Berater-Homepage von Marietta Schmidt

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-02R3-4941B-82 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-02R3-4941B-82

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-02R3-4941B-82


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-02R3-4941B-82 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-02R3-4941B-82

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-02R3-4941B-82


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Umzugskisten stapeln sich vor einem Paar, das aus dem Fenster blickt.
Umzugskisten stapeln sich vor einem Paar, das aus dem Fenster blickt.

Checkliste für den perfekten Umzug

Stressfrei umziehen!

Wer kennt das nicht: Endlich umziehen – und dann kommen die Fragen. Habe ich auch nichts vergessen? Was verpacke ich wie? Wer nimmt den Hund? Und wo bitteschön soll der Transporter parken? Damit am Tag X alles perfekt läuft, hier unsere Umzugstipps inklusive Umzugscheckliste zum Ausdrucken. Und natürlich erfahren Sie hier auch alles, was zum Thema Umzug und Versicherung wichtig ist.

Inhaltsverzeichnis

Die HUK-COBURG „Checkliste Umzug”

Ein Umzug erfordert Organisation. Ansonsten sind Stress und Chaos vorprogrammiert. Mit unserer Umzugscheckliste können Sie die Umzugsplanung aber beruhigt angehen. Einfach die Checkliste ausdrucken, anpinnen, abhaken!

Hier unsere „Checkliste Umzug“ als PDF downloaden:

Grundsatzfrage: Umzug in Eigenregie oder mit einem Umzugsunternehmen?

Wer selbst umziehen möchte spart zwar Geld, muss sich aber auch um alles kümmern. So müssen für den Umzugstermin u. a. Umzugshelfer organisiert und ein Transporter angemietet werden.

Ein Umzugsunternehmen kostet, dafür ist es bequemer. Außerdem sind bei professionellen Dienstleistern Schäden, die durch den Umzug entstehen, versichert. Falls Sie sich für einen Umzugsservice entscheiden, dann holen Sie mehrere Angebote ein und machen einen Umzugskosten-Vergleich.

Unser Tipp: Für Mini-Umzüge bis 100 km kann man auch Transporter samt Helfer buchen. Die Kosten für solche Umzugshelfer sind meist günstiger als bei einem Full-Service Dienstleister, da man den Umzug in Eigenregie durchführt.

Da aber auch eine Spedition nicht alles abnehmen kann, gilt der nachfolgende Zeitablauf grundsätzlich für jeden Umzug. Wer eine Umzugsfirma beauftragt, kann jedoch manche Punkte schon jetzt als „erledigt” abhaken.

10 Wochen vor dem Umzug

Stellen Sie sicher, dass die neue Wohnung oder das neue Haus einzugsbereit ist. Auch die reibungslose Übergabe der alten Wohnung muss vorbereitet werden.

  • Mietvertrag unterschreiben, Kaution überweisen. Bei Eigentum: Kaufvertrag unterschreiben.
  • Alten Mietvertrag kündigen, gegebenenfalls Nachmieter suchen.
  • Gibt es Kinder, ist es sinnvoll, sich schon jetzt um einen Platz im neuen Kindergarten oder in der neuen Schule zu kümmern.
  • Stehen Renovierungsarbeiten an, sollten diese möglichst früh geplant und angegangen werden. Das gilt sowohl für die neue wie die alte Wohnung, Stichworte: Schönheitsreparaturen, Organisation von Handwerkern, Materialeinkauf, Einbau einer neuen Küche.
  • Terminplanung beginnen für die Wohnungsübergaben (altes wie neues Domizil).

5 Wochen vor dem Umzug

Es wird konkret. Planen Sie nun die Dinge, die einen gewissen Zeitvorlauf haben:

  • Halteverbotszone bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen (altes und neues Domizil).
  • Urlaub beantragen für den Umzugstag. Tipp: Manche Betriebe geben Sonderurlaub.
  • Miet-Transporter reservieren. Alternativ: Umzugsunternehmen beauftragen.
  • Ablesetermine vereinbaren für Strom, Wasser, Gas.
  • Telefon, Internet, Strom umziehen bzw. Stromanschluss ummelden beim neuen Versorger.
  • Gibt es Sperrmüll? Dann Termin zur Abholung beantragen oder selber zum Recyclinghof bringen. Alternativ: Entrümpelungsdienste kontaktieren, Kostenvoranschlag machen lassen, Termin vereinbaren. Flohmarktverkauf oder Spende an eine gemeinnützige Organisation ist auch eine gute Idee.
  • Umzugskosten kalkulieren. Tipp: Sammeln Sie grundsätzlich alle relevanten Belege. Viele Umzugskosten sind steuerlich absetzbar.

2 Wochen vor dem Umzug

Die heiße Phase beginnt:

  • Neue Wohnung und Transportwege ausmessen, Stellplan für die Einrichtung machen. Passen sperrige Möbel?
  • Wohnungsübergabe in der neuen Wohnung vor dem Einzug durchführen (Dokumentation mit Fotos, Protokoll erstellen).
  • Umzugskartons und Verpackungsmaterial besorgen und mit dem Packen beginnen. Tipp: Umzugskartons mieten.
  • Umzugskartons gleichmäßig und nicht zu schwer packen und mit dem jeweiligen Raum beschriften.
  • Umzugsgut auflisten.
  • Transport, Schutz und Sicherung vorbereiten: Zurrgurte, Rollwagen, alte Decken besorgen.
  • Transport der Möbel vorbereiten: Größere Möbel demontieren, Zerbrechliches schützen.
  • Freunde und Verwandte verbindlich als Umzugshelfer „verpflichten”.
  • Gibt es Kleinkinder oder Haustiere? Dann Aufsicht verbindlich „verpflichten”.
  • Alte und neue Nachbarn über den Ein- und Auszug informieren.
  • Wohnungsschlüssel zur alten Wohnung auf Vollständigkeit prüfen. Verliehene Wohnungsschlüssel zurückfordern.
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen.
  • Abos ummelden.
  • Tiefkühltruhe und Kühlschrank abtauen.

Der Umzugstag

Endlich ist der Tag X gekommen. Nach einem stärkenden Frühstück geht es möglichst früh los:

  • Wichtige persönliche Unterlagen in eine extra Tasche packen und für den persönlichen Transport bereithalten.
  • Verpflegung bereithalten.
  • Pflanzen gießen.
  • Empfindliche oder hochwertige Fußböden abdecken.
  • Für den Umzug der Waschmaschine vorher das Wasser ablassen. Tipp: Eine Sackkarre hilft beim Transport der schweren Waschmaschine.
  • In beiden Wohnungen Zählerstände notieren und möglichst bald dem Versorger melden.
  • In der neuen Wohnung erst die großen sperrigen Möbel platzieren, dann die Kartons.
  • Alte Wohnung besenrein hinterlassen.

Nach dem Umzug

Es ist geschafft. Das neue Domizil ist bezogen. Dennoch gibt es auch nach dem Umzug einige Dinge zu erledigen:

  • Erst Lampen aufhängen. Licht ist wichtig. Danach Spüle, Herd, Kühlschrank und Waschmaschine anschließen. Herdanschluss darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden (Starkstrom).
  • Möbel aufbauen.
  • Müll entsorgen.
  • Wohnungsübergabe mit dem alten Vermieter oder der Hausverwaltung durchführen (Dokumentation mit Fotos der alten Wohnung, Wohnungsübergabeprotokoll erstellen).
  • Mietkaution zurückverlangen.
  • Nach dem Umzug muss man sich bei den Behörden ummelden. Also Einwohnermeldeamt und Finanzamt informieren. Die Adressänderung in den Personalausweis übertragen lassen. Neue Adresse auch Banken, Versicherungen und dem Arbeitgeber bekannt geben.
  • Neuen Wohnsitz unter Freunden und Bekannten kommunizieren und die neue Anschrift mitteilen.

Muss ich nach dem Umzug mein Auto ummelden?

Eine Ummeldung des Kfz ist erforderlich, wenn der aktuelle Halter seinen Wohnort wechselt.

  • Sie können Ihr Fahrzeug in allen Zulassungsstellen Ihres Kreises ummelden
  • Bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks kann es ausreichend sein, den Fahrzeugschein beim Einwohnermeldeamt ändern zu lassen.
  • Das Kennzeichen muss nicht zwingend gewechselt werden

Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber Auto ummelden.

Welche Versicherungen sind bei einen Umzug sinnvoll?

Schnell ist es passiert: Eine Macke im Türrahmen, eine Schramme im Treppenhaus. Hier steht Ihnen die private Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG zu Seite. Sie übernimmt Schäden, die Sie bei einem Umzug Dritten zufügen.

Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung für Ihre bisherige Wohnung automatisch auf Ihre neue Wohnung über. Je nach Vertrag gewähren wir eine Übergangsfrist von 2 bis 3 Monaten, in der Ihr Hausrat in beiden Wohnungen versichert ist

Wer also noch keine Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung hat, der sollte jetzt schnell handeln. Eine private Haftpflichtversicherung ist dringend für jeden angeraten. Und eine Hausratversicherung empfiehlt sich, sobald der Hausstand einen gewissen Wert erreicht hat.

Sollten Sie gar vom Mieter zum Hauseigentümer aufgestiegen sein, dann sollten Sie über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung nachdenken.

Hausrat­versicherung für einen reibungslosen Wohnungswechsel

Unsere Hausratversicherung bietet Ihnen genug Zeit, um in Ruhe den Wohnungswechsel durchzuführen. Ist der Umzug vollendet, dann melden Sie sich einfach zeitnah bei uns, damit wir Ihre Hausratversicherung an die neuen Wohnverhältnisse anpassen.

Versicherung kündigen bei Umzug?

Kommt es zu einer Beitragserhöhung infolge des Umzugs, liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor. Sie können dann Ihre Hausratversicherung kündigen.

Bei einem Umzug ins Ausland geht die Hausratversicherung nicht auf die neue Wohnung im Ausland über. Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung besteht während des Umzugs und endet automatisch spätestens 2 bis 3 Monate nach Umzugsbeginn

Ziehen Partner zusammen, dann ist es sinnvoll, eine Police zu kündigen. Für die private Haftpflichtversicherung gilt, dass der ältere Vertrag bestehen bleibt – er muss aber möglicherweise angepasst werden. Für die Zusammenlegung der Hausratversicherungen kontaktieren Sie ggf. die beiden Versicherer und bitten um einen Lösungsvorschlag

Kündigungsfristen müssen Sie dabei generell beachten.

Umzug in die erste eigene Wohnung?

In unserem Ratgeber Versicherungsschutz für die erste eigene Wohnung finden Sie Empfehlungen für den Basisschutz nach dem Auszug bei den Eltern.

Noch Fragen?

Suchen Sie das persönliche Gespräch mit uns, wenn ein Umzug ansteht! Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Berater vor Ort oder melden Sie sich bei unserer Servicehotline unter: 0800 2 153 153 650. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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