Berater-Homepage von Michael Künemund

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0C04-S40WA-89 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0C04-S40WA-89

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0C04-S40WA-89


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0C04-S40WA-89 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0C04-S40WA-89

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Registrierungsnummer: D-0C04-S40WA-89


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Abbiegendes Auto auf einer Straße

Schulterblick: Besser öfter umschauen

Abbiegendes Auto auf einer Straße

Schulterblick: Besser öfter umschauen

Schulterblick macht den toten Winkel lebendig

In der Fahrschule wird er noch konsequent geübt, in der Fahrprüfung entscheidet er mit über „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Wer hat die Regel des Fahrlehrers nicht noch in den Ohren: „Innenspiegel-Außenspiegel-Blinken-Schulterblick“. Aber sind wir doch ehrlich: Hat man einmal den Führerschein, gerät in der Praxis zumindest der Schulterblick häufig schnell in Vergessenheit.

Ein unterlassener Blick über die Schulter kann bei einem Unfall allerdings unangenehme Folgen haben – bis hin zur alleinigen Haftung für entstandene Schäden und entsprechende Ersatzleistungen.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Schulterblick?

Bevor Sie abbiegen, zum Überholen ansetzen oder die Spur wechseln überprüfen Sie per Schulterblick den rückwärtigen Verkehr.

Tatsächlich verhilft nur der Blick zurück über die Schulter einem Autofahrer dazu, auch jene Bereiche einsehen zu können, die von den Rückspiegeln nicht erfasst werden. Deshalb warnen Verkehrsexperten davor, sich allein auf die Weitwinkel-Außenspiegel zu verlassen, die bei modernen Autos unterdessen inzwischen zur normalen Ausstattung gehören.

Was bedeutet toter Winkel?

Denn auch diese Rückspiegel haben einen sogenannten toten Winkel, der zwar mit der Zeit kleiner wurde, aber nach wie vor vorhanden ist. In jenem für den Fahrer nicht einsehbaren Bereich bewegen sich häufig Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Zweiradfahrer und auch andere Fahrzeuge.

Beim Abbiegen lückenlosen Überblick verschaffen

Speziell beim Rechtsabbiegen kommt es häufig zu brenzligen Situationen, wenn etwa der Radfahrer, der parallel zum Auto unterwegs ist, oder der Passant, der sich ebenfalls auf gleicher Höhe mit dem Fahrzeug einem Überweg nähert, übersehen werden.

Wie weit muss man den Kopf drehen, um alle Bereiche unter Kontrolle zu haben?

Dagegen hilft nur, den Kopf beim Abbiegen so weit wie möglich nach rechts zu drehen und sich so einen lückenlosen Überblick zu verschaffen. Denn schließlich genießen Fußgänger und Radfahrer in solchen Situationen Vorfahrt, Kraftfahrer haben dazu gegebenenfalls anzuhalten.

Grafik – Toter Winkel

Rückwärts einparken nur mit Schulterblick

Auch beim Rückwärtsfahren, insbesondere beim rückwärtigen Einparken sollte man als Autofahrer sicher sein, dass sich hinter dem eigenen Fahrzeug keine Radfahrer oder Passanten, spielende Kinder oder Hindernisse welcher Art auch immer befinden. Für absolute Gewissheit sorgt in diesen Fällen ebenfalls nur der absichernde Blick über die Schulter zurück.

Schulterblick bei Spurwechsel nicht vergessen

Beim Wechsel beispielsweise von der linken auf die rechte Spur muss man auf andere Wagen achten, die sich auf dieser Spur befinden. Diese können sich gegebenenfalls von hinten rechts nähern. Wenn man jetzt den Schulterblick vergessen hat, trägt man selbst die Schuld, falls es beim Fahrbahnwechsel zu einem Unfall kommt. Selbst wenn man zuvor ordnungsgemäß den Blinker betätigt und in die Seitenspiegel geschaut hat.

Den größten toten Winkel hat man übrigens, wenn man sich auf einer mehrspurigen Straße, beispielsweise einer Autobahn, auf der äußersten Fahrspur befindet.

Laut Gesetz hat sich der Fahrer eines Fahrzeugs, der auf einen anderen Fahrstreifen wechseln will, vor dem Ausscheren zu vergewissern, dass er dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Und zu diesem Zweck verlangt der Gesetzgeber zwingend das Umschauen zur Seite und zurück über die Schulter. Der Blick in die Seitenspiegel reicht demnach nicht. Vielmehr kommt ein Fahrer, der auf den Schulterblick verzichtet, seiner vom Gesetz geforderten Sorgfaltspflicht nicht nach und haftet daher allein für daraus folgende Schäden.

Spiegel reichen nicht aus

Deshalb betonen Verkehrsexperten immer wieder, wie wichtig es ist, das Verkehrsgeschehen hinter und neben dem eigenen Auto so umfassend wie möglich im Auge zu behalten. Dazu reichen die Außen- und der Innenspiegel im Fahrzeug nun mal nicht aus. Hinzu kommt, dass die modernen Weitwinkel-Außenspiegel die Perspektive verzerren können. Dadurch wirkt etwa die Distanz zu anderen Fahrzeugen größer als sie tatsächlich ist. Deshalb führt letztlich am Schulterblick keine Kopfbewegung vorbei, wenn man als Autofahrer die Verkehrslage sicher im Griff haben will.

Vorsicht auch beim Aussteigen aus dem Auto

Nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Aussteigen aus dem Auto ist ein kurzer Blick über die Schulter sinnvoll. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa ist nahezu die Hälfte aller Radfahrer (45%) schon mindestens einmal mit einer sich ohne Vorwarnung öffnenden Autotür zusammengestoßen.

Tipp:
Eine andere, hilfreiche Methode ist der sogenannte „holländische Griff“: Dabei wird lediglich die von der Autotür weiter entfernte Hand zu deren Öffnen eingesetzt – also die rechte Hand für die Fahrertür und die linke auf der Beifahrerseite. Durch diese veränderte Bewegung dreht sich der Oberkörper automatisch zur Seite und leitet so bereits ansatzweise den Schulterblick ein. Fachleute plädieren sogar dafür, dass Fahrschulen den holländischen Griff in der Fahrausbildung vermitteln sollten.

Fazit: Wann ist der Schulterblick erforderlich?

Es gilt also für den Fahrbahnwechsel, das Überholen, Einparken und das Rechts- wie Linksabbiegen gleichermaßen: Ein Schulterblick vermeidet, dass andere Verkehrsteilnehmer im toten Winkel versteckt bleiben und es dadurch möglicherweise zu einem Unfall mit ihnen kommt.

Sollte trotz aller Sorgfalt einmal etwas passieren sind Sie im Schadenfall mit unserer Kfz-Versicherung auf der sicheren Seite.

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