Berater-Homepage von Matthias Kleine

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RVKO-4LB88-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RVKO-4LB88-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-RVKO-4LB88-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein Klempner repariert im Bad das Waschbecken.
Ein Klempner repariert im Bad das Waschbecken.

Wasserschaden – was nun?

Welche Versicherung zahlt?

Wasserschaden in Mietwohnung & Haus

Wenn man morgens aufwacht, in die Küche kommt und in eine Pfütze tritt, fängt der Tag nicht gut an. Pro Jahr kommt es zu rund 1,1 Millionen Schadensfällen allein durch Leitungswasser.

Mit anderen Worten: Jede halbe Minute kommt es zu einem Wasserschaden.

Man spricht dann von einem Wasserschaden, wenn das Wasser unbeabsichtigt aus z. B. der Leitung kommt und so einen Schaden verursacht. In vielen Fällen wird die Situation kostspielig.

Doch was müssen Sie tun, wenn Sie einen Wasserschaden haben? In diesem Artikel lesen Sie, was es zu beachten gilt und wer die Kosten tragen muss.

Den Wasserschaden können Sie ganz einfach online melden.

Inhaltsverzeichnis

Wie erkennt man einen Wasserschaden?

Wer in der Wohnung oder im Haus einen Schaden durch Wasser entdeckt, muss möglichst schnell handeln.

Wasserschäden zeigen sich nicht immer nur durch große Pfützen auf dem Boden:

  • Oftmals entstehen auch Wasserflecken an den Wänden oder der Decke – auch wenn diese nicht immer als solche erkannt werden.
  • Ein weiteres Zeichen ist zudem ein unerwarteter Mehrverbrauch an Wasser oder ein durchgehendes Fließgeräusch in den Leitungen.
  • Werfen Sie einen Blick auf die Wasseruhr: Dreht sie sich langsam, obwohl Sie gerade kein Wasser verbrauchen, kann das ein Zeichen für einen Rohrbruch sein.
  • Schäden am Abwasserrohr machen sich beispielsweise auch durch einen unangenehmen Geruch oder aufsteigendes Wasser aus dem Abfluss bemerkbar.

Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?

Behalten Sie in jedem Fall einen kühlen Kopf und gehen Sie bei einem Wasserschaden folgendermaßen vor:

  1. Wasser abstellen: Stellen Sie als erstes den Hauptwasserhahn ab, damit nicht noch mehr Wasser fließen kann. Wissen Sie bereits, woher das Wasser kommt, kann es auch reichen den betroffenen Absperrhahn zuzudrehen.
  2. Strom abstellen: Damit es nicht zu Kurzschlüssen oder anderen Schäden kommt, sollten Sie den Strom im betroffenen Bereich abstellen. Legen Sie dazu die Sicherung im Sicherungskasten um bzw. drehen Sie die Schraubsicherung heraus.
  3. Wasser entfernen: Entfernen Sie ausgelaufenes Wasser so zügig wie möglich. Bei kleinen Mengen reichen womöglich ein Eimer und ein paar Lappen. Ist mehr Wasser ausgelaufen benötigen Sie ggf. sogar die Hilfe eines Wasserschaden-Notdienstes oder der örtlichen Feuerwehr. Die dafür anfallenden Kosten können unter Umständen von der Versicherung übernommen werden.
  4. Hausrat retten: Ist das Gröbste beseitigt und sind die ersten Sicherheitsmaßnahmen getroffen, sollten Sie Ihre Einrichtung, wie z. B. Möbel, Elektrogeräte oder Teppiche, aus dem nassen Bereich entfernen. Stellen Sie die Gegenstände hoch oder in einen trockenen Raum und öffnen Sie Fenster und Türen, um Schimmelbildung durch die Feuchtigkeit zu vermeiden. Kommt das Wasser durch die Decke, schützen Sie Ihre Möbel mit Folie.
  5. Schaden festhalten: Machen Sie vor und während der Aufräumaktion Fotos vom Ausmaß des Schadens. Besonders vom beschädigten Hausrat sollten detaillierte Aufnahmen vorhanden sein, um sie bei der Versicherung einreichen zu können. Auch durchnässte Dinge sollten Sie zunächst dokumentieren und nicht sofort wegschmeißen. Die Versicherung muss am Ende den richtigen Schadenswert abschätzen können.
  6. Wasserschaden der Versicherung melden: Informieren Sie Ihre Versicherung so bald wie möglich über den Schaden. Wer in einer Mietwohnung lebt, meldet sich direkt beim Vermieter oder der Hausverwaltung. Sie sollten keine Reparaturen selbst vornehmen, denn die Versicherung entscheidet, ob beispielsweise ein Fachmann den Schaden begutachten soll oder der Schaden professionell getrocknet werden muss. Normalerweise schlägt sie hierfür eine passende Firma aus der Umgebung vor.

Versicherte der HUK-COBURG erreichen den 24-Stunden-Notrufservice unter der Telefonnummer 09561 96 108.

Wasserschaden online melden
  • Schadenmeldung in wenigen Minuten
  • Keine Vertragsunterlagen notwendig: Einfach einloggen und Schaden melden
  • Verfügbar für alle Schäden und Rechtsschutzansprüche  
Schaden melden

Ursache finden: Leck-Ortung beim Wasserschaden

Die Anzahl der Ursachen, wie Leitungswasser in die Wohnung oder ins Haus gelangen kann, ist hoch.

Häufig geschieht dies beispielsweise durch:

  • Undichte Fugen in der Dusche.
  • Ein Leck im Heizungssystem.
  • Defekte Spül- oder Waschmaschinen.
  • Ein Loch im Wasserbett oder Aquarium.
  • Einen Wasserrohrbruch.

Ein Rohrbruch ist eine der Hauptursachen für Wasserschäden. Wasserzuleitungen stehen unter einem konstanten Druck. Dadurch fällt ein undichtes oder gebrochenes Rohr in der Regel schnell auf.

Ein Schaden am Abwasserrohr kann hingegen länger mal unentdeckt bleiben.

Rohrbrüche entstehen z. B. bei Bauarbeiten, durch Materialfehler oder auch Frost oder Rost. Für die Leckortung sollten Sie in jedem Fall einen Fachmann zu Rate ziehen.

Der verfügt über die entsprechende technische Ausstattung und kann das Leck durch Wände und Fliesen finden, ohne diese zu beschädigen.

Wasserschäden können auch durch Regenwasser hervorgerufen werden, wie beispielsweise bei:

  • Einem undichten Dach.
  • Überschwemmungen durch Starkregen.
  • Überschwemmungen durch Flüsse und Bäche, die über das Ufer treten.
  • Rückstau von Abwasser aus der Kanalisation.
  • Steigendes Grundwasser, das langsam die Wände durchfeuchtet.

Wasserschadensanierung: Schaden reparieren & trocknen

In der Regel braucht ein Sachverständiger nicht viel Zeit, bis er die Ursache für den Wasserschaden findet, das Leck repariert und eine professionelle Einschätzung zur Trocknung gibt.

Wie lange genau ein Wasserschaden trocknen muss, lässt sich pauschal nicht sagen. Das hängt von der Wassermenge und der betroffenen Stelle ab.

Sind die Wände oder Böden nur oberflächlich befeuchtet, kann die Trocknung innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein.

Ist auch das Mauerwerk betroffen und durchfeuchtet, dauert die Trocknung schon mal mehrere Wochen oder Monate.

Im Anschluss folgen dann in der Regel Renovierungsarbeiten. Lassen Sie den Wasserschaden in jedem Fall ausreichend trocknen, um die Bildung gesundheitsgefährdender Schimmelpilze zu verhindern.

Wasserschaden am Boden: Parkett, Laminat & Estrich trocknen

Steht der ganze Boden unter Wasser, bleiben Schäden am Parkett oder Laminat nicht aus.

Ein Komplettaustausch ist meist nur dann nötig, wenn der Boden für längere Zeit unter Wasser stand. Auch der sich unter dem Boden befindende Estrich kann dabei Schaden nehmen.

  • Handelt es sich um Verbundestrich oder Estrich auf Trennlage, entstehen keine Hohlräume. In dem Fall muss der Estrich nicht extra getrocknet werden.
  • Beim schwimmenden Estrich hingegen muss die Dämmschicht vom Profi getrocknet werden.

Wasserschaden an der Wand: Fliesen & Tapete trocknen

Kommt es zu einem Wasserschaden an der Wand, muss zwischen Innen- und Außenwand unterschieden werden.

So werden gemauerte Wände beispielsweise viel einfacher wieder trocken, während Wände mit Hohlräumen wesentlich mehr Wasser ansammeln können. Vielleicht muss sogar die Wand geöffnet werden, um das Innere auf Schimmelbildung zu überprüfen.

Ist bereits Schimmel entstanden, muss das betroffene Material entfernt werden. Meist werden Tapeten nach einem Wasserschaden unbrauchbar. Das liegt daran, dass sie viel Wasser aufnehmen und sich dadurch Blasen, Verfärbungen oder Risse bilden können.

Um Renovierungsarbeiten kommen Sie hier vermutlich nicht herum. Auch ein Wasserschaden hinter Fliesen ist möglich – dann ist das Problem oft größer.

Durch feuchte Wände werden nämlich oftmals auch Fugen und Mörtel beschädigt. Die Fliesen erschweren zudem das Trocknen der Wand. Mit Lüften und Heizen kommen Sie hier oft nicht weiter.

Gerade wenn auch die Dämmschicht betroffen ist, muss der Fachmann ran.

Wasserschaden an der Decke trocknen

Muss ein Wasserschaden an der Decke getrocknet werden, spielt der Deckenaufbau eine wichtige Rolle.

In der Regel verläuft die Trocknung an Betondecken problemlos.

Decken aus Gipskarton oder Strohgeflecht sind meist eine größere Herausforderung. In den Hohlräumen kann sich Feuchtigkeit sammeln, die getrocknet werden muss.

Arten der Trocknung von Wasserschäden

Es gibt verschiedene Methoden für die Trocknung nach einem Wasserschaden:

  • Kondensationstrockner: Er wird besonders häufig eingesetzt und saugt die Luft ein. Anschließend kühlt er die Luft ab, bis die darin enthaltene Feuchtigkeit kondensiert und in einem Wasserbehälter gesammelt werden kann.
  • Absorptionstrockner: Hier wird ein Trockenmittel eingesetzt. Die Luft wird eingesaugt und durch einen Trockenmittel-Behälter geleitet. Dabei entsteht Wasserdampf, der über Schläuche abtransportiert wird.
  • Strahler: Zusätzlich kommen oft z. B. Infrarotstrahler zum Einsatz und werden gezielt auf die feuchten Bereiche gerichtet, damit die Feuchtigkeit verdampfen kann.

Mietminderung nach Wasserschaden – wie viel ist sinnvoll?

In der Regel können Sie die Räume, die von einem Wasserschaden betroffen sind, nur eingeschränkt bewohnen. Liegt die Schuld des Schadens nicht bei Ihnen, dürfen Sie die Miete mindern, bis der Schaden behoben ist.

Sie müssen den Vermieter dafür schriftlich auf den Schaden hinweisen und Ihre Mietminderung ankündigen.

Gründe für eine Mietminderung:

  • Ein nasser Teppichboden.
  • Ein unangenehmer Geruch durch Abwasser.
  • Eine tropfende Decke.
  • Oder eine Lärmbelästigung durch ein Trocknungsgerät.

Die Höhe der Mietminderung muss im Einzelfall entschieden werden, denn das Ausmaß des Wasserschadens ist immer unterschiedlich. Tauschen Sie sich hierüber mit Ihrem Vermieter aus.

Oftmals gibt es für Wasserschäden auch eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten, wie z. B. selbst durchgeführte Reinigungsarbeiten oder Trocknungsgeräte, die über den eigenen Strom genutzt werden.

Diese Aufwandsentschädigung dürfen Sie vom Verursacher einfordern.

Wann ist eine Wohnung nach einem Wasserschaden unbewohnbar?

Ist der entstandene Wasserschaden sehr groß, müssen Sie sich eventuell für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten eine andere Unterkunft suchen.

In der Regel zahlt dann die Versicherung die Unterbringungskosten für beispielsweise ein Hotel. Der Vermieter kann auch eine freie Ersatzwohnung anbieten.

Letztendlich kommt es auf die Lage und das Ausmaß des Schadens an. Sobald feststeht, dass die Wohnung für längere Zeit unbewohnbar ist, kann sie zudem außerordentlich und fristlos gekündigt werden.

Das gilt allerdings nicht, wenn das Ende der Sanierungsarbeiten innerhalb weniger Wochen absehbar ist. In dem Fall können Sie die Wohnung eventuell nur fristgerecht kündigen.

Wie schnell entsteht Schimmel nach einem Wasserschaden?

Jeder Wasserschaden bringt ein hohes Risiko von Schimmelbildung mit sich. Die hohe Feuchtigkeit ist schließlich ideal für das Wachstum von Schimmelpilzen.

  • Schon ab dem dritten Tag beginnen die üblichen Schimmelarten zu wachsen.
  • Es gibt allerdings eine Reihe von Hilfsmitteln, die das Wachstum während der Trocknungszeit verlangsamen.

Darum sollten Sie mit der ausgiebigen Trocknung direkt nach der Ursachenbehebung beginnen. Je länger die Feuchtigkeit besteht, desto höher ist das Schimmelrisiko.

Mit einem Feuchtigkeitsmessgerät können Sie erfassen, wie feucht Wände, Böden und Decken sind.

Vergessen Sie nicht, dass Schimmel ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringen kann und immer von einem Fachmann entfernt werden sollte.

Wie hoch können Wasserschaden-Kosten sein?

Ein Wasserschaden kann je nach Ausmaß mehrere Tausend Euro teuer werden.

Gegebenenfalls kommen Kosten für Handwerker, Material, Trocknungsgeräte und Renovierungsarbeiten zusammen.

Auch ruinierte Möbel müssen unter Umständen ersetzt werden – der klassische Schadenersatz.

Welche Versicherung zahlt einen Wasserschaden?

Welche Versicherung einspringt, hängt vom einzelnen Schaden ab:

Die Hausratversicherung kommt für Schäden an beweglichem Mobiliar auf. Darunter fällt die Einrichtung, aber auch Wertsachen.

  • Abgesichert sind Schäden durch Leitungswasser, wie es zum Beispiel bei einem Rohrbruch oder einer ausgelaufenen Waschmaschine der Fall ist.
  • Nicht mitversichert hingegen ist entstandene Feuchtigkeit durch:
    • Ansteigendes Grundwasser.
    • Einen Rückstau aus der Kanalisation.
    • Schäden durch Dinge wie eine übergelaufene Badewanne.

Die private Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Sie unbeabsichtigt anderen zufügen. So müssen Sie bei einem Missgeschick nicht mit Ihrem privaten Vermögen haften. Auch Mietsachschäden sind abgedeckt.

Eine Wohngebäudeversicherung ist bei Wasserschäden besonders wichtig. Sie sichert das Wohnhaus selbst bei Leitungswasserschäden ab, wie z. B. durch defekte Rohre, Heizkörper, Wärmepumpenanlagen, Wasserbetten oder Aquarien.

Die Elementarversicherung können Sie als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen. Damit sind Sie auch bei Schäden, die z. B. durch Starkregen, Rückstau und Überschwemmungen entstehen, geschützt.

Bei welchen Wasserschäden zahlt die Versicherung nicht?

Es gibt ein paar Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt.

Beispielsweise, wenn

  • Ein Wasserschaden absichtlich herbeigeführt wurde.
  • Kinder beim Plantschen die Badewanne zum Überlaufen bringen.
  • Ausgelaufenes Reinigungswasser für den Schaden verantwortlich ist.
  • Aquarien und Wasserbetten nicht in der Versicherung eingeschlossen sind.

Wann braucht man einen Gutachter für Wasserschäden?

Ein Gutachter kann die genaue Schadenshöhe ermitteln. Dafür muss genau festgehalten werden, was alles beschädigt wurde.

Gerade bei großen Wasserschäden schickt die Versicherung in der Regel einen Sachverständigen, der ein professionelles Gutachten erstellt.

Der Fachmann schätzt dann ein, welche Schritte nötig sind, um den Schaden zu beheben. Er schätzt auch ein, welche Kosten dafür fällig werden.

Wasserschaden und keine Hausrat­versicherung?

Wenn es zu einem Wasserschaden in einer Mietwohnung kommt und der Mieter keine Hausratversicherung hat, steht man unter Umständen vor einem ernsthaften Problem.

Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters kommt zwar für die Instandsetzung der Wohnung auf, doch sie haftet nicht für das Mobiliar des Mieters.

Werden also beispielsweise Ihre Holzmöbel durch das Wasser aufgequollen und unbrauchbar, müssen Sie den Ersatz selbst bezahlen. Die Kosten dafür werden von niemandem übernommen.

Nur, wenn der Vermieter den Wasserschaden selbst verursacht hat, also z. B. wenn eine mitvermietete Spülmaschine fehlerhaft angeschlossen wurde, muss er die Kosten übernehmen.

Kann man Wasserschäden vorbeugen?

Ein Wasserschaden kann schnell schlimme Folgen haben.

Wir haben ein paar Tipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Wasserschäden vorbeugen oder wenigstens schnell entdecken können:

  • Stellen Sie Wassersensoren im Badezimmer sowie in der Nähe von Spül- und Waschmaschine auf. Sie lösen bei Berührung mit Wasser einen Alarm aus.
  • Lassen Sie Geräte immer vom Fachmann installieren.
  • Verwenden Sie eine Waschmaschine mit Aquastop.
  • Lassen Sie Haushaltsgeräte nur laufen, wenn Sie zu Hause sind.
  • Eine smarte Wassersteuerung erkennt einen unerwartet hohen Wasserverbrauch und sperrt die Leitungen selbstständig ab.
  • Stellen Sie das Wasser während Ihres Urlaubs ab.
  • Warten Sie die Heizungsanlage regelmäßig.
  • Beheizen Sie im Winter alle Räume, um Frostschäden vorzubeugen.
  • Klären sie die Ursache von feuchten Stellen immer sofort ab.
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