Berater-Homepage von Maria Kettner

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-J08J-MKEOW-21 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-J08J-MKEOW-21

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-J08J-MKEOW-21


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-J08J-MKEOW-21 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-J08J-MKEOW-21

Vermittlerregister:
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Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein Pärchen sitz auf einem Roller

Moped­versicherung für das Verkehrsjahr 2024/2025

  • Versicherungen für Roller, Mofas und Mopeds schon ab 15 €* im Jahr
  • Hohe Versicherungssummen bis zu 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall
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Focus Money, Bester Kfz-Versicherer Ausgabe 36/2024
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Moped­versicherung für das Verkehrsjahr 2024/2025

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Moped­versicherung – ungebremster Fahrspaß auf zwei Rädern

Frei, flexibel und unkompliziert: Kein anderes Fahrzeug verbindet praktische Mobilität und lebendigen Fahrspaß wie ein Moped, Mofa oder Roller. Ob im Stadtverkehr, bei der Parkplatzsuche oder auf dem Weg ins Erwachsenenalter – die kleinen motorisierten Zweiräder machen unabhängig und mobil.

Für den Schutz unterwegs sorgt eine Mopedversicherung, damit Sie sich im Schadenfall keine Gedanken machen müssen. Mit der Mopedversicherung der HUK-COBURG sind Sie leistungsstark abgesichert – und können Ihr Fahrvergnügen auf zwei Rädern unbeschwert genießen.

Inhaltsverzeichnis

Warum brauche ich eine Moped­versicherung?

Aus einer Einfahrt gefahren und die Radfahrerin übersehen? Beim Abbiegen den Schulterblick vergessen und mit einem E-Scooter zusammengestoßen? Einer Katze ausgewichen und ein parkendes Auto gestreift?

Unfälle im Straßenverkehr sind schnell passiert und lassen sich nie völlig vermeiden, selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten. Ein unachtsamer Moment oder eine unvorhersehbare Situation genügen – und schon ist ein Schaden entstanden.

Darum müssen alle Kleinkrafträder, die am Straßenverkehr teilnehmen, haftpflichtversichert sein. Und das ist auch gut so, denn ein Schaden im Straßenverkehr kann teuer werden. Vor allem dann, wenn Personen zu Schaden kommen.

Doch auch Sachschäden am Fahrzeug einer anderen Person können das eigene Konto stark belasten. Ist gar ein Folgeschaden entstanden, bei dem neben der Reparatur des anderen Fahrzeugs auch die Kostenübernahme für einen Mietwagen anfällt, steigt die finanzielle Belastung enorm.

Auch für Schäden am eigenen Roller können hohe Reparaturkosten anfallen. Dafür müssen Sie noch nicht einmal aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Schramme im Lack, weil Ihr Fahrzeug während eines Sturms umgefallen ist, oder ein Marderschaden sind keine Seltenheit – vor allem, wenn Sie Ihren Roller auf der Straße oder im Freien abstellen.

Mit dem Abschluss einer Mopedversicherung sorgen Sie clever vor und haben im Schadensfall einen kompetenten Ansprechpartner an der Seite.

Wie bin ich mit einer Moped­versicherung geschützt?

Ein Unfall ist immer ein belastendes Ereignis. Selbst wenn Sie mit einem Blechschaden und einem Schrecken davongekommen sind – die Klärung der Schuldfrage, kostenintensive Reparaturen und das Verarbeiten des Erlebten kosten bereits Energie und Nerven. In so einer Situation ist es wichtig, dass Sie sich auf Ihren Kfz-Versicherer und eine starke Versicherung für Ihr Kleinkraftrad verlassen können.

Die HUK-COBURG Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller, Ihr Moped oder Mofa sichert Sie unkompliziert gegen Unfälle und andere unvorhergesehene Vorfälle im Straßenverkehr ab, bei denen Dritte oder andere Fahrzeuge durch Sie zu Schaden kommen. Unsere Mopedversicherung deckt dabei auch hohe Summen ab, prüft den Haftpflichtfall und berät Sie bei allen Fragen rund um Ihren Schadensfall.

Mit unserer optionalen Teilkasko sorgen Sie zusätzlich bei Schäden am eigenen Roller, Moped oder Mofa vor. Das gilt für Unwetterschäden oder auch für Zusammenstöße mit Tieren: Unsere Mopedversicherung übernimmt hier den Großteil der Reparaturkosten. Auch bei Diebstahl des Fahrzeugs zahlt unsere Teilkasko-Mopedversicherung.

So ist Ihr Gefährt gut gegen die häufigsten Schäden abgesichert. Für Sie bleibt lediglich eine Selbstbeteiligung von 150 € pro Schadenfall.

Jetzt bestellen

Leistungen der Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihr Moped

Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für alle motorisierten Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt bei Schäden, die durch Ihr Fahrzeug an anderen Fahrzeugen, an Personen oder fremdem Eigentum verursacht werden.

Die Mopedversicherung der HUK-COBURG erfüllt im Sinne der Haftpflicht die gesetzlich notwendigen Vorgaben und sichert Sie gegen finanzielle Folgen ab.

  • Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jedoch maximal bis 15 Millionen € je geschädigte Person bei Personenschäden, je Schadensfall.
  • Starker Partner – Wir prüfen die Haftpflichtfrage und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
  • Persönliche Beratung – Mit Ihrer Mopedversicherung haben Sie immer erfahrene Fachleute an Ihrer Seite.

Leistungen der Teilkasko-Versicherung für Roller, Moped und Mofa

Zusätzlich können Sie Ihr Kleinkraftrad auch gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern, die durch Wetterereignisse, Zusammenstöße mit Tieren oder auch Diebstahl entstanden sind.

Das ist ganz einfach und günstig möglich mit der HUK-COBURG Teilkasko-Versicherung. Roller, Mofas und Mopeds erhalten mit ihr Schutz, während für Sie lediglich eine Selbstbeteiligung von 150 € pro Schadenfall bleibt.

Tritt ein versichertes Ereignis ein, brauchen Sie sich mit einer Teilkasko-Mopedversicherung keine Sorgen um die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten machen – und wir kümmern uns um die Schadensregulierung.

Die HUK-COBURG Teilkasko-Versicherung für Roller, Mopeds und Mofas schützt zum Beispiel bei:

  • Entwendung, insbesondere Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten (z. B. Sturm schon ab Windstärke 7, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Bruch der Verglasung
  • Kurzschluss an der Verkabelung

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Jetzt bestellen

Wofür brauche ich ein Moped-Kennzeichen?

Mopedkennzeichen Farbe blau

Obwohl Kleinkrafträder keine Zulassung brauchen und nicht steuerpflichtig sind, muss von Anfang an eine gültige Haftpflicht für Ihr Mofa, Moped oder Ihren Roller vorliegen.

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Im Straßenverkehr weisen Sie damit nach, dass Ihr Gefährt haftpflichtversichert ist.

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Darum bekommt Ihr Fahrzeug mit jedem Versicherungsjahr ein neues Moped-Kennzeichen.

Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. So weisen Sie auf den ersten Blick den gültigen Versicherungsstatus Ihres Kleinkraftrades nach.

Ab dem 01. März 2024 erhalten Sie ein blaues Moped-Kennzeichen.

Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Das aktuelle Verkehrsjahr bringt auch eine praktische Neuerung mit sich: Seit dem 01.03.2024 haben Sie die Wahl. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder neu im digitalen Format auf dem Smartphone mit.

Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Das erspart Ihnen in Zukunft das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen.

Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss. Denn der digitale Nachweis ist mehrfach herunterladbar, den Versicherungsschein in Papier gibt es im Original eben nur einmal.

Für welche Fahrzeuge gilt die Moped­versicherung?

Die Mopedversicherung gilt nicht nur für Mopeds, Roller oder Mofas, sondern auch für andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darunter fallen:

  • Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sowie Mofas und Mopeds aus Produktionen der DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die vor dem 01. März 1992 erstmals am Verkehr teilgenommen haben – schon ab 15 €* pro Jahr.
  • Leichte Quads und Trikes (z. B. Ape) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h – schon ab 15 €* pro Jahr.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossener Karosserie und einem Hubraum von maximal 50 ccm – schon ab 71,50 €* pro Jahr.
  • S-Pedelecs und E-Bikes – schon ab 10,80 €* pro Jahr. Zur S-Pedelec-Versicherung.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h – schon ab 24,80 €* pro Jahr.

Eine detaillierte Abgrenzung der Krafträder finden Sie in unserem Ratgeber Kraftrad.

Elektrokleinstfahrzeuge:

  • Selbstbalance-Roller wie z. B. Segways – schon ab 8,80 €* pro Jahr.
  • E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) – schon ab 8,80 €* pro Jahr.

Zur Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung

Wie beantrage ich ein Moped-Kennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen für Ihr Moped erhalten Sie direkt bei uns:

  1. Jetzt bequem online bestellen.
  2. Beitrag überweisen.
  3. Ca. eine Woche nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihr Kennzeichen per Post.
  4. Kennzeichen befestigen, Versicherungsschein mitnehmen oder digital auf Ihrem Handy mitführen und losfahren. Ab dieser Saison können Sie Ihre Versicherungsbescheinigung einfach unter „Meine HUK” herunterladen.
Oder besuchen Sie einfach Maria Kettner in Dermbach. Dort können Sie Ihr Versicherungskennzeichen bezahlen und gleich mitnehmen.
Jetzt bestellen

Häufige Fragen zur Moped­versicherung

Wer darf mit dem Moped fahren? Wer ist versichert?

Jeder, der eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die genauen Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis der einzelnen Fahrzeuge haben wir für Sie in unserem Ratgeber Rollerführerschein zusammengefasst.

Brauche ich für mein E-Bike eine Moped­versicherung?

Auch bestimmte E-Bikes und S-Pedelecs unterliegen der Versicherungspflicht, z. B. Elektrofahrräder mit Anfahrhilfe über 6 km/h (auch ohne Tretunterstützung) oder mit Tretunterstützung über 25 km/h.

Für diese Bikes erhalten Sie ebenfalls Ihr Versicherungskennzeichen bei uns. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer S-Pedelec-Versicherung.

Was, wenn ich die Versicherung erst zum 01. Mai oder 01. Juni abschließen will, da das Wetter vorher noch nicht Moped-tauglich ist?

Dann gilt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, endet aber dennoch zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende Februar des Folgejahres. Wer im März oder April kein Moped braucht, spart mit einem späteren Versicherungsbeginn also auch Beiträge.

Was bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf dem Schild?

Ein Versicherungskennzeichen ist 10,6 cm breit und 13 cm hoch. In der ersten Zeile stehen drei Ziffern, in der zweiten drei Buchstaben. Anhand der Buchstabenkombination können Sie ablesen, bei welchem Anbieter das Fahrzeug versichert ist.

Welche Versicherung hinter einer Buchstabenkombination steckt, können Sie im Internet unter zentralruf.de einsehen oder über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) erfragen.

Muss ich mich als Mopedfahrer jedes Jahr um ein neues Moped-Kennzeichen kümmern?

Ja, das lässt sich leider nicht vermeiden. Aber der Aufwand hält sich in Grenzen: Bei der HUK-COBURG können Sie das Mofa-, Moped- oder Rollerkennzeichen bei einem Berater oder einer Geschäftsstelle in Ihrer Nähe abholen. Alternativ können Sie Ihr Versicherungskennzeichen bequem online bestellen. Und dann einfach anschrauben und losfahren.

Wie versichere ich mein Moped gegen Diebstahl?

Sie können eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese greift, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder beim versuchten Diebstahl beschädigt wird. Die Teilkasko ist insbesondere bei neuen Fahrzeugen empfehlenswert.

Möchten Sie Ihr Moped mit Versicherung und Kennzeichen verkaufen?

Wenn ja, dann benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Verkaufsdatum
  • Anschrift des Käufers
  • Geburtsdatum des Käufers

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular.

Verkaufen Sie Ihr Moped ohne Versicherungskennzeichen, dann schicken Sie bitte den Kaufvertrag sowie den Versicherungsschein und das Kennzeichen an folgende Adresse

HUK-COBURG
96440 Coburg

Wie lang läuft die Moped­versicherung? Muss ich die Versicherung kündigen? Wann läuft die Versicherung ab?

Sie müssen die Versicherung nicht kündigen. Die Versicherung läuft immer nur bis zum Ende des Versicherungszeitraums im Februar des Folgejahres.

Wo befestige ich das Kennzeichen?

Auch dafür gibt es genaue Vorschriften: Das Kennzeichen muss an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest angebracht werden.

Es darf maximal um 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein und muss aus einem 45-Grad-Winkel von beiden Seiten des Fahrzeugs aus lesbar sein. Der untere Rand des Kennzeichens muss mindestens 20 cm Abstand von der Fahrbahn haben.

Wie kann ich meinen E-Scooter versichern?

Seit Juni 2019 können Sie bei uns eine Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung abschließen. E-Scooter zählen zu den Elektro-Kleinstfahrzeugen. Auch Ihren Segway (selbstbalancierender Roller mit Lenkstange) können Sie bei uns bequem online über die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung versichern. Für weitere Elektro-Kleinstfahrzeuge (z. B. Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards) fehlt aktuell die gesetzliche Regelung. Diese dürfen somit noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

*

Beitragsbeispiel: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrer ab 23 Jahre, Verkehrsjahr 2024/2025 bis 28.02.2025

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