Berater-Homepage von Konstanze Klett

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-V73W-1GX9R-30 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-V73W-1GX9R-30

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-V73W-1GX9R-30


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

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Älteres Ehepaar mit grauen Haaren schaut sich im Park lächelnd an.
Älteres Ehepaar mit grauen Haaren schaut sich im Park lächelnd an.

Renteneintrittsalter

Wann kann ich in Rente gehen?

Ab welchem Alter kann man in Rente gehen und worauf muss man achten?

Mit dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde im Jahr 2007 der Weg in die Altersrente von 65 Jahre und 67 Jahre schrittweise angehoben.

Jeder, der ab dem 01.01.1964 geboren wurde, darf erst mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres eine Regelaltersrente ohne jegliche Abschläge beantragen.

Derzeit sind keine weiteren Änderungen geplant, die Politik diskutiert aber regelmäßig eine weitere Anhebung auf 69 oder sogar 70 Jahre.

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen rund um Ihr Renteneintrittsalter und die verschiedenen Rentenvarianten der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengestellt.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist eine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze, zu der Sie ohne Abschläge bei der Rentenhöhe eine Altersrente beziehen können.

Was ist das Renteneintrittsalter?

Das Renteneintrittsalter ist das Alter, zu dem Sie das erste Mal Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

Dieses muss nicht unbedingt der Regelaltersgrenze entsprechen. Sie können auch früher in Rente gehen, müssen aber mit Abschlägen rechnen.

Die Regelaltersgrenze wurde 2007 im Zuge einer Rentenreform um 2 Jahre angehoben. Alle, die nach dem 01.01.1964 geboren wurden, dürfen grundsätzlich erst mit 67 Jahren eine Altersrente ohne Abschläge beziehen.

Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 gelten Übergangsfristen mit einem langsamen Anstieg der Altersgrenze. Ihre persönliche Altersgrenze finden Sie in nachfolgender Tabelle.

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Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahr

Geburtsjahr Regelaltersgrenze

1947

65 Jahre + 1 Monat

1948

65 Jahre + 2 Monate

1949

65 Jahre + 3 Monate

1950

65 Jahre + 4 Monate

1951

65 Jahre + 5 Monate

1952

65 Jahre + 6 Monate

1953

65 Jahre + 7 Monate

1954

65 Jahre + 8 Monate

1955

65 Jahre + 9 Monate

Geburtsjahr Regelaltersgrenze

1956

65 Jahre + 10 Monate

1957

65 Jahre + 11 Monate

1958

66 Jahre

1959

66 Jahre + 2 Monate

1960

66 Jahre + 4 Monate

1961

66 Jahre + 6 Monate

1962

66 Jahre + 8 Monate

1963

66 Jahre + 10 Monate

1964 und jünger

67 Jahre

Warum wird die Regelaltersgrenze angehoben?

Die Regelaltersgrenze wird auf Grund der gestiegenen Lebenserwartung der Menschen in Deutschland angehoben, aber auch durch die angespannte Haushaltslage.

Weitere Faktoren wie die geringe Geburtenrate und die steigende Anzahl der Menschen mit niedrigem Einkommen werden die Rentenkassen zunehmend belasten und eine weitere Anpassung der Regelaltersgrenze zur Folge haben.

Denn durch diese demographischen Entwicklungen steigt der Anteil von Rentenempfängern im Verhältnis zu Beitragszahlern immer stärker.

Das hat zur Folge, dass ein Halten des Rentenniveaus unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr gewährleistet werden kann.

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Welche Renten sind von der Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen?

  • Reguläre Altersrente
  • Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
  • Rente für Menschen mit Schwerbehinderung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Rente für Bergleute
  • Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente)

Keine Unterschied mehr bei der Regelaltersgrenze bei Frauen und Männern

Seit dem Jahr 1992 wurde die Regelaltersgrenze von Männern und Frauen in Deutschland angeglichen, damals auf 65 Jahre.

Vorher durften Frauen viele Jahre früher in Rente gehen als Männer.

Die Angleichung des Renteneinstiegs basiert auf der Grundlage einer Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof 1990, dass eine Ungleichbehandlung beim Rentenalter unzulässig sei.

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Kann man auch früher in Rente gehen?

Sie müssen nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten. Die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht auch schon einen früheren Renteneintritt.

Dabei gibt es allerdings einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.

In den nachfolgenden Ausführungen konzentrieren wir uns auf die Situation für alle, die nach dem 01.01.1964 geboren wurden und von der Erhöhung der Altersgrenze voll betroffen sind.

Für die Jahrgänge 1947 – 1963 gelten auch bei den anderen Rentenarten Übergangsfristen mit reduziertem Eintrittsalter.

Neben der Regelaltersrente, bei der kein vorzeitiger Rentenbeginn möglich ist, gibt es auch noch die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Wenn Sie eine der beiden Renten erhalten möchten, müssen Sie spezielle Voraussetzungen erfüllen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte – frühestens ab 63

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte müssen Sie eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.

Das bedeutet, dass Sie mit Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Versicherungszeitraum von 35 Jahren nachweisen müssen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, dürfen Sie frühestens mit 63 Jahren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

  • Sie erhalten dann aber nicht die volle Rente, sondern nur eine Rente, die um bestimmte Abschläge gekürzt wird.
  • Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, zieht die gesetzliche Rentenversicherung 0,3 % von Ihrer eigentlich erreichten Rente ab.
  • Pro Jahr vorzeitigem Rentenbezug sinkt Ihre Rente daher um 3,6 %.
  • Wenn Sie die vollen 4 Jahre ausnutzen, fällt Ihre Rente um 14,4 % niedriger aus.
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Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Eine Ausnahme gibt es nur bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Wenn Sie diese Rente in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre Wartezeit erfüllen und dürfen dann mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen.

In der folgenden Tabelle über die einzelnen Rentenarten sehen Sie auf einen Blick, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Die Altersrenten im Überblick

Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Rente mit 63
Regelalter schrittweise Anhebung von 65 auf 67 65 65 schrittweise Anhebung von 63 auf 65 ab Jahrgang 1953 - 1964
Mindestalter schrittweise Anhebung von 65 auf 67 63 65 schrittweise Anhebung von 63 auf 65
Abschlag pro Jahr vorzeitiger Rentenbeginn möglich; lebenslange Abschläge von bis zu 14,4%
Maximaler Abschlag
Wartezeit 5 Jahre 35 Jahre 45 Jahre 45 Jahre
Fazit 67 wird Regelaltersgrenze wer mindestens 35 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann, erhält Rente ab 67; vorzeitiger Bezug mit Abschlägen ab 63 möglich bei 45 Jahren Versicherungszeit ist ein abschlagsfreier Rentenbezug ab 65 möglich nur für eine sehr kleine Bevölkerungsgruppe zugänglich und nur für sehr kurze Zeit; bei 45 Jahren Versicherungszeit
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Wie kann man Rentenabschläge ausgleichen?

Wenn Sie einen früheren Renteneintritt planen, sollten Sie die zu erwartenden Abschläge in Ihrer Planung berücksichtigen und die dadurch entstehende Rentenlücke ausgleichen.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Im Idealfall verzichten Sie auf einen vorzeitigen Altersrentenbezug und beziehen Ihr Einkommen in der Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze aus anderen Quellen.

Bei privaten Versicherungen dürfen Sie Rentenzahlungen in der Regel schon ab dem 62. Lebensjahr abrufen. Bei unseren privaten Versicherungen für die Altersvorsorge können Sie bereits ab dem 55. Lebensjahr Leistungen in Anspruch nehmen.

Vor allem bei Bezug durch eine Erwerbsminderungsrente sollten Sie sich privat absichern, denn der ausgezahlte Betrag reicht meist kaum zum Leben aus.

Die Bezugszeiten der Erwerbsminderungsrente werden zwar für die Altersrente größtenteils angerechnet, allerdings ist auch schon bei der Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen zu rechnen.

Abschlagsfrei Erwerbsminderungsrente beziehen können ab 2024 nur Personen, die mindestens 65 Jahre alt sind. Gerade jüngere Menschen mit geringen Bezügen aus der Erwerbsminderungsrente müssen sich daher auch auf eine geringe Altersrente einstellen.

Ab dem 1. Januar 2021 wird eine Grundrente als Grundsicherung an alle gezahlt, die mindestens 33 Jahre Grundrentenbezugszeit vorweisen können und nicht mehr als 80% des Durchschnittsverdienstes im Jahr erhalten haben. Die Grundrente soll dazu beitragen der Altersarmut entgegenzuwirken.

Wie hoch wird meine Rente?

Wer als Rentner seinen Ruhestand genießen will, muss an die private Vorsorge denken, denn nach heutigem Stand bleiben vom jetzigen Nettolohn bei der Altersrente weniger als 45% übrig. 

Welche Regeln gelten für das Renteneintrittsalter von Schwerbehinderten?

Für Schwerbehinderte gelten spezielle Regeln für den Eintritt in die Altersrente.

  • Das Regelalter für den abschlagsfreien Rentenbezug liegt bei 65 Jahren.
  • Nehmen Sie Rentenabzüge in Kauf, dürfen Sie frühestens mit 62 Jahren eine Rente für Schwerbehinderte beziehen.
  • Sie müssen dafür aber eine Wartezeit von 25 Jahren erfüllen und zudem einen Schwerbehindertengrad von mindestens 50 gemäß SGB IX haben.
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Früherer Renteneintritt auch bei Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit?

Auch bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit konnte der Renteneintritt mit Abschlägen frühestens mit 63 oder abschlagsfrei mit 65 Jahren erfolgen.

Angehende Rentner mussten dafür

  • vor 1952 geboren sein,
  • eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und
  • während der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.

Darüber hinaus mussten sie entweder bei Beginn der Rente sowie nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten für die Dauer eines Jahres arbeitslos (gewesen) sein oder mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben.

Kann ich auch später in Rente gehen?

Alle Altersrenten werden nur auf Antrag ausgezahlt. Sie sind nicht verpflichtet, Rentenleistungen zu beantragen.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung belohnt Personen, die über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus weiterhin arbeiten mit einem Zuschlag von 0,5% pro Monat auf die spätere Rentenzahlung.
  • Ein weiteres Jahr Arbeiten sorgt also für 6% Zuschlag auf die spätere Rentenzahlung.
  • Zudem zahlen Sie gegebenenfalls auch noch weiter Beiträge in die Rentenversicherung ein, die ebenfalls für eine höhere Rente sorgen.

Ob sich das Überschreiten der Regelaltersgrenze lohnt, ist von Ihrer individuellen Situation abhängig.

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Renteneintrittsalter ändert sich auch bei der Hinterbliebenenrente

Die Anhebung der Altersgrenzen wirkt sich auch auf die Witwenrente aus.

  • Die Altersgrenze für die große Witwenrente bzw. Witwerrente steigt schrittweise von 45 auf 47 Jahre im Jahr 2029 an.
  • Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Hinterbliebene dann erst im Alter von 47 Jahren Anspruch auf die große Witwen- und Witwerrente haben.
  • Unabhängig von der Anhebung der Altersgrenze erhalten Hinterbliebene die Rente auch, wenn sie in dieser Zeit ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind.

Welche Sonderregelungen gibt es für die Rente von Bergleuten?

Für Beschäftigte im Bergbau gelten Sonderregelungen bei der Regelaltersgrenze auf Grund des strukturellen Wandels im Bergbau und der besonderen Risiken und Belastungen, denen Bergleute jahrelang ausgesetzt sind.

Voraussetzungen zum Renteneintritt sind ein Mindestalter von 60 Jahren und eine Mindestversicherungszeit bzw. Wartezeit von 25 Jahren bei ununterbrochener Arbeit unter Tage.

Während die Sonderregelung weiter Bestand hat, wird auch hier Altersgrenze stufenweise bis auf 62 Jahre angehoben.

Zu der Wartezeit von 25 Jahren zählt auch der Bezug von Anpassungsgeld, das meist für ältere Arbeitsnehmer im Stein- und Braunkohlenbergbau und in der Kohleverstromung bei Schließungs- und Rationalisierungsmaßnahmen gezahlt wird.

Durch die stufenweise Anpassung der Regelaltersgrenze ergibt sich ein frühestmöglicher Rentenbeginn von 62 Jahren für alle Jahrgänge ab 1964.

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Renteneintrittsalter im europäischen Vergleich

Aus den Daten der OECD zum Rentenbeginn in Europa geht hervor, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter meist unter der gesetzlichen Regelaltersgrenze liegt und Rentner oftmals Abschläge in Kauf nehmen, um frühzeitig in Rente gehen zu können.

Der tatsächliche Rentenbeginn liegt in Deutschland bei Frauen und Männern bei 62,2 bzw. 63,3 Jahren, während Rentner in Ländern wie Island (67,2 / 69,2), Irland (63,5 / 66,9), Portugal (64,9 / 69,0), Schweiz (64,3 / 66,0), Schweden (64,6 / 65,8) und Norwegen (64,4 / 66,2) erst sehr spät in Rente gehen.

In den besagten Ländern ist die Regelaltersgrenze auch meist höher als in anderen europäischen Ländern.

  • In Irland wird die Regelaltersgrenze in 2028 von aktuell 67 auf 68 Jahre erhöht werden.
  • Vergleichbar niedrige Regelaltersgrenzen findet man in Estland, Tschechien, Ungarn, der Slowakei, Griechenland und Frankreich.
  • Die niedrigsten Altersgrenzen können allerdings Luxemburg (geschlechtsübergreifend 60 Jahre) und Slowenien (Männer mit 59,3, Frauen mit 59 Jahren) vorweisen.
  • In diesen Ländern gibt es jedoch ähnlich wie in Deutschland Bestrebungen, die gesetzliche Regelaltersgrenze (stufenweise) zu erhöhen.
  • Spitzenreiter im internationalen Vergleich ist Südkorea. Dort liegt das tatsächliche Renteneintrittsalter bei Männer und Frauen bei über 72 Jahren, trotz einer Altersgrenze von 61.

Das Renteneintrittsalter wird sich in den kommenden Jahren aufgrund demografischer Entwicklungen und strapazierter Staatshaushalte in vielen Ländern erhöhen.

Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist also unverzichtbar, um auch schon früher finanziell abgesichert zu sein.

Noch Fragen? – Wir sind für Sie da

Die gesetzliche Rentenversicherung ist als einzige Vorsorge für den Rentenbezug nicht mehr ausreichend. Um eine Rentenlücke zu vermeiden, sollten Sie zusätzlich privat für Ihren Lebensabend vorsorgen.

Insbesondere wenn Sie einen frühzeitigen Rentenbeginn planen, sollten Sie den Übergang in den Rentenbezug genau planen.

Unser Kundenservice berät Sie gern bei allen Fragen rund um Ihre persönliche Altersvorsorge.

Ob telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei Ihnen vor Ort – Unsere Vertrauensleute sind für Sie da.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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