Berater-Homepage von Manuela Feyen

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-OUP3-3TU0S-71 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-OUP3-3TU0S-71

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-OUP3-3TU0S-71


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-OUP3-3TU0S-71 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-OUP3-3TU0S-71

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Hausdach mit Photovoltaik

Photovoltaik-Versicherung

PV-Anlagen versichern

Hausdach mit Photovoltaik

Photovoltaik-Versicherung

PV-Anlagen versichern

Photovoltaik und Solarthermie – Erträge auf lange Zeit sichern

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage zum selbstständigen Energieerzeuger werden, mit überschüssigem Strom Geld verdienen und damit auch noch die Umwelt entlasten: Eine Vorstellung, die fast zu schön klingt, um wahr zu sein.

Immer mehr deutsche Haushalte entscheiden sich für diese Form der Energiegewinnung mit anschließender Stromeinspeisung ins öffentliche Netz.

Neben der Photovoltaik gilt dies übrigens auch für Anlagen der Solar- oder Geothermie. Wer in die Zukunft investiert, baut auf eine langfristige Nutzung nachhaltiger Energien.

Doch damit dieses Vorhaben auch dauerhaft von Erfolg gekrönt ist, braucht es eine Versicherung für Anlagen aller Art, damit Sie im Falle eines Schadens bestmöglich geschützt sind.

Lesen Sie hier, warum eine Versicherung für Ihre Solaranlage oder Wärmepumpe ratsam ist, wogegen sie schützt und worauf Sie bei der Wahl des richtigen Tarifs achten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Wie sinnvoll ist eine Photovoltaik-Versicherung?

Eine Solaranlage ist eine Investition in die Zukunft, die sich erst nach mehreren Jahren der Nutzung finanziell rentiert. Demzufolge ist die kontinuierliche Funktion der gesamten Anlage entscheidend, um zusätzliche Kosten und Einbußen durch Schäden zu vermeiden.

An jedem Tag, an dem die PV-Anlage nicht in Betrieb ist, geht Geld verloren, das durch die Einspeisung von nicht genutztem Strom verdient werden könnte. Außerdem muss in der Zeit Strom aus dem Netz bezogen werden, was wiederum Kosten verursacht.

Eine Photovoltaikversicherung schützt vor dieser finanziellen Belastung und ist daher nicht nur ratsam, sondern besonders sinnvoll.

Mögliche Gefahren-Herde sind:

  • Stürme: Bei einem heftigen Sturm werden die Module der Solaranlage aus der Haltung gerissen und vom Dach geweht.
  • Hagel: Während eines Unwetters gehen große Hagelkörner auf Ihre Anlage nieder, welche die Module zerstören oder zumindest beschädigen.
  • Überspannung: Ihr Haus wird während eines Gewitters von einem Blitz getroffen. Die Folge ist ein Überspannungsschaden, der den Wechselrichter beschädigt.
  • Brände: Ein Tier verbeißt sich an den Kabeln der Anlage, was einen Kabelbrand zur Folge hat.
  • Diebstahl: Während Ihres Urlaubs wird Ihnen die Solaranlage vom Dach gestohlen.
  • Bedienungsfehler: Ihnen unterläuft ein Fehler bei der Bedienung der Anlage.
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Welche Teile der PV-Anlage sind versichert?

Eine Photovoltaikversicherung sichert Ihre Solaranlage gegen diverse Beschädigungen ab. Die PV-Versicherung umfasst dabei stets die Bauteile, die zur Anlage gehören, sprich:

  • Die einzelnen Solarmodule
  • Die Elemente zur Befestigung der Anlage
  • Den gesamten Montagerahmen
  • Die Verkabelungen der Anlage
  • Den Wechselrichter

Mitversichert ist auch der Stromspeicher, der zur Versorgung des Hauses dient.

Welche Schäden sind in der Photovoltaik-Versicherung abgedeckt?

Da sich die Solarmodule Ihrer Photovoltaikanlage meist auf dem Dach befinden, gehen die größten Gefahren direkt von der Natur aus.

  • Hagel, Stürme oder Schneedruck können Schäden an den Modulen verursachen.
  • Die Elektronik der Anlage droht Gefahr z. B. durch eine Überspannung aufgrund eines Blitzschlags, durch Kurzschlüsse oder gar aufgrund von Bränden.

Das Risiko für Naturschäden steigt übrigens mit dem Fortschreiten des Klimawandels, was den Schutz durch eine Versicherung umso wichtiger macht.

  • Hinzu kommen Bedienungs-, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler an den Anlagen, gegen deren Folgeschäden man sich mit einer entsprechenden Versicherung schützen kann.
  • Der Versicherungsschutz umfasst auch Diebstahl oder Vandalismus sowie Schäden, die durch Tiere – etwa durch Kabelbisse – entstanden sind.

Gut zu wissen: Abnutzungserscheinungen oder Alterungsschäden, die aufgrund des langen Betriebs entstehen, sind bei der PV-Versicherung nicht inbegriffen. 

Sind finanzielle Folgen durch Schäden versichert?

Der Schaden an der Anlage ist die eine Sache. Doch was ist mit den daraus resultierenden finanziellen Folgen?

  • Kann die Solaranlage vorübergehend nicht genutzt werden, muss der Strom für diese Zeit von einem Energieversorger bezogen werden.
  • Wird im Normalbetrieb mehr Strom erzeugt, als man selbst nutzt, speist man diesen meist ins öffentliche Netz ein. Ist die Anlage außer Betrieb fallen die Einnahmen durch die Einspeisung weg.

Die PV-Versicherung übernimmt die Kosten für den Strombezug und ersetzt gegebenenfalls den Ertragsausfall, sprich sie zahlt Ihnen die entgangene Einspeisevergütung.

Beides ist zeitlich auf maximal 6 Monate nach dem Eintritt des Schadens begrenzt.

Ist die Photovoltaikanlage durch die Gebäude­versicherung geschützt?

Entscheiden Sie sich für die Installation einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach, ist die Anlage bei vielen Versicherern nicht automatisch in der Gebäudeversicherung mit abgesichert. Oft benötigen Sie eine eigene Versicherung für die Anlage.

Bei uns sind die Photovoltaikanlage, die auf dem Dach der versicherten Gebäude angebracht oder in deren Baukörper integriert sind, grundsätzlich mitversichert. Voraussetzung: Die Anlagen müssen bei der Ausstattung des Gebäudes angegeben werden. Je nach Anlage kann sich dadurch Ihr Beitrag verändern. Dies gilt für unsere Tarife Basis und Classic in der Wohngebäudeversicherung.

Diese Mitversicherung beinhaltet den Grundschutz, der Ihre PV-Anlage gegen die gleichen Gefahren absichert, gegen die auch das gesamte Gebäude versichert ist.

In der Regel sind das:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • ggf. Elementarschäden, wenn diese in der Gebäudeversicherung enthalten sind

Reicht Ihnen der Grundschutz nicht aus, können Sie bei uns eine Allgefahrenabsicherung für Ihre Photovoltaikanlage abschließen.

Mithilfe dieses Zusatzes ist Ihre Photovoltaikanlage vor weiteren Schäden geschützt und Sie erhalten für bis zu 6 Monate ab dem Schadenszeitpunkt eine Entschädigung für den Ertrags- und Nutzungsausfall Ihrer Anlage.

Ein besonderer Vorteil: Betrifft der Schaden sowohl das Haus als auch die Photovoltaikanlage, dann wird beides zusammen reguliert.

Hinweis: Möglich ist auch eine Zusatzversicherung von Solar- oder Geothermie-Anlagen und sonstigen Wärmepumpenanlagen. Jedoch muss für jede dieser Anlagen eine eigene Allgefahrenabsicherung abgeschlossen werden.

Was kostet eine Photovoltaik-Versicherung?

Die Kosten für die Versicherung einer PV-Anlage können leider nicht pauschal beziffert werden.

Wie hoch der zu zahlende Versicherungsbetrag ausfällt, ist sowohl abhängig von den baulichen Gegebenheiten des Hauses, auf dem die Solaranlage installiert wird, als auch von der zu versichernden Anlage selbst.

Möchten Sie sich genauer über die Kosten Ihrer Photovoltaikversicherung informieren? Kontaktieren Sie uns einfach direkt, wir beraten Sie gerne.

Was zahlt die Versicherung bei Teilschaden oder Totalschaden?

Nun wissen Sie in welchem Fall die Versicherung einspringt, welche Zusatzoptionen für Sie möglich sind und wovon die Kosten abhängen.

Doch was übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung der HUK-COBURG nun genau in einem Schadensfall?

  • Handelt es sich nach einem Sturm „nur“ um einen Teilschaden, der nicht die gesamte Anlage außer Gefecht setzt, übernehmen wir in den Tarifen Basis und Classic alle Kosten, die für die Reparatur der Solaranlage anfallen.
  • Bei einem Totalschaden, also wenn die Anlage nicht mehr funktionstüchtig ist, ersetzen wir den Neuwert der Anlage, abzüglich des Restwertes.

Bei einer zusätzlich vereinbarten Allgefahrendeckung erhalten Sie eine Erstattung des Ertragsausfalls, wenn Sie üblicherweise in das öffentliche Stromnetz einspeisen und wir übernehmen die Kosten für die Stromnutzung bei einem öffentlichen Versorger – beides gilt für bis zu 6 Monate.

Brauche ich eine Rechts­schutz­versicherung für meine PV-Anlage?

Eine Rechtsschutzversicherung ist für PV-Anlagen nicht vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll.

Mit Ihrem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz der HUK-COBURG haben Sie Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer genehmigungs- bzw. verfahrensfreien Photovoltaikanlage wahrzunehmen.

Voraussetzung ist, dass sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befindet, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.

Bei Fragen zum Rechtsschutz für Ihre Photovoltaik-Anlage kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder direkt vor Ort.

Planen Sie die Installation einer Solaranlage auf Ihrem Haus?

Dann informieren Sie uns rechtzeitig über Ihr Vorhaben. Sowohl der Wert des Gebäudes als auch sein Gefahrenpotenzial können aufgrund der neuen PV-Anlage steigen, was sich wiederum auf die Kosten der Gebäudeversicherung auswirken kann.

Noch Fragen?

Möchten Sie mehr über die Versicherung der Photovoltaikanlage im Kontext Ihrer Wohngebäudeversicherung und unsere Leistungen erfahren?

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Ihrem persönlichen Berater vor Ort.

Alternativ stehen wir Ihnen ebenfalls über unsere Servicehotline 09561 96 101 gerne zur Verfügung.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Manuela Feyen

Schmidtstr. 9
08606 Oelsnitz

Tel. 037421 170984
Mobil 0163 2193228

Beratung:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr  
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr  
und nach Vereinbarung

Die passende Versicherung für Sie

Wohngebäude­versicherung

Wir wissen: Ihr Haus ist mehr als ein Gebäude, es ist Ihr Zuhause. Und das sichern Sie mit Ihrer Wohngebäudeversicherung optimal gegen finanzielle Folgen bei verschiedenen Schäden ab - inkl. Photovoltaik-Anlagen.

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