsorgen müssen. Sinnvoll ist auf jeden Fall, einen Vorsorgecheck durchführen zu lassen. Danach sieht der Beamte individuell auf sich zugeschnitten, wie es um seine Versorgung steht.

Versorgungsniveau sinkt

Seit 1996 informiert die Bundesregierung alle zwei Jahre in einem Versorgungsbericht über die Fakten und Daten zur Beamtenversorgung. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Benra bezeichnet die Versorgungsberichte als „erforderlich und wichtig, um alle Beteiligten und Betroffenen objektiv und sachbezogen über die wichtigsten Grundlagen, Veränderungen und Herausforderungen des eigenständigen Alterssicherungssystems der Beamten zu informieren“.

Die in der Öffentlichkeit regelmäßig geführte Debatte über die Finanzierbarkeit der Beamtenversorgung scheint dem Bericht zufolge beim Bund nicht gerechtfertigt. In den Ländern sieht das aber grundsätzlich anders aus. Der Versorgungsbericht des Bundes enthält seit Jahren keine Angaben mehr für die Bundesländer. Der Bericht für den Bund zeigt aber deutlich auf, dass das Niveau der Versorgung sinkt. Diese Entwicklung wird sich nach der Bundestagswahl 2017 beschleunigen, denn es ist fest damit zu rechnen, dass auch die Beamtenversorgung – wie die Rente – weiter gekürzt wird.

 

Entgelt und Besoldung steigen

Im Frühjahr werden sich die Entgelte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen zum 1. Februar 2017 um 2,35% erhöhen. Mit dem Tarifabschluss wurde für die Beschäftigten des Bundes im Tarifgebiet Ost die Jahressonderzahlung schrittweise bis 2020 auf das Westniveau angehoben. Damit steigt das sogenannte Weihnachtsgeld für 2016 für Beschäftigte im Osten:

Bund und Kommunen (TVöD)
Entgeltgruppe West Ost
1-8 90% 72%
9a-12 80% 64%
13-15 60% 48%

Für Beschäftigte der Länder gelten andere Regelungen:

Länder (TV-L)
Entgeltgruppe West Ost
1-8 95% 71,5%
9-11 80% 60%
12-13 50% 45%
14-15 35% 30%

 

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt. Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt besteht, wird der Anspruch um ein Zwölftel vermindert. Auch für Auszubildende in Bund und Kommunen erhöhen sich die Monatsentgelte (ab 01.02.2017 um 30 €).

Beamte des Bundes

Auch für Beamtinnen und Beamte des Bundes werden sich die Bezüge ebenfalls ab 1. Februar 2017 um 2,35% erhöhen. Für Beamtenanwärter des Bundes erhöhen sich die Bezüge ab 1. Februar 2017 um 30 €.

Gewalt gegen Lehrer

Drohen, mobben, beleidigen – jeder vierte Lehrer ist demnach schon einmal Opfer psychischer Gewalt von Schülern gewesen.

Der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) stellte eine repräsentative Forsa-Umfrage vor, die Erkenntnisse über Gewalt gegen Lehrer zutage bringt. Fast ein Viertel (23%) der befragten Lehrer sind offenbar bereits Ziel von Diffamierungen, Belästigungen und Drohungen gewesen – Aggressoren waren hauptsächlich Schüler, aber auch Eltern. 6 von 100 befragten Lehrern sind offenbar schon einmal körperlich von Schülern angegriffen worden.

Gewalt gegen Lehrkräfte sei „kein Einzelfall“, sagte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann. „Viel zu oft wird das Problem kleingeredet“, beklagte Beckmann. Der VBE fordert, dass Vorfälle künftig verpflichtend dokumentiert werden und Statistiken zur Gewalt in Schulen veröffentlicht werden müssten. Lehrer müssten auch besser von Schulbehörden unterstützt werden.

1./2. Quartal 2016

Zuwanderung führt zu einem erheblichen Personalanstieg

Die Gewerkschaften beklagen seit Langem fehlendes Personal im öffentlichen Dienst. Die Zuwanderung hat manche Defizite bei der Personalausstattung offen gelegt, beispielsweise im Polizeibereich.

Schon jetzt ist klar, dass der öffentliche Dienst im Jahr 2016 einen erheblichen Personalanstieg verzeichnen wird. Nach den derzeit vorliegenden Informationen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes dürften wohl mehr als 70.000 Mitarbeiter in diesem Jahr zusätzlich eingestellt werden.

Lehrer und Polizisten im fünfstelligen Bereich

In allen Schultypen sollen rund 25.000 Lehrer/innen eingestellt werden. Bei der Polizei dürften es mehr als 15.000 Neueinstellungen sein. Allein bei der Bundespolizei (3.000) und in Baden-Württemberg (1.700) sind vierstellige Zahlen angekündigt. Eine ganze Reihe weiterer öffentlicher Einrichtungen erwartet ebenfalls Neueinstellungen, allen voran Kindergärten und KITAs.

Bei der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern sind 3.600 neue Mitarbeiter geplant. Rechnet man die zusätzlich geplanten Neueinstellungen einzelner Stadt- und Gemeindeverwaltungen auf ganz Deutschland hoch, sind auch dort etwa rund 20.000 neue Mitarbeiter zu erwarten.

Personal wächst seit 2008

Das Personal bei öffentlichen Arbeitgebern wächst im sechsten Jahr nacheinander. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) arbeiten bei allen öffentlichen Arbeitgebern 5,811 Mio. Beamte und Arbeitnehmer, davon 4,653 Mio. im „klassischen“ öffentlichen Dienst (u.a. Bund, Länder und Kommunen) sowie 1,159 Mio. in rechtlich selbstständigen Einrichtungen mit privater Rechtsform, aber überwiegender öffentlicher Beteiligung (Energie- und Versorgungsbetriebe, ausgegliederte Kliniken und Verkehrsbetriebe).

Im klassischen öffentlichen Dienst sind 2,804 Mio. Arbeitnehmer Beschäftigte und rund 1,678 Mio. stehen in einem Beamtenverhältnis. Die tatsächliche Zahl der Beamten liegt aber höher, denn die Beamten der Postnachfolgeunternehmen werden vom Statistischen Bundesamt nicht in der ÖD-Personalstatistik erfasst.

Rechnet man neben den 5,811 Mio., die noch im aktiven Dienst stehen, auch die 1,204 Mio. Ruhestandsbeamten (Stand: 01.01.2015) hinzu, umfasst die Zielgruppe „Öffentlicher Sektor“ 7,015 Mio. Menschen.

Frauenanteil steigt stetig

Die Frauenquote im öffentlichen Dienst ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich von 47 auf 54,16% gestiegen.

Vorreiterrolle bei Teilzeit

Der öffentliche Dienst hat bei der Teilzeit von jeher eine Vorreiterrolle. Der Anteil von Teilzeitkräften ist kontinuierlich gewachsen. Heute sind mehr als 1,798 Mio. Personen in einem Teilzeitverhältnis beschäftigt (30,94%).

Schmerzensgeld: Bund möchte Beamte unterstützen

Der DGB teilt auf seiner Website mit, dass das Bundesinnenministerium (BMI) die Schmerzensgeldforderungen von Gewaltopfern im öffentlichen Dienst absichern will.

Schon im März soll ein entsprechender Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden. Beschäftigte der Polizei, von Job-Centern und anderen Behörden, die im Dienst Opfer von Gewalt wurden, haben oft Ansprüche auf Schmerzensgeld. Ist der Täter aber mittellos, steht der Anspruch nur auf dem Papier. Jetzt will der Bund auf Drängen der Gewerkschaften für Abhilfe sorgen.

Bundesinnenministerium springt ein

Bisher bleiben Beamte auf ihren Forderungen sitzen, wenn sie Gewalttäter auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen, diese aber zahlungsunfähig sind. In solchen Fällen will das BMI zukünftig einspringen und die Forderungen an Stelle der zahlungsunfähigen Täter auszahlen. Aber erst bei Schmerzensgeldern oberhalb von 500 Euro, was die Gewerkschaften kritisieren. Denn rund ein Drittel der Fälle liegen unterhalb dieser Grenze.

Insgesamt strebt das BMI aber eine Regelung an, die den Betroffenen tatsächlich helfen wird. Auch für Tarifkräfte wird über eine entsprechende Lösung nachgedacht.

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