Eine bei uns versicherte Person hat einen Schaden bei Ihnen verursacht?
- Als unfallbeteiligte Person den Schaden bequem online melden
- Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir das individuelle Vorgehen
Was passiert bei einer Online-Meldung?
Wir haben alle relevanten Fragen in der Meldung für Sie vorbereitet.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Schadenklärung
Wir werden alles Weitere, auch mit unserem Versicherten, absprechen und Ihren Schaden prüfen.
Rückmeldung
Warten Sie bitte unsere Rückmeldung ab. Wir besprechen mit Ihnen weitere Schritte bzgl. der Schadenbehebung.
Wir haben alle relevanten Fragen in der Meldung für Sie vorbereitet.
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Schadenklärung
Wir werden alles Weitere, auch mit unserem Versicherten, absprechen und Ihren Schaden prüfen.
Rückmeldung
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Gut zu wissen
Wann muss ich melden?
Erforderliche Angaben
Unsere Serviceleistungen
Es ist uns wichtig, dass wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können. Wir empfehlen daher den Schaden zeitnah zu melden.
Wenn der Schadenfall uns vorliegt, ist es uns möglich diesen zu prüfen und mit Ihnen das gemeinsame weitere Vorgehen zu besprechen.
In der Online-Meldung benötigen wir einige Angaben, um den Schaden zeitnah bearbeiten zu können.
- Zu der bei uns versicherten Person – Name, Anschrift oder das amtliche Kfz-Kennzeichen.
- Zu Ihrer Person – Name, Anschrift und eine Bankverbindung zur schnelleren Regulierung.
- Zum Hergang, Zeit und Ort – Wie ist es zu dem Unfall gekommen und wann hat dieser sich ereignet?
- Zu Ihrem Fahrzeug und den Beschädigungen – Wir benötigen ein paar Infos zu Ihrem Fahrzeug und dem Beschädigungsbild.
Unser Schadenteam steht Ihnen bei allen Fragen zur Abwicklung Ihres Schadens kompetent zur Verfügung. Wir beraten Sie gern und ausführlich zu den verschiedenen Möglichkeiten der Regulierung.
Exklusiv bieten wir Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit auf unser umfangreiches Netzwerk aus Partnerwerkstätten und Dienstleistern zuzugreifen. So profitieren Sie beispielsweise von herausragenden Serviceleistungen im Falle einer Fahrzeugreparatur.
Sie haben noch Fragen?
Wenn das Fahrzeug bei Ihnen zuhause, bei einem Abschleppunternehmen oder einer Werkstatt steht, rufen Sie uns bitte an und klären die weitere Vorgehensweise. Haben Sie den Schadenfall online gemeldet, warten Sie bitte unsere Rückmeldung dahingehend ab.
Steht das Fahrzeug noch an der Unfallstelle, beachten Sie bitte die Hinweise unter “Wie komme ich nach dem Unfall nach Hause?”
Nehmen Sie unser Angebot Schadenservice PLUS an, erhalten Sie zusätzliche Serviceleistungen, wie z.B.
- ein kostenloses Ersatzfahrzeug,
- eine sechsjährige Garantie,
- und einen Hol- und Bringservice.
Bei diesem Rundum-Service unterbreiten wir Ihnen von der HUK-COBURG Vorschläge zu Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe.
Schadenservice PLUS | |
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Ihr Vorteil | Extra-Service im Schadenfall |
Werkstattauswahl durch die HUK-COBURG |
|
Transport zur Werkstatt |
|
Bringservice des reparierten Autos von der Werkstatt nach Hause |
|
Ersatzfahrzeug |
|
Erhalt der Herstellergarantie gemäß EU-Verordnung |
|
Garantie auf die Reparatur durch die HUK-COBURG | 6 Jahre |
Über 1.600 Partnerwerkstätten kümmern sich um Ihr Auto
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, fährt Sie der Abschlepper gemeinsam mit dem Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.
Von dort aus können Sie öffentliche Verkehrsmittel oder, falls nicht vorhanden, ein Taxi nach Hause nehmen.
Die Belege können Sie uns per E-Mail an info@huk-coburg.de senden. Wählen Sie als Betreff bitte die Schaden-Nummer, die Sie nach der Schadenmeldung in Ihrer Bestätigungs-E-Mail erhalten haben.
Gerne helfen wir Ihnen dabei einen günstigen Mietwagen zu finden. Rufen Sie uns an, damit wir Sie bei der Suche unterstützen können.
Hat die bei uns versicherte Person den Schaden allein verschuldet, übernehmen wir die Kosten für Ihren Mietwagen in Höhe des abgestimmten Tagespreises in voller Höhe für die Dauer des unverzüglichen Reparaturzeitraumes.
Guter Rat für Sie: Wenn Sie anderweitig einen Mietwagen organisieren wollen, vergleichen Sie die Preise, in dem Sie 2-3 Angebote verschiedener Mietwagenfirmen einholen. Viele Vermieter berechnen bei Kfz-Unfällen sogenannte Unfallersatztarife. Diese sind häufig wesentlich teurer als bei privater oder geschäftlicher Anmietung. Überhöhte Tarife sind aber nach der Rechtssprechung von den Versicherern nicht uneingeschränkt zu erstatten.
In allen Schadenfällen prüfen wir das Verschulden der Beteiligten je nach Einzelfall.
Hierzu sind ein detaillierter Schadenhergang (ggf. mit Skizze) der Beteiligten und – sofern vorhanden – der europäische Unfallbericht, neutrale Zeugen oder auch amtliche Ermittlungen hilfreich.
Je besser sich unser Schadenteam ein Bild vom Schadenfall machen kann, desto schneller kann hierbei eine Entscheidung getroffen werden.
Trifft Sie auch eine Teilschuld, werden wir den Schadenfall entsprechend der Haftungsquote abrechnen. Haben beide Beteiligten zu gleichen Teilen Schuld am Unfall (50 % / 50 %), werden wir alle berechtigten Ansprüche (Reparaturkosten, Kostenpauschale etc.) zu 50 % begleichen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Erreichen Sie uns auch jederzeit telefonisch oder persönlich.
Schaden telefonisch melden | 09561 96 108 * |
Schaden persönlich melden | Schadenaußenstellen |
E-Mail-Adresse | info@huk-coburg.de |