Berater-Homepage von Korina Kutschmann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-898Q-7JZLD-77 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-898Q-7JZLD-77

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-898Q-7JZLD-77


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-898Q-7JZLD-77 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-898Q-7JZLD-77

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Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Tankstelle

Probefahrt: Versicherung, Ablauf & Unfall-Schutz

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Probefahrt: Augen auf beim Autokauf

Wer kauft schon gerne die Katze im Sack – gerade bei kostspieligen Anschaffungen wie einem Kfz?

Egal ob ein Neuwagen oder ein gebrauchtes Auto: Erst bei einer Probefahrt merken Sie wirklich, ob das Wunsch-Fahrzeug zu Ihnen passt und lernen seine Vorteile (und eventuelle Nachteile) kennen.

Vereinbaren Sie beim Autohaus oder einem Händler also auf jeden Fall, das entsprechende Kfz erst einmal Probe fahren zu dürfen.

Dies gilt natürlich auch beim Gebrauchtwagenkauf, wenn Sie ein Elektroauto gebraucht kaufen, ein Wohnmobil privat kaufen sowie für den Kauf eines gebrauchten Motorrads.

Welche zentralen Fragen Sie beim Autokauf nicht außer Acht lassen sollten und wie Sie Ihre Probefahrt am besten planen, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

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Inhaltsverzeichnis

Wie prüft man das Auto vor dem Kauf richtig?

Haben Sie vor sich ein neues Auto anzuschaffen, dann schauen Sie sich vorab doch mal unsere Checkliste für den Autokauf an.

Denn es ist wichtig zu erkennen, in welchem Zustand sich das Fahrzeug wirklich befindet oder ob es gravierende Mängel aufweist.

  • Allein auf das äußere Erscheinungsbild eines Autos sollte man sich nie verlassen.
  • Egal ob Sie sich einen Gebraucht- oder Neuwagen kaufen wollen: Machen Sie immer vorab eine Probefahrt.
  • So können Sie sich ein wenig mit dem Wagen vertraut machen, den Komfort prüfen und die Qualität der Verarbeitung etwas besser beurteilen.

Auch der Ausstoß des Kfz von Emissionen wie Stickoxiden oder CO₂ sowie die Feinstaubbelastung spielt in Kaufüberlegungen vermehrt eine Rolle. Insbesondere, da die Zufahrt zu Umweltzonen über die sogenannte Umweltplakette geregelt wird, die nach Schadstoffklassen vergeben wird.

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Gibt es eine Altersgrenze für eine Probefahrt?

Eine Probefahrt kann man ab dem 18. Lebensjahr machen, sofern man einen gültigen Führerschein vorlegen kann.

Allerdings können Händler bzw. Verleiher auch andere Altersgrenzen und Bedingungen festlegen.

Muss für eine Probefahrt der Führerschein nachgewiesen werden?

In jedem Fall hat sich ein Fahrzeugeigner vor einer Probefahrt zu vergewissern, dass der Kaufinteressent über einen gültigen Führerschein verfügt. Sicherheitshalber kann man diesen kopieren.

Und um sich weiter abzusichern, kann der Fahrzeughalter darauf bestehen, dass der Probefahrer ein Pfand hinterlegt, etwa in Form seines Ausweises.

Denn es soll auch schon vorgekommen sein, dass Fahrzeuge von einer Probefahrt nicht mehr zurückkamen: In einem solchen Fall handelt es sich dann übrigens nicht um Diebstahl, sondern um eine Unterschlagung.

Muss bei der Probefahrt eine Versicherung abgeschlossen werden?

Vor Antritt der Testfahrt ist unbedingt mit dem Anbieter des Fahrzeugs – gleich ob privat oder gewerblich – die Frage der Kfz-Versicherung während der Probefahrt zu klären.

Denn wenn der Kaufinteressent während der Fahrt einen Unfall verschuldet, kann es im schlechtesten Fall finanzielle Folgen haben.

Deshalb sollten die beteiligten Parteien vor der Probefahrt möglichst eine Vereinbarung abschließen, in der die Haftung im Falle eines Schadens eindeutig geklärt wird.

  • In einer derartigen Haftungsvereinbarung erklärt der Kaufinteressent, dass er für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug des Verkäufers haftet.
  • Außerdem stellt der Probefahrer in der Vereinbarung den Halter des Kaufobjekts von allen Ansprüchen frei, die der Kaufinteressent etwa durch von ihm begangene Verkehrsverstöße während der Probefahrt verursachen kann.
  • Diese Vereinbarung schützt dann sowohl Käufer als auch Verkäufer.
  • Die Vereinbarung beinhaltet außerdem Angaben zum Testzeitraum, den maximal zu fahrenden Kilometern, die Anteilübernahme der Spritkosten sowie die Kaskoselbstbeteiligung im Schadenfall.
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Worauf sollte man vor der Probefahrt achten?

  • Kontrollieren Sie vor einer Probefahrt immer den äußerlichen Fahrzeugzustand.
  • Vereinbaren Sie schriftlich eine Übernahmeerklärung, in der z. B. nicht funktionierende Beleuchtung oder abgefahrenes Reifenprofil aufgeführt werden.
  • Machen Sie vorab auch einen Check der Bedienelemente wie Blinker, Scheibenwischer, Handbremse, Lichter etc.
  • Prüfen Sie den Füllstand des Tanks.
  • Verzichten Sie lieber auf eine Probefahrt, als mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug zu fahren; denn ansonsten müssen Sie ggf. Bußgeld zahlen.

Machen Sie in keinem Fall eine Probefahrt in einem Auto ohne Zulassung, ohne TÜV oder ohne Kennzeichen!

Denn fährt man ein abgemeldetes Auto, zahlt man nach einem selbst verschuldeten Unfall die Kosten für sämtliche Schäden. Rechtlich gesehen ist das Fahren eines solchen Fahrzeugs nämlich verboten.

Übrigens: Das alles gilt natürlich auch vor dem Testen eines Neuwagens – auch hier sollten Sie die Checkliste vor der Fahrt berücksichtigen.

Wie lange dauert eine Probefahrt, wo sollte sie stattfinden?

Klären Sie alle relevanten Fragen und Bedingungen vor der Fahrt mit dem Verkäufer des Fahrzeugs. Denn eine Probefahrt sollte immer gut vorbereitet werden.

Dazu gehört nicht nur, sich eine geeignete Route zu überlegen, die am besten viele bekannte Strecken sowohl in der Stadt als auch über Land und auf der Autobahn enthält.

Grundsätzlich empfehlen Experten, für eine Probefahrt wenigstens 45 Minuten vorzusehen und diese möglichst bei Tageslicht zu absolvieren.

Oftmals vereinbart man für die Fahrt eine bestimmte Kilometeranzahl, die nicht überschritten werden sollte. Einige Verkäufer stellen auch Betriebskosten in Rechnung.

Übrigens: Autos aus höheren Preissegmenten kann man auch über ein Wochenende testen.

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Was passiert bei einem Unfall während der Probefahrt?

Grundsätzlich kommt für Fremdschäden, die bei der Probefahrt durch kaufinteressierte Dritte verursacht werden, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auf – wenn das Fahrzeug zugelassen oder mit einem roten Händlerkennzeichen versehen ist.

Bei einer Kaskoversicherung reduziert sich das Risiko für Käufer und Verkäufer im Schadenfall auf die Selbstbeteiligung und eine Absenkung beim Schadensfreiheitsrabatt bzw. eine tarifliche Höherstufung des Versicherten.

Hier ist deshalb ebenfalls Vorsicht geboten: Entsprechende Ersatzansprüche gegen den Probefahrer müssen Verkäufer oft erst aufwändig vor Gericht erstreiten.

Einige Kfz-Policen enthalten zudem Ausschlüsse für bestimmte Nutzergruppen und machen dabei auch keine Ausnahmen für Probefahrten. In solchen Fällen kann es bei einem Unfall Probleme mit dem Versicherungsschutz geben.

Prinzipiell sind jedoch auch fremde Fahrer während einer Probefahrt durch die fahrzeugeigene Versicherung abgesichert – vorausgesetzt, es handelt sich nachweislich um eine Probefahrt. Das muss dann im Zweifel auch vor Gericht zu belegen sein.

Wird ein Unfall durch Fahrlässigkeit verursacht, haftet der Probefahrer.

Wichtig: Kommt es zu einem Unfall, dann informieren Sie in allen Fällen sofort die Polizei und den Händler.

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Selbstverständlich können Sie uns auch über unsere Servicehotline unter 09561 96 101 erreichen. Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme.

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Korina Kutschmann

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