Berater-Homepage von Klaus Franken

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-IKT5-Q6N5W-59 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-IKT5-Q6N5W-59

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-IKT5-Q6N5W-59


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-IKT5-Q6N5W-59 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-IKT5-Q6N5W-59

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann und Frau putzen Zähne

Welche Möglichkeiten habe ich beim Zahnersatz?

Mann und Frau putzen Zähne

Welche Möglichkeiten habe ich beim Zahnersatz?

Warum sollte ich fehlende Zähne ersetzen lassen?

Ob Unfälle, Karies oder Zahnfleischerkrankungen wie Parodontitis: Ursachen für Zahnverlust gibt es einige. Fehlen dann einzelne oder mehrere Zähne im Gebiss, ist das für viele ein Schönheitsfehler, mit dem sie sich nicht wohlfühlen.

Doch auch aus medizinischer Sicht sprechen einige Gründe für einen Zahnersatz zur erfolgreichen Schließung der Lücke, sollte eine einfache Füllung zur Rettung eines Zahns nicht mehr genügen.

Inhaltsverzeichnis

Welchen Zahnersatz gibt es?

Zur Erhaltung von Zähnen, die nach einem Unfall oder einer Erkrankung beschädigt sind, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Je nach individuellem Fall können Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten lassen, ob

  • festsitzender Zahnersatz wie Implantate, Brücken und Kronen oder
  • herausnehmbare Zahnprothesen wie Teil- und Vollprothesen

für Sie sinnvoller sind.

Welcher Zahnersatz ist der beste?

Welche Lösung für Sie die perfekte ist, ist abhängig von Ihrer persönlichen Zahngesundheit. Entscheidend für die Zahnersatz Möglichkeiten, die für Sie in Frage kommen, sind

  • der Zustand Ihres Gebisses, der Zahnsubstanz sowie der Knochensubstanz,
  • Ihre Zahnhygiene

Für die optimale Behandlung prüft Ihr Zahnarzt auch, wo sich die Zahnlücke exakt befindet und ob sie mehrere Zähne umfasst: So kann die Lücke im Ober- oder Unterkiefer lokalisiert sein. Oder es handelt sich bei den zu ersetzenden Zähnen um Schneidezähne, Eckzähne oder Backenzähne.

Selbstverständlich spielen auch Ihre persönlichen Ansprüche hinsichtlich der Funktionalität, Ästhetik und des Komforts eine Rolle bei der Entscheidung für den besten Zahnersatz.

Krone, Brücke oder Implantat: Was sind die Vor- und Nachteile?

Der Einsatz einer Zahnbrücke oder eine Krone ist in vielen Fällen vergleichsweise kostengünstig. Zahnimplantate haben viele Vorteile, sind aber relativ teuer – nicht zuletzt auch, weil eine längere Behandlungszeit erforderlich ist.

Bevor ein Zahnimplantat eingesetzt werden kann, muss teilweise der Kieferknochen erst aufgebaut werden. Das trifft insbesondere auf Behandlungen im Oberkiefer zu.

Lassen Sie sich zu Ihren individuellen Behandlungsmöglichkeiten in jedem Fall von Ihrem Zahnarzt beraten. Er informiert Sie darüber, welche Option für Sie in Frage kommt – und welche weiteren Vor- und Nachteile die jeweiligen Methoden haben.

In jedem Fall empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung, damit Sie frei entscheiden können, welcher Zahnersatz der für Sie beste ist und nicht Ihr Geldbeutel.

Eine Krone als Zahnersatz

Bei einer Zahnkrone handelt es sich um einen langlebigen und kostengünstigen Zahnersatz.

Ihr Einsatz bietet sich z. B. bei einer starken Beschädigung des Zahnes an. Ist noch ein Zahnstumpf bzw. eine vitale Zahnwurzel vorhanden, ermöglicht das eine Zahn-Überkronung.

Man unterscheidet bei dieser Behandlungsmethode zwischen zwei Varianten: Während Vollkronen den Zahn komplett umschließen, bedecken Teilkronen ihn nur teilweise.

Grafik Zahnkrone
Grafik Zahnkrone

Eine Brücke als Zahnersatz

Ähnlich wie Kronen, stellen auch Zahnbrücken vergleichsweise preiswerte und ebenfalls langlebige Lösungen dar.

Ob Ihr Zahnarzt in Ihrem Gebiss eine Brücke einsetzen kann, hängt auch davon ab, ob es gesunde und stabile Nachbarzähne gibt, die als Pfeilerzähne fungieren können.

Alternativ kann sich auch ein Implantat als Brückenpfeiler anbieten.

Grafik Zahnbrücke
Grafik Zahnbrücke

Implantate als weitere Zahnersatz-Option

Zahnimplantate stellen ästhetisch anspruchsvolle und langlebige Optionen dar.

Es handelt sich dabei um eine aus Metall gefertigte künstliche Zahnwurzel, auf der sich unterschiedliche Zahnersatz-Formen befestigen lassen: Egal ob Zahnkronen und Brücken oder Prothesen.

Fehlt in Ihrem Gebiss ein kompletter Zahn und gibt es keine stabilen Nachbarzähne zum Befestigen einer Brücke, dann ist ein Implantat ein probates Mittel.

Grafik Zahnimplantat
Grafik Zahnimplantat

Ihr Zahnarzt kann Ihnen für jeden individuellen Fall Auskunft darüber geben, ob Ihr Kieferknochen ein Zahnimplantat überhaupt ermöglicht.

Was kostet mich der Zahnersatz und was zahlt die Krankenkasse?

Welche Kosten für Ihren Zahnersatz anfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen: 

  • die Art des gewählten Zahnersatzes sowie dessen Material
  • die daraus resultierenden Material- und Laborkosten
  • das Honorar des Zahnarztes

Kostenübernahme durch die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV)

Die GKV zahlt Ihnen im Falle eines benötigten Zahnersatzes einen Festzuschuss, dessen Höhe sich an der Regelversorgung orientiert. Egal für welche Behandlung Sie sich entscheiden: Der gezahlte Zuschuss bleibt immer gleich.

Die Voraussetzung für die Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung in Form eines Festzuschusses ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan.

Infos zum GKV-Zuschuss im Überblick:

  • Die GKV gewährt standardgemäß maximal 60% Festzuschuss.
  • Haben Sie ein gepflegtes Bonusheft, können Sie nach 5 Jahren 70% und nach 10 Jahren 75% Festzuschuss erhalten.
  • In Härtefällen zahlt Ihnen die GKV 100% Festzuschuss.

Weitere Informationen zu Festzuschüsse zum Zahnersatz finden Sie auf den Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigung (KZBV).

Eine besondere Ausnahme stellt Zahnverlust durch einen Unfall dar: Denn wenn es einen Schädiger gibt, muss dieser bzw. dessen Versicherung für den Schadenersatz aufkommen.

Lohnt sich eine private Zahnzusatz­versicherung?

Egal ob die jährliche Prophylaxe-Untersuchung, zeitgemäße Behandlungsmethoden oder hochwertiger Zahnersatz: Die Kosten für den Zahnarzt übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel nur teilweise.

Damit Ihnen in jedem Fall eine bestmögliche medizinische Versorgung sicher ist, sollten Sie über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken. Ihr großer Vorteil: Private Zahnzusatzversicherungen sind meist verhältnismäßig günstig und übernehmen je nach Tarif bis zu 100% des Eigenanteils.

So brauchen Sie sich keine Sorgen mehr darüber machen, dass Sie sich die vom Zahnarzt vorgeschlagenen Lösungen finanziell nicht leisten können.

Noch Fragen zum Thema private Zahnzusatz­versicherung?

Brauchen Sie noch weitere Informationen zum Thema Zahnersatz und damit verbundenen Zusatzversicherungen? Dann steht Ihnen einer unserer Berater bei Ihnen vor Ort gerne für eine umfangreiche Beratung zur Verfügung.

Oder Sie kontaktieren uns einfach über die HUK-COBURG Servicehotline unter 09561 96 101.

Wir sind gerne jederzeit für Sie da!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Klaus Franken

Emil-Andresen-Str. 90 L
22529 Hamburg OT Lokstedt

Tel. 040 54709910

Beratung:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

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Ihre günstige Zahnzusatzversicherung schließt die Versicherungslücke zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und macht mit hohen Erstattungen Zahnersatz bezahlbar.

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