Berater-Homepage von Malsore Delolli

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-749X-6OS19-96 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-749X-6OS19-96

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-749X-6OS19-96


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-749X-6OS19-96 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-749X-6OS19-96

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-749X-6OS19-96


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Nahaufnahme eines Auffahrunfalls

Vollkasko­versicherung

Nahaufnahme eines Auffahrunfalls

Vollkasko­versicherung

Was ist eine Vollkasko­versicherung?

Die Vollkaskoversicherung für Autos und andere Kraftfahrzeuge ist eine Versicherung, die bei Schäden am eigenen Fahrzeug greift. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Kfz-Versicherung, die mit der verpflichtenden Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

Kommt es durch ein versichertes Ereignis zu einem Schaden, erstattet die Vollkasko Kosten, die zur Instandsetzung bzw. Reparatur des Fahrzeugs oder zur anderweitigen Entschädigung (z. B. Wiederbeschaffung) notwendig sind.

Das gilt bei kleinen Kratzern oder Dellen, die durch eine kurze Unachtsamkeit entstehen, ebenso wie bei einem Totalschaden oder Motorschaden, der durch einen Unfall oder nach einem schweren Aufprall oder Zusammenstoß eintritt.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung – egal ob Teil- oder Vollkasko – immer freiwillig.

Beim Abschluss können Sie selbst wählen, ob und in welcher Höhe Sie sich im Schadensfall an den Kosten beteiligen.

Hier erfahren Sie, wie sich die Höhe der Selbstbeteiligung auf den Beitrag auswirkt und was die Kosten der Vollkaskoversicherung zusätzlich zu Ihren Gunsten beeinflussen kann.

Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Beitrag und schließen Sie noch heute eine günstige Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung für Ihr Auto ab!

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Inhaltsverzeichnis

Leistungen: Was zahlt die Vollkasko?

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko. Dazu gehören z. B.:

  • Sturm- und Hagelschäden
  • Glasbruch und Steinschläge in der Scheibe
  • Diebstahl
  • Unfallschäden durch Kollisionen mit Wild

Darüber hinaus zahlt die Vollkasko auch bei weiteren Schäden, z. B. bei:

  • selbst verursachten Unfallschäden (Eigenverschulden),
  • Schäden durch nicht ermittelbare Personen nach Fahrerflucht sowie
  • Schäden durch Vandalismus.

Versichert sind bei der HUK-COBURG zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €.

Wann lohnt sich eine Vollkasko­versicherung?

Ein umfassender Schutz für das Auto im Rahmen einer Vollkaskoversicherung lohnt sich in diesen Fällen besonders:

  • Wenn Sie das Auto viel fahren.
  • Wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen hochpreisigen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. In der Regel lohnt sich die Vollkasko aber für jedes Fahrzeug, egal ob Neuwagen oder 10-jähriges Auto.
  • Weiterhin lohnt sich die Vollkasko besonders, wenn Fahranfängerinnen und Fahranfänger das Fahrzeug führen. Diese haben aufgrund ihrer noch mangelnden Erfahrung im Straßenverkehr ein erhöhtes Risiko und fahren zudem häufig das Auto eines Familienmitglieds.
  • Wenn das Fahrzeug finanziert bzw. geleast ist. Hier ist die Vollkasko oft sogar verpflichtend, weil sowohl Kreditbanken als auch Leasinggeber in aller Regel auf einen Vollkaskoschutz bestehen. Damit ist ein geleaster oder über einen Kredit finanzierter Wagen vollumfänglich abgesichert, also auch bei Schäden durch Eigenverschulden.

Generell lohnt sich eine Vollkaskoversicherung für alle, die ein Fahrzeug besitzen. Wägen Sie ab, ob Ihre finanzielle Situation die Anschaffung eines neues Fahrzeugs zulässt, falls es durch einen Unfall zum Totalschaden kommt.

Ist dies nicht der Fall oder für Sie eine unbequeme Option, lohnt es sich, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Was übernimmt die Vollkasko nicht?

Eine Vollkasko übernimmt normalerweise Schäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln entstanden sind. Das betrifft jedoch nicht die vorsätzliche Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus).

Weil wir wissen, wie das Leben so spielt, versichert die HUK-COBURG-Kaskoversicherung in den meisten Fällen grob fahrlässiges Verhalten mit. Aber wir kürzen unsere Leistung in folgenden Fällen:

  1. Fahren unter Alkoholeinfluss.
  2. Fahren unter Drogeneinfluss.
  3. Erleichterung eines Fahrzeugdiebstahls (z. B. Auto inkl. Zündschlüssel unbeaufsichtigt lassen).

In jedem Fall leistet auch die HUK-COBURG-Kaskoversicherung nicht, wenn eine versicherte Person den Schaden am Fahrzeug absichtlich herbeigeführt hat.

Vollkasko berechnen: Kosten und mögliche Preisvorteile

Wenn Sie sich eine Vollkaskoversicherung fürs Auto abschließen möchten, sollten Sie sich über die Kosten bei verschiedenen Versicherungsunternehmen informieren. Es lohnt sich immer, Preise und Leistungen zu vergleichen, um das beste Angebot für Ihr Fahrzeug zu finden.

Ihren individuellen Beitrag zur Vollkasko können Sie ganz einfach berechnen, indem Sie in unserem Tarifrechner ein paar Informationen zu Ihrem Fahrzeug angeben.

Zusätzlich beeinflussen:

  • Wohnort des Fahrzeughalters
  • Anzahl der Fahrer des zu versichernden Autos
  • Ungefähre Anzahl gefahrener Kilometer/Jahr
  • Abstellort des Wagens

und einige weitere Parameter die Prämie.

Beim Thema Selbstbeteiligung können Sie eigenständig entscheiden, ob (und wenn, in welcher Höhe) Sie bei einem Schaden selbst einen Teil der Kosten übernehmen möchten.

Dabei können Sie sich zwischen verschiedenen Fixbeträgen entscheiden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird Ihr jährlicher Beitrag zur Vollkasko.

Einen guten Preisvorteil können Sie sich außerdem sichern, wenn Sie eine Schadensfreiheitsklasse vorweisen können. Mit jedem Kalenderjahr, in dem Sie keinen Schaden melden, werden Sie in der Schadensfreiheitsklasse bessergestuft.

Übrigens: Manchmal lohnt es sich, kleinere Schäden, bei denen der Reparaturaufwand nur sehr geringfügig ist, nicht von der Versicherung übernehmen zu lassen.

Stattdessen können Sie, wenn es der Geldbeutel erlaubt, die Kosten für die Beseitigung der Schäden selbst übernehmen. So können Sie Ihre Schadensfreiheitsklasse weiter erhöhen und dadurch von einem jährlich sinkenden Beitrag der Vollkasko profitieren.

Wir raten jedoch, jeden Schaden zunächst zu melden und von der Versicherung professionell regulieren zu lassen. Sie können im Nachhinein immer noch entscheiden, den Schaden an Ihre Versicherung zurückzuzahlen.

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Vollkasko oder Teilkasko – Welche Unterschiede gibt es?

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung stellt sich meist die Frage: Vollkasko oder Teilkasko?

Wer Vollkasko und Teilkasko vergleicht, stellt schnell fest, dass einer der größten Unterschiede im Umfang des Schutzes liegt.

Die Vollkaskoversicherung enthält zusätzlich zu allen Leistungen einer Teilkaskoversicherung weitere versicherte Ereignisse.

Dafür ist sie meist auch teurer als die Teilkasko, womit wir beim zweiten großen Unterschied sind: Den Kosten. Gefühlt ist die Vollkasko auf jeden Fall immer teurer als die Teilkasko.

Vollkasko plus Haftpflicht – der optimale Schutz

Den bestmöglichen Schutz Ihres Kraftfahrzeugs erreichen Sie mit einer Kombination aus Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Damit sichern Sie sich gegen Schäden ab, die durch Fremd- oder Eigenverschulden an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen und gleichzeitig für alle Schäden, die Sie selbst mit Ihrem versicherten Auto an Fremdeigentum verursachen.

Praktisch: Bei der HUK-COBURG können Sie beim Abschluss einer Haftpflicht- mit Teil- oder Vollkaskoversicherung zusätzliche Optionen zum erweiterten Schutz direkt mitbuchen, z. B. einen Fahrer- oder Ausland-Schadenschutz.

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Welche Kfz-Versicherungen gibt es neben der Teil- und Vollkasko?

Fahrerschutz­versicherung

Nicht immer bleibt es beim Blechschaden. Damit Sie als Fahrer bei einem Unfall abgesichert sind, bieten wir Ihnen einen speziellen Fahrerschutz als Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Kfz-Schutzbrief

Ein Reifen platzt, das Kühlwasser verdampft oder der Motor stottert: Mit unserem Kfz-Schutzbrief helfen wir Ihnen beispielsweise mit einem Pannenhelfer, dem Bergungsdienst oder einem Abschleppwagen.

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Ein Rechtsstreit kostet eine Menge Geld und Nerven. Darum schützen wir Sie mit unserem günstigen Verkehrsrechtsschutz vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

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