Berater-Homepage von Kerstin Voit

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F1BP-4AOIO-17 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F1BP-4AOIO-17

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-F1BP-4AOIO-17


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F1BP-4AOIO-17 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F1BP-4AOIO-17

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-F1BP-4AOIO-17


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Auto fährt im Schnee

Winterreifenpflicht & Versicherung

Auto fährt im Schnee

Winterreifenpflicht & Versicherung

Keine Winterreifen – das kann teuer werden

Zwar gibt es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht, trotzdem sollten Autofahrer sich schon vor dem Winter Gedanken über eine zuverlässige Bereifung machen.

Denn die Straßenverkehrsordnung fordert, dass „die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist.

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema Winterreifen für Sie zusammengestellt.

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Inhaltsverzeichnis

Wann sind Winterreifen Pflicht?

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben.

Man spricht dabei auch von einer situativen Winterreifenpflicht. Das bedeutet praktisch ein Verbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Wer keine Winterreifen aufziehen (lassen) möchte, dem bleibt als Alternative, das Auto stehen zu lassen.

Was bedeutet Winterreifenpflicht?

Da es sich in Deutschland um eine situative Winterreifenpflicht handelt, sind Sie verpflichtet, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen mit Winterreifen unterwegs zu sein.

Haben falsche Reifen Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung?

Um den Schutz seiner Kfz-Versicherung nicht zu verlieren, empfiehlt sich eine angemessene Bereifung. Ein Unfall bei Schneeglätte mit Sommerreifen kann sonst Konsequenzen haben.

Das gilt besonders, wenn der Winter schon länger für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers reguliert immer den Schaden des Opfers.
  • Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, dann mit bis zu 5.000 € in Regress nehmen.

Auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden:

  • Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich z. B. der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz, auch bei Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen.

Aber auch Kasko-Versicherten, die ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und Sie den anderen selbst bezahlen müssen.

Außerdem kann die Frage der Mithaftung auch strafrechtlich relevant werden.

Was ist bei Winterreifen wichtig?

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Glätte, Eis, Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat.

Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen. Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten.

Neu ist, dass Reifen mit der alten Kennzeichnung M+S ab Oktober 2024 nicht mehr genügen: Um als wintertauglich zu gelten, muss das Alpine-Symbol vorhanden sein.

Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.

Wie hoch sind die Strafen, wenn man mit falschen Reifen fährt?

Wer die Winterreifen-Regelung missachtet riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 € kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft.

Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet werden 80 € Bußgeld und ein Punkt fällig. Und: Bisher musste nur der Fahrer mit Konsequenzen rechnen, neuerdings auch der Halter, der die Fahrt zulässt. Ihm droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von 75 € und ein Punkt.

Allerdings gilt dies nicht für alle Kraftfahrzeuge. § 2 der Straßenverkehrsordnung (STVO) nennt einige Ausnahmen, und diese wurden zum 1. Juni 2017 um „einspurige Kraftfahrzeuge“ ergänzt.

  • Das bedeutet, dass „einspurige Kfz“ wie E-Scooter, Moped und Motorräder von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind.
  • Zweispurige Kfz wie Quads oder Segways müssen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen aber weiterhin mit Winterreifen unterwegs sein.

Höchstgeschwindigkeit und Größe der Winterreifen beachten

Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen.

Fährt man zu schnell, erhitzt sich die Karkasse – das tragende Gerüst – und der Reifen kann platzen.

Beim Reifenwechsel sollte man darauf achten, dass am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird, wenn Winterreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufgezogen sind.

Den Geschwindigkeitsindex finden Sie auf der Flanke des Reifens. Es ist der letzte Buchstabe der Reifenbezeichnung.

Hier eine Auswahl:

  • N bis 140 km/h
  • Q bis 160 km/h
  • R bis 170 km/h
  • S bis 180 km/h
  • T bis 190 km/h
  • U bis 200 km/h
  • H bis 210 km/h
  • V bis 240 km/h
  • W bis 270 km/h

Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.

Die zulässigen Dimensionen für Winterreifen finden Sie in den Fahrzeugpapieren, bei neueren Fahrzeugen in der Zulassungsbescheinigung.

Sind mehrere Reifengrößen zulässig, finden Sie diese in der Konformitätsbescheinigung (CoC).

Wann ist die richtige Zeit, um von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln?

Der beste Zeitpunkt für den Reifenwechsel ist, wenn das Thermometer weniger als 7 Grad anzeigt – und zwar über einen längeren Zeitraum.

Dann nämlich verhärten die Gummimischungen der Sommerreifen und die Haftung nimmt ab. Hier bieten Winterreifen oder Ganzjahresreifen mehr Sicherheit.

Eine Faustregel besagt, dass etwa von Oktober bis Ostern (von O bis O) die Nutzung von Winterreifen empfehlenswert ist.

Wenn die Außentemperatur kontinuierlich über 7 Grad steigt, können Sie guten Gewissens wieder auf Sommerreifen umsteigen.

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Reifen wechseln mit Jens Kuck

Wann sollte man neue Winterreifen kaufen?

Ist das Profil Ihrer Autoreifen abgefahren oder sind die Reifen zu alt, müssen neue her.

Profiltiefe

  • Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern.
  • Experten fordern jedoch, die Winterreifen schon bei 4 Millimetern Profiltiefe auszutauschen, da dann die Haftung stark abnimmt.

Tipp für einen ersten Reifencheck - Prüfen Sie die Profiltiefe mit einer 2-€-Münze:

  • Verschwindet der silberne Rand in der Vertiefung des Reifenprofils, so sind noch mindestens 4 Millimetern Profil vorhanden.
  • Bei Sommerreifen können Sie das Profil mit einer 1-€-Münze überprüfen. Die empfohlene Profiltiefe liegt hier bei 3 Millimetern – das entspricht dem goldenen Rand einer 1-€-Münze.

Alter der Reifen

Alte Reifen können porös und rissig werden. Spätestens nach 8 Jahren empfiehlt sich ein Austausch von Winterreifen.

Sonst drohen Verschleißerscheinungen durch Hitze, Kälte oder Sonneneinstrahlung.

Wie Sie das Alter erkennen? Ganz einfach: Auf der Reifenflanke steht in einem Oval die sogenannte DOT-Nummer, die aus insgesamt vier Ziffern besteht.

Die ersten beiden geben die Kalenderwoche an, in der der Reifen hergestellt wurde, die anderen beiden das Produktionsjahr.

Wie Sie Altreifen richtig entsorgen erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Das EU-Reifenlabel

Seit 2012 gibt es das EU-Reifenlabel. Dieses wurde im Mai 2021 erweitert und bietet seitdem umfassende Informationen für Reifenkäufer, u. a. auch zur Wintereignung von Reifen.

  • Winter- und Ganzjahresreifen sind mit einem bestimmten Piktogramm gekennzeichnet.
  • Das Piktogramm besteht aus dem Alpine-Symbol mit einer Schneeflocke und einem Berg.
  • Für Pkw-Reifen gibt es zusätzlich noch ein Eis-Symbol, das aus einem dreieckigen Berg mit Schneespitze besteht. Dieses zeigt an, ob der Reifen eine ISO-Norm für Grip auf vereisten Fahrbahnen erfüllt.

In unserem Ratgeber finden Sie ausführliche Infos zur Reifenkennzeichnung und zum EU-Reifenlabel.

Der Reifen-Check mit Jens Kuck

Fazit: Sommerreifen und Schnee passen nicht zusammen. Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden. Dasselbe gilt für alte Reifen und Winterreifen ohne Mindestprofiltiefe.

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