Berater-Homepage von Mario Böschen

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-4ZXU-PTYO5-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-4ZXU-PTYO5-36

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-4ZXU-PTYO5-36


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-4ZXU-PTYO5-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-4ZXU-PTYO5-36

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Eine Frau sitzt auf der Rücksitzbank ihres Cabrios am Strand und wirft ihre Arme in die Höhe während Sie aufs Meer schaut.
Eine Frau sitzt auf der Rücksitzbank ihres Cabrios am Strand und wirft ihre Arme in die Höhe während Sie aufs Meer schaut.

Mietwagen im Ausland versichern

Extra Schutz mit Mallorca-Police

Mietwagen im Urlaub: Mehr Versicherungsschutz dank Mallorca-Police

Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen, dichtete Matthias Claudius. Diese Erfahrung machen – leider im negativen Sinn – auch Urlauber, die im Ausland ein Fahrzeug anmieten.

Touristen werden häufig mit scheinbar günstigen Angeboten für Mietwagen geködert. Doch Vorsicht bei der Versicherung des Mietwagens – wer gegen Unfälle oder Schäden ausreichend versichert sein will, muss häufig teure Zusatzversicherungen buchen.

Dann kostet der Mietwagen unter dem Strich erheblich mehr als bei einer Bestellung von zu Hause aus.

Lesen Sie hier, wie Sie hohe Kosten vermeiden und den Mietwagen richtig versichern.

Inhaltsverzeichnis

Je früher man den Mietwagen bucht, desto mehr spart man

Deshalb raten Marktkenner, einen Mietwagen möglichst von Deutschland aus zu organisieren– im Reisebüro, beim Reiseveranstalter, über ein Vermittlungsportal, einen Automobilklub oder bei einer der großen Verleihfirmen selbst.

Das spart in der Regel nicht nur Geld, sondern bringt auch deutlich weniger Risiken mit sich. Das beginnt schon damit, dass man die Vertragsbedingungen auf Deutsch ausgehändigt bekommt und sie so problemlos lesen kann.

Das ist besonders bei der Mietwagen-Versicherung wichtig. Und je früher die Vorausbuchung, desto größer meist die Ersparnis.

Besonders angenehm dabei: Bei fast allen Anbietern hierzulande lässt sich die Buchung noch bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei stornieren.

Unfall mit dem Mietwagen

Richtig teuer kann einem Urlauber das im Ausland angemietete Fahrzeug bei einem Unfall zu stehen kommen. Denn in vielen anderen Ländern ist der Versicherungsschutz erheblich geringer als in Deutschland.

In anderen europäischen Ländern oder auch in den USA liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Haftpflichtschäden vielfach weit unter deutschem Niveau.

Das lässt sich jedoch nur schwer erkennen, wenn die Miet- und Versicherungsbedingungen in einer fremden Sprache abgefasst sind.

Kommt es dann zu einem größeren Unfall, muss der Mieter des Fahrzeugs gegebenenfalls einen großen Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen.

Daher sollten Urlauber darauf achten, dass der Mietwagen wenigstens mit einer Haftpflichtdeckungssumme über 1 Million € abgesichert ist.

Welche Versicherungen braucht ein Mietwagen im Ausland?

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung ist zudem eine Vollkaskoversicherung möglichst ohne Selbstbeteiligung sowie eine Diebstahlversicherung, ebenfalls ohne Selbstbehalt ratsam.

Bei Mietwagenversicherungen, die eine Diebstahlversicherung beinhalten, ist die Höhe der Selbstbeteiligung in der Regel deutlich höher als bei reinen Vollkaskoversicherungen.

Werfen Sie daher vor der Buchung unbedingt einen Blick in die Mietbedingungen.

Sinnvoll erscheint auch eine Versicherung gegen Glas- und Reifenschäden, sollten diese nicht automatisch von der Vollkasko abgedeckt werden.

Erschrecken Sie nicht, wenn Ihnen in den Unterlagen die Begriffe CDW und/oder LDW begegnen:

  • CDW steht für „Collision Damage Waiver“. Dies ist der englische Begriff für eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.
  • LDW steht für „Loss Damage Waiver“ und meint eine Vollkaskoversicherung mit Haftungsbefreiung (ohne Selbstbeteiligung), wobei Diebstahl meist eingeschlossen ist.

Zusätzliche Tipps für die Buchung: Unbegrenzte Kilometerzahl vereinbaren und die Möglichkeit, das Auto vollgetankt abholen und zurückgeben zu können.

Italienurlauber aufgepasst

In Italien müssen Mietwagennutzer speziell auch auf die Tücke einer Gesetzesänderung achten. Denn nach den neuen Vorschriften muss die dortige Polizei bei sogenannten Bagatellschäden, wie etwa Parkremplern oder Blechschäden, nicht mehr zum Unfallort kommen.

Das Problem dabei: Viele Mietwagenanbieter verlangen im Schadensfall ein polizeiliches Unfallprotokoll.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist es allerdings nach den Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung in ganz Europa nicht vorgeschrieben, bei Bagatellschäden die Ordnungshüter einzuschalten.

Stattdessen reicht es bei einem solchen Fall demnach völlig aus, wenn die Beteiligten gemeinsam den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Den sollte jeder Fahrer im Auto haben.

Da auch in anderen Ländern die Polizei nicht mehr für solch geringe Schäden ausrückt, sollten Sie diese Frage vorab mit Ihrer Autovermietung klären. Allein schon, damit es im Fall der Fälle nicht zu einem Haftungsausschluss kommt.

Was ist die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police gewährt einen erhöhten Haftpflichtschutz für Mietwagen im europäischen Ausland:

  • Sie springt ein, wenn Sie im europäischen Ausland einen Haftpflichtschaden mit Ihrem Mietwagen verursachen und die Versicherungssumme der Mietwagenversicherung nicht ausreicht.
  • Wer in Deutschland einen Pkw versichert, hat diesen Schutz häufig schon in seinem Tarif automatisch mit eingeschlossen.

Im Zweifelsfall hilft Ihnen also die eigene Kfz-Versicherung weiter. Prüfen Sie sicherheitshalber vor der Reise, ob in Ihrer Autoversicherung die Mallorca-Police enthalten ist.

Mallorca-Police auch bei der HUK-COBURG ohne Mehrbeitrag eingeschlossen

Die Mallorca-Police ist beispielsweise in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw eingeschlossen (ausgenommen Basis-Tarif).

Aber nicht nur da: In der Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Kraftrad oder Campingfahrzeug ist sie ebenfalls ohne gesonderten Mehrbeitrag enthalten.

Dies gilt für die Länder, in denen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung des Vertrages besteht, ausgenommen Deutschland, Russland und Belarus.

Auch sind die Versicherungssummen der Mallorca-Police so hoch wie die vertraglich vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssummen.

Gemietet werden darf im Ausland ein Pkw, der vom Versicherungsnehmer, dessen Ehe- bzw. Lebenspartner und dessen Kinder gefahren wird.

Da die Mallorca-Police für maximal 6 Monate ab Anmietung des Pkw gilt, ist für die Urlauber zumindest in diesem Bereich kein Ärger in Sicht.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung.

Auch bei Fragen bezüglich der Versicherung eines Mietwagens im Ausland, insbesondere zur Deckungssumme in der Haftpflicht für das Mietfahrzeug, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Sie erreichen uns über unsere Servicehotline 09561 96 101.

Gerne können Sie sich auch wie gewohnt vor Ort an Ihrem Ansprechpartner wenden.

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