Inlineskating: Wer haftet bei Unfällen?
Inlineskating: Wer haftet bei Unfällen?
Regeln für Inlineskater
Inlineskaten ist bei vielen beliebt, die Spaß und Bewegung verbinden möchten. Geübte Inlineskater erreichen leicht Geschwindigkeiten von 15 km/h, dennoch zählen Inlineskater laut Verkehrsrecht zu den Fußgängern. Genau wie diese sollen Skater die Gehwege benutzen. Ein Skater darf nur auf die Fahrbahn ausweichen, wenn die Straße weder einen Gehweg, noch einen Seitenstreifen hat.
Inlineskater dürfen für sie ausgewiesene Radwege benutzen
Eine Ausnahme erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzig, wenn ein Zusatzzeichen die Mitnutzung von reinen Radwegen gestattet. Skater sollen sich auf diesen Wegen jedoch rechts halten, damit schnellere Fahrzeuge wie Fahrräder sie überholen können.
Mit Inlinern auf dem Gehweg unterwegs
Auf dem Fußgängerweg, wo Fußgänger manchmal überraschend aus Hauseingängen kommen und Hunde teilweise unangeleint unterwegs sind, ist Skaten immer mit einem Risiko verbunden. Hier sind Inlineskater natürlich gefordert, Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Ungeübte und Kinder mit Inlineskates stellen für Passanten eine gewisse Gefährdung dar. Nicht immer ist dabei die Geschwindigkeit ausschlaggebend, auch wer aus dem Stand stürzt oder noch unsicher fährt, kann andere mitreißen.
Der Skater ist also immer zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Skater, die durch zu schnelles oder rücksichtsloses Fahren einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen. Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt werden.
Schutzkleidung für Inlineskater
Wer Inliner anzieht, sollte nicht allein an die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken, sondern auch an die eigene. Im Falle eines Sturzes lassen sich viele Verletzungen mit richtiger Schutzausrüstung ganz vermeiden oder die Unfallfolgen deutlich abmildern. Darum sollten Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschoner eine Selbstverständlichkeit sein.
Kinder auf Inline-Skates
Neben Erwachsenen sind beim Inlineskating häufig auch Kinder und Jugendliche unterwegs.
Wer haftet, wenn sie einen Unfall bauen? Nach dem Gesetz sind Kinder ab sieben Jahren deliktsfähig. Bewegen sie sich im fließenden Straßenverkehr, verschiebt sich die Altersgrenze um drei Jahre nach hinten. Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine Privathaftpflichtversicherung kann Eltern und Kinder vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Skater, aber auch die Eltern von Kindern, die Inline-Skates fahren und einen Schaden verursachen, müssen natürlich für die Folgen einstehen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Privathaftpflicht solche Fälle abdeckt. Unsere private Haftpflichtversicherung sichert derartige Fälle ab.
Inlineskating-Unfälle absichern
Auch wenn man das Opfer eines Zusammenstoßes wird, ist die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers wichtig. Fehlt diese und kann der Unfallverursacher hohe Schmerzensgeld- oder Rentenzahlungen privat nur schwer oder gar nicht leisten, dann geht man als Opfer leer aus. Vermeiden lässt sich dieses Risiko nur mit einer privaten Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Noch Fragen?
Gerne hilft Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort bei allen Anliegen rund um Ihre Absicherung, sodass Sie im Fall eines Unfalls oder Schadens nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Für weitere Fragen steht Ihnen immer auch unsere Service-Hotline unter 0800 2 153 153 zur Verfügung.
So erreichen Sie mich:
Vertrauensfrau
Martina Hilz-Ecker
Friedrich-Ebert-Str. 5
67714 Waldfischbach-Burgalben
Tel. 06333 929902
Fax 0800 2875324004
Beratung:
Beratung nach telefonischer Vereinbarung