Berater-Homepage von Martina Schönwetter

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-W32C-WBQSQ-79 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-W32C-WBQSQ-79

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-W32C-WBQSQ-79


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-W32C-WBQSQ-79 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-W32C-WBQSQ-79

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Ihre Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung: Für ein sicheres Zuhause

Als Eigentümer von vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhäusern können Sie sich über laufende Mieterträge freuen. Allerdings tragen Sie auch das Haftungsrisiko, wenn ein Sturm einen Dachziegel auf das Auto vom Nachbarn weht oder ein Fußgänger auf dem schneebedeckten Gehweg vorm Haus ausrutscht.

Mit unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen wir Sie optimal vor finanziellen Risiken.

Ist die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Wenn Sie Eigentümer eines Hauses, in dem Sie nicht selbst wohnen, oder eines unbebauten Grundtückes sind, ist es sinnvoll, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Diese greift nämlich immer dann, wenn auf Ihrem Besitz Personen zu Schaden kommen, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Und das ist schnell geschehen, denn Sie können nicht immer vor Ort sein, um etwaige Gefahren auszuschließen.

Achtung: Die Privathaftpflicht leistet hier ausdrücklich nicht! Gerade wenn Personenschäden zu beklagen sind, drohen dann schnell siebenstellige Schadenersatzzahlungen, gegen die Sie sich schon mit geringem Versicherungsbeitrag für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wirksam schützen können.

Günstig gegen Haftungsrisiken abgesichert – mit der Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung

Schneller als gedacht kann es in einem vermieteten Haus oder auf dem eigenen Grund zu einem Unfall kommen. Damit Sie in diesen Fällen vor finanziellen Folgen von Schäden gut abgesichert sind, gibt es unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu einem besonders günstigen Preis.

  • Wir prüfen, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und zahlen im Fall der Fälle.
  • Wir weisen unberechtigte Ansprüche zurück, im Notfall auch vor Gericht.
  • Wir stehen Ihnen mit erfahrenen Fachleuten zur Seite.
  • Und Sie? Können sich entspannt zurücklehnen.
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Welche Leistungen hat die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung?

Sie schützt Sie unter anderem:

  • Bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. bauliche Instandhaltung).
  • Bei Gewässerschäden, z. B. durch Heizöltanks.
  • Als Inhaber bestimmter fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundener Anlagen, z. B. Photovoltaik- oder Solaranlagen (max. 200 m² Kollektor-/Modulfläche, wenn nicht an einem Gebäude installiert).
  • Als privater Bauherr eines Bauvorhabens auf dem Versicherungsgrundstück bis zu einer Bausumme von 150.000 €.
  • Bei Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen.

Die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung: Unsere Jahresbeiträge

Wohnhäuser
Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser 40,00 €
Zusatzbeitrag für jede weitere Wohnung 25,00 €
Unbebaute Grundstücke
Bis 2.000 m² Fläche 20,00 €
Über 2.000 m² Fläche 0,70 € (je 100 m²)
Mindestbeitrag für Grundstücke über 2.000 m² Fläche 28,00 €

Wird Ihr Grundstück nicht nur zu Wohnzwecken genutzt, wenden Sie sich bitte an einen Ansprechpartner vor Ort oder nutzen Sie unsere Servicehotline.

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Leistungsbeispiele

Kind schaut aus dem Fenster

Verkehrssicherungspflichten

Wegen eines defekten Schneegitters rutschen vom Dach Ihres Mietshauses Schnee und Eis auf einen parkenden Pkw und beschädigen diesen.

Vater, Mutter und Kind auf Baustelle

Bauherrentätigkeit

Auf Ihrem versicherten, unbebauten Grundstück wird ein Wochenendhaus im Wert von 100.000 € errichtet. Dabei wird der parkende Pkw eines Mithelfers beschädigt.

Eine Solaranlage wird geliefert

Schäden durch Photovoltaikanlagen

Über Ihre Photovoltaikanlage wird Strom in das öffentliche Netz gespeist. Der Netzbetreiber fordert Schadenersatz wegen einer Störung der Stromversorgung, die durch Ihre Photovoltaikanlage verursacht wurde. 

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung

Sichern Sie sich gegen die Haftpflicht-Risiken ab, die von Ihren vermieteten Immobilien und Grundstücken ausgehen: Mit unserer günstigen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

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Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung

Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht?

Sie benötigen als Haus- oder Grundbesitzer eine Haftpflichtversicherung, wenn es sich bei dem Objekt um ein Mietshaus oder ein unbebautes Grundstück handelt.Die Haftpflichtversicherung wird vom Eigentümer oder von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen.

Wofür benötige ich die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht?

Die Haftpflichtversicherung wird für fremdvermietete Ein- oder Mehrfamilienhäuser benötigt sowie für unbebaute Grundstücke.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie als Hauseigentümer und Grundbesitzer vor den finanziellen Folgen, wenn in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommt, oder ein Sachschaden entsteht. Beispielsweise, wenn ein Mieter oder Besucher im schlecht beleuchteten Treppenhaus stürzt und sich verletzt, oder der Streupflicht nicht nachgekommen wurde und ein Passant auf dem Gehweg verunglückt. Hier können in der Folge hohe Kosten durch Schadenersatzansprüche etc. entstehen.

Versichert wird also Ihre gesetzliche Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten.

Wann benötige ich keine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht?

In der Privathaftpflichtversicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines im Inland gelegenen Ein- oder Zweifamilienhauses, das Sie mit den Mitgliedern Ihres Haushalts ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen, mitversichert. Versichert sind z. B. Ansprüche aus der Verletzung der Beleuchtungs-, Streu- und Reinigungspflicht sowie der Pflicht zur baulichen Instandhaltung und zum Schneeräumen im Winter.

Ebenfalls im Rahmen der Privathaftpflicht bieten wir Versicherungsschutz für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung. Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung einer Einliegerwohnung ist im Rahmen der PH PLUS gegen Beitragszuschlag möglich.

Zur Absicherung des Haftpflichtrisikos aus dem Besitz eines Mehrfamilienhauses oder eines nicht selbst bewohnten Gebäudes ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich.

Gerne können Sie ein entsprechendes Angebot über eine Haftpflichtversicherung anfordern oder kontaktieren Sie uns einfach!

Wer ist in der Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht mitversichert?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert ist automatisch auch der Ehegatte als Miteigentümer.

Bitte informieren Sie uns, wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft (z. B. mit Geschwistern, Eltern oder sonstigen Personen) handelt, damit wir den Vertrag anpassen können.

Die Haftpflicht ist nun versichert – Wie sieht es mit meinem Eigentum aus?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den Risiken, die sich daraus ergeben, dass Personen in Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grund zu Schaden kommen sowie vor den Folgen von Sachschäden.

Um das Haus selbst gegen Schäden zu versichern, brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung.

Brauche ich als Teil einer Eigentümergemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung?

Ja. Als Eigentümergemeinschaft brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Durch eine gemeinsame Police sind auch Unfälle in Bereichen des gemeinschaftlichen Eigentums abgesichert. Beispielsweise im Treppenhaus.

Muss ich ein unbebautes Grundstück versichern?

Die Versicherung für ein unbebautes Grundstück wird stark empfohlen. Sie sind dafür verantwortlich, dass auf dem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Hierfür gibt es eine gesetzliche „Verkehrssicherungspflicht”.

Was gilt als unbebautes Grundstück?

Als „unbebaut” gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m² ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen oder Holzunterstände.

Was kostet die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung?

Die Höhe der Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richtet sich

  • Bei Wohnhäusern nach der Anzahl der Wohneinheiten: Der Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei 40 €, für jede weitere Wohnung ist ein Zusatzbeitrag von 25 € fällig.
  • Bei unbebauten Grundstücken nach der Grundstückgröße. Bis zu einer Fläche von 2.000 m² sind pauschal 20 € fällig.

Als Vermieter müssen Sie die Kosten der Gebäudehaftpflichtversicherung allerdings nicht allein tragen: Versicherungen können gemäß Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden.

Kann ich mehrere Objekte mit einer Haft­pflicht­versicherung absichern?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt nur für einen Versicherungsort. Besitzen Sie mehrere Immobilien an verschiedenen Orten müssen Sie diese separat versichern.

Alle Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind selbstverständlich mit einer Police abgesichert.

Sind auch Bauarbeiten, wie z. B. der Anbau eines Wintergartens, mitversichert?

Als privater Bauherr eines Bauvorhabens auf dem Versicherungsgrundstück besteht bis zu einer Bausumme von 150.000 € Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn die Bauarbeiten in privater Eigenleistung ausgeführt werden.

Was darüber hinausgeht sollten Sie mit einer Bauherrenhaftpflicht absichern.

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Wir wissen: Ihr Haus ist mehr als ein Gebäude, es ist Ihr Zuhause. Und das sichern wir für Sie mit unserer Wohngebäudeversicherung optimal gegen finanzielle Folgen bei verschiedenen Schäden ab.

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Das finanzielle Risiko bei Überschwemmungen oder Rückstau wird oft unterschätzt. Sichern Sie sich ab und ergänzen Sie Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mit unserer Elementarschadenversicherung.

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