Berater-Homepage von Marzena Filipowicz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-8Z4Z-ZEYUE-74 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-8Z4Z-ZEYUE-74

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-8Z4Z-ZEYUE-74


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-8Z4Z-ZEYUE-74 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-8Z4Z-ZEYUE-74

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Glückliches Pärchen mit Schlüssel in der Hand

Versicherungsschutz für die erste eigene Wohnung

Glückliches Pärchen mit Schlüssel in der Hand

Versicherungsschutz für die erste eigene Wohnung

Was brauche ich für die erste eigene Wohnung?

Die Schule ist endlich geschafft und nun startet das wahre Leben: Mit dem Einzug in die erste eigene Wohnung beginnt für viele der lang ersehnte Schritt in die weite Welt.

Noch vor dem Umzug stellt sich allerdings die Frage, welche Wohnung die richtige ist und was sie maximal kosten darf. Nicht selten werden mehrere Wohnungen besichtigt, bevor eine Auswahl getroffen wird.

Inhaltsverzeichnis

Was muss ich bei einer Wohnungsbesichtigung beachten?

Achten Sie bei der Wohnungsbesichtigung nicht nur auf den Schnitt der Räume und die Größe, sondern auch auf besondere Merkmale und den allgemeinen Zustand des Hauses.

Wohnungen in einem Altbau verursachen in der Regel höhere Nebenkosten als Neubauwohnungen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall Nebenkostenabrechnungen aus den letzten Jahren zeigen, um die zusätzlichen Belastungen einzuschätzen.

Die Anzahl der Schlüssel, die Zählerstände (Gas, Wasser, Strom) und etwaige Mängel in der Wohnung sollten Sie in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten. Eventuell müssen Sie eine Mietkaution hinterlegen.

Welche Behörden muss ich informieren?

Ist die Traumwohnung gefunden, gemietet und die Schlüsselübergabe erfolgt, müssen einige Behördengänge und Formalitäten erledigt werden.

Spätestens einige Tage nach dem Umzug sollten Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden und gleichzeitig auch die Adresse in Ihren Ausweispapieren ändern lassen.

Abhängig von der Art der Wohnung und der Nebenkostenabrechnung ist es zudem notwendig, Strom und Gas anzumelden. Es gibt für jede Region in Deutschland einen sogenannten Grundversorger, der die Belieferung automatisch übernimmt.

Wer beim Grundversorger bleiben möchte, meldet sich dort einfach formlos. Im Rahmen des Einzugs haben Sie aber auch die Möglichkeit, einen Strom- oder Gasversorger auszuwählen. Hierfür müssen Sie beim gewünschten Versorger einen Antrag stellen. Die Grundversorgung ist oft am teuersten.

Einen Internet- und falls notwendig Telefonanschluss sollten Sie rechtzeitig beantragen. Durchschnittlich dauert die Aktivierung eines Festnetzanschlusses 3-4 Wochen. Wenn Sie auf eine feste Internetleitung angewiesen sind, sollte die Beantragung kurz nach der Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgen.

Allgemeine Informationen rund um den Umzug sowie eine Checkliste finden Sie in unserem Ratgeber Checkliste für den perfekten Umzug.

Versicherungen online managen, ohne auf persönliche Beratung zu verzichten

Neben Ihrer Ummeldung sollten Sie auch Ihre Adresse für bestehende Verträge aktualisieren.

Unser Kundenportal „Meine HUK“ bietet Ihnen die Möglichkeit persönliche Daten selbstständig und einfach zu ändern.

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Die erste Wohnung – Welche Versicherungen sind notwendig?

Die Wohnung ist endlich eingerichtet und nun kann das Azubi- oder Studentenleben losgehen. Teilweise beginnt der erste Kontakt mit den notwendigen Versicherungen sogar noch vor dem Einzug.

Viele Vermieter verlangen eine private Haftpflichtversicherung, in der auch sogenannte Mietsachschäden abgedeckt sind. Diese Versicherung ist aber nicht immer als separater Vertrag notwendig.

Zudem ist eine Hausratversicherung für die Mietwohnung sinnvoll. Je nach Einrichtung und Wohnung kann auch eine Glasversicherung empfehlenswert sein, besonders wenn ein Ceranfeld kaputt gehen kann.

Was ist eine Hausrat­versicherung? Wann leistet Sie?

In der Hausratversicherung sind alle Gegenstände abgesichert, die dem täglichen Leben des Versicherungsnehmers dienen. Einfacher ausgedrückt: Alle beweglichen Gegenstände, die Ihnen gehören, sind Hausrat – dazu gehören auch die folgenden Beispiele.

  • Möbel
  • Kleidung
  • Elektronikgeräte
  • Küchenutensilien
  • Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck

Die Hausratversicherung versichert Ihren Besitz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Wenn Ihr Eigentum durch eine dieser Ursachen beschädigt oder zerstört wird, ersetzt Ihnen die Hausratversicherung den Neuwert der Sache.

Dringt z.B. bei einem Wasserrohrbruch Wasser in Ihre Wohnung ein und ruiniert Ihre geliebte Comic-Sammlung, wird der volle Wiederbeschaffungswert erstattet. Ebenso ist es der Fall, wenn bei einem Sturm ein Fenster eingeschlagen wird und Hausrat durch Regen und Hagel beschädigt wird.

Die Kosten für die Hausratversicherung hängen ab von der Wohnungsgröße, dem Wohnort und der gewünschten Versicherungssumme pro Quadratmeter. Um Ihren Hausstand optimal zu versichern, empfiehlt sich eine Deckungssumme von 650 € pro Quadratmeter.

Wenn Sie in eine Wohngemeinschaft ziehen oder ein einzelnes Zimmer mieten, kann es sein, dass Ihre Sachen über die Hausratversicherung Ihrer Eltern mitversichert bleiben. In diesem Fall benötigen Sie keine separate Absicherung für Ihren Hausrat.

Brauche ich eine Glas­versicherung?

Die Glasversicherung kann entweder als eigenständiger Vertrag oder als Zusatz zu einer Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Sie ersetzt die Kosten für Gebäude- und Mobiliarverglasungen, die zerstört werden. Die Glasversicherung ist eine All-Risk-Versicherung, sie leistet unabhängig von der Schadensursache, solange kein Vorsatz vorliegt.

Einige Vermieter verlangen inzwischen den Abschluss einer Glasversicherung.

Bei Wohnungen mit vielen Glaseinsätzen in Türen oder großen Fenstern kann der Abschluss durchaus sinnvoll sein. Aber auch bei Einrichtung mit vielen Glas- oder Spiegel-Elementen oder einem Herd mit Cerankochfeld ist es gut, bei Schäden abgesichert zu sein.

Brauche ich eine private Haft­pflicht­versicherung?

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt: Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Schadens, den Sie einer dritten Person zufügen.

Als Auszubildender oder Student ist der Abschluss einer eigenständigen Haftpflichtversicherung aber nicht immer notwendig. Bei vielen Versicherern gelten Studenten und Azubis weiterhin bei den Eltern als mitversichert, wenn sie sich in der ersten Ausbildung oder dem ersten Studium befinden.

Während einige Gesellschaften die Mitversicherung nur bei häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern ermöglichen, schränken andere den Wohnort überhaupt nicht ein. Der Wohnort spielt bei der HUK-COBURG keine Rolle.

Junge Menschen sind während der Ausbildung oder des Studiums mitversichert, wenn sie nicht verheiratet beziehungsweise eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie befinden sich noch in der schulischen Ausbildung.
  • Sie studieren erstmalig oder beginnen eine Ausbildung.
  • Sie warten auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz, der innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der schulischen oder Erstausbildung beginnt.
  • Sie haben die Schul- oder Erstausbildung abgeschlossen und beginnen keine weitere Ausbildung. Der Versicherungsschutz besteht dann noch für ein Jahr; höchstens aber bis zum 30. Geburtstag.
  • Sie leisten einen freiwilligen sozialen Dienst oder den freiwilligen Wehrdienst bis zur maximalen Dauer von einem Jahr.
  • Sie nehmen für maximal ein Jahr an einer Work & Travel-Reise teil oder nehmen eine Au-pair-Stelle im Ausland für diesen Zeitraum an.

Ist keine der Voraussetzungen erfüllt, muss eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn nicht genau bekannt ist, ob Sie über die Eltern versichert sind, können Sie jederzeit einen eigenen Vertrag abschließen.

Die Deckungssumme können Sie bei privaten Haftpflichtversicherungen meist in einer Höhe von 3 bis 100 Mio. € festlegen.

Ein Single zahlt in unserem Basis Tarif (ohne Selbstbeteiligung) zum Beispiel nur 37 € im Jahr, und sichert dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 10 Mio. € ab.

Wann leistet die Privat­haftpflicht­versicherung?

Wenn jemand eine Schadensersatzforderung an Sie stellt, überprüft der Versicherer, ob die Forderung berechtigt ist, und zahlt entweder eine Entschädigung oder wehrt die Forderung ab.

Ohne Privathaftpflichtversicherung müssten Sie alle berechtigten Forderungen aus eigener Tasche bezahlen.

Bei einer heruntergefallenen Vase mag das noch möglich sein. Wenn Sie jedoch jemand mit Ihrem Fahrrad umfahren und die Person bis an ihr Lebensende beeinträchtigt ist, müssen Sie möglicherweise für einen Schaden in Millionenhöhe aufkommen.

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie im schlimmsten Fall also auch vor dem finanziellen Ruin.

Was sind Mietsachschäden? Zahlt die Privat­haftpflicht auch dafür?

Mietsachschäden sind in den meisten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert.

Wenn Sie einen Schaden am Eigentum Ihres Vermieters verursachen, können Sie den Schadensfall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung melden. Ist der Schadenersatzanspruch berechtigt, wird Ihr Vermieter von Ihrer Privathaftpflicht eine Entschädigung erhalten.

Voraussetzung ist u.a., dass Sie den Schaden nicht vorsätzlich verursacht haben und er über die normale Abnutzung hinausgeht.

Wenn zum Beispiel der Teppich nach einer Mietdauer von 10 Jahren an den Laufwegen durchgelaufen ist, kann der Vermieter keinen Mietsachschaden geltend machen, da es sich hier um eine normale Abnutzung handelt. Sie als Mieter sind nicht schadensersatzpflichtig und der Vermieter trägt die Kosten für einen Austausch selbst.

Wenn Sie während des Einzugs das Echtholzparkett der neuen Wohnung im Zuge der Renovierung abschleifen und es dabei versehentlich ruinieren, sieht es anders aus.

Die Kosten für die Reparatur beziehungsweise den Austausch des Parketts kann der Vermieter bei Ihnen geltend machen und Sie können den Schaden als Mietsachschaden bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung melden.

Welche Versicherungen Sie noch beim Auszug aus dem elterlichen Heim benötigen, z. B. wie es mit der Krankenversicherung oder einer privaten Unfallversicherung aussieht, lesen Sie in unserem Ratgeber Ausbildung oder Studium – Wie geht es nach der Schulzeit weiter.

Walnüsse

Gut zu wissen – Kratzer im Holz mit Walnuss entfernen

Kratzer auf Parkett oder Holzmöbeln sind mehr als ärgerlich! Doch bevor zum Schleifgerät oder teuren Mittelchen gegriffen wird, lieber mal mit dem Walnuss-Trick versuchen.

Einfach einen Walnusskern nehmen und diesen mit etwas Druck über die zerkratzte Stelle reiben. Dadurch setzen sich kleine Partikel der Nuss in die Furchen und das Holz wird gleichzeitig auf natürliche Weise geölt. Kurz einwirken lassen und fertig.

Natürlich verschwinden tiefe Kratzer damit nicht, aber immerhin werden sie schön kaschiert.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da

Wenn Sie noch Fragen rund um den passenden Versicherungsschutz für Ihre erste Wohnung haben, unterstützen wir Sie gern. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner persönlich vor Ort und über unsere Servicehotline.

Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie freundlich zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung und empfehlen gegebenenfalls weitere sinnvolle Absicherungen.

Gemeinsam finden wir die beste Absicherung für Ihre persönliche Situation. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Marzena Filipowicz

Versicherungsfachfrau

Solinger Str. 5
42349 Wuppertal OT Cronenberg

Tel. 0202 94608113
Mobil 0172 1997959

Beratung:

Montag 10:00 - 13:00 Uhr  
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr  
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr  
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