Berater-Homepage von Klaus Bayer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LAO3-7XB3F-06 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LAO3-7XB3F-06

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-LAO3-7XB3F-06


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-LAO3-7XB3F-06 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-LAO3-7XB3F-06

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
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Registrierungsnummer: D-LAO3-7XB3F-06


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwei Wohnmobile fahren auf eine Fähre.
Zwei Wohnmobile fahren auf eine Fähre.

Fährüberfahrten mit dem Wohnmobil

Mit dem Wohnmobil auf der Fähre

Ob Norwegen, Schweden, Irland, Schottland oder Sizilien: Viele beliebte Campingziele erreicht man am besten über eine Fähre.

Für viele Camper ist der Gedanke sogar sehr reizvoll, den lang ersehnten Urlaub auf hoher See einzuläuten. Allerdings haben Fährüberfahrten mit dem Wohnmobil auch ihre Tücken.

Vor der Reise sollten sich Fahrzeughalter deshalb gründlich über die Transportbedingungen informieren.

Inhaltsverzeichnis

Was sollte ich bei der Buchung der Fähre beachten?

Die Fährkosten für eine Überfahrt mit dem Campingmobil können die Reisekasse schnell sprengen.

  • Günstiger kommen Sie in der Regel weg, wenn Sie Ihre Fährüberfahrt mit dem Wohnmobil früh buchen.
  • Auch ein gewisses Maß an Flexibilität kann bei der Reiseplanung nicht schaden, da die Ticketpreise von Tag zu Tag stark schwanken – am Wochenende liegen die Preise z. B. deutlich höher als unter der Woche. Am teuersten sind die Tickets, die direkt vor Ort verkauft werden.
  • Es lohnt sich auf jeden Fall, vor dem Kauf die Preise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Wer im Vorfeld etwas recherchiert, findet unter Umständen günstige Frühbucherrabatte sowie Ermäßigungen für Senioren, Familien, Kinder, Jugendliche und Mitglieder in bestimmten Automobilclubs.
  • Geben Sie die Fahrzeugabmessungen bei der Buchung unbedingt genau an – inklusive Dachbox, Fahrradträger und sonstige An- und Aufbauten. Sind die Angaben nicht korrekt, werden happige Aufschläge fällig.
  • Denken Sie außerdem daran, dass die meisten Fährtickets nicht erstattungsfähig sind. Planen Sie deshalb genügend Zeit für die Anreise ein. Sollten Sie aufgrund eines Staus oder einer Panne die Abfahrt verpassen, bleiben Sie meist auf den Kosten sitzen.
  • Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte lieber einen Tag früher anreisen und die Zeit mit etwas Sightseeing am Abfahrtsort verbringen.

Über Nacht reisen

Eine elegante Lösung sind auch Fährfahrten über Nacht, beispielsweise auf der Überfahrt von Holland nach England. Ziel sind dann die nordenglischen Häfen Hull oder Newcastle.

Sie checken abends auf dem Festland ein, genießen das Bordprogramm und kommen am nächsten Morgen ausgeschlafen im Zielhafen an und reisen entspannt weiter.

Darf man auf der Fähre im Wohnmobil campen?

Auf mehrtägigen Fährüberfahrten ist es oft möglich, im eigenen Wohnmobil zu campen:

  • Der Halter bezahlt dann sowohl den Fahrzeugtransport, als auch die Deckpassage für die Mitreisenden.
  • In der Regel steht das Campingmobil auf einem dafür vorgesehenen, seitlich offenen Zwischendeck – selten auch auf einem offenen Oberdeck.
  • Auf einigen Linien werden Stromanschluss sowie sanitäre Einrichtungen und Duschen mit angeboten.
  • Gasgeräte dürfen auf der Fähre allerdings nicht benutzt werden.

Bei einigen Anbietern ist das Camping an Bord nicht mehr möglich. Das Wohnmobil kann dann zwar an den Strom angeschlossen und der Kühlschrank weiter betrieben werden, die Passagiere müssen allerdings in einer Kabine übernachten.

Ebenso möglich ist der Fall, dass das Fahrzeugdeck während der Überfahrt überhaupt nicht betreten werden darf. Dies trifft häufig auf kürzere Überfahrten zu.

Packen Sie deshalb rechtzeitig eine Tasche mit Wertsachen und anderen Dingen, die Sie während der Fahrt benötigen.

Denken Sie auch an Ihr Haustier: Einige Fähranbieter verlangen zusätzliche Maßnahmen oder Nachweise für die Beförderung von Tieren.

Wie sind Wohnmobile bei Fährüberfahrten versichert?

Nicht immer schließt die Wohnmobil-Versicherung auch Fährüberfahrten mit ein. Vor der Reise sollten sich Halter deshalb unbedingt im Klaren sein, welche Kosten im Schadensfall übernommen werden.

Umfasst die Kaskoversicherung auch das sogenannte Seerisiko, kommt der Versicherer in den meisten Fällen für Schäden durch Kollision, Strandung, Untergang der Fähre und das Überbordgehen des Wohnmobils auf.

Eine Sonderregelung kommt dann zum Tragen, wenn der Kapitän der Fähre anordnet, alle oder einen Teil der Fahrzeuge zu opfern.

Dieser seltene Fall kann beispielsweise dann auftreten, wenn ein Untergehen der Fähre oder eine anderweitige Gefahr für Passagiere und ggf. Ladung verhindert werden muss.

In diesem Fall werden alle Passagiere an den Havariekosten beteiligt. Diese sogenannte Havarie Grosse wird von vielen Wohnmobilversicherungen nicht übernommen.

Beim Versicherungsabschluss kann es deshalb durchaus sinnvoll sein, diesen Fall mit einzuschließen – bei unserer Wohnmobilversicherung ist die Haverie Grosse in der Vollkasko abgedeckt.

Denken Sie auch über eine Hausratversicherung nach. Sie leistet mit Hausrat PLUS u.a. auch bei:

  • Schutz bei Schäden am Inventar durch Unfall mit dem Wohnmobil
  • Schutz von elektronischen Geräten wie Laptop, Smartphone, Navigationsgerät etc. bei Diebstahl aus dem verschlossenen Wohnmobil

Sie haben noch eine Versicherung der HUK-COBURG? Nutzen Sie den Kombi-Bonus und sparen Sie weitere 5% bei Ihrer Autoversicherung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung!

Video: Tipps & Tricks für Ihre Reise auf die „Grüne Insel“

Dass sich Fährüberfahrten lohnen, zeigen unsere Campingfans Eric Junker und Julia Esser. Die „Grüne Insel“ lädt zu den schönsten Campingstellplätzen Europas ein und jede Menge davon mit Meerblick.

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Mit Ihrem Wohnmobil haben Sie immer alles dabei und sind flexibel. Damit das so bleibt, bieten wir Ihnen optimalen Versicherungsschutz zu fairen Preisen für Ihr Wohnmobil.

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