Eine Autoverkäuferin erklärt einem älteren Paar wie man ein Elektroauto lädt.
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Förderung für Elektroauto und Wallbox

Staatliche Förderung bei Elektroautos

Elektroautos sind im Vergleich zu konventionellen Verbrennern noch immer relativ teuer. Um die Verbreitung zu fördern, wurde mit dem Umweltbonus die Anschaffung von neuen und jungen gebrauchten Elektroautos gefördert. Der Umweltbonus wurde von 2016 bis Ende 2023 gewährt. Aktuell gibt es kein staatliches Förderprogramm mehr für den Kauf von Elektroautos.

Nach den Neuwahlen wird sich zeigen, ob es wieder eine staatliche Förderung für Elektroautos geben wird, um den derzeit stockenden Absatz der Fahrzeuge wieder anzukurbeln.

Besitzer von Elektroautos können noch bei der Kfz-Steuer sparen. Diese entfällt für reine Elektrofahrzeuge in den nächsten Jahren komplett, während sie für Hybridfahrzeuge und Verbrenner weiterhin erhoben wird.

Insbesondere für den Stadtverkehr und kürzere Strecken sind Elektroautos eine sehr gute Alternative zu den konventionellen Verbrennerfahrzeugen. Sie fahren regional emissionsfrei und verursachen weniger Lärm.

Nachdem viele ausländische Hersteller bereits seit einigen Jahren voll auf Elektrofahrzeuge setzen, haben mittlerweile auch die deutschen Hersteller mehrere Elektroautomodell im Angebot. So entwickelte Volkswagen in den letzten Jahren eine komplett neue modulare Plattform, auf der die aktuellen und zukünftigen Elektromodelle aufbauen.

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Inhaltsverzeichnis

Was war der Umweltbonus?

Mit dem Umweltbonus wurde der Kauf von Elektrofahrzeugen bzw. Plug-In Hybriden (bis 2022) gefördert. Der Umweltbonus teilte sich auf in einen Herstelleranteil die staatliche Förderung. Der Herstelleranteil wurde mit dem Kaufpreis verrechnet. Den Bundesanteil musste man über Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. So konnte man z.B. bei einem Neuwagen insgesamt bis zu 6.750 € Förderung erhalten.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Elektroautos?

Reine Elektroautos mit einer Zulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 sind bis zu 10 Jahre nach Zulassung von der Kfz-Steuer komplett befreit (Steuerbefreiung bis 31.12.2030 befristet).

Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die in diesem Zeitraum auf einen rein elektrischen Antrieb umgebaut wurden.

Danach zahlen E-Auto-Besitzer einen reduzierten Steuersatz. Dieser berechnet sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Dabei unterscheidet das Steuerrecht drei Klassen:

Zulässiges Gesamtgewicht bis 2.000 kg 5,625 € pro 200 kg
Zulässiges Gesamtgewicht zwischen 2.001 kg und 3.000 kg 6,01 € pro 200 kg
Zulässiges Gesamtgewicht ab 3.001 kg 6,39 € pro 200 kg

Der Steuersatz gilt pro angefangene 200 kg Gewicht. Die letztendlich ermittelten Werte werden dabei auf den vollen Euro-Betrag gerundet.

Beispielrechnung:

Modell: Hyundai Kona Elektro (150 kw, 204 PS, zulässiges Gesamtgewicht: 2.170 kg)

2.000 kg / 200 kg = 10
170 kg / 200 kg = 0,85 (aufgerundet 1)

10 x 5,625 € = 56,25 €
1 x 6,01 € = 6,01 €

56,25 € + 6,01 € = 62,26 €

Abgerundet ergibt sich eine Kfz-Steuer von 62,- € pro Jahr.

Die Sätze sind so gewählt, dass bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg nur die Hälfte der Kfz-Steuer gezahlt werden muss, die für einen Verbrenner mit dem gleichen Gewicht gezahlt werden müsste.

Wie hoch werden Wallboxen gefördert?

Elektroautos lassen sich zuhause am schnellsten mit einer Wallbox aufladen. Diese kann höhere Ladeströme zur Verfügung stellen als eine haushaltsübliche Steckdose und beschleunigt so den Ladevorgang enorm.

Förderung vom Bund

Seit Ende November 2020 bis Ende Oktober 2021 hat der Bund private E-Ladestationen gefördert.

  • Für den Kauf und Einbau privater Ladestationen gab es für Privateigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen und -Genossenschaften 900 € dazu.
  • Voraussetzung: Der Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien bestehen und die Ladestation muss hinsichtlich der Netzbelastung steuerbar sein.
  • Für die Bundesförderung war die KfW zuständig. Die Fördermittel sind allerdings mittlerweile ausgeschöpft.

Neue Fördermittel wird es laut Bundesregierung erst mal nicht geben.

Förderung vom Land

Derzeit gewährt auf Landes-Ebene nur noch Nordrhein-Westfalen eine Förderung für Wallboxen.

  • Hier ist ein Höchstbetrag von 1.500 € je Ladepunkt erstattungsfähig, die Gewährung hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Details des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ finden Sie hier.

Förderung von Städten

  • München fördert die Errichtung einer privaten Ladestation mit bis zu 40% der Nettokosten gefördert – je nach Art der Ladestation. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
  • Düsseldorf bezuschusst die Wallbox mit bis zu 50% der Kosten und max. 2.00 € pro Ladepunkt, allerdings nur in Verbindung mit Nutzung eines Elektroautos. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Private Initiative

Neben den staatlichen Förderprogrammen gibt es auch einige Initiativen von privaten Unternehmen.

Energieversorger erstatten einen Teil der Kosten für die Anschaffung von Wallboxen, wenn sich Kunden für einen bestimmten Zeitraum bei dem Anbieter verpflichten. Für aktuelle Förderprogramme lohnt sich ein Blick in die regionale Förderung.

Alle Informationen bezüglich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge finden Sie in unserem Ratgeber für das Laden von Elektroautos.

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