Berater-Homepage von Laura Kritsch

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RFY2-9BNQ8-14 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RFY2-9BNQ8-14

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-RFY2-9BNQ8-14


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RFY2-9BNQ8-14 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RFY2-9BNQ8-14

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau schiebt Rollstuhl

Pflegehilfsmittel richtig beantragen

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Pflegehilfsmittel richtig beantragen

So kommen Sie regelmäßig an Ihre benötigten Hilfsmittel

Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist nicht nur eine psychische, sondern auch eine körperliche Herausforderung. Deswegen ist jede Art der Unterstützung willkommen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Hilfsmittel, die Sie bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen können. Zu diesen Sachmitteln zählen alle Gegenstände, die Ihnen als pflegende Person oder der pflegebedürftigen Person das Leben erleichtern.

Welche Pflegehilfsmittel wem zustehen, wie Sie diese Mittel beantragen und wer die Kosten dafür trägt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel: Was ist der Unterschied?

Unter Hilfsmitteln versteht man alle Produkte, die im Hilfsmittelkatalog der Kranken- und Pflegekassen aufgeführt sind. Dabei wird aber zwischen Hilfs- und Pflegehilfsmitteln unterschieden:

Hilfsmittel:

  • Werden vom Arzt verschrieben und die Kosten von der Krankenkasse übernommen
  • Beispiele: Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen

Pflegehilfsmittel:

  • Alle Produkte, die zur privaten, häuslichen Pflege benötigt werden und das Leben der pflegenden Person erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhöhen.
  • Werden bei der Pflegekasse beantragt, die für die Kosten aufkommt.
  • Beispiele: Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen, Pflegebetten

Sonderfall:

Wenn Hilfsmittel sowohl aufgrund einer Behinderung als auch einer Erkrankung benötigt werden, erfolgt eine Aufteilung der Kosten zwischen Kranken- und Pflegekasse. Diese nennt man dann „Doppelfunktionale Hilfsmittel“.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Bei Pflegehilfsmitteln wird unterschieden zwischen technischen Hilfsmitteln und sogenannten Verbrauchsmaterialien.

  • Technische Hilfsmittel können z. B. ein Pflegebett oder ein Notrufsystem sein. Viele dieser Dinge, werden auf Wunsch auch von den Kassen verliehen. Wenn Sie sich trotzdem für den Kauf dieser Produkte entscheiden, zahlen Versicherte einen Eigenanteil von 10% (maximal 25 €).
  • Die Anschaffung von Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmitteln müssen Sie selbst in die Hand nehmen. Hierfür erhalten Sie von der Pflegekasse einen monatlichen Pauschalbetrag von 40 €.

Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV

Um sich einen Überblick über die verschiedenen Hilfsmittel und Produktgruppen zu verschaffen, schauen Sie am besten selbst in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV. Hier erfahren Sie alles über die verschiedenen Leistungen und Mittel, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden können.

Eine Übersicht der Produktgruppen, in denen Sie Pflegehilfsmittel und Technische Pflegehilfsmittel finden, geben wir Ihnen mit der folgenden Tabelle zur Hand.

Produktgruppe Pflegehilfsmittel Beispiele
50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Technische Pflegehilfsmittel, z. B. Pflegebetten mit Zubehör
51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene Wiederverwendbare Hygieneprodukte, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, saugende wiederverwendbare Bettschutzunterlagen
52 Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität Technische Pflegehilfsmittel, z. B. Notrufsysteme wie der Hausnotruf
53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden Technische Pflegehilfsmittel, z. B. Lagerungsrollen
54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, z. B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen und Hände, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Um einen Anspruch auf Hilfsmittel zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens mit dem Pflegegrad 1 (ehemals: „Pflegestufe“) eingestuft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage lebt.

Auch wer sie pflegt, ist nebensächlich. Dabei kann es sich sowohl um Angehörige als auch Freunde oder Bekannte handeln. Besteht mindestens ein Pflegegrad 1, hat die Person einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel im Wert von 40 € monatlich.

Wo kann man Pflegehilfsmittel beantragen?

Besteht ein anerkannter Pflegegrad, können Sie die benötigten Hilfsmittel direkt bei der Pflegekasse beantragen. Die Kosten für Geräte und Materialien, die Ihnen und dem Patienten das Leben erleichtern, übernimmt dann die Pflegeversicherung.

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes als Antrag

Bereits bei der initialen Prüfung der Pflegebedürftigkeit kann der Gutachter konkrete Empfehlungen zu benötigten Hilfs- und Pflegemitteln abgeben. Sofern die zu pflegende Person zustimmt, können diese Mittel so auch direkt beantragt werden. Dieser Prozess wird durch den Gutachter schriftlich dokumentiert und die erweiterte Prüfung durch die Pflege- oder Krankenkasse entfällt.

Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel?

Um die Beschaffung der benötigten Pflegehilfsmittel müssen Sie sich selbst kümmern. Viele Dinge wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe bekommen Sie in der Drogerie, in der Apotheke oder in Sanitätshäusern. Den Antrag auf Pflegehilfsmittel-Erstattung reichen Sie selbst bei der Pflegekasse ein und rechnen anschließend direkt mit dieser ab.

Kommt direkt zu Ihnen nach Hause: Die Pflegebox

Wenn Sie sich das Leben etwas erleichtern wollen, können Sie auch einen (Online-)Dienstleister beauftragen. Diese bieten oft sogenannte „Pflegeboxen“ an, die genau auf Ihre individuelle Pflegesituation abgestimmt sind (z. B. Curabox).

Der Dienstleister übernimmt nicht nur die Zusammenstellung der passenden Hilfsmittel, sondern kümmert sich auch um die Beantragung und Verrechnung der Materialien. Wird diesem Antrag einmal von der Kasse stattgegeben, müssen Sie sich in der Regel nicht weiter darum kümmern und bekommen Ihre Hilfsmittel jeden Monat zugesendet.

Hilfe wenn es darauf ankommt: HUK-COBURG

Wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt – egal ob Sie selbst, oder Ihre Eltern betroffen sind – ist man erst mal überfordert. Die vielen Dinge, um die es sich zu kümmern gilt, können einem schnell über den Kopf wachsen. Deswegen bekommen Sie bei uns die Unterstützung, die Sie brauchen. Wir beraten Sie gerne zu unseren Pflege-Assistance-Leistungen und unterstützen Sie bei Vermittlungsleistungen. Wenn Sie Hilfe bei der Suche eines Pflegedienstes oder eines Dienstleisters für den Umbau Ihres Zuhauses benötigen, helfen wir Ihnen gerne.

Bei Fragen rund um unsere Pflege- und Pflegezusatzversicherung stehen wir Ihnen ebenfalls gerne beratend zur Seite. Ihr Berater vor Ort hilft Ihnen gerne weiter, ebenso wie unser telefonischer Kundenservice. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach unter unserer Service-Hotline 09561 96 101.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Laura Kritsch

Lindenallee 9
06295 Lutherstadt Eisleben

Tel. 03475 6678260
Fax 0800 287532-6321

Beratung:

Montag 10:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
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