Berater-Homepage von Kevin Schefczik

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5WCV-XC9OT-24 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5WCV-XC9OT-24

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-5WCV-XC9OT-24


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5WCV-XC9OT-24 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5WCV-XC9OT-24

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

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Viel Schutz für wenig Geld: Ihr Verkehrsrechtsschutz – schon ab 53,72 € * im Jahr

Ob als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer: Verkehrsdelikte können jeden treffen. Häufig folgt auf den Unfall im Straßenverkehr die nächste Kollision – vor Gericht: Jedes Jahr sind es hunderttausende von Fällen in Deutschland, in denen Richter entscheiden, wen die Schuld am Verkehrsdelikt trifft. Für die Betroffenen kostet das viel Zeit und Geld.

Hier können wir helfen. Mit Ihrer günstigen Verkehrsrechtsschutzversicherung schützen Sie sich vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

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Die preiswerte Lösung: Ihr Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz ist die preiswerte Lösung für alle, die nur die rechtlichen Risiken im Verkehrsbereich abdecken wollen und den umfassenderen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ausdrücklich nicht wünschen.

Der Verkehrsrechtsschutz kann für ein bestimmtes Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge der Familie abgeschlossen werden.

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Wo der Verkehrsschutz hilft – und wo nicht

Schwerer Verkehrsunfall

Icon Verkehrsunfall

Sie verursachen einen Unfall mit einem Schwerverletzten. Diese Person erstattet Strafanzeige gegen Sie mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Für Ihre Gerichtsverhandlung brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Der Straf-Rechtsschutz unterstützt Sie bei den Kosten für Ihre Verteidigung.

Autokauf mit Folgen

Icon Auto mit Preisschild

Sie kaufen ein neues Fahrzeug, das im Nachhinein jedoch gehörige Mängel aufweist. Sie wollen von dem Vertrag zurücktreten, worauf es zum Rechtstreit mit dem Autohaus kommt. Hier greift der Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

Spaziergang mit Hund

Icon verletzte Person mit Fahrrad und Hund

Sie gehen mit ihrem Hund im Wald spazieren, als eine Gruppe Mountainbiker überraschend über einen Hügel rast und mit Ihnen zusammenstößt. Hier können Sie als Versicherungsnehmer über den Schadenersatz-Rechtsschutz Ihre Ansprüche geltend machen.

Parken im Halteverbot

Icon Auto parkt im Halteverbot

Sie parken im Halteverbot, gerne auch immer mal wieder und bekommen daher Strafzettel – und irgendwann eine Anzeige. Unterstützt Sie dabei die Rechtsschutzversicherung? Nein.

Die Leistungen des Verkehrsrechtsschutzes auf einen Blick:

Verkehrsrechtsschutz
für ein Fahrzeug
Großer Verkehrsrechtsschutz
für alle Fahrzeuge der Familie
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Opfer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz
Anwaltliche Sofortberatung
Wer ist versichert?
  • Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs.**/***
  • Versicherungsnehmer, Ehe-/Lebenspartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder. Für volljährige Kinder besteht die Mitversicherung aber nur, wenn sie unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Sie endet spätestens, wenn das volljährige Kind erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausübt, die auf Dauer angelegt ist und für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält. Das gilt auch, wenn es eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.
  • Enkelkinder, wenn sie im selben Haushalt leben, dort gemeldet sind, nicht verheiratet sind und auch nicht in einer eigetragenen Lebenspartnerschaft leben. Längstens bis erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausgeübt wird.
  • Eltern und Großeltern, wenn diese im selben Haushalt wohnen, dort gemeldet sind und sich im Ruhestand befinden. Außerdem ist jeder berechtigte Fahrer und Insasse der versicherten Fahrzeuge über den Verkehrsrechtsschutz geschützt.***

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzeug erlittenen Schadens, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall.

Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug, z. B. Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur oder Versicherungen. Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten für den Eigentümer oder Halter des versicherten Fahrzeugs. Der Versicherungsschutz umfasst auch das Verwaltungsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z. B. wegen Einschränkung, Entzugs oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben geworden ist.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem Wegeunfall. Versicherungsschutz besteht auch in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Der Versicherungsschutz umfasst telefonische Erstberatungsgespräche im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch einen unabhängigen Rechtsanwalt für den privaten und (nichtselbstständigen) beruflichen Lebensbereich, sobald dazu ein persönlicher Bedarf besteht. Keine Selbstbeteiligung.

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Verkehrsrechtsschutz – Informationen aus erster Hand

Juliane Rüger Anführungszeichen Icon

„Man ist auch als Fußgänger, mit dem Rad oder im öffentlichen Nahverkehr abgesichert. Wenn’s am Ende hart auf hart kommt, kann ein starker Partner an der Seite Gold wert sein.“

Juliane Rüger
Versicherungskauffrau, Abteilung Rechtschutz
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„Man ist auch als Fußgänger, mit dem Rad oder im öffentlichen Nahverkehr abgesichert. Wenn’s am Ende hart auf hart kommt, kann ein starker Partner an der Seite Gold wert sein.“

Juliane Rüger
Juliane Rüger
Versicherungskauffrau, Abteilung Rechtschutz

Vier Fragen an Juliane Rüger

Im Interview erklärt die HUK-Expertin, worauf es ankommt in Sachen Verkehrsrechtsschutz.

Gibt es Wartezeiten für die Versicherten, bevor der Schutz greift?

Sobald die Tinte trocken ist, gilt der Versicherungsschutz – also sofort. Wir haben im Verkehrsbereich keine Wartezeit.

Aber was man auf jeden Fall beachten muss: Vorherige Schadenfälle sind nicht versichert.

Das heißt, wenn ich zum Beispiel letzte Woche mit der Werkstatt ein Problem hatte, dann kann ich nicht heute eine Versicherung abschließen und nächste Woche den Anwalt anrufen.

Muss der Versicherte Besitzer eines eigenen Wagens sein, um vom Rechtsschutz zu profitieren?

Ganz im Gegenteil. Heutzutage gibt es jede Menge Verkehrsteilnehmer, die Mietwagen oder Carsharing-Angebote nutzen.

Ein eigenes Auto zu besitzen, ist für immer mehr Menschen offenbar nicht mehr erforderlich. Am Straßenverkehr nehmen sie aber natürlich trotzdem teil, ob mit der U-Bahn, dem Fahrrad, dem Roller, zu Fuß oder eben mit gemieteten Fahrzeugen.

Für diese Personen gibt es die Fahrerrechtsschutzpolice, die sie hier vor Risiken schützt.

Muss es immer gekracht haben, damit der Verkehrsrechtsschutz den Versicherten hilft?

Nein, das wäre zu eng gefasst. Rechtsschutzfall heißt nicht automatisch, dass man einen Unfall haben muss.

Es kann auch bedeuten, dass man sich mit der Werkstatt streitet oder dass beispielsweise Mängel beim Kauf oder Leasing eines Wagens durch den Verkäufer unterschlagen wurden.

Alle Risiken, also rund um das Thema Fahrzeug und Straßenverkehr, in denen es zu einem Rechtsstreit kommt – das können Fälle für den Verkehrsrechtsschutz sein.

Gibt es grobe Größenordnungen für hier anfallende Summen und wie geht es vor Gericht weiter?

So pauschal kann man das nie sagen. Aber nehmen wir mal an, Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall, bei dem Ihnen ein Schaden von etwa 7.500 € entsteht. Nun wirft Ihnen die Gegenseite eine Mitschuld vor und verweigert die Zahlung.

Dann werden Sie hier an einer Klage kaum vorbeikommen. Vor Gericht entstehen Kosten, die sich am Streitwert bemessen. Bereits in der ersten Instanz können in so einem Fall schnell etwa 3.700 € zu zahlen sein.

Hat Ihr Anwalt Sie bereits außergerichtlich vertreten, sind bereits etwa 4.100 € fällig. Sollten Sie jetzt vor Gericht gewinnen und den gesamten Anspruch zugesprochen bekommen, dann bleibt Ihnen am Ende dennoch nur knapp die Hälfte Ihres Schadenersatzanspruches.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sorgt unterm Strich dafür, dass Sie in solchen Fällen entspannt bleiben können. Das gilt übrigens auch für die Möglichkeit, sich nach einem Schadenfall schnell und einfach am Telefon einen ersten juristischen Rat zu holen.

Und das gilt auch für das Risiko, im Ausland in einen Schadenfall verwickelt zu werden – denn der Schutz ist nicht nur auf Deutschland beschränkt.

Was Sie sonst noch über den Verkehrsrechtsschutz wissen sollten

  • Bei mehrjähriger Schadenfreiheit dürfen Sie sich freuen: Ihre Selbstbeteiligung sinkt nach und nach bis auf 0 €.
  • Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann die Selbstbeteiligung bis auf maximal 550 € steigen.
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Ihre Wege der Konfliktlösung

Besser ein gelöster Konflikt als ein langer Rechtsstreit. Deshalb helfen wir Ihnen von Anfang an.

Von telefonischer Beratung profitieren Manchmal hilft schon eine kurze Auskunft. Wir verbinden Sie mit einem Anwalt, der Sie direkt am Telefon berät. Bei einer Erstberatung fällt keine Selbstbeteiligung an.
Konflikte auf Augenhöhe lösen Wir vermitteln einen neutralen Schlichter, z. B. einen Mediator, mit dem Ziel, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Erfahrenen Rechtsbeistand sichern Manchmal ist es unumgänglich, einen Anwalt einzuschalten. Wir empfehlen Ihnen auf Ihren Wunsch einen kompetenten Anwalt.

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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Verkehrsrechtsschutz.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zum Verkehrsrechtsschutz

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Häufige Fragen zum Verkehrsrechtsschutz

Wann ist Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Der Verkehrsrechtsschutz bietet Schutz bei Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, z. B. wenn die Schuldfrage nicht klar ist, und der Fall droht vor Gericht zu landen.

Mit einem Verkehrsrechtschutz gehen Sie sicher, dass Sie sich eine Auseinandersetzung auch leisten können.

Weitere Beispiele sind Verkauf oder Ankauf von Fahrzeugen, drohender Entzug der Fahrerlaubnis oder Probleme mit dem Mietwagen im Urlaub.

Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall?

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von der von Ihnen gewählten Einstiegs-Selbstbeteiligung im Rahmen des Schadenfreiheitssystems und Ihrer Schadenfreiheitsklasse zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls.

Die Selbstbeteiligung verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach mehreren Jahren auf 0 € sinkt. Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie auf bis zu 550 € ansteigen.

Welche Wartezeiten habe ich beim Abschluss eines Verkehrsrechtsschutz-Vertrages zu beachten?

Es besteht keine Wartezeit.

Wann verbessert sich meine Schadenfreiheitsklasse?

Eine Hochstufung in die bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – nicht Kalenderjahr -, wenn das Versicherungsjahr schadenfrei und ununterbrochen bestanden hat.

Wann verschlechtert sich meine Schadenfreiheitsklasse?

Erteilen wir eine Zusage, die ein Kostenrisiko auslöst, gilt Ihr Vertrag nicht mehr als schadenfrei.

Wir stufen Ihren Vertrag sofort in die vorgesehene schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein, wenn wir

  • im außergerichtlichen Verfahren Zahlungen geleistet haben, oder
  • für gerichtliche Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen (Beispiel: ein Rechtsanwalt ist beauftragt oder eine Klage ist eingereicht).
Aber nicht, wenn
  • der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist.
  • der Rechtsschutzfall durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, z. B. Mediation, erledigt ist.
  • der Rechtsschutzfall mit einem Online-Service abgeschlossen ist.
Habe ich mit der Verkehrsrechtsschutz­versicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht:

  • in Europa
  • in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
  • auf den Azoren
  • auf Madeira
  • auf den Kanarischen Inseln

Bei Auslandsaufenthalten für einen Zeitraum bis zu drei Jahren außerhalb Europas übernehmen wir Kosten bis 1 Mio €.

Das gilt, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Unter welchen Voraussetzungen ist mein Partner im Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie mitversichert?

Der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner ist stets mitversichert.

Der nicht eheliche Lebenspartner ist mitversichert, wenn

  • beide unverheiratet sind und
  • für beide keine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und
  • eine häusliche Gemeinschaft, d. h. ein gemeinsamer behördlich gemeldeter Wohnsitz, vorliegt.
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?

Im Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert.

Ihre volljährigen Kinder, die unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie

  • erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
  • hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Das schließt auch eine selbstständige Tätigkeit mit ein.

Dementsprechend ist Ihr Kind in Ausbildung oder auch im Referendariat noch mitversichert, eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Entfallen die genannten Voraussetzungen, kontaktieren Sie uns!

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Privat-, Berufs-, Verkehrs-Rechtsschutz

Ob Ärger beim Internetkauf, Streit nach einem Verkehrsunfall oder bei Differenzen mit dem Arbeitgeber – wir sind immer für Sie da mit dem Privat, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.

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Der Versicherungsnehmer ist beim Lenken und der vorübergehenden Anmietung fremder Fahrzeuge jeder Art versichert, auch wenn dies beruflich geschieht, sowie als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast.

***

Ist ein Versicherter durch eine Straftat im Sinne des Opfer-Rechtsschutzes getötet worden, besteht Rechtsschutz auch für dessen Ehe-/Lebenspartner oder eine andere Person aus dem Kreis seiner Kinder, Eltern oder Geschwister.

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