Berater-Homepage von Marion Schröder

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-1YA7-KDUGA-56 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-1YA7-KDUGA-56

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-1YA7-KDUGA-56


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-1YA7-KDUGA-56 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-1YA7-KDUGA-56

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-1YA7-KDUGA-56


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein silberner Kombi auf einer Landstraße im Nebel.
Ein silberner Kombi auf einer Landstraße im Nebel.

Auto verkaufen: Darauf müssen Sie achten

So verkaufen Sie Ihr Auto am besten

Sie wollen sich einen Neuwagen anschaffen und das alte Auto muss weg? Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem man sein Auto verkaufen möchte oder muss.

Aber wie funktioniert das eigentlich? Welche Möglichkeiten gibt es? Und was muss ich beachten? Wir geben Ihnen hilfreiche Infos rund um den Autoverkauf.

Inhaltsverzeichnis

Auto verkaufen: Privat oder beim Händler?

Zunächst einmal sollten Sie sich fragen, an wen Sie Ihr Auto verkaufen möchten: An einen Händler oder direkt an eine Privatperson?

Tatsächlich entscheiden sich über 90 % aller Verkäufer dazu, ihren Wagen privat zu verkaufen. In der Regel kriegen sie dann nämlich mehr Geld für ihr Auto.

Allerdings kann es eine Weile dauern, bis sie einen Käufer finden. Über einen Händler läuft der Autoverkauf in der Regel schneller.

  • Auto privat online verkaufen: Es gibt mittlerweile zahlreiche Online-Plattformen, über die Sie eine Anzeige schalten und Ihr Auto an Privatpersonen verkaufen können.
  • Inzahlungnahme: Möchten Sie nicht nur Ihr altes Auto verkaufen, sondern gleichzeitig auch einen neuen Wagen anschaffen, besteht die Möglichkeit einer Inzahlungnahme. Dabei wird der Wert des zu verkaufenden Fahrzeuges mit dem Kaufpreis des neuen Autos verrechnet.
  • Auto an Händler verkaufen: Entscheiden Sie sich für den Autoverkauf beim Händler, haben Sie z. B. die Option des Gebrauchtwagenankaufs. Dabei kauft der Händler Ihnen Ihr Fahrzeug ab und sucht anschließend selbst einen passenden Käufer.
    Achten Sie hier unbedingt darauf, dass Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben, und informieren Sie sich über vorhandene Zertifikate und Erfahrungsberichte. Je nachdem, welches Fahrzeugmodell Sie verkaufen möchten, macht es Sinn, Kontakt zu evtl. vorhandenen Fanclubs oder Händlern aufzunehmen, die sich auf Ihr Modell spezialisiert haben.
    Finden Sie niemanden, der Ihr Fahrzeug kaufen möchte, kann es sich lohnen, einzelne gut erhaltene Autoteile online zu verkaufen. In den meisten Großstädten gibt es zudem Autohändler, die alte Autos ins Ausland exportieren. Beachten Sie dann nur, dass Sie verhältnismäßig wenig Geld für Ihren Altwagen bekommen.

Gut zu wissen: In der Frühlings- und Herbstzeit lassen sich Gebrauchtwagen besonders gut verkaufen.

Wenn Sie Ihr Auto garnicht wegbekommen, finden Sie hier Tipps zum Thema Altauto entsorgen.

Sie möchten Ihren Gebrauchten verkaufen?

Junge Frau mit kurzem Top und Jeans lehnt mit offenem Blazer an ihrem Auto und hat die Hände in den Taschen.

Wir kaufen Ihr altes Auto an: Buchen Sie Ihren Bewertungstermin bei der HUK-Autowelt!

  • Fairer Ankaufspreis durch objektive Fahrzeugprüfung
  • Über 120 Ankaufstationen deutschlandweit
  • Verbindliches Preisangebot in nur 40 Minuten
Zum Autoankauf

Muss ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden?

Wer sein Auto verkaufen möchte, muss das Fahrzeug vorher nicht zwangsläufig abmelden. Allerdings sind Sie bis zum Verkaufstag bzw. der Ummeldung noch Halter des Fahrzeugs und daher haftbar. Anstatt die Abmeldung vorher vorzunehmen, kann der Käufer das Auto auch direkt ummelden. In dem Fall muss der Übergabetermin im Kaufvertrag aufgenommen werden. Schicken Sie den Kaufvertrag dann sowohl Ihrer Versicherung als auch der Zulassungsstelle.

Denken Sie auch daran, dass die Abmeldung des Fahrzeugs nicht zu früh erfolgen sollte. Ohne Zulassung darf das Auto nämlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Melden Sie Ihr Fahrzeug also entweder kurz vor der Übergabe selbst ab oder überlassen Sie die Ummeldung dem Käufer.

Gut zu wissen: Beim Verkauf wird die Kfz-Versicherung automatisch auf den Käufer übertragen. Der kann diese allerdings innerhalb eines Monats durch das Sonderkündigungsrecht beenden.

Wie bereite ich den Autoverkauf vor?

Wer sein Auto verkaufen will, sollte sich früh genug über einen angemessenen Preis Gedanken machen. Ermitteln Sie einen realistischen Preis und lassen Sie sich ein Wertgutachten von einem Sachverständigen erstellen. Wichtig ist die Fahrzeugbewertung: Geben Sie einen gerechten Wert nach Zustand des Fahrzeuges an. Ist der Preis zu hoch, haben Sie womöglich Probleme, einen Käufer zu finden. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld.

Überlegen Sie sich auch, ob Sie Ihren Wagen zu einem Festpreis oder zu einem Preis auf Verhandlungsbasis anbieten. Entscheiden Sie sich für letzteres, gehen Sie am besten von einem Richtwert vom Verkaufspreis minus 15 % aus.

Auto online verkaufen: Tipps für eine seriöse Anzeige

Mittlerweile gibt es zahlreiche Online-Plattformen, über die Sie Ihr altes Auto verkaufen können. Bei den meisten davon können Sie kostenlos eine Anzeige erstellen. Denken Sie daran, dass Sie den Zustand des Gebrauchtwagens so genau und so ehrlich wie möglich in der Anzeige beschreiben. Das Inserat sollte in jedem Fall folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zu technischen Daten
  • Erstzulassung
  • Datum der zuletzt durchgeführten HU (Hauptuntersuchung)
  • Laufleistung
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Sonderausstattungen

Machen Sie zudem hochwertige Bilder aus verschiedenen Positionen von Ihrem Fahrzeug und erwähnen Sie in der Anzeige sowohl die Vorzüge, aber auch vorhandene Mängel.

Vor dem Verkauf: Professionelle Autoaufbereitung

Wer sein Auto verkaufen möchte, sollte vorab eine professionelle Autoaufbereitung in Erwägung ziehen. Das kann z. B. in einer Werkstatt oder bei einem speziellen Anbieter geschehen und steigert möglicherweise den Wert des Fahrzeuges.

Die Aufbereitung umfasst:

  • Vollständige Außen- und Innenreinigung
  • Reifen- und Felgenpflege
  • Ausbesserung von Lackschäden
  • Motorreinigung

Eine zusätzliche Ozonbehandlung kann zudem unangenehme Gerüche im Auto beseitigen. Der Preis einer professionellen Autoaufbereitung liegt je nach Umfang zwischen 50 und 500 €.

Alternativ können Sie Reinigung und Aufbereitung auch selbst in die Hand nehmen. Dann sollten Sie neben der gründlichen Reinigung auch folgende Dinge überprüfen:

  • Reifendruck
  • Ölstand
  • Kühlwasser
  • Bremsflüssigkeit
  • Zubehör: Reserverad, Warndreieck etc.

Gut zu wissen: Kratzer und kleine Steinschläge können Sie in der Regel selbst mit Hilfe eines Reparatursets beseitigen.

Systeme zurücksetzen vor dem Autoverkauf

Für Ihre eigene Sicherheit sollten Sie vor dem Autoverkauf alle Systeme zurücksetzen. Das betrifft vor allem Autos mit integriertem Infotainment-System.

Moderne Autos sammeln im Laufe der Zeit allerlei Daten über Sie: Adressen, Telefonlisten, Apps, gespeicherte Ziele im Navigationssystem und mehr. Melden Sie sich vorab also sicherheitshalber von allen Apps ab und trennen Sie Verknüpfungen mit Remote-Apps.

Nutzen Sie die Funktion „Zurücksetzen auf Werkseinstellungen”, um Ihre persönlichen Daten zu löschen.

Teilen Sie vor dem Verkauf auch dem Datenschutzbeauftragten des Herstellers mit, dass der Halter des Fahrzeugs wechselt und die vorhandenen Daten gelöscht werden sollen. So schützen Sie sich vor einem eventuellen Datenmissbrauch.

Probefahrt vereinbaren

Haben Sie einen Interessenten für Ihr Auto gefunden, möchte dieser womöglich eine Probefahrt vereinbaren. Es ist gut, wenn Sie dies ermöglichen. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht.

Klären Sie im Idealfall vorher ab, wie es in Bezug auf Versicherung und Haftung aussieht: Wann greift die Kfz-Haftpflichtversicherung? Wann greift die Vollkaskoversicherung?

Halten Sie vor Antritt einer Probefahrt in jedem Fall schriftlich fest, dass der Kaufinteressent im Falle eines Schadens die Verantwortung für die Selbstbeteiligung sowie eine eventuelle Rückstufung in der Versicherung übernimmt.

Lassen Sie sich außerdem vor der Probefahrt den Führerschein des Interessenten zeigen und prüfen Sie die erforderliche Führerscheinklasse.

Der Überblick im Kompaktformat

Bereits vor der Probefahrt sollten Sie sich informieren, welche Versicherung für Schäden aufkommt. Den Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko und in welchen Fällen die jeweilige Versicherung leistet, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Bezahlung vereinbaren

Wie läuft die Bezahlung ab, wenn ich mein Auto privat verkaufe? Am sichersten ist die Barzahlung. Oft ist es üblich, dass der Käufer zunächst eine Anzahlung macht und den Rest bei der Abholung bezahlt.

Übergeben Sie Fahrzeug und Dokumente generell erst, wenn Sie den vollständigen Kaufpreis erhalten haben. Von Schuldenscheinen, Überweisungen oder Ratenzahlungen sollten Sie absehen.

Achtung: Erhalten Sie eine Bezahlung von über 10.000 €, könnten Sie unbeabsichtigt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Für einen Autokauf per Überweisung müssen gute und nachvollziehbare Gründe vorliegen.

Kaufvertrag und Dokumente beim Autoverkauf

Halten Sie so viele Informationen wie möglich im Kfz-Kaufvertrag fest. Die HUK-COBURG stellt Ihnen ein solches Formular für den privaten Autoverkauf online sowie vor Ort in den Geschäftsstellen kostenlos zur Verfügung. Bei korrekter Verwendung des Formulars haben Sie alle nötigen Punkte berücksichtigt.

Der Kaufvertrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Daten von Käufer und Verkäufer
  • Fahrzeugdaten
    • Hersteller
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
    • Fahrzeugtyp
    • Kilometerstand
    • TÜV-Termin
    • Sonderausstattung
    • Zubehör
  • Fahrzeugzustand
  • Mängel und Schäden (z. B. Unfallschäden, ausgetauschte Teile, gewerbliche Nutzung etc.)
  • Gewährleistungsausschluss: Als Privatperson können Sie die sonst geltende zweijährige Gewährleistung ausschließen. Dann haften Sie als Verkäufer nicht für beim Verkauf unbekannte Mängel. Für Sachschäden, die schon bekannt waren, haften Sie allerdings in jedem Fall. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Händler sowie Gewerbetreibende, die z. B. einen gewerblich genutzten Transporter verkaufen.
  • Unterschriften von Verkäufer und Käufer

Übergabe von Unterlagen und Papieren beim Autoverkauf

Folgende Unterlagen und Papiere sollten Sie beim Verkauf Ihres Autos übergeben:

Übrigens: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung der HUK-COBURG schließt auch den Verkehrsrechtsschutz beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen mit ein – und zwar ohne Wartezeit.

Schließen Sie den Verkehrsrechtsschutz heute ab und vertrauen Sie schon morgen beim Autoverkauf auf einen zuverlässigen Rechtsschutz.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zum Autoverkauf oder zur Verkehrsrechtsschutzversicherung? Dann helfen Ihnen unsere persönlichen Berater vor Ort oder aber unser Kundenservice unter der Servicehotline 09561 96 101 gerne weiter.

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