Berater-Homepage von Laura Kritsch

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RFY2-9BNQ8-14 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RFY2-9BNQ8-14

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-RFY2-9BNQ8-14


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Auto auf Straße

Teilkasko, Vollkasko, Kfz-Haftpflicht – der Unterschied

Auto auf Straße

Teilkasko, Vollkasko, Kfz-Haftpflicht – der Unterschied

Teilkasko, Vollkasko und Kfz-Haftpflicht-Versicherung – was brauche ich wirklich?

Hand aufs Herz: Welche Schäden sind unter welchen Umständen und mit welchen Einschränkungen in der Kfz-Haftpflicht, der Teilkasko oder der Vollkasko versichert?

Die wenigsten Autofahrer wissen das wirklich genau. Aber keine Sorge, hier gibts den Überblick.

Jetzt Kfz-Versicherung berechnen

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko, Vollkasko und Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Was ist die Kfz-Haftpflicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert Schäden Dritter. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Zulassung des Fahrzeugs ist dafür bereits ein Nachweis notwendig. Dazu diente früher die Deckungskarte, heute genügt die eVB-Nummer.

Diese elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie sofort nach Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung, egal ob telefonisch, online oder per E-Mail.

Was zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nur, wenn der Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde. „Gebrauch“ heißt z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sowie Waschen oder Tanken.

Folgende Schäden sind normalerweise versichert:

  • Sachschäden an fremden Eigentum.
  • Personenschäden, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall entstehen.
  • Vermögensschäden, bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht.

Was kostet die Kfz-Haftpflicht-Versicherung?

Die Prämien-Sätze sind z. B. abhängig von

des Versicherten. Je länger Sie schadenfrei fahren, desto höher fällt der Rabatt auf die Grundprämie aus.

Seit dem Jahr 2019 können für Pkw bis zu 50 Jahre (SF-Klasse 50) angerechnet werden, zuvor waren es noch maximal 35 Jahre.

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Was ist eine Kasko-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Nach Wunsch können Sie zusätzlich eine Kasko-Versicherung abschließen.

Die Kasko zahlt, wenn Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wird. Der Kasko-Versicherungsschutz gliedert sich in Teilkasko und Vollkasko.

Was zahlt die Teilkasko?

Die Teilkasko-Versicherung deckt unter anderem folgende Gefahren ab:

Was kostet die Teilkasko?

Die Prämie errechnet sich z. B. in Abhängigkeit vom

  • Wohnort des Fahrzeughalters,
  • dem Fahrzeugtyp und
  • der Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadenfall.

Die Selbstbeteiligung regelt, in welchem Maß Sie sich an den Reparaturkosten beteiligen. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie.

Vorteil der Teilkasko: Sie deckt die gängigsten Schadenfälle ab und ist meist günstig zu haben.

Nachteil der Teilkasko: Selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus werden nicht abgedeckt. Schadenfreiheitsrabatte werden nicht gewährt.

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Was zahlt die Vollkasko?

Die Vollkasko-Versicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zahlt außerdem noch für folgende Schäden am Fahrzeug:

  • Vom Versicherungsnehmer verursachte Unfallschäden am Fahrzeug (Selbstverschuldung).
  • Schäden durch nicht ermittelbare Personen nach Fahrerflucht.
  • Vandalismusschäden.
  • Zusätzliche Schäden am Antriebs-Akku von Elektro- und Hybridfahrzeugen bis 20.000 €

Was kostet die Vollkasko?

Die Prämie wird ähnlich wie bei der Teilkasko berechnet – allerdings greift hier ein Schadenfreiheitsrabatt ähnlich der Kfz-Haftpflicht.

Je höher Ihr Schadenfreiheitsrabatt, desto günstiger ist die Vollkasko – im Einzelfall sogar günstiger als die Teilkasko.

Es kann sich sogar lohnen, für kleine Schäden selbst aufzukommen; dann werden Sie nach einem Unfall in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft.

Unterm Strich ist die Vollkasko z. B. sinnvoll, wenn

  • es sich um ein hochpreisiges Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt,
  • wenn Sie selbst viel fahren,
  • auch andere Personen ans Steuer lassen oder
  • wenn das Fahrzeug finanziert bzw. geleast ist (die Kreditbank besteht in aller Regel auf einen Vollkaskoschutz).

Vorteil der Vollkasko: Sie sichert viele Schäden am Fahrzeug ab, auch selbst verursachte, und gewährt Schadenfreiheitsrabatte.

Nachteil der Vollkasko: Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie auf der sicheren Seite – aber nicht unbedingt auf der günstigsten.

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Kratzer, Vorsatz, Alkohol und die Vollkasko-Versicherung

Schnell ist es passiert, kurz nicht aufgepasst und schon hat das Fahrzeug einen Kratzer oder eine Delle. Oder wie schnell ist man im Winter in den Graben gerutscht.

Das ist immer ärgerlich, doch bei einem Neufahrzeug erst recht. Zum Glück gibt es für solche Missgeschicke die Vollkaskoversicherung.

Springt die Vollkasko immer ein, wenn man selbst einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht?

„Diese Frage lässt sich leicht beantworten. Grundsätzlich zahlt die Vollkaskoversicherung alle selbstverschuldeten unfallbedingten Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Ein paar Ausnahmen gibt es jedoch. Beispielsweise ist hier das Fahren unter Alkoholeinfluss zu nennen. Das ist grob fahrlässig und kann nicht abgedeckt werden. Auch vorsätzlich verursachte Schäden können nicht versichert werden.

Die Folgen wären unter anderem höhere Beiträge für alle Versicherten – und wer will schon höhere Kosten haben, nur weil der Nachbar mit zwei Promille einen Unfall nach dem anderen verursacht oder dringend Geld benötigt und deshalb z. B. sein Auto beschädigt?“

Expertin Christine Rexhäuser aus der Schadenabteilung der HUK-COBURG

Ist die Vollkasko immer teurer als die Teilkasko?

Wenn man eine Kfz-Versicherung für ein relativ neues Fahrzeug abschließt, stellt sich meist die Frage: Vollkasko oder nur Teilkasko?

Gefühlt ist die Vollkasko auf jeden Fall immer teurer als die Teilkasko. Schließlich bietet sie auch deutlich mehr an Leistung.

Aber stimmt das?

„Grundsätzlich ist es schon richtig, dass eine Vollkasko mehr kostet als eine Teilkasko. Es kann aber auch anders herum sein.

Dann müssen allerdings immer mehrere günstige Umstände zusammen kommen. Der Versicherungsnehmer muss in der Vollkasko in einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse angesiedelt sein – diese gibt es für Teilkasko nicht.

Außerdem muss er in einer Region leben, in der die Versicherungen sehr unterschiedlich viel für Voll- oder Teilkaskoschäden bezahlen müssen. Darüber hinaus kommt es auch noch auf das Fahrzeug selbst an.“

Experte Dr. Franz Vogler aus dem Aktuariat Komposit der HUK-COBURG

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Teilkasko, Vollkasko oder Kfz-Haftpflicht? Unsere Tipps zur Entscheidungsfindung und Infos zu Zusatzbausteinen

Noch Fragen?

Bei allen Fragen zur Kfz-Versicherung steht Ihnen Ihr persönlicher Berater vor Ort zur Verfügung.

Sie können sich auch gerne jederzeit an unsere Servicehotline wenden (09561 96 101).

Wir freuen uns auf Sie!

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Laura Kritsch

Lindenallee 9
06295 Lutherstadt Eisleben

Tel. 03475 6678260
Fax 0800 287532-6321

Beratung:

Montag 10:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
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