Berater-Homepage von Marcel Baumert

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2AIR-Z2Z7D-98 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2AIR-Z2Z7D-98

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2AIR-Z2Z7D-98


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2AIR-Z2Z7D-98 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2AIR-Z2Z7D-98

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

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Pärchen beim Zähneputzen

Ergänzungsschutz

für z. B. nur 12,40 € * im Monat

  • Keine Wartezeiten
  • Garantierte Annahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Kombination aus ambulanten und stationären Leistungen
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Focus Money, Fairster Privater Krankenversicherer Ausgabe 04/2024
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Ergänzungsschutz – gesetzliche Kranken­versicherung sinnvoll ergänzen

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Ihre medizinische Grundversorgung ab. Allerdings bleiben gerade im ambulanten und stationären Bereich einige Lücken z. B. bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln oder bei einem Krankenhausaufenthalt.

Unser „Ergänzungsschutz“ besteht aus der Kombination von ambulanten und stationären Leistungen. Damit sichern Sie sich Ihr privates Extra.

Wie Sie Ihre gesetzliche Kranken­versicherung um private Leistungen ergänzen

Für alle, die mehr für ihre Gesundheit tun wollen, bietet unser Ergänzungsschutz besondere Zusatzleistungen. So können Sie die am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinnvoll ergänzen.

Icon gesetzliche Zuzahlungen

200 € für gesetzliche Zuzahlungen
in 2 Kalenderjahren

Icon Sehhilfen

200 € für Sehhilfen
in 2 Kalenderjahren

Icon Hörhilfen

200 € für Hörhilfen
in 2 Kalenderjahren

Icon Krankenhaus

10 € pro Tag zur freien Verfügung im Krankenhaus

Icon Unfall

Top-Leistungen im Krankenhaus bei Unfall

Leistungen aus dem Ergänzungsschutz Leistungen & Lücken der GKV
Ambulante Behandlungen
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 200 € in 2 Kalenderjahren 10 % des Apotheken-Verkaufspreises (mindestens 5 €, höchstens 10 €**)
Ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel

Heilmittel: z. B. Massagen, Krankengymnastik oder Ergotherapie

  • 10 % des Preises plus 10 € pro Verordnung

Hilfsmittel: z. B. Gehhilfen, Rollstuhl

  • 10 % des Verkaufspreises (mindestens 5 €, höchstens 10 €**)
Brillen, Kontaktlinsen und operative Korrekturen 200 € in 2 Kalenderjahren Keine Zuschüsse für Sehhilfen. Ausnahmen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie schwer Sehbehinderte
Hörhilfen 200 € in 2 Kalenderjahren Kosten, die über das Niveau der GKV hinausgehen
Stationäre Behandlungen
Leistungen nach einem Unfall
  • Privatarzt (Chefarzt)
  • Einbettzimmer
  • Freie Wahl des Krankenhauses in Deutschland
  • Ärztliche Behandlung durch den diensthabenden Arzt
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus
Zuzahlungen Krankenhaustagegeld
10 € pro Tag für bis zu 28 Tage im Jahr
Eigenbeteiligung
10 € pro Tag für bis zu 28 Tage im Jahr
**

Nicht mehr als die Kosten des Mittels

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Wie Ihnen der Ergänzungsschutz hilft – ein Beispiel

Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Frau Heinrich rennt eilig die Treppe hinunter. Dabei stürzt sie unglücklich, bricht sich das Sprunggelenk und zieht sich eine Gehirnerschütterung zu.

Der Bruch muss operiert werden. Als aktive Sportlerin möchte Frau Heinrich, dass ein Spezialist den Eingriff vornimmt. Durch die Gehirnerschütterung ist sie sehr lärmempfindlich und hat starke Kopfschmerzen, weswegen sie in einem Einbettzimmer untergebracht werden möchte.

Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus erhält sie zunächst ein Hilfsmittel zur Entlastung und Ruhigstellung des Gelenks (Orthese). Zur Muskelaktivierung sind anschließend eine Bandage sowie 12 Behandlungen Physiotherapie notwendig. Außerdem benötigt sie verschiedene Medikamente (Schmerzmittel, Thrombosehemmer).

Insgesamt muss Frau Heinrich einen Eigenanteil von 900 € bezahlen, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Hier hilft unser Ergänzungsschutz.

Diese Kosten fallen für Frau Heinrich an:

Für den Krankenhausaufenthalt (5 Tage)
+ Zuzahlung
+ Zuzahlung Einbettzimmer
50 €
750 €
Nach Krankenhausaufenthalt
+ Zuzahlung für Krücken
+ Zuzahlung für Orthese
+ Zuzahlung für Bandage
+ Zuzahlung für Medikamente
+ Zuzahlung für Physiotherapie
10 €
10 €
10 €
10 €
60 €
Eigenanteil ohne Zusatztarif
Leistung aus Zusatztarif
Verbleibender Eigenanteil
900 €
- 900 €
0 €

Die Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten sind im Vorfeld schwer einzuschätzen. Auch ohne Komplikationen muss Frau Heinrich bei einer privat abgerechneten OP mit 3.000 € Kosten rechnen, die sie ohne Ergänzungsschutz selbst tragen müsste.

Monatliche Beiträge für den Ergänzungsschutz

Icon Kind
Alter bis 20
0
Icon Erwachsener
Alter bis 55
0
Icon Erwachsener
Alter ab 56
0

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

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Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrem Ergänzungsschutz.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen Ergänzungsschutz Tarif ASZ

„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

Screenshot der App Meine Gesundheit

Die App „Meine Gesundheit“ bündelt alle wichtigen Services rund um Ihre private Krankenversicherung:

  • Rechnungen einreichen – Belege und Rechnungen einfach per Handy oder Tablet hochladen.
  • Leistungsabrechnungen – Leistungsabrechnungen direkt in der App empfangen.
  • Meine Verträge – Auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung einsehen.

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

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Häufige Fragen zum Ergänzungsschutz

Wofür brauche ich einen Ergänzungsschutz?

Die Kosten für Brillen und andere Sehhilfen sind häufig sehr hoch. Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur, wenn Sie eine starke Sehbehinderung haben. Der Ergänzungsschutz übernimmt einen Teil der Kosten für Sehhilfen und beteiligt sich auch an Laseroperationen an einem oder an beiden Augen. Zudem bezuschusst der Ergänzungsschutz auch Hörhilfen, deren Kosten über die Festzuschüsse der gesetzlichen Kasse hinausgehen.

Wann zahlt die Krankenkasse für eine Brille?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt seit 2017 wieder einen Teil der Kosten für Sehhilfen bei Erwachsenen. Die Voraussetzungen sind dafür jedoch hoch. Die betroffene Person muss eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit haben, mindestens 6 Dioptrien sind für eine Zuzahlung notwendig. Alternativ ist auch eine Hornhautverkrümmung ab 4 Dioptrien ausreichend oder eine beidseitige Blindheit ab Stufe 1. Diese Voraussetzungen erfüllen in Deutschland lediglich 1,4 Millionen Menschen, während über 40 Millionen auf Sehhilfen angewiesen sind.

Weitere Informationen zum Thema Brille findne Sie in unserem Ratgber Wie sinnvoll ist die Brillenzusatz­versicherung

Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse für eine Brille?

Auch Personen mit einer starken Fehlsichtigkeit bekommen die Kosten für eine Sehhilfe nicht komplett erstattet. Wer die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt, erhält einen Festzuschuss, der für ein Brillenglas mit vier bis sechs Dioptrien zwischen 10 € und 112 € liegt. Brillengestelle sind dabei nie zuschussfähig.

Was gilt als Unfall, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Anhand eines Beispiels lässt sich diese Formulierung besser erklären:

Angenommen, Sie treten beim Fußballspielen auf dem Rasen in ein Loch und knicken dabei um. Infolgedessen erleiden Sie einen Bänderriss und Ihr Sprunggelenk ist anschließend dauerhaft geschädigt. Dies wäre ein Versicherungsfall. Wenn Sie aufgrund einer Dauerbelastung beim Fußball hingegen einen Meniskusschaden davontragen, ist dies kein „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ und zählt daher nicht als Versicherungsfall.

Einige weitere Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt, z. B.:

  • Bestimmte Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung oder
  • Bauch- und Unterleibsbrüche

Nähere Informationen können Sie unseren Tarifbedingungen für den Ergänzungsschutz entnehmen.

Werden die Kosten für einen Privatarzt gezahlt?

Sofern Sie aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus liegen, genießen Sie die gleiche Behandlung wie ein Privatpatient. Häufig ist der Privatarzt der Chefarzt, das muss aber nicht sein, es könnte z. B. auch der Oberarzt sein, wenn er auf diesem Gebiet Spezialist ist. Die Rechnung des Privatarztes wird bis zu den Höchstsätzen der GOÄ zu 100 % übernommen.

Was ist die GOÄ?

Die leitenden Ärzte eines Krankenhauses dürfen ihre Leistungen mit dem Patienten privat abrechnen. Grundlage dafür ist die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte. Üblich ist die Abrechnung des 2,3-fachen Gebührensatzes, in schwierigen Fällen können Ärzte auch den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) abrechnen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sogar darüber hinausgehen.

Sind die Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall auf eine Höchstsumme oder einen Prozentsatz begrenzt?

Nein. Es gibt keine Höchstsummen oder prozentuale Erstattungen. Infolge eines Unfalls werden Chefarztrechnungen auch über die GOÄ-Höchstsätze erstattet. Die Zimmerzuschläge für Ein- und Zweibettzimmer werden zu 100 % übernommen.

Kann ich das Krankenhaus frei wählen?

Ja, innerhalb Deutschlands können Sie das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden wollen, frei wählen.

Was sind Wahlleistungen?

Wahlleistungen sind Wunschleistungen im Krankenhaus, die die gesetzliche Kasse nicht bezahlt. Es gibt

  • die Unterkunft als Wahlleistung (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Ärztliche Wahlleistungen (Privatarzt, z. B. Chefarzt)
  • Medizinische Wahlleistungen (z. B. Schönheits-OP)

Im Ergänzungsschutz sind sowohl Erstattungen aufgrund eines Unfalls für Ein- und Zweibettzimmer als auch ärztliche Wahlleistungen enthalten.

Was bekomme ich, wenn ich auf Wahlleistungen verzichte?

Verzichten Sie bei einem erstattungsfähigen Aufenthalt in Krankenhaus auf eine gesondert berechenbare Unterkunft und den Chefarzt, zahlen wir hierfür ein Ersatz-Krankenhaustagegeld.

  • 30 € pro Tag bei Verzicht auf Chefarztbehandlung oder wahlärztliche Leistung
  • 20 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Einbettzimmer
  • 40 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer
Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus stationär begleite?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel für Kinder bis zum Einschulalter (die genaue Altersgrenze variiert von Kasse zu Kasse) die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson, sofern dies medizinisch notwendig ist. Der Ergänzungsschutz zahlt Ihnen (zusätzlich), unabhängig vom Alter der zu begleitenden Person und unabhängig, ob eine Begleitung medizinisch notwendig ist, ein Tagegeld von 20 Euro, wenn ein versicherter Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.

Wird die gesetzliche Zuzahlung aus dem Ergänzungsschutz gezahlt?

Ja. Sofern ein versicherter Krankenhausaufenthalt vorliegt, erstatten wir Ihnen die gesetzliche Zuzahlung, die alle GKV-Versicherten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zu zahlen haben, in Form eines Krankenhaustagegeldes von 10 € für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Werden Fahrtkosten zum Krankenhaus übernommen?

Nein.

Können Leistungen sofort in Anspruch genommen werden?

Ja, im Ergänzungsschutz gibt es keine Wartezeiten. Sie haben von Beginn an vollen Leistungsanspruch.

Muss ich bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchlaufen?

Nein, wir verzichten bei diesem Tarif auf eine Gesundheitsprüfung.

Wie kann ich Rechnungen und Belege zur Erstattung einreichen?

Schicken Sie uns die Rechnungen und Belege per Post oder noch einfacher: Nutzen Sie dazu den Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der App „Meine Gesundheit“.

Wie verändern sich die Beiträge im Alter?

Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend. Es gibt drei Altersgruppen.

  • 0 bis 20 Jahre
  • 21 bis 55 Jahre
  • ab 56 Jahre
Kann ich meinen Tarif wechseln?

Die Umstellung in einen Tarif mit geringeren Leistungen ist immer möglich. Möchten Sie jedoch in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln, ist eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen erforderlich. Sollten zwischenzeitlich risikorelevante Vorerkrankungen vorliegen, kann es sein, dass für die Mehrleistungen ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss erforderlich wird.

*Tarif ASZ für den Altersbereich zwischen 21 und 55 Jahren

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